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Dresdner Journal : 18.02.1893
- Erscheinungsdatum
- 1893-02-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-189302188
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18930218
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18930218
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Journal
-
Jahr
1893
-
Monat
1893-02
- Tag 1893-02-18
-
Monat
1893-02
-
Jahr
1893
- Titel
- Dresdner Journal : 18.02.1893
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Tagesgeschichte. Dresden, 18. Februar. Heute wurde eine König! Jagd auf Fischhauser Revier abgehalten, an der Se. Majestät der König, Se. Kaiser! und Königl. Hoheit der Großherzog von ToScana und Ihre Königl. Hoheiten der Prinz Georg und der Prinz Friedrich August in Begleitung des Kammerberrn v. Wuthenau, deS Flügeladjutanten Majors v Haugk, sowie der persönlichen Adjutanten Ritimeister Frhr. v Müller und Frhr. v. Lindeman teilnahmen. Nachge- nannte Herren waren hierzu eingeladen worden: Ihre Excellenzen Generäle der Infanterie v. Montbü und v. Holleben, ferner Hofmarschall v. Carlowitz, Oberst Edler v. d. Planitz, -Kammerherr v. Arnim und Kammerjunk.r v Carlowitz. Nach der Jagd findet im Resibenzschlosse Königl. Jagdtafel statt. Dresden, 18. Februar. Die Dienstagsempfänge bei der Oberhofmeisterin Ihrer Kaiser!. Hoheit der Frau Prinzessin Friedrich August, Freifrau v. Reitzen stein, Excellenz, werden bis auf weiteres ausgesetzt. * Berliu, 17. Februar. In der gestern, Don nerstag, 16. dieses Monats, unter dem Vor sitze des Vizepräsidenten deS Staa'SministeriumS, Staatssekretärs des Innern Dr. v. Bötticher ab gehaltenen Plenarsitzung deS Bundesrats wurde über m hrere Eingaben in Zoll- und Steuerange- legenheiten, über zwei Eingaben militärpensionsberech tigter Civilbeamten wegen Erhöhung der ihnen zu gebilligten Bezüge, über das Gesuch eines russischen Arztes, betreffend Zulassung zur ärztlichen Prüfung, ferner über eine Eingabe wegen angeblicher Rechts- Verweigerung Beschluß gefaßt. Mit den beantragten Abänderungen des Eiats der Zoll- und Salzsteuer- verwaltungkosten für Preußen, des Zollverwaltungs- kostenetais für Mecklenburg-Schwerin und des Salz- steuerverwaltungSkostenetats für Sachsen Weimar er klärte sich die Versammlung einverstanden Mehrere Vorlagen wurden den zuständigen Ausschüssen zur Vorberatung überwiesen. — Der „Reichsanzeiger" schreibt: „Die parla mentarischen Erörterungen über die Handels- vertragsverhrndlungen Deutschlands mit seinen Nach barländern haben bekanntlich zu Angriffen auf einzelne bei diesen Verhandlungen beteiligte Beamte geführt und dem Reichskanzler Veranlassung gegeben, in der ReichStagssitzung vom 15. d. Mts. zum Schutze dieser Beamten aufzutreten. Der Reichs kanzler stellie bei der Gelegenheit fest, daß der Wirkliche Geheime Oberregierungsrat v. Huber, gegen welchen insbesondere die Angriffe gerichtet waren, nicht nur unter ihm, sondern auch unter seinem AmtS- vorgänger seit dem Jahre 1872 bei den Handels- vertrogsverhandlungen regelmäßig mitgewirkt habe. In der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 16. d Mts. hat der Abg. VopeliuS die Richtigkeit dieser Erklärung in Frage gestellt; er hat damit zugleich die Anklage gegen die Reichsregierunq verbunden, daß sie, wie er sich ausdrückle, „einen Freihändler als Unterhändler für die Vertrogsverhandlungen gewählt habe". Dem gegenüber sei hiermit nach den amtlichen Akten fol gendes fistgestellt: Der Geheime Rat v. Huber ist im Jahre 1872 in den Reichsdienst eingetreten und hat seit jenem Jahre unter den Ministern Delbiück, v. Hofmann und v. Bötticher mit Wissen des früheren und des jetzigen Reichskanzlers die handelspolitischen Angelegenheiten, so weit dabei die Verwaltung deS Innern beteiligt war, stets in gleicher Weise und in demselben Umfange bearbeitet. Von den ersten vertragsmäßigen Abmachungen, die seit seinem Eintritt in den Reichsdienst ge troffen wurden, dem Vertrage mit Rumänien und den Vereinbarungen mit Italien und Osterreich-Ungarn im Jahre 1877 bis zu den Han delsverträgen deS vorigen Jahres, während welcher Zeit mit mehr als zwanzig Ländern Handelsverträge entweder neu abgeschlossen oder erneuert worden sind, ist der Geheime Rat v. Huber als handelpolitischer Referent der Verwaltung des Innern thätig gewesen und hat als solcher bei den Verhandlungen und Ver trägen, von wenigen, lediglich durch äußere Umstände bedingten und handelspolitisch unerheblichen Aus nahmen r'Costa Rica 1875, Hawaii 1879, Mag- dascar 1883, Türkei und Marokko 1890) abgesehen, regelmäßig mitgewirkt. Nach dieser aktenmäßr en Feststellung war der Reichskanzler befugt, die von uns erwähnte Bemerkung in der NeichstagSsitzung vom 15. d. M. zu machen, und der Abg. VopeliuS nikb» ber ebtigt jene Bemerkung in Zweifel zu ziehen. — Nach dem von der Budgetkommission erstattete» mündlichen Bericht über die Beratung deS Etat» für die Verwaltung deS Reichsheeres, wird die Kommission im Plenum Abstriche an dem genannten Etat im Gesamtbeträge von 6266377 M. beantragen. Davon entfallen auf die dauernden Ausgaben 123864 Mark, auf den oideutlichen Etat der einmaligen Aus gaben 1 642513 Mark und auf den außerordentlichen Etat 4 500000 Mark. — Als eine empfindliche Schädigung unserer Kriegstüchtigkeit wäre eS nach dem „Mrl. Wochenbl." anzusehen, wenn nach Einführung der zweijährigen Dienstzeit bei den Fußtruppen die Ersatzreservisten in der jetzigen Fassung beibehalten w-rden sollten, schon aus dem Grunde, weil bei Komplettierung mit ungenügend ausgebildeten Mannschaften, wie es die Ersatzreservisten nun doch einmal sind, das Vorhanden sein langgedienter Leute als Rahmen von größter Wichtigkeit sei. Dieser Rahmen werde im allgemeinen bei einer gleichen Anzahl dreijährig Gedienter solider sein, als bei nur zweijährig Gedienten, und deshalb werde cr auch einen Einschub von Ersatzreservisten eher verdauen, wie letztere. Nach Einführung der zweijährigen Dienstzeit bleibe deshalb nur der einzige prakusch zum Ziele führende Ausweg übrig, die Er- sotzreservisteu zu vollwertigen Soldaten zu machen, damit fielen von selbst alle die Nachteile hinweg, welche im Kriegsfälle unbedingt eine Schwäche mili- täriicher Leistungsfähigkeit bedeuten müßten. Wenn die Ersatzreservisten später zu Übungen eingezogen werden, so sei das während der Ausbildung Gelernte schon zu Dreivierteln vergessen, und deshalb seien die Klagen über die relativ unbefriedigenden Leistungen ter zu wiederholten Übungen eingezogenen Ersatz- reservisten auch allgemein, zumal hierbei mehr verlangt werden muß, als bei der ersten Übung, da dann die Compagnieschnle und verschiedene Zweige des Feld dienstes hinzutreten. In welch' störender Weise, führt das aeiiannte Blatt dann weiter aus, die Abkommandierung von Offizieren und Unter offizieren sür die Übungen der Ersatzreserve aus den übrigen D enstbetrieb der Truppe einwirken muß, liegt auf der Hand. Es kommt hinzu, das; die Übungen der Ersatzreferve xerade in der Periode der verhältnißmäßigen Erholung stattfinden und so da-Instruktion-personal auch physijch sehr bedeutend angestrengt wird. Aber selbst dieser Übelstand würde in keiner Weise im stände sein, innerhalb der Armee das Urteil über den Wert der Ersatzreserve irgendwie zu beeinflussen, wenn — wie schon an- gedeutet — die ausgewa- dte Mühe und Zeit im stände wären, die Grundfehler dieser Institution, ihre ungenügende militärische Brauchbarkeit zu beseitigen. Nach Einführung der zweijähr-gen Dienstzeit müßten sich aber diese Ausbildungsschwicng'eitcn noch steigern, weil dann so wie so schon die ganze Kraft und die ganze Zeit des Ausbildungsperfonals noch mehr in Anspruch genommen werden müsse als jetzt War bisher auch für Tenifchland die Eisatzreserve immerhin noch ein verwendbarer Krästezuwachs für den Kriegsfall, so würde ihre Beibehaltung nach Einführung der zweijähngen Ticnstzeit nicht allein als ein „lnipeüimontum" bedenklicher Art für den Dienstbktrieb im Frieden an.usehcn fein, sonlern auch als eine empfindliche Schwächung unserer Leistungssähigkeit im Kriege. Deshalb habe auch die Militärvorlage aus wohlerwogenen Gründen den Grundsatz ausgestellt: die Ausbildung der Ersatzreservisten im heutigen Sinne kommt in Fortfall. Die Einrichtung als solche und Vie Übungspflicht bleiben bestehen, da die Notwendigkeit vorliegt, körperlich minderwertige Mannschaften in einigen Spezialzweigcn — z B. Verwaltungsdienst und Krankendienst — in beschränktem Umsange auszubilden Eine Jnsanterie, aber eine gute — in dieser Forderung gipfelt der angezogene Aussatz des „Milit. Wochenbl". Dazu taugten die Ersatz- reservlsten in ihrer jetzigen Gestalt aber nach Einführung der zweijährigen Dienstzeit nicht, weil sie wohl die Quantität, nicht aber die Qualität der Jnsanterie vermehren, Deutschland aber beides gebrauche. — Die wesentlichsten Änderungen der gegenwärtig geltenden Bestimmungen durch die Novelle zum Militärpensionsgesetz find die folgenden: Für die Nichtbenutzung des CivilversorgungSscheins sollen fortan statt 9, 12 M. monatlich bewilligt, die Er höhung der Kriegszulagen sür Mannschaften soll von 6 aus 9 M. monatlich erhöht werden. Eine Kürzung der Pension bei Eintritt in den Civildienst soll fortan für Offiziere erst dann eintreten, wenn Pension und Civileinkommen den Betrag von 3000 M überschreiten, während bisher diese Summe auf 2136 M für Premierlieutenants und 1946 M. für Secondelieute- nants normiert war. Ferner soll eine Kürzung der Osfizierspension bei Anstellung im Kommunaldienst überhaupt nicht mehr erfolgen. Die Kürzung der Pension für Feldwebel soll erst bei einem Gesamtein kommen von 1200 M. (statt 1050), für Unteroffiziere nach zwölfjähriger Dienstzeit 1400 (statt 1200), für Gemeine bei 500 i statt 390) M. Gesamteinkommen stattfinden Diesen Bestimmungen ist für die Teil nehmer am letzten Kriege und für solche Invaliden, die seit dem Kriege durch eine militärische Aktion oder durch Seereisen kriegsuntüchtig geworden sind, rück wirkende Kraft beigemessen Zahlreiche Petitionen, die jahraus jahrein wegen diefe» Gegenstandes an den Reichstag gerichtet wurden, werden mit diesen Neue rungen ih e Erledigung finden, und e» steht zu hoffen, daß die bis jetzt vermißte Zufriedenheit in die Reihen der Militärinvaliden eil.ziehen wird. Auch eine weitere neue Bestimmung wird von den Interessenten beifällig ausgenommen werden, die nämlich, daß fortan der Anspruch der Unteroffiziere auf die ihren bei ihrem Ausscheiden gewährten Dienstprämien mit rechtlicher Wirkung weder verpfändet noch gepfändet werden kann, daß aber auch während dreier Monate nach Aus zahlung der Prämie dieselbe oder ein ihr gleichkom mender Geldbetrag der Pfändung nicht unterworfen sein soll. Von günstiger Wirkung für die Invaliden wird auch die neue Bestimmung sein, nach welcher den im Civildienst sowie im Kommunaldienst angestellten Militäranwärtern die Militärdienstzeit bei Er mittelung der Pension als pensionsfähige Dienstzeit in Anrechnung gebracht werden soll. Die aus dem Entwurf erwachsenden Mehrkosten werden, wie bereits gestern mitgeteilt wuidr, auf 3)4 Millionen ver anschlagt; fast der ganze Betrag derselben, nämlich 2U bis 3 Millionen, soll aus dem Reich-invaliden- fondr gedeckt werden. — DaS langsame Vorrücken der Kommissions- beratungen über die Militärvorlage hat doch auch seine gute Seite. Das deutsche Volk lernt allmählich sich mit ihr befreunden, d. h. ihre Notwendigkeit ver stehen. In keinem Teile unseres Vaterlandes, so schreibt die „Köln. Ztg.", vielleicht tritt dieser Um schlag in der Volksstimmung so deutlich zutage, als in der Rheinpfalz. Wir haben gesehen, wie im No vember in einer nationalliberalen Versammlung zu Mannheim ein Redner, der für die Militärvorlage sprach, mit eisigem Schweigen angehört wurde, wie dagegen denen, welche die Mehrforderung von Mann schaft und Geld als eine unerträgliche Last bekämpften, z. B. dem Rechtsanwalt Bassermann, die Menge zu- jubelte. Wie ganz anders sieht es jetzt aus! Nicht nur treten die Führer der nationalliberalen Partei, und darunter Hr. Bassermann selbst, für den Bennig- senschen Vermittelungsvorschlag ein, sondern es er heben sich bereits auch gewichtige Stimmen sür eine im wesentlichen unverkürzte Genehmigung der Vorlage. So geschah dies am letzten Sonntag in einer Ver sammlung zu Schwetzingen, wo zwei in der Gegend sehr angesehene Fabrikanten, die Herren Max Basser mann und Ritzhaupt, sich ohne weitere Umschweife und Bedingungen sür die Vorlage auisprachen. Was man zuerst in der überrheinischen Pfalz in Erinnerung an die Zeiten Ludwigs XIV. und der französischen Revolution nur dunkel ahnte, hat der Reichskanzler mit klaren und unanfechtbaren Worten ausgesprochen, daß bei der ziffermäßigen Überlegenheit der Franzosen die deutsche Offensive nicht mehr sichergestellt und das linke Rheinufer im Anfang eines etwaigen Krieges vorläufig preiszugeben wäre. Dem Gewichte dieses Grundes kann sich so leicht niemand hierzulande ent ziehen. — Dem Kaiser!. Gesundheitsamt sind vom 15. bis 17. Februar mittags folgende Cholerafälle gemeldet worden: Regierungsbezirk Merseburg. In Nietleben 1 Erkrankung. Regierungsbezirk Schles wig. Bei einem Erkrankten (vom 11. Februar) nach träglich Cholera festgestellt. — Die Kommission für die zweite Lesung deS Entwurfs eines Bürgerlichen Gesetzbuchs für das Deutsche Reich trat dem „Reichsanzeiger" zufolge in den Sitzungen vom 13. bis 15. Februar in die Beratung der Vorschriften über Inhalt und Begrenzung des Eigentums (§8 848 bis 867) ein Der 8 848, welcher den wesentlichen Inhalt der dem Eigentümer zuftehenden Rechte festzuslellen bezweckt, wurde sachlich nach iem Entwuis« angenommen; doch soll in dem 8 848 das Recht deS Eigentümers, über die Sache zu versügen, nicht erwähnt werden. Bon einer Seile war der Zusatz bean tragt, daß der Eigentümer, wenn er durch «ine in Aurütung seines Eigentumsrechts vorgenommene Handlung in einer gegen die gut n Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zusügt, zum Ersätze des Schadens verpflichtet ist. Man verständigte sich dahm, die Beratung diesis An'rapeS bis zum Schlüße des Titels auSzusrtzen. Tic Vorschrift des § 84S über die Erstreckung deS Eigentumsrechts an Grundstücken aus den Raum über u d unUr der Erdoberfläche sand mit dem Zusätze Billigung, daß der Eigentümer Handlungen nicht wider sprechen darf, die in solcher Höhe oder Tiefe vorgenammrn werden, daß der Eigentümer an ihrer Ausschließung kein Int resse hat. Auch der § 850, welcher die Frage regelt, inwieweit der Eigentümer eines Grundstücks die Zuführung oder Mit teilung von Gasen, Dämpfen, Rauch, Rust, Gerüchen, Wärme, Erschütterungen und dergleichen von dem Nachbargrindstück aus sich gefallen lassen muß, wurde mit einigen n-chl rrh:b'icben Äod«ru»ge» unter Ausdehnung auf die Immission von Ge räuschen sachlich genehmigt Ebenso sanden die Vorschriften der S§ 86 t bi» 85? üb r da« Rech» der Nachbar» a»s Ab markung und Über die Feststellung der Grenze im Falle einer Srenzverwirrung im wesentlichen Zustimmung. Ein Antrag, den § 8b», welcher die Unverjährbarkeit der Ansprüche auf Abmarkung »nd auf Feststellung der Grenze au-spricht, zu streichen, da d e Vorschrift io ihrer Allgemeinheit nicht richtig, so weit aber richtig, selbstverständlich sei wurde abgelehnt Im Zusammenhang damit entschied sich die Mehrheit dafür die lrüher gestrichene Vorschrift de« § 768, daß der Anspruch aus Aushebung der Gemein (hast nicht der Verjährung u'terliegt, wieder auszunehmen. Die Borsch iften de« 8 864 über da« Rechtsverhältnis der Nachbarn in Ansehung einer zwischen ihren Grundstücken bestehenden Brenzeinrichiung wurden sachlich nach dem Entwurf angenommen, ebenso tie Vorschriften des s 866 über die Rechte der Nachbarn an einem Grenzbaun Zum Zwecke der Verdeutlich»--g besckiloß man jedod, dem § 866 den Zusatz beizulügen daß der Ansmuch aus Beseitigung rm « auf der Gren e stehenden Baume- ausgeichlofsen jein soll, wenn der Baum als Grenzztichen dient und als solches zweck- mäßigerweise durch ein anderer Grenzzeichen nicht ersetzt werden kann. Ter 8 866, welcher — vorbehaltlich abweichender lande«- g<je-licher Vorschriften — dem Eigentümer ei»eS Grundstücks die Pflicht auserlegt, den insalge dir natürlichen Bodenverhält nisse stattfindinden Uiasferabfluß von einem anderen Grund stücke zu dulden, wurde gestrichen, weil die Vorschrift dem i ach dem EinführungSgesetz der LandeSgefttzgebung Vorbehalten-n Wafserrechte angehöre Die Borfchristen der 867 bis 860 regeln da- Rechteverhältni» der Nachbarn im Falle eine- Grenz überbaues Der § 857 macht die Verpflichtung deS durch den Überbau beeinträchtigten Nachbarn, den Ueberbaa zu dulden, davon abhängig, daß dem Eigentümer de- Gebäude- bei der Grenzüberichreiiung weder Borfatz noch Fahrlässigkeit zur Last gefallen und von dem anderen Nachbarn gegen die Überschrei tung vorher oder sofort nachher Widerspruch nicht erhoben worden ist. Demgegenüber war von e-ner Seite beantragt, die Duldung-Pflicht nur im Falle vorsätzlicher Grenzüberschreitung au zulebließen, von anderer Seite, dem Vorsatze nur grobe Fahrlässigkeit gleichzustellen Die M-hrheit emschieü sich für die Annahme beS zweiten Anträge-. Zugleich wurde beschlossen, dem tz 867 Abs. I eine Fassung zu geben, die klarstelle, daß in Ansehung der Erhebung deS Widerspruche- die Bewei-last dem Eigentümer deS durch die Grenzüberschreftung be einträchtigten Grundstückes obliege Die Regelung des Entwurfs crsuhr ferner insoweit Anfechtung, al« nach dem § 868 die Eintragung der von dem Elgkntümer des Gebäudes dem anderen Nachbarn al« Entschädigung für die Greazäber- schreitung zu entrichtenden Geldrenle in daS Grundbuch nicht jlaUfinden und die Aushebung der Rente durch Verzicht aus geschlossen sein soll Die daraus sich beziehenden Abänderung«, anträge wurden indessen abgelehat. Auch im übrigen fanden die 88 867 bis 860 Zustimmung. Zu eingehender Erörterung führten die Vorschriften des 8 86l über daS Rech« des Eigen tümers, die von dem Nachbargrundstücke in sein Grundstück hin- überra- »den Zwe-ge und Wurzeln zu beseitigen. Der Entwurf giebt dem Eigentümer des beeinträchtigten Grundstücks den an keine weitere Schranke geknüpften Anspruch, daß der Nachbar die Zweige und Wurzeln beseitige, daneben aber das Recht, das Hinüberragenke selbst abiUtrennen und die abgrtrrnnten Stücke zu behalten, wenn die Beseitigung nicht b nnen drei Tagen rach einer dem Besitzer deS Nachbargrundstück- zugegangenen Aufforderung erfolgt. In Ansehung der auf Waldgrundstücken stehenden Bäume und Sträucher sollen jedoch nach dem Art 67 deS Entwurf- de» EinsühlungsgefttzeS abweichende londeSgefty liche Vorschriften unbc ührt bleiben. E- wurde beschloss n, dem beeinträchtigten Eigentümer einen Anspruch darau', daß der Nachbar di» Zweige und Wurzeln beseitige, zu versagen, ihm dagegen das Lelbsthilserecht zu gewähren, wenn die Beseuignn, durch den Nachbar nach drr ihm zugegangenen Aufforderung nicht innerhalb einer ihm grstelltiN angemessenen Frist ersolgt DaS Recht, die Wurzeln zu beseitigen, soll abrr auch ohne Vor gänge Aussorderung an den Nachbar auSgrübt werden können. Eine weitere Änderung ersuhr der Entwurf durch den Zusatz, daß daS Recht deS Eigentümer- aus die Beseitig,uni der Zweige und Wurzeln überhaupt au-geschlojsen 'ein soll, wenn sie dre Bearbeitung »der Benutzung seine« Grundstücks nicht beein trächtige» Ein Antiag, da- Lelbsthilserecht, namentlich bei Obstbäumrn, noch anderen Beschränkungen durch eine Reihe von Spezialvorschriften zu unterwerfen, fand kernen Anklang. Dagegen gelangte die Beratung der von anderer Seite bean- trcgten allgemeinen Vorschrift, daß, wenn nach rich etlichem Ermessen die»eseUigung der Zweige und Wurzeln über« egende Nachteile zur Folge haben würde, der Nachbar gegen Eutschä- diguug da- Hinüberragen der Zweige oder Wurzeln zu dulden habe, wobei sür den Fall der Ausnahme dieser Vorschrift der ,m Art. 67 des Entwurf- deS Einjührung-gesetze- in Ansehung der Wrldgr- ndstücke bestimmte Vorbehalt sür die Landedgeletz gebuna zu streichen wäre, nicht z m Abschluß. Wilhelme Haven, 17. Februar. Se. Majestät der Kaiser haben Sich mit Sr. Königl. Hoheit dem Prinzen Heini ich und dem kommandierenden Admiral Frhrn. v. d. Goltz vormittags 9 Uhr auf dem Panzer schiff „König Wilhelm" eingeschifft, welches alsbald, begleitet von dem Panzerfahrzeug „Beowulf", nach Helgoland in See ging Um 5 Uhr kehrten Se. Ma jestät von der Ausfahrt hierher zurück und begaben Sich um 8 Uhr abends nach dem Kasino. Wien, 17. Februar. Im Abgeordnetenhause fanden heute die gestrigen Zwischenfälle ihre Fortsetzung Die Antisemiten griffen zuerst den Vorsitzenden Chlu- mecky wegen Handhabung der Geschäftsordnung an. Hierauf leistete der Jungtscheche Graf Kaunitz eine Art Widerruf seines gestrigen Ausdruckes „unverschämte Beamtenbagage", indem er sagte, er erkenne an, daß in formaler Hinsicht jene Äußerung unparlamentarisch und nicht ganz zutreffend war, worauf die Linke in lautes Gelächter ausbrach. Tann sprach Justirminister „Asia, dahinaus soll es! Nun ja, man erzählt sich, daß Sie immer ein ganz merkwürdiges Glück beim schönen Geschlechte gehabt hätten-, aber daS ist auch eher eine Schmeichelei, als eine Beleidigung." „Wie manS nimmt. Ich hörte beispielsweise, daß man behauptet, ich hätte mich gebrüstet, Zoe Ragotz ebenso leicht zu erobern, wie jede andere." „Ja, etwas Ähnliches vernahm ich auch." „Aus dem Munde Tannenbergs?" „Dessen bin ich nicht gewiß; es wäre indes mög- lich." „Nun, eben diese Gewißheit möchte ich haben. Können und wollen Sie mir dieselbe verschaffen?" (Fortsetzung folgt.) Residenztheater. Die gestern, am 17. Februar, gegebene Abendvorstellung zum Besten der Alters- Versorgungs- und Witwen- und Waisenkasse der „Dresdner Presse" nahm durch die teilnahmvolle an genehm erregte Stimmung des ausverkauften, auS allen Ständen und Kennerkreisen besuchten Haust einen geradezu festlichen Charakter an. Es war da» nicht nur den guten Wünschen für das Wohl deS genannten Vereins, sondern auch ganz wesentlich der uneigennützigen Unterstützung von Seite de« Hrn. Adalbert MatkowSky zuzuschreiben, der durch sein ungewöhnliches Talent und seine schauspielerische Er scheinung ersten Ranges alle Theaterfreunde jederzeit warm fesseln wird, ganz abgesehen von den Erinner ungen, die sein früherer so überraschend glänzender Bildungsgang in Dresden stets wachrufen muß Der Künstler, mit überreichen Mitteln von der Natur auSgestattet, bekundete schon nach dem ersten Jahre seines Hierseins eine solche dramatische Begabung, eine solche Wärme leicht entzündlicher, nie die Illusion versagende Bühnenfantasie, wie es am deutschen Theater seitdem nicht zum zweiten Male verzeichnet werden konnte Diese Eigenschaften, zu deren beredtestem Verkündiger in erster Linie der un vergleichliche Zauber eines Organs wurde, daS für jugendliche Helden- wie hochpoetische Liebhaberrollen gleichmäßig glücklich ausgerüstet war, sind wohl in den Aufgaben Max Piccolomini, Ronno, Prinz von Homburg, Sigismund am lichtvollsten hervor- getreten. Diese letztere Nolle aus der unvergänglichen Welt- dichtung des großen Calderon: „DaS Leben ein Traum, führte Hr. Matkowsky gestern unter wohl- vcrdientem außerordentlichen Beifall vor und bewies abermals, welches Gelingen die innere ersichtliche Be geisterung für einen Gegenstand zu erreichen im Stande ist. Der Gast wurde dabei wacker unterstützt nicht nur von den fleißigen Mitgliedern deS NesidenztheaterS, sondern auch von der Rosauradarstellung der Frau von der Osten-Hildebrandt. Der herrlichen spanischen Dichtung, die über schwenglich kühn und doch gedankentief und aller Lebensweisheit voll auf den Höhen einer berechtigten Symbolik und Romantik steht, ging „Der Geigen macher von Cremona" voraus, eine stille, lange, in sich gekehrte Arbeit von Francois Coppch die Graf Baudissin trefflich verdeutscht hat. Nette, sinnig er dachte innere Seelenvorgänge mit guter Tendenz und hübschen moral scheu Wendungen machen auf der Bühne gewöhnlich den ermüdenden und peinlichen Eindruck, wie ein unschuldiges Geschöpf, das man in» Wasser setzt und das nur so lange schreien kann, bis sein Pelzchen ganz durchnäßt ist. Kaum daS Unglück seligste, waS eS auf dem Theater giebt, ein sogenann tes „Proverbe", wirkt dramatisch qualvoller, trotz allen Augenverdrehens wohlgesinnter Theoretiker. Auch im Geigenmacher hat Hr. Matkowsky mit echtem Herzensausdruck, mit besonderer Lebenswahrheit seinen armen Filippo gespielt; aber ich möchte doch an den tiefen Sinn deS arabischen Märchens erinnern, in welchem ein beliebter wohlgebildeter Mann, aller Huldigung und Schmeichelei müde, in ein anderes Land zieht, nachdem er sich einen Buckel auSgestopft und eine rote Perücke aufgesetzt hat. Zufrieden mit seinem Erfolg streckt er sich abends aufs Lager; als er sich aber am andern Morgen den Buckel und die Perücke wieder anlegen will, gestaltet sich die Sache ander-, er hatS nicht nötig, weil ihm zu seinem Schrecken über Nacht ein mächtiger Buckel gewachsen und sein Haar röter geworden ist, als die Perücke. Davor ist man nun freilich in unserer rationellen Zeit sicher, ober der Mensch soll doch auch heute nur thun und schaffen, wozu er ausgerüstet ward. Frl. Alice Politz unterstützte die Vorstellung durch ihre sehr hübsche Wiedergabe der undankbaren Rolle Giannina. O. B. Konzerte. Am Freitag, den 17. d. MtS, gab Frl Clotilde Kleeberg in Braun- Saal ein Konzert. Die vorzügliche Pianistin steyt fest in ber Gunst unserer Musikfreunde. Ihre Technik 'st fein durch gebildet, virtuo-, ihre Darstellung musikalisch korrekt ausgearbeitet, spirituell und warm empfunden; sie en!- faltet eine ungewöhnliche Gleichmäßigkeit und schöne Tonwirkung in Skalen Passagen re., spielt immer mit tadelloser Deutlichkeit, auch im Pianissimo, und erfreut durch die einfache, gesunde Haltung ihres geistig ge sammelten VortraqS. M't sehr feinen Tonfärbungen und beweglichem Ausdruck spielte sie Haydns Andante Variationen, stilgerecht mit höchster Klarheit die Saxe der kleinen 6-moII-Suite von Händel. In der Wieder- gäbe der Beethovenschen Sonate vp. 22 (L lim) zeigte sich die rcine musikalische Ausfassung d ach gehend als klar und intelligent, den Intentionen des Werkes folgsam und besonders schön gelangen der zweite Satz, obwohl hier noch ein stärkerer Gefühls- aufschwung möglich ist, und daS Menuetto; dagegen traten in der Durchführung des Rondosotze- die leidenschaftlichen Züge nicht unmittelbar genug hervor und in den CreScendostellen fehlte mehrfach die ruhige Steigung, die Breite und Fülle de» Ton». Die letzten Darbietungen der feinsinnigen Pianistin haben wir nicht mehr anhörrn können, sehr zu unserem Bedauern, denn gerade in den Stücken von Schubert, MoSzkowSki und Saint SaenS dürfte ihr graziöses und feinsinniges Spiel, das zumeist in anmutigen und eSpritvollen Tonsätzen glänzt, die genußreichsten Wirk ungen he vorgerusen haben. ... An dem Konzert betettigte sich Fr!. Agnes Witting, die bekannte ein heimische Sängerin. In drei Liedern von Schubert gab sie ihr Beste», obwohl „Der Tod und da» Mädchen" eine ausgesprochene Altlage erfordert Dem
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