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Hochschulspiegel
- Bandzählung
- 1982
- Erscheinungsdatum
- 1982
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- A 812
- Vorlage
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1770833978-198200003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1770833978-19820000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1770833978-19820000
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen der Universitäten Sachsens (1945-1991)
- Projekt: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- Saxonica
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- Digitalisat
- SLUB Dresden
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-
Zeitschrift
Hochschulspiegel
-
Band
Band 1982
-
- Ausgabe Nr. 1, Januar 1
- Ausgabe Nr. 2, Januar 1
- Ausgabe Nr. 3/4, Februar 1
- Ausgabe Nr. 5, März 1
- Ausgabe Nr. 6, März 1
- Ausgabe Nr. 7, April 1
- Ausgabe Nr. 8, April 1
- Ausgabe Nr. 9, Mai 1
- Ausgabe Nr. 10/11, Mai/Juni 1
- Ausgabe Nr. 12, Juni 1
- Ausgabe Nr. 13, Juni 1
- Ausgabe Nr. 14, Juli 1
- Ausgabe Nr. 15, August 1
- Ausgabe Nr. 16/17, August 1
- Ausgabe Nr. 18, September 1
- Ausgabe Nr. 19, Oktober 1
- Ausgabe Nr. 20, Oktober 1
- Ausgabe Nr. 21, November 1
- Ausgabe Nr. 22/23, Nov./Dez. 1
- Ausgabe Nr. 24, Dezember 1
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Band 1982
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HS INFORMATIV „HOCHSCHULSPIEGEL“ 18/82, Seite 2 Berufungen Mit Wirkung vom 1. September 1982 wurden durch den Minister für das Hoch- und Fachschulwe sen, Genossen Prof. Böhme, be rufen: Zum ordentlichen Professor Hochschuldozent Dr. sc. techn. Roland Bilz für den Lehrstuhl Konstruk tionstechnik der Sektion Ma- schinen-Bauelemente Hochschuldozent Dr. sc. techn. Friedmar Erfurt für den Lehrstuhl Technische Mechanik der Sektion Maschi- nen-Bauelemente Hochschuldozent Dr. sc. techn. Eberhard Löser für den Lehrstuhl Verarbei tungstech nik/Trocknungs- technik der Sektion Verarbei- tungstechnik Hochschuldozent Dr. sc. nat. Klaus Mätzel für den Lehrstuhl Informa tionsverarbeitung der Sektion Rechentechnik/Daten- verarbeitung Hochschuldozent Dr. sc. nat. Pe ter Morzeck für den Lehrstuhl Bauelemen tetechnologie der Sektion Phy- sik/Elektronische Bauelemente Zum außerordentlichen Professor Hochschuldozent Dr. phiL Her mann Nawroth Sekretär der Zentralen Partei leitung Zum Honorarprofessor Honorardozent Dr. rer. nat. Die ter Theß für das Fachgebiet Mikroelek tronik der Sektion Physik/Elek- tronische Bauelemente Ehrungen In Anerkennung beispielhafter Leistungen wurde das Kollektiv Weiterbildungszentrum Mikro elektronik unserer Hochschule mit der Humboldt-Medaille ia Bronze geehrt, Mitglieder dieses Kollekti ves sind: Christine Göllner Juliane Herklotz Prof. Dr. rer. nat. habil. Günther Schneider Dr.-Ing. Hans-Georg Treiber Studienrat Helmut Wiegand Weiterhin wurde anläßlich der Veranstaltungen zum 30. Jahres tag der Gründung der Gesell schaft für Sport und Technik als Aktivist der sozialistischen Arbeit ausgezeichnet: Gerda Arnold (GST-Kreisvorstand) 25. Sonntagsvortrag an der Technischen Hochschule Am Sonntag, dem 26. Septem ber 1982, 10.00 Uhr findet in der Reichenhainer Straße 70, Neubau, Hörsaal 1, der nächste Sonn tagsvortrag statt Zu Fragen der „Meßtechnik — Voraussetzung und Quelle des wissenschaftlich-technischen Fort schritts“ wird Prof. Dr.-Ing. habil. Harry Trumpold, Sektion Ferti gungsprozeß und Fertigungsmit tel, sprechen. Dabei wird er auf solche Fra gen und Probleme eingehen wie die Meßtechnik im Wandel der Zeiten; die Meßtechnik als Grundlage für eine hohe Quali tät von Erzeugnissen und Arbeits prozessen; die Meßtechnik als ein wichtiger Bestandteil der Auto matisierung. Herausgeber: SED-Parteior ganisation der Technischen Hochschule Karl-Marx-Stadt Redaktionskollegium: Dipl.- Hist. Gerhard Lax, verantw. Redakteur. Dipl.-Phil Margit- ta Zellmer. Redakteur. Hans Schröder. Bildredakteur. Dipl.- Ing. G. Häcker. Dr.-Ing. H. Hahn, Dipl.-Sportlehrer G. Hauck, Dipl.-Ing. G. Hellwig. Dr Alfred Hupfer. Dr. P Klo- bes. Dr. W. Leonhardt. Prof Dr. R. Martini. Chr. Müller. Dr. E. Müller. Dr. D. Roth. Dipl -Slaw B. Schauenburg Dipl-Ing. B. Schüttauf. Dr. 6. Schütze. E Strauß Dipl -Math C. Tichatzky, Dr. H Walter Dipl -Gwl. K. Weber. Veröf fentlicht unt Lizenz-Nr. 125 K des Rates des Bezirkes Karl Marx Stadt nmk Druckhan Karl-Marx-Stadt. 1764 Dr. Herbert Gropp (MB), Prof. Dr. Günter Pursche, Dipl.-Chem. Horst- Günter Baldeweg und Dipl.-Ing. Gerhild Schmidt (CWT, von li.) haben wesentlichen Anteil an der erfolgreichen Zusammenarbeit mit dem Praxis partner. Ergebnisreiche Zusammenarbeit zwischen Hochschule und Betrieb Im Ergebnis einer engen Zusam menarbeit zwischen dem Getriebe werk Gotha und den Sektionen Che mie und Werkstoff technik sowie Ma- schinen-Bauelemente unserer Hoch schule wurde in kürzester Zeit eine neue, den Weltstand bestimmende Generation von Preßverbindungen entwickelt und bereits in die Pro duktion übergeführt. Durch diese neuartigen beschich teten Preßverbindungen ist es im ge samten Bereich der metallverar beitenden Industrie möglich, die auf wendigen, bei dynamischer Bela stung mit Nachteilen behafteten ge bräuchlichen Wellen-Naben- Verbindungen von Erzeugnissen in vielen Fällen zu substituieren. Da mit können in bedeutendem Maße Material und Arbeitszeit eingespart werden, die übertragbaren Kräfte und Momente wurden entschei dend erhöht, die Lebensdauer und Zuverlässigkeit vieler Erzeugnisse wurden maßgeblich verbessert. Des weiteren wurden Reparatur- und Wartungsarbeiten eingespart. Die neuentwickelte Generation von Preßverbindungen zeichnet sich durch eine wesentliche Erhöhung des bisher in der Industrie ange wandten Haftbeiwertes und die gleichzeitige Beseitigung der zerstö renden Wirkung von Tribokorrosion aus, die bei dynamischer Beanspru chung auftritt. Das bedeutet prak tisch eine Erhöhung der Übertra gungsfähigkeit auf mindestens 200 Prozent und die Gewährlei stung der Betriebssicherheit solcher Verbindungen bei dynamischer Be anspruchung auch unter sehr kom plizierten Bedingungen. Allein im VEB Getriebewerk Go tha ergibt sich dadurch ein jährli cher durchschnittlicher Nutzen von 265 000 Mark Selbstkostensenkung und eine Materialeinsparung von 15 Tonnen Schmiedestücken. Bei Anwendung in der metallverar beitenden Industrie der DDR ist eine jährliche Einsparung von 15 bis 20 Millionen Mark sowie von 2500 Tonnen Grundmaterial zu er warten. Sven Duske und Uta Clauß, beide Elektronikfacharbeiter-Lehrlinge, im Gespräch mit Meister Joachim Klein (Sektion IT). Der Betriebsarzt hat das Wort: Rechtzeitig gegen Grippe vorbeugen In jedem Jahr werden rund ein Drittel der Arbeitsausfalltage der Werktage und in einem hohen Maße auch Schulausfall- und Fehltage in den Kindereinrichtungen durch die sogenannten Erkältungskrankhei ten verursacht. Dabei sind mehr als 200 verschie dene Virustypen als Erreger ursäch lich wirksam, der Krankheitsver lauf ist in der Regel leicht bis mit telschwer, jedoch führt die Häufung der Erkrankungen in bestimmten Jahreszeiten zu einer angespannten Arbeitskräftesituation im Betrieb, und auch in den betroffenen Fami Der vom Diplomphysiker Michael Östreicher (1. v. r.) — hier gemeinsam mit Gerhard Winkler — unterbreitete und inzwischen realisierte Neuerer vorschlag Ansteuerelektronik für das Massenspektrometer QFM-2 erbringt einen geschätzten Nutzen von ca. 50 000 Mark. iniiiii!iii(iiifiniiJtiiiiiitiiiiiiiiiiiiiifiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiifiiiiiiiiiini!iii!iiiitiiniiiiiiiiiiiiiiiiitiniiiiiiiiiiiiiniiiiHiiiiiiiniiiiiiiiiiiiiiiiiiniiiiiiin0 lien gibt es vielfältige Auswirkun gen Gegen diese Fülle von Erkältungs krankheiten existiert noch keine spe zifische Vorbeugung, so daß die all gemeinen Regeln der körperlichen Ertüchtigung (angemessene sportli che Betätigung, ausreichender Schlaf, zweckmäßige Kleidung und Ernährung sowie vorbildliche per sönliche Hygiene) und der hygie nischen Normen im Zusammenle ben eine große Rolle spielen. Gegen die echte Virusgrippe, die durch die sogenannten Influenz viren verursacht wird, ist jedoch die Grippeschutzimpfung von grund legender Bedeutung. Durch die enge Zusammenarbeit der DDR mit der Weltgesundheitsorganisation ist un ter Einsatz bedeutender finanzieller Mittel die Herstellung von Impfstof fen möglich geworden, die gegen den zu erwartenden Erregertyp hochwirksam sind. Obwohl Epide mien noch nicht verhindert werden können, ist es möglich, die Erkran kungshäufigkeit in gut durchgeimpf ten Kollektiven deutlich zu senken sowie im Erkrankungsfalle die Schwere des Leidens wesentlich zu mildern und die Komplikations- und Sterblichkeitsrate günstig zu be einflussen. Wegen der hohen Gefährdung bei Komplikationen der Virusgrippe ist das Gesundheitswesen bemüht, äl tere Bürger und durch chronische Erkrankungen — Herz-Kreis-Lauf, Atmungsorgane, Stoffwechsel usw. — vorgeschädigte Bürger für die Schutzimpfung zu gewinnen. Zudem ist die bedeutende Aufgabe gestellt, Schüler der neunten bis zwölften Klassen, Lehrlinge, Belegschaften von Schwerpunktbetrieben und Werktätige aus Bereichen mit viel fältigen Kontakten zur Öffentlich keit (Verkehrswesen, Handel und Versorgung, Volksbildung usw.) vor der Virusgrippe zu bewahren. Die diesjährige Grippeschutz impfung findet in der Zeit vom 6. September bis 6. November 1982 statt, wobei in diesem Jahr eine ein malige Injektion genügt. Der imp fende Arzt stellt dabei bei jedem impfwilligen Werktätigen fest, ob aus gesundheitlicher Sicht Hinde rungsgründe gegen die Durchfüh rung dieser vorbeugenden Maß nahmen bestehen. Ein organisatori scher Vorteil besteht darin, daß parallel die Schutzimpfung gegen Wundstarrkrampf (Tetanus) durch geführt werden kann. Die Grippeschutzimpfung ist frei willig, für Jugendliche unter acht zehn Jahren muß der Erziehungsbe rechtigte das Einverständnis ertei len. Die bisherigen Erfahrungen erge ben, daß der wirksamste kollektive und individuelle Schutz erreicht wird, wenn geschlossene Arbeitskol lektive eine Impfbeteiligung von 70 bis 80 Prozent aller Kollegen errei chen. Daraus leitet sich ein hoher Anspruch an die inhaltliche und or ganisatorische Vorbereitung ab und erfordert ein gutes Zusammenwir ken aller Partner (staatliche und ge sellschaftliche Leitungen, Funktio näre der Massenorganisationen — besonders der Gewerkschaft sowie des DRK der DDR — in den Arbeits kollektiven) Aber auch jeder ein zelne Bürger trägt eine hohe per sönliche Verantwortung für die Ge sundheit und für den Gesundheits zustand in seinem Kollektiv. Die Grippeschutzimpfung findet in zahlreichen Einrichtungen des Be triebsgesundheitswesens, in kom munalen Polikliniken und Ambulan zen in den Wohngebieten sowie in Schulen statt. Ebenso wie Verpflich tungen im Rahmen der Solidaritäts arbeit und zur Abgabe von kosten losen Rotkreuzblutspenden sollte die Beteiligung an der Grippeschutz impfung 1982 ein echtes Element des Wettbewerbes zwischen den Ar; beitskollektiven und Brigaden sein. In unserer Betriebspoliklinik wird von 7.30 bis 12 Uhr, von 13 bis 16 Uhr ständig geimpft (Zimmer 13), in der Außenstelle Straße der Nationen während der Sprechzeiten der Ärzte. Größere impfwillige Kol lektive sollten telefonisch (561 4528) einen Termin vereinbaren, um War tezeiten zu vermeiden. Chefarzt Dr. med. N. Beeke, Ärztlicher Direktor der Betriebspoliklinik der TH/ Bauwesen Neues Lehr- und Ausbiidungsjahr eröffnet Mit einer feierlichen Veranstal tung wurde am 31. August 1982 das Lehr- und Ausbildungsjahr 1982 an unserer Hochschule eröffnet. Damit begann für 35 Lehrlinge, die einen Lehrvertrag mit unserer Lehr- und Forschungsstätte abgeschlossen ha ben. die Berufsausbildung. In den Ausbildungsrichtungen Facharbeiter für Datenverarbei tung, für Schreibtechnik, für Biblio theken sowie für Köche werden sie — angeleitet und betreut von er fahrenen Lehrmeistern und Lehr ausbildern — sich Kenntnisse an eignen, die sie in die Lage verset zen, später als Facharbeiter im be ruflichen Leben ihren Mann zu ste hen. Ein Teil dieser Lehrlinge wird die Grundausbildung in Industriebetrie ben unserer Stadt absolvieren: die Elektronikfacharbeiter-Lehrlinge im VEB Numerik Karl-Marx-Stadt, die Zerspanungsfacharbeiter-Lehr linge im VEB Industriewerk Karl- Marx-Stadt und die angehenden Maschinen- und Anlagenmonteure im VEB Germania. Ausbildungsbeginn war auch für weitere 30 Lehrlinge aus Industrie betrieben Karl-Marx-Stadts und des Territoriums, die bei uns als Facharbeiter für Datenverarbeitung und als Elektronik-Facharbeiter ausgebildet werden. Oberarzt Dr. med. Nitzsche, Leiter der Abteilung Arbeits medizin quuruaznansauussnanasuanusuunsurunqanassansusnuuuenusnuusunassuasnsnucuuuunnmsanunnnsumnasusnusaumnusanunmuuususauurunsannunaummmunninuauuuuansuausauIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIaIIIIIIIIIImIiIIIIIIIIIIIIIIIIIIISIIIIIIIIIIIIIIIIIuIIIIIIIIIIIIIIIIHIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIImIIIIuIIIIIII Zu den Rechten der Gewerkschaften im Betrieb (entnommen aus „Tribüne" Nr. Der Arbeit der Gewerkschaftslei tungen im Betrieb (BGL, AGL) kommt für die Erfüllung der Auf gaben der Betriebsgewerkschaftsor ganisation entscheidende Bedeutung zu. Die Qualität ihrer Leitungstätig keit bestimmt maßgeblich, wie die Kampfkraft der Gewerkschaften im Betrieb gestärkt wird. Von den Ge werkschaftsmitgliedern gewählt, sind die Leitungen ein wesentliches Instrument zur Ausübung der so zialistischen Demokratie im Betrieb. In ihrer Tätigkeit kommen die Er fahrungen der Gewerkschaftsfunk tionäre und -mitglieder des Betrie bes zum Ausdruck. Das Arbeitsgesetzbuch der DDR regelt die Rechte der betrieblichen Gewerkschaftsleitungen überschau bar, bestimmt sie eindeutig und kon kret. In Paragraph 24 AGB sind die fünf wesentlichen Rechte der be trieblichen Gewerkschaftsleitungen zusammengefaßt: • das Vereinbarungsrecht, • das Vorschlagsrecht, • das Zustimmungsrecht, • das Informationsrecht, • das Kontrollrecht. Damit ist sowohl den betriebli chen Gewerkschaftsleitungen als auch den Werktätigen ein zusam menfassender Überblick über die verschiedenen Formen der Mitwir kung an der Leitung und Planung und der gewerkschaftlichen Inter essenvertretung gegeben. In weite ren Festlegungen wird bei den ein zelnen Rechten eindeutig bestimmt, in welchen Fällen nur die BGL zu- 106/111) ständig ist. Das trifft z B. für den Abschluß des BKV (Paragraph 28 AGB) und die Zustimmung zum Er laß der Arbeitsordnung (Para graph 92 AGB) zu. Diese Zuständig keit beim Zustandekommen dieser für das gesamte Betriebskollektiv bedeutsamen Dokumente unter streicht die Rolle und Verantwor tung der höchsten Gewerkschafts leitung im Betrieb. Die betrieblichen Gewerkschafts leitungen haben das Recht. Betriebs kollektivverträge und andere Ver einbarungen abzuschließen (Para graph 24 Abs. 1 Buchst, a AGB). In diesem Vereinbarungsrecht wird das gewerkschaftliche Recht be sonders sichtbar. Es kommt ent sprechend dem AGB bei der Erfül lung grundsätzlicher Aufgaben des Betriebskollektivs insbesondere bei der Gestaltung seiner Arbeits- und Lebensbedingungen in Anwendung. Dies trifft vor allem für den BKV zu. Vereinbarungen gleicher Art werden jedoch auch auf folgenden speziellen arbeitsrechtlichen Gebie ten geschlossen: • Lohn- und Gehaltsgruppen ent sprechend RKV, wenn die Arbeits aufgabe von den Eingruppierungs unterlagen nicht erfaßt wird (Para graph 101 Abs. 1 AGB), • Lohnformen und Termin ihrer Einführung (Paragraph 104 Abs. 1 AGB), • genaue Höhe des Erschwernis zuschlages, wenn im RKV die Höhe in Form einer Von-bis-Spanne gere gelt ist (Paragraph 112 Abs. 1 AGB), • Leistungsziele für die Gewäh rung auftragsgebundener Prämien sowie deren Höhe und die Zahlungs termine (Paragraph 119 Abs. 1 AGB), @ betriebliche Regelungen der Arbeitszeit in Arbeitszeitplänen (Pa ragraphen 167 Abs 2 AGB). Die jeweils zuständige betriebli che Gewerkschaftsleitung sollte bei der Ausarbeitung aller dieser Ver einbarungen in jedem Falle eine gründliche und umfassende Vorbe reitung gewährleisten. Sie muß im mer davon ausgehen, daß sich aus diesen Vereinbarungen arbeitsrecht liche Ansprüche für die Werktäti gen ergeben. Aus diesem Grunde müssen die Vereinbarungen eindeu tig und übersichtlich gestaltet wer den. Zur gründlichen Vorbereitung gehört vor allem, daß sie in der je weiligen Kommission bei der BGL bzw. AGL und vor allem auch mit dem betreffenden Arbeitskollektiv beraten werden. Auch das enge Zu sammenwirken mit den staatlichen Leitern ist von Anfang an zu ge währleisten. Es sollten auch gleich notwendige Kontrollmaßnah men festgelegt werden. Die betrieblichen Gewerkschafts leitungen haben das Recht, zu Fra gen der Leitung und Planung des Betriebes Vorschläge zu unterbrei ten und Stellungnahmen abzugeben (Paragraph 24 Abs. 1 Buchst, b. AGB). Dieses Recht ermöglicht den betrieblichen Gewerkschaftsleitun gen, auf der Grundlage der Be schlüsse der übergeordneten Vor stände umfassend über alle Pro bleme des Betriebes mitzuberaten und gewerkschaftliche Standpunkte und Vorschläge für die Verbesse rung der Leitung und Planung auf allen Gebieten zu unterbreiten, auch wenn dies im Arbeitsgesetz buch nicht für jede Aufgabe aus ¬ drücklich festgelegt ist. Mit den Vor schlägen und Stellungnahmen der Betriebsgewerkschaftsleitungen bzw. Abteilungsgewerkschaftslei tungen fließen die wertvollen Er fahrungen der Werktätigen aus den Gewerkschaftsmitgliederversamm lungen, anderen Beratungen, Aus sprachen sowie Eingaben in die Lei tung und Planung des Betriebes ein. Das Vorschlagsrecht gibt den Be triebsgewerkschaftsleitungen die Möglichkeit, in Form von grundsätz lichen Stellungnahmen entscheiden den Einfluß auf die Leitung und Pla nung des gesamten Betriebes aus zuüben. Im Arbeitsgesetzbuch wird in einer ganzen Reihe von Bestim mungen ausdrücklich das Recht der Gewerkschaften festgelegt, an der Vorbereitung von Leitungsentschei dungen mitzuwirken. Damit kommt zum Ausdruck, daß gerade in diesen Fragen gewerkschaftliche Stand punkte erforderlich sind. Von gro ßem Gewicht für das gesamte Be triebskollektiv ist das im Para graph 33 Abs. 1 AGB festgelegte Recht der Betriebsgewerkschaftslei tung, zum Planentwurf Stellung zu nehmen. Weiterhin handelt es sich noch um folgende im AGB festge legte Rechte: • Teilnahme von Vertretern der betriebli chen Gewerkschaftslei tun- gen an Einstellungsgesprächen (Pa ragraph 43 Abs. 2 AGB) vorberei tenden Gesprächen für Änderungs verträge (Paragraph 49 Abs. 1 AGB), Delegierungsverträge (Para graph 50 Abs. 2 AGB) Aufhe bungsverträge (Paragraph 52 Abs. 2 AGB), Überleitungsverträge (Paragraph 53 Abs. 3 AGB) und für Beurteilungen (Paragraph 68 Abs. 3, AGB), • Unterbreitung von Vorschlä gen, Werktätige in die Aus- und Weiterbildung einzubeziehen (Para graph 146 Abs. 3 AGB), • Mitwirkung von Vertretern der betrieblichen Gewerkschafts leitungen an Gesprächen über di« Qualifizerung von Werktätigen (Pa ragraph 157 Abs. 1 AGB), • Stellungnahmen zu Projekten für neue oder zu rekonstruierende Arbeitsmittel und Arbeitsstätten und Unterbreitung von Forderun gen zur Gewährleistung des Gesund- heits- und Arbeitsschutzes und von Vorschlägen zu dessen weiterer Ver besserung (Paragraph 201 Abs. 2 AGB). • Mitwirkung von Vertretern der betrieblichen Gewerkschaftslei tungen an Disziplinarverfahren (Pa ragraph 256 Abs. 5 AGB), • Unterbreitung von Vorschlä gen zur vorzeitigen Löschung einer Disziplinarmaßnahme (Para ¬ graph 258 Abs. 4 AGB), • Mitwirkung der BGL an der Durchführung und Auswertung von Beratungen der Konfliktkommis sion sowie Unterbreitung von For derungen zur Auswertung von Kon fliktkommissionsberatungen im Be trieb bzw. in Bereichen des Betrie bes durch den Betriebsleiter oder lei tende Mitarbeiter (Paragraph 300 AGB). Eine Rechtswirksamkeitsvoraus setzung für die in Frage kommen den Leitungsentscheidungen ist mit der Ausübung dieses allgemeinen Mitwirkungsrechts — mit Aus nahme der Teilnahme an Diszipli narverfahren — nicht gegeben. Aufgabe jeder betrieblichen Ge werkschaftsleitung ist, verantwor tungsbewußte Entscheidungen darüber zu treffen, auf welche Fra gen sie über die im Gesetz geforder ten hinaus durch Stellungnahmen und Vorschläge Einfluß nimmt. (Wird in Nr. 19 fortgesetzt)
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