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WS8. ve,nx,pre>,r PHr Vr«»ä«v ^i«rt»I)LkrIiel> > KV kt, d« K»»»«rl äeutiodva viert«1- S Ksrlr; »u»>,rk»Ib äe, <I^-uttcttt>o tritt ko»t- oiui 8ttmpeIru»d>I»8 dia»». kiorvlo» Xuioillero: 10 ?k. XwIiU»ckIxun8»8vbilkrear <ton liLum eiovr -se«p»It"Nka Teil« kkio« Ksdrikt iS ks. Unter „Kin^«»>t0t!t" äie Teil» KV ?k. 8«j ^»bellen- uaä Tits«-rv«ttr enttpr. Auk-eUI»^. Lrsedeineur EskAliet» mit Xurnskiiw ,1er 8ov»- u k'siert»^« »bsuä». kvroiprset» - Xmedlu»»: Ur. 128». Sonnabend, den 11. März, abends. 1893. DresdnerIMmal. Für die Gezamtlettung verantwortlich: ^ofrat Gtto Banck, Professor der (Literatur- und Kunstgeschichte. von ^nliünillxnnxkn aii»«Lrts« I-«ip„8' />. ^ru»,^lrttrr, Lomrniüiiouitr «i«, Urei-lluer 4ourv»I»; S»wdurU v«rlill Visa L»„l vr»»I»a rntllkfnrr ». U.: Z/autrxrtrint'u^krr, Lorlill-Vi»L-S»MblliF vr»^ l-eipiis ». N.Hüoeder»: k»ri» I.onäoll L«rUn-?r»ll>llurt ». H-Sruttx»rt: uü« <e t'o., V-rlia: /nrakicirnctant, Lr»»l»u: /^m,t »»Lnorer: t,'. Lc/ttiL^/cr/ N»II« ». S.: L«rct eÄ. Ilerausgederr Lüoixl. Lrpeäitioa 6e» Dresäver louiiutl«. Oresäen, Tviv^erstr. 2V. kervsprseb-Aoicdlu»»: !^r. 12TL. Amtlicher Teil. Se. Majestät. der König haben Allergnädigst ge- ruht, dem Burraudiener Heinrich Ernst Claus bei -er Amtshauptmannschaft Borna das allgemeine Ehren zeichen zu verleihen. Verordnung, die bei den Landesirrenanstalten, dem Landeskrankenhause (einschließlich Siechen- abtheilung) und dem Landeshospitale zu ent richtenden Verpflegbeiträge betr., vom 22. Februar 1893. Die Steigerung der Preise der Lebensbedürfnisse, welche seit der Festsetzung der Bei pflegbeiträge bei Aufnahmen in die Landesirren Anstalten, das Landes- krankenhauS (einschließlich Siechenabtheilung) und daS LandeShospital durch die Verordnung vom 14. Juni 1875 (Gesetz- und Verordnungsblatt von 1875 Seite269flg.) eingetreten ist, macht eine Erhöhung dieser Verpfleg- beitiäge nöthig. Zugleich auf Grund von 8 4 des Gesetzes vom 26. Mai 1834 (Seite 126 d>r Sammlung der Ge setze und Verordnungen vom Jahre 1834), beziehentlich der Verordnung vom I. Mai 1>4<> (Gesetz und Ver- ord? ungsblatt von 1840 Seite 66 flg) wird daher hiermit Folgendes verordnet: 8 1- Der regelmäßige JahreSverpflegbeitrag für Personen sächsischer Staatsangehörigkeit beträgt bis auf Weiteres bei den Landesirrenanstalten 1170 M. in I. Verpflegklasse, 576 . - II. 288 - - III. K. bei dem Landeskrankenhause (einichlußlich Siechenabtheilung) r») bei gewöhnlicher Verpflegung . . 288 M. b) bei Verpflegung im Einzelzimmer 864 M. 6 der dem Landeshospitale 1. Abtheilung 288 M.. II. Abtheilung 144 M § 2. Der von OrtSarmenvcrbänden des König reichs Sachsen für Personen, welche bei ihnen den Unterstützungswohnsitz haben, abzuentrichtende Ver pflegbeilrag, welcher gemäß Punkt 4 deS Gesetze- vom 26. Mai 1834 nach brr Hälfte deS stattflndenden EpecialverpflegungsauswandtS zu berechnen ist, beträgt bis auf Weiteres jährlich zu 8 1^ in Itl Klasse 144 M, zu 8 111 bei gewöhnlicher Verpflegung 144 M., zu 8 10 in I. Abtheilung 144 M., zu 8 10 - II - 72 - 8 3. Ter Landarmenverband des Königreichs Sachsen zahlt nach dem Jahressatze von 288 M. 8 4. Für Personen, welche die Staatsangehörigkeit im Königreiche Sachsen nicht besitzen und weder von einem OrtSarmenverbande des L tz'eren auf Grund ihres Unterstützungswohnsitzes daielbst noch vom Landarmen- veibande deS Königreichs Sachsen uutergebracht werden, sind als Jahresverpflegbeitrag zu zahlen a) bei den Landesirrenanstalten 1764 M. in I. Verpflegklasse, 1296 - - II. 864 - - III. l-—— - Lunst und Wissenschaft. Der böse Geist. Vornan »on A. G. v. Suttner. " (Fortsetzung.) Am folgenden Vormittage saß der Baron an seinem Schreibtische, die vor kurzem eingelaufene Post durchsehend U"d mit erregter Spannung in der Potten- brunner Zeitung blätternd, erwartend, daß sie schon Andeutungen auf die gestrigen Voifälle enthalten würde, als die Thür mit raschem Griffe geöffnet wurde. Er erhob den Blick und erschrak über die Gestalt, die auf der Schwelle stand. War das Zoe? War das seine Tochter? Jeder Blutstropfen war aus ihren Wangen gewichen, totenbleich wie ein Gespenst, hielt sie sich aufrecht und starrte den Vater mit weitauf gerissenen Augen an — fast die Augen einer Wahn- sinnigen; dann wankte sie einen Schritt vor — noch einen ... und plötzlich brach sie wie leblos zusammen während ein Blatt, das ihrer Hand entfallen, langsam zu Boden flatterte. Der Baron war aufgesprungen, um auf sie hinzu- stürzen, aber schon hatte sie sich kalb emporgerichtet, strich sich das Haar auS dem Gesichte und fuhr sich über die Stirn. „ES ist nichts", kam es langsam zwischen ihren blutleerer Lippen hervor, „ein plötzlicher Schwindel — e« ist schon wieder vorbei." Nichtsdestoweniger nahm sie deS Vaters Hilfe in Anspruch, um sich dem Sofa zuführen zu lasten b) beim LandeSkrankenhause (einschließlich Siechenabtheilung) für gewöhnliche Verpflegung . . 864 M. für Verpflegung im Einzelzimmer 1296 M. 8 5. Bei ausnahmsweiser Aufnahme vor Personen sächsischer Staatsangehörigkeit in die Landesuren- anstalien gemäß 8 4, 2. Absatz der Beilage A zur Bekanntmachung vom 26. September 1855 beträgt der JahreSverpflegbeitrag bis auf Weiteres 864 M. in II. Verpflegklasse, 684 - - III. 8 6. DaS in der I. und II. Verpflegklasse der LandeS- irrenanstalten außer den Verpflegteiträgen zu zahlende Berechnungsgeld beträgt jährlich in der I. Klasse mindestens 180 M., in der II. - nuudestens 120 M. 8 7- Die vorstehend im 8 l bis mit 5 bestimmten höheren Verpflegbeitragssätze treten mit d.m 1. April laufenden Jahres hinsichtlich aller an diesem Tage bereits bestehenden Verpflegunqsfälle sowie aller von diesem Tage ab er folgenden Aufnahmen in Geltung. 8 8. Für Verpflegte, welche gegen ermäßigte Ver pflegbeiträge untergebracht sind, bewendet es bis auf Weit res bei den bewilligten Ermäßigungen. Jedoch wird für diese Fälle Nachforderung bis zu Erfüllung der vorstehend in 8 1 bestimmten höheren Berpflegbeitragssätze Vorbehalten. Dresden, am 22. Februar 1893. Ministerium des Innern. v. Metzsch. Geyh. 'Derorönung, die bei der Heil- und Pfleganstalt für Epi leptische zn Hochweitzschen abzuentrichtcnden Verpflegbeiträge betreffend, vom 22. Februar 1893. Nachdem sich in Folge Steigerung der Preise der Lebensbedürfnisse eine allgemeine Erhöhung der für die Landesanstalten festg setzten Verpflegbeiträge nöthig gemacht hat, wird in Bezug auf die bei der Heil- und Pfleganstalt für Epileptische zu Hochweitzschen ab- zuricktenden Verpflegbeitiäge unter Hinweis auf 8 6 des Regulativs für die Unterbringung in die genannte Anstalt (Gesetz- und Verordnungsblatt von 1892 S. 301 flg.) hiermit Folgendes verordnet: 8 I. Der Verpflegbeitrag beläuft sich bis auf Weiteres a) nach dem regelmäßigen Satze für Sachsen auf jährlich 1170 M. in I. Verpflegklasse 576 - - II 288 - - III. b) für Ortsarmenvcrbände des Königreichs Sachsen (8 6- des Regulativs) 144 M., o) für den Landarmenverband des Königreichs Sachsen 288 M., ä) nach dem Satze für Nichtsachsen (tz 13° der Regulativs) 1764 M. in I. Verpflegklasse, 1296 - - II. 864—-- - HI. 8 2. In der PensionSabtheilung für Kinder (Z 7 deS Regulativs) beträgt der Verpflegbeitrag bis auf Weiteres jährlich für Sachsen 576 M., für Nichtsachsen 1296 M. 8 3. Die vorstehend in 88 1 und 2 bestimmten höheren Berpflegbeitragssätze treten mit dem 1. April laufenden IabreS hinsichtlich aller an diesem Tage bereits bestehenden Veipflegungsfälle (zu vergl. 8 4' deS Regulativs) sowie aller von diesem Tage ab erfolgenden Auf nahmen in Geltung. 8 4. Für Epileptische, welche gegen ermäßigte Ver pflegbeiträge untergebracht sind, bew ndet eS bis auf Weiteres bei den bewilligten Ermäßigungen. Jedoch bleibt für diese Fälle nach 8 6^s des Re gulativs Nachforderung bis zu Erfüllung der vor stehend bestimmten höheren Verpflegbeitragiatze Vor behalten. Dresden, am 22. Februar 1893. Ministerium des Innern. v. Metzsch. Geyh TYerorönung, die bei den Landesanstalten für Blinde, für schwachsinnige und für sittlich gefähr dete Kinder abzuentrichtcnd.n Verpflegbeüräge betreffend, vom 22. Februar 1893. Nachdem sich in Folge Steigerung der Preise der Lebensbedürfnisse eine allgemeine Erhöhung der für die Landesanstallen festgesetzten Verpflegbeiträge nöthig gemacht hat, wird in Bezug auf die bei der Blinden anstalt, den Anstalten Großhennersdorf, Nossen und BräunSdorf abzuentrichtenden Verpflegbeiträge unter Hinweis auf 8 6 des Regulativs für die Unterbringung in die genannten Anstalten (Gesetz- und Verordnungs blatt von 1891 Seite 109 flg.) hiermit Folgendes verordnet: 8 l- Der Verpflegbeitrag beläuft sich bis auf Weiteres: s) nach dem regelmäßigen Satze für Sachsen auf 288 M. jährlich; b) für Ortsarmenverbände des Königreichs Sachsen (8 6" des Regulativs) auf 144 M. jährlich; o) für den Landarmenverband desKönigreichs Sachsen auf 288 M. jährlich; ä) noch dem Satze für Nichtsachsen (8 l'c deS Regulativs) auf 864 M. jährlich; 8 2. In den Pensionsabtheilungen der Anstalten Großhennersdorf und Nossen (8 13^ des Regu lativs) berechnet sich der jährliche Verpflegbeitrag bis auf Weiteres für Sachsen auf 576 M. für Nichtsachsen - 1296 - 8 3. Die vorstehend in §8 1 und 2 bestimmten höheren Berpflegbeitragssätze treten mit dem 1. April laufenden JahreS hinsichtlich aller an diesem Tage bereits bestehenden Verpflegungsfälle (zu vergl. 8 4' des Regulativs', sowie aller von diesem Tage ab erfolgenden Auf nahmen in Geltung. „Aber, teures Kind, was ist Dir?" frug dieser end lich ahnungsvoll. „Du bist ja ganz verstört — Du scheinst —" ,Zch weiß alles!" Ihre Stimmung hatte einen ganz anderen Klang als gewöhnlich. „Dort", sie hatte daS Blatt erblickt, „nimm und lies; Du wußtest es schon gestern." Er folgte der Weisung und hob den Bogen auf: Ja! Da hatte ein Ungenannter, ein Anonymus, der Baronesse Ragotz die Äugen geöffnet. Da stand es schwarz auf weiß! In schadenfrohem, spöttischem Tone gehalten — ein Glückwunsch zur Verlobung mit einem Mörder — und ein Glückwunsch der grausamen Schönen, die da ihr Vergnügen daran gefunden, diese Verlobung mit einem Menschenopfer zu besiegeln, fo wie die hohen Damen von Einst sich im Blute ihrer Opfer badeten, um sich bis ins späte Alter hinein die Schönheit der Jugend zu erhalten! „O, über den schändlichen Wicht I" rief Baron Ragotz, die Fäuste ballend. „O, über den Schurken, der diese Schandthat vollbracht!" „Von wem sprichst Du?" ließ sich die unheimliche Stimme von vorhin vernehmen. „Von jenem, der dieses infame Schreiben verfaßt, den ich zwischen meinen Händen zermalmen würde, hätte ich ihn hier vor mir!" „Solcher wird es mehr als einen geben! Erinnerst Du Dich jener Tage, als Mar—, als er verschwand? Fand man da nicht schnell allerlei gehässige Gründe, entstanden nicht allerlei Gerüchte, die gegen mich ge münzt waren?* „Ja, ja, diele» erbärmliche Pack' Alle, alle sind da im Bunde, wie die Bluthunde, um hinter uns dreinzujagen und zu heulen!" „Und er? Der Unglückliche, den man eines Ver brechens bezichtigt, daS nur mit dem Tode gesühnt werden kann?" „Er? Was soll's mit ihm? Was weiß ich von ihm?" rief der Baron, den plötzlich ein heißer Zorn gegen Marcel erfaßte. „Er ist unschuldig!" versicherte sie mit erhobener Stimme. „Keinesfalls ist er unschuldig an dem Kummer, den er uns bereitet, an den Kränkungen, denen er uns aussetzt," gab der Baron entlüftet zurück. „An ihm wäre es gewesen, uns in sein Vertraue» —" „Er ist unschuldig!" drang eS schluchzend herüber. Dem Vater ging dieser verzweifelte Ruf, dieses Festklammern an einer so haltlosen Ansicht zu Herzen. „Ja, ja, mein Kind, ich glaub' es auch," suchte er sie zu beschwichtigen. „Es wird sich alles klaren — hoffen wir es zu Gott ... nur fürchte ich, daß uns noch so manch' Trauriges bis dahin widerfahren wird. Komm', ich führe Dich hinüber — leg' Dich ein wenig zur Ruhe und dann wollen wir beraten, wie wir uns am besten gegen diese hinterllstigen Feinde schützen können, die da auS dem Verstecke auf uns ihre giftigen Pfeile los schießen." Sie folgte willenlos, sich schwer auf den Arm des alten Mannes stützend. „So," sagte er, sie sanft in einen Lehnstuhl nieder lassend, „ich will nun die Franzl rufen, daß sie Dir behilflich sein möge, bald bin ich wieder da " 8 4 Für diejenigen Zöglinge, welche gegen ermäßigte Verpflegbeiträge untergebracht sind, bewendet es bis auf Weiteres bei den bewilligten Ermäßigungen. Jedoch bleibt für diese Fälle nach 8 6^° des Re gulativs Nach fordern ng bis zu E füllung der vor stehend bestimmten höheren Berpflegbeitragssätze Vor behalten. Dresden, am 22. Februar 1893. Ministerium des Innern. v. Metzsch. Geyh. Derord n u ng, dic Verpflegbeiträge für Gefangene derLandecfftrasanstaltenbetreffend, vom 22. Februar 1893. Nachdem sich in Folge Steigerung der Preise der Lebensbedürfnisse eine allgemeine Erhölmng der beiden Landesanstalten abzu ntrichtenden Verpflegbeitiäge nöthig gemacht hat, werden auch für die Gefangenen der LandeSstrafanstalten (zn vergl. Verordnung, die Vollstreckung der Freiheitsstrafen betreffend, vom 19. November 1889 — Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 99 - ) die durch Verordnung vom 7 Dezember l>80 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 170) für den einzelnen Gefangenen, ohne Unterschied des Ge schlechts, auf jährlich 216 M. festgesetzten Vei pfleg beiträge auf die Zeit vom 1. April laufenden JahreS ab auf jährlich 288 M hicrmit bis auf Weiteres festgesetzt. An den Vorschriften über die erwähnten Verpfleg beiträge wird im Uebrigen etwas nicht geändert. Dresden, am 22. Februar 1893. Ministerium des Innern. v. Metzsch. Geyh Weücrnntrnnchung. Das Ministerium des Innern hat dem Komitä der Dresdner PferdeauSstellungen auf Ansuchen Er- laubniß zu einer Verloosung von Pferden, Fahr- und Reftgegenständen, welche auf der für die Zeit vom 3. bis mit 5. Juni dieses Jahres hierselbst in Aus sicht genommenen Pferdeausstellung mit zur Aus stellung gelangen, sowie zum Vertriebe der Loose dieser Ausspielung im Königreiche Sachsen unter der Be dingung erteilt, daß die Nummern der gezogenen Ge winne alsbald nach der Ziehung im Dresdner Journal und in der Leipziger Zeitung veröffentlicht werden. Dresden, am 5. März 1893. Ministerium des Junern. v. Metzsch. Gebhardt WeücrnnLrncrchung, die Einfuhr von Rindern uud Schweinen betr; vom 9. März 1893. In Ergänzung der Bekanntmachung vom 25. vorigen Monats wird hiermit weiter bekannt gemacht, 1) daß die Einfuhr von lebenden Schweinen au» der Mastanstalt zu Wiener-Neustadt außer nach den in der gedachten Bekanntmachung benannten sächsischen Schlachthäusern auch nach denjenigen außersächsischen Orten, nach welchen diese Ein. fuhr bis mm 1. Februar dieses Jahres nach- XII. Eytzinq hatte spät am Abend aus Buchenfeld ein Billet erhalten: der Baron bat ihn mit Berufungaus dessen immer an den Tcg gelegte Freundschaft um seinen Besuch für den folgenden Morgen. Pünktlich traf der Erwartete ein und Baron Ragotz teilte ihm sogleich den Inhalt des Briefes mit, den Zoe am gestrigen Morgen empfangen hatte. „Sehen Sie, daß ich recht hatte!" rief Eytzmg empört. „Man hält sich an die, welche man sicher hat, da die Hauptperson vorderhand nicht zu erreichen ist. So wird es alle Tage fortgehen; wenn man auch künftig Briese von fremder Hand nickt annimmt, so wird diese Bande schon Mittel und Wege finden, Ihnen und Ihre Tochter neue Wunden deizu- bringen. Wenn Sie wüßten, welche Aufregung in Pottenbrunn herrscht, was man dort alles erzählt und erfindet! Jeder thut das Seine hinzu, um eine wichtige Rolle zu spielen und als der Bestinformierte aufzutreten, das geht nicht so — das kann für die Länge nicht so fortgehen!" „Ich fürchte eS selbst! Mein armes Kind verbrachte die ganze Nacht im Fieber — alle möglichen und un möglichen Schrcckbilder verfolgten sie und —" „Dem muß auf energische Weife ein Ende gemocht werden", unterbrach Eytzing entschlossen. „Auch ich habe nur wenig geschlafen, denn ich beschäftigte mich mit Ihnen, mit dem Freunde, dem nach besten Kräften beizustehen ich mich verpflichtet halte. Ich glaube nun eine praktische Lösung gesunden zu haben: ich besitze eine Verwandte in Venedig, die Witwe eine» entfernten Belter», die in trefflichen Verhältnissen