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Dresdner Journal : 14.02.1893
- Erscheinungsdatum
- 1893-02-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-189302141
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18930214
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18930214
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Journal
-
Jahr
1893
-
Monat
1893-02
- Tag 1893-02-14
-
Monat
1893-02
-
Jahr
1893
- Titel
- Dresdner Journal : 14.02.1893
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274 von der Berück- der An- durch dessen gebührende Würdigung und sichtigung eine zufriedenstellende Erledigung gelegenheit bedingt erscheint. — Die im Sommer vorigen Jahres — Die aus Lissabon telegraphisch gemeldete Überreichung einer auf die Wahrung der Interessen der auswärtigen Staatsgläubiger Portugals bezüglichen Note der Reichsregierung bestätigt, was die „B. P. N." vor einiger Zeit über die diesseitige Stellungnahme der in Portugal beabsichtigten Bevor zugung der inländischen vor den auswärtigen Gläu bigern mitteilten. Wie das genannte Blatt vernimmt, geht der von dem diesseitigen Vertreter Deutschlands rn Madrid wiederholt betonte Standpunkt der Reichs regierung dahin, daß es sowohl im Interesse der portugiesischen Regierung als der auswärtigen Staats gläubiger Portugals gelegen ist, im Wege einer Ver ständigung mit den auswärtigen Staatsgläubigern eine Regelung der portugiesischen StaatSichuldverpflichtungen herbeizuführen. Es ist die- auch der Standpunkt, der von den Regierungen der übrigen beteiligten Staaten und nicht zum wenigsten von den t»,läubiger- komiteeS auf das Nachdrücklichste unterstützt wird, und Ansprüchen aus Schadenersatz und aus Rückstände wieder- kehrcnder Leistungen, auch die durch Eintragung einer Vor- brn.erluny im Sinne de« zu 8 8" gesaßten Beschlusses gc- sicherten Ansprüche aus Einiäumung oder Aushebung cincS Rechts ausgenommen. — 14. Februar. In der Zappa'schen Erb schaftsangelegenheit, in welcher die griechische Regierung die europäische Diplomatie gegen die ru mänische in Bewegung zu setzen suchte, ist von dem hiesigen rumänischen Gesandten am 4. November v. I. auch die juristische Fakultät der hiesigen Friedrich Wil- helmSuniversität um eine gutachtliche Äußerung über mehrere Rechtsfragen ersucht worden. Dieses Gut achten ist nunmehr erstattet und in der „Nat. Ztg." veröffentlicht worden. ES ist zu Gunsten der ru mänischen Äuffassung ausgefallen. Hannover, 13. Februar. DaS 50jährige BischofS- jubiläum des Papstes wurde heute von den hie sigen Katholiken durch ein Festmahl gefeiert, an welches sich ein Volksfest im Palmengarten anschloß. Die Festrede hielt an Stelle des verhinderten Reichstags abgeordneten Vr. Lieber der Reichstagsabgeordnete Professor Schädler-Landau. Coburg, 13. Februar. Wie die „Coburger Zeitung'' meldet, hat der Prinz Ferdinand von Bulgarien bei Sr. Hoheit dem Herzog Ernst al« Chef des Hauses Coburg die Zustimmung zu seiner Verlobung mit der Prinzessin Marie Louise von Bourbon, Tochter des Herzogs von Parma, nachgesucht. Hamburg, 13. Februar. Während in der Zeit vom 7. ds. bis zum 9. aus Altona keine Cholera erkrankungen gemeldet wurden, ist bei vier am 10., 11. und 12. d M. in Altona erkrankten Personen Cholera festgestellt worden. Wien, 13. Februar. Die Handelsvertrags verhandlungen zwischen Österreich-Ungarn und Rumänien sind nunmehr in Fluß geraten. Wie die „Presse" meldet, hat der Vertreter Rumäniens, Legationsrat Papiniu, der zu Beginn der vorigen Woche aus Berlin in Wien eingetroffen ist, die er forderlichen Instruktionen von seiner Regierung er halten und Freitag hat zwischen ihm und den han delspolitischen Referenten Österreichs, Ungarns und des Ministeriums des Äußern die erste Besprechung in Angelegenheit des Handelsvertrags stattgefunden, welche am Sonnabend fortgesetzt wurde. Das Er gebnis der Berliner Verhandlungen lasse darauf schließen, daß die rumänische Regierung zur Gewähr ung erheblicher tarifarischer Zugeständnisse nicht ge neigt ist, und daß selbst diese nicht in Gestalt eines Konventionaltarifs, sondern im autonomen Wege ein geräumt werden sollen. Prag, 13. Februar. Der am letzten Donners tag im Alter von 78 Jahren verstorbene ReichSratS- und Landtagsabgeordnete 1)r. Trojan, der sert dem Jabre 1848 im Vordergründe der tschechisch-national politischen Bewegung stand, wurde gestern mit großem nationalen Prunke, den man tschechiscberseits bei solchen Anlässen mit großem Geschicke zu entwickeln weiß, auf dem Wyschohrader Friedhöfe zur letzten Ruhe bestattet. Der jungtschechische Abgeordnete l)r. Herold benützte der neuen Mehrheit geopfert werden, wie sie es seit die Leichenrede, die er in der Wyschohrader Kirche hielt, 1889 immer geworden sind. Tie Gemäßiaten bleiben Genealogie. „Handbuch des preußischen Adels". Herausgegeben unier Förderung des Königl. HrroldSamteS. 2. Band. Berlin 1893. Ernst Sieg fried Mittler u Sohn. Königl. Hofbuchhandlung 630 Seiten, g. 8. DaS Handbuch deS preußischen Adel», ein aus eine größere Reihe in einjährigen Zwischenräumen crschei- rim die Eintragung zu «suchen hat, zu de« Zwecke gestrichen, damit b-züglich der Eintragung der Vormerkung da» Striche gelte, wie bezüglich der in § »4« behandelt«, Eiatrogung i« Wege der Vollziehung einer einstweiligen Beifügung. In brireff der neu aufgenommenen Loimn'ung zum Schutz persönlicher Ansprüche aus Eintragung oder Löschung beschloß die Medryett in llbernusiimmuug mit j 84ö, d »selbe auf Anordnung de- Genchl» oder aus Bewilligung de-j-.nigrn zuzulassen, gearn dessen eingetragene- Recht die Lormerkeng sich richtet. Am Anordnung de» Gericht» losten die Vorschriften der Eimlpiojeßordnung über die einstweilige-- Vertagungen ent sprechende Anwendung finden j-doch mit der Abweichung, daß nur die Glaubhaftmachung de- zu sichernden Ansprul», nicht auch die Blaubhastmachung einer Gefährdung desselben ersor derlich sein fest Der Redaktionskommission wurde die Prüfung Vorbehalten, ob einzelne der Borschristen über die einstweiligen V »sügunge » von der entsprrckenden Anwendung au-zeschließen seien Hinsichtlich der aus Bewilligung erso'gtnden 'Eintragung einer Vormerkung wurde die Bestimmung ausgenommen, daß bei der Eintragung zur näheren Bezeichnu-g de- Anspruch- aus die Eintr^gungsbewilligung Bezug genommen werden könne. Der 8 81ü, welcher Bersahrung-vor chrif en über die Ein tragungen im Wege der AwangSpollstreckung oder der Vollziehung eine» Arreste- oder einer einst weiligen Verfügung enthält, wurde in der Absicht ge strichen, di» in 8 84V behandelte Frage der Entscheidung durch die Grundbuchordnung vorzubehalten. In demselben S-nne wurde zugleich beschlossen, im Entwurf eine- Eirsüh-ungS- gesetzeS den Art. 7« zu streichen, welcher den Landesgesetzen eine Abweichung von der Regel de» 8 84K gestattet. Die Vor schrift des 8 847 über die Verjährung der Ansprüche auS eingetragenen oder vorgemerkten Rechten blieb fachlich unangefochten. Bon der in Say 1 ausgesprochenen Regel, daß jene Ansprüche der Verjährung nicht unterliegen, wurden jedoch, außer den schon im Entwurf erwähnten Konzert. Im letzten Symphomekonzert der Gk werbehauskapelle machte Hr. Musikdirektor Trenkler das Publikum mit einer Symphonie in Ls äur von Michael Haydn bekannt. DaS Werk ist von dem hiesigen Musikschriftsteller Otto Schmid aufgefunden worden. Der Mitteljatz desselben, ein Adagietto aste tuoso in ^8-äur hat das genannte Orchester schon früher gespielt. Die am Sonnabend erstmals gehörten Sätze sind ein Allegro und eine Presto (Finale) Ersteres ist etwas trocken in der Erfindung, aber dennoch nicht ohne freundliche Wirkung, letztere» voll Anmut und Frische deS Ausdrucks und in geschickten Steigerungen sich entwickelnd. Entbehren auch beide Sätze einer symphonischen Gestaltung, so sprechen sie doch durch liebenswürdige Erfindung und natürlichen, fließenden Vortrag den Hörer unmittelbar an und erwecken durch solche Eigenschaften über daS historische Interesse intimer Musikfreunde hinaus auch die Teil nähme des großen Publikums. Die Gewerbehaus- kapelle spielte die zwei Sätze sehr lobenswert und er zielte namentlich mit dem Piesto einen allgemeinen lebhaften Eindruck, zugleich einen verdienten Erfolg für die ernsthaften Bemühungen des intelligenten Dresdner Musilforschrrs und Entdeckers. „Ei, wirklich?" versetzte Marcel mit erkünstelter Ruhe. „Ich für meine Person würde das bedauern, denn Heissenstein ist kaum der Mann, der cL in dieser Ab sicht ernst nimmt; er hat seine eigenen Ansichten üb:c die Frauen und —" „Ja, eS wäre sehr zu bedauern, denn Baronin Ragotz besitzt Freunde, welche sich sogleich bereit fänden, solchen Herren den Standpunkt klar zu stellen, die meinen, sich ihr gegenüber etwas herausnehmen zu dürfen." „Da haben Sie sehr recht; auch ich glaubt, mich zu diesen Freunden rechnen zu dürfen. Doch in einem solchen Klatjchneste spricht man gar viel Sie wissen doch, daß man behauptet, Cloßmann und ich hätten um den Betrag von hunderttausend Gulden gespielt?' „Nein, daS wußte lch nicht; ich beschränke mich wohlweislich in Pottenbrunn nur auf den Verkehr mit wenigen Personen." Marcel war indes die Laune durch daS, was Entzing gesprochen, gründlich verdorben, und er lehnte demzufolge die Einladung für den heutigen Abend dankend ab. Die Sache gab ihm mehr zu denken, als er an fangs geglaubt hatte, und immer wieder begann er auf dem Heimwege darüber nachzugrübeln. Zu Hause angekommen, schritt er stundenlang im Zimmer auf und nieder, und während er sonst immer gewohnheits mäßig sich an den Schreibtisch setzte, um seine Reise notizen zu ordnen und zu erweitern und dann in aller Seelenruhe schlafen zu gehen, fühlte er weder nach dem einen noch dem anderen Verlangen und verbrachte die halbe Nacht in einer sehr unerquicklichen Stimmung. Wieder kam eS zum Zwiegespräche zwischen den beiden — Die Kommission für die zweite Lesung deS Entwurfs eines Bürgerlichen Gesetzbuchs für das Deutsche Reich erledigte, dem „Reichs- anz." zufolge, in ihren Sitzungen vom 6. bis 8. Feb ruar zunächst die in der letzten Sitzung nicht zum Abschluß gelangte Beratung des von der nachträg lichen Änderung der Rangordnung handelnden 8 841. In betreff der Wirkung der Rangänderung gegenüber denjenigen Berechtigten, deren Rechte den Rang zwischen dem zurücktretendrn und dem voriretenden Recht haben, wurde der Satz ausgenommen, daß diese Zwischenberechtigten durch die Rangänd.rung nicht berührt werden. Der Antrag: auSzusprechen, daß der Eigentümer des Grundstück-, wenn er die zurückiretrnde Hypothek oder Grundschuld erworben habe, di'selbe nicht ohne Zustimmung des vortrrtendeu Berech tigten löschen lassen 'önne, fand nicht die Billigung dec Mehr- bnt; dagegen wurde beschlossen, allgemein zu bestimmen, daß durch den Verzicht aus da- zurücktretende Recht die Rang- äuderung nicht terührt werde. Nach 8 84S Abs. l Satz I, 2 kann der Eigentümer eine- Grundstückl bei testen Belastung mit einem Recht dem jrw iligen Eigentümer die Besugni» Vorbehalten, da- Grundstück mit «nein bestimmten anderen R-cht derart zu belasten, daß diese- Recht dem ersteingetragcncn Recht im Range vorgeht; e- bedars in diesem Falle der «in- traguog des Vorbehalt» bei dem den Vorbehalt unter- worsenen Recht und deS Vorränge» bei der Eintragung des vorbehaltenen Rechts Diese Vorichriften blieben sachlich un angefochten. Nach Abs. 1 Say 8 soll, falls nach dem dem Vorbihalt unterworfenen Recht ein andere» Recht ohne den Vorbehalt eingetragen ist, die Eintragung de« Vorränge» bei dem Recht, für welches er Vorbehalten ist, nur mit vertrags mäßiger Zustimmung desjenigen ersolqen können, welchem dr in der Zwischenzeit eingetragene Recht zusteht. Dieser Satz wurde durch die Bestimmung ersetzt, daß in dem bezeichneten Falle von dem mit kein Vorränge eingetragenen Recht nur soweit Gebrauch gemacht werden könne, al- da durch nicht das dem Vorbehalt unterworfene Recht eine über den Vorbehalt hinausgehende Beeinträchtigung erleide. Die Borschrist deS Aos 2 über das Erlöschen des Vorbehalts durch die Veräußerung des Grundstücks im Wege d:r Zwangsver steigerung wurde als fachlich nicht gerechtfertigt gestrichen. Die Bestimmungen des 8 843 über den Anspruch de- durch eine der wirklichen Rechtslage widersprechende Eintragung im Grundbuche in seinem Rechte Beeinirächtigten aus Berich tigung des Grundbuchs erfuhren sachlich keine Br anst^ndung. Die von einer S.-ite angereg'e Verdeutlichung deS Entwurf» nach der Richtung, daß der BerichtigungSansprnch im Konku se des Verpflichteten als Autsonderung-rnspruch geltend gemacht werden könne, wurde als entbehrlich abgelehnt. Zu eingehender Erörterung gab die Frage Veranlassung, ob der Benchligungsanspruch nach dem Entwurf als verjährbar an zusehrn sei und ob, falls diese Frage zu bejahen sei, es er forderlich erscheine, die Mögiichkeit au'zuschließen, daß der Berichtigungeanspruch deS nicht eingetragenen wirklichen Eigentümers vor dem Anspruch desselben auf Heraus gabe des Grundstücks und der letztere Anspruch vor dem ersteren verjähre. ES lagen verschiedene Anträge vor, welche teils von der Verjährbarkeit, teils von der Unverjähr barkeit de» Berichligungcauspruchs auSgingen. Die Mehrheit zog es vor, diese grundsätzliche Verschiedenheit nicht rin Ge setze zum Austrag zu bringen und beschloß, zu bestimmen, ^aß der BerichtigiingSanspruch geltend gemacht werden kann, solange der thatsächliche Zustand der Rechtslage entspricht oder der An spruch aus Herstellung dieses Zustandes nicht verjährt ist und daß mit der Verjährung des letzteren Anspruchs der Berich tigungSanspruch ei lischt. Die 8z 844, 84S regeln die Vormerkung. Der Ent> wurs gestattet eine so'che nur zur Erhaltung des Rechts aus Eintragung eines bestehenden Rechts an einem Grundstück oder auf Löschung eines aufgehobenen Rechts, lehnt dagegen die im größten Teile des Deutschen Reichs in Geltung befindliche Vormerkung zum Schutze persö sicher Ansprüche aus Eintragung oder Löschung ab. Eine Reih- von Anträgen bezweckte, diese Art der Vormerkung in größerem oder ge ringerem Umsange zur Anerkennung zu bringen Nach einem Anträge sollte eine Vormerkung der fraglichen Art nur daun, wenn eine nach § 828 oder nach 8 834 eingetretene Rechts änderung des rechtlichen Grunde» «mangel', zur Sicherung deS Anspruchs aus Wiederaushebung der Rechtsänderung zulässig sein. Ein anderer Antrag wollte außerdem die Vormerkung auch zulasten in dem Falle, wenn die sosorlige Bewirkung einer aus einen Teil eines Grundstücks bezüglichen Eintragung nur deshalb ausgeschlossen ist, weil der Teil noch nicht eine Nummer im Flurbuch hat. D'e Mehrheit entschied sich nach ausgedehnter Beratung dahin, neben der im Entwurf anerkanrttrn Vor merkung auch allgemein zur Sicherung des persönlichen Anspruchs aus Einräumung oder aus Aushebung eines Recht- an einem Grundstück oder cn einem eingetrage. en Recht eine Vormerkung zuzulasten Diese Vormerkung soll die Wirkung haben, daß rechtkgejchäjtliche oder durch Urteil oder im Wege der ZwangSvolls reckung oder der Arresivollziehung er- solgende Verfügungen über daS von der Vormerkung be troffene Grundstück oder Recht insoweit unwirksam sind, als sie den durch die Vormerkung gesicherten Anspruch vereit ln oder beeinträchtigen würden, und daß sich der Rang des Recht«, aus dessen Einräumung der durch die Vormerkung gesicherte Anspruch gerichtet ist, salls eS nachher endgillig eingetragen wird, nach der Stelle und dem Datum der Vormerkung be stimmt. Auch im Konkurse desjenigen, gegen dcssen eingetragenes Recht die Vormerkung eingetragen ist, soll der durcb die Vor merkung gesicherte Gläubiger die Einräumung oder Aushebung de- Rechts, aus dessen Einräumung oder Aushebung der durch die Vormerkung gesicherte Anspruch geht, vom Konkursverwalter verlangen können. — WaS die formellen Voraussetzungen für die Eintragung einer Vormerkung betrifft, so wurden bezüglich der im 8 844 deS Enlwurss anerkannten Vormerkung der Vor schriften des 8 84S gebilligt; jedoch wurde der Satz 3 des Abs. 2, nach welchem das Bericht, falls die Eintragung Ler Vormerkung aus seine Anordnung nsolgt, da» Srundbuchamt Personen in feinem Innern, dem überlegenden und dem rasch entschließenden Marcel. „WaS zögerst Du länger?" sagte der letztere. „Mit Zoe bist Du so gut wie im reinen, es kostet Dich ein Wort um ein bin dendes Ja zur Antwort zu erhalten." „Bist Du dessen so sicher?" warf der andere ein. „Und wäre das gerade der günstigste Zeitpunkt, ihre Antwort zu verlangen? Wenn sie Dich liebt, so wird sie d?n andern ohnedies abmeisen, Du brauchst also eine Rivalität nicht zu sürchten und Dich gegen die Gefahr zu sichern. Gerade da, auf dem Scheidewege, soll sie unbeeinflußt bleiben, damit Da aller Zukunft ruhig und sorglos entgegensetzen kannst." „Aber schließlich heißt es doch im Sprichwort«: Wer zuerst kommt, der mahlt!" „Nein, nein, daS paßt nicht auf Zoe! Sie ist keine von denen, die um jeden Preis unter die Haube zu kommen bestrebt sind und sich dem Nächstb.fften an den Hals werfen." Und so ging eS fort, bis er endlich in einem Lehnstuhl in einen unruhigen Schlum mer vnfiel, aus dem er schon nach wenigen Stunden erwachte. Aber auch sein angeblicher Rival verbrachte eine unangenehme Nacht. Prinz Heissenstein war zufällig als erster Gast bei Eytzing erschienen und bei einem Gläschen Cognac nebst Cigarre plaudernd ließ unver sehens der Hausherr die Bemerkung fallen: „Sollte es richtig sein, daß Tannenberg um Baronin Ragotz aa- gehalten h'tte? Man spricht in der Stadt davon." Der Befragte fuhr einigermaßen erregt empor: ,,Tannenberg und Zoe Ragotz?" F-rtsetznaz svlgt) preußischen Staatseisenbahnverwaltung für einen Teil der Eisenbahnarbeiter versuchsweise eingeführte Änderung in der Lohnzahlung ist neuerdings mehr fach einer auf Verkennung der Sachlache beruhenden abfälligen Beurteilung unterzogen worden. Von einer Seite ist die Behauptung ausgestellt, die halbmonat lichen Lohnzahlungen seien gänzlich aufgehoben und es fänden nur noch monatliche Zahlungen statt, während von anderer Seite der Verwaltung der Vor wurf gemacht ist, die von ihr in der Mitte des Monats gewährten Lohnabschlagszahlungen seien so gering bemessen, daß die Arbeiter ihre Bedürf nisse, ohne zu borgen, nicht beschaffen könnten. Dazu schreibt der „Reicheanzeiger": Diese Angaben sind nicht zutrcfsend In einer großen Anzahl von Eisenbahnverwaltung-be»irken hat schon immer nur eine monatliche Lohnzahlung bestanden. Die Einrichtung halte sich dort gut bewährt. Es haben weder die Arbeiter eine Abkürzung der Lohnperiode verlangt, noch ist die Wahr nehmung gemacht Worten, daß dieses Verfahren aus ihre Wirtschaftsführung einen irgendwie nachteiligen Einfluß auSgcübt hätte. Es lag daher kein Anlaß vor, in diesem Verfahren eine Änverung «retteten zu lassen. Im Interesse einer übersichtlichen unv cinsacheren Gestaltung deS nach der Natur des Eisenbahnbetriebes verwickelten Kassen- und Rechnungswesens und der ebenfalls umfangreichen Rechnungs führung bei den Krankenkassen und bet der Pension-kaffe für die Eisenbahnarbetter «schien indessen eine thunnchst gleich mäßige Einrichtung des Wohnungswesens dringend erwünscht. AuS diesem Grunde ist in Erwägung gezogen, auch in drn übrigrn Eifinbahnverwavungsbezirltn drn Versuch mit einer nur einmaligen Lohnabrechnung im Monat zu machen, mit der Maßgabe jedoch, daß grundsätzlich alle Arbeiter, die bisher zweimal im Monat den Lohn empsangen halten, auch künftig der Lohn zweimal monatlich, und zwar in der Mitte des Monats in Form einer Abschlagszahlung und am Schlüsse al» Definilivzah'ung, erhalten sollen, soweit nicht die Arbeiter selbst ausdrücklich auf Zahlung in der Mitte drs Monats ver zichten. Von dieser letzteren Befugnis haben viele Arbeiter Gebrauch gemacht und den Wunsch aus nur einmalige Bus zahlung des Lohnes im Monat ausgesprochen Für de übrigen Arbeiter Wied die Abschlagszahlung in de: Milte deS Monat- unter Vermeidung aller sonst notwendigen Rechnungsformen in der Regel so bemessen, daß etwa der Bettag eines Togelohnes zur Deckung der zu den Krankenkassen und zur Pensionrkasse zu leistenden Beiträge und der etwa zu erstattenden anteiligen Kosten sür Heilmittel erkrankter Familienangehöngen zuiück- behalten wird. Die Differenz zwischen dem wirklichen Ver dienste, nach Abrechnung dieser für Abzüge bestimmten Beträge, und der Abschlagszahlung ist daher so gering, daß v:n nach teiligen Folgen der neuen Einrichtung auf die WirtschastSsührung der Arbeiter keine Rede sein kann. Bon den für die Werkstätten der Eisenbahnverwaltung be stehenden ArbeitcrauSfchüssen haben sich einige zunächst gegen die Einsührung des neuen Bersahrens ausgesprochen. Mandats- niederlegungen sind »der nicht ersolgt, nachdem die Ausschüsse darüber belehrt worden waren, daß es sich um einen Ver such handelt, und ihnen vor der etwaigen endgilt gen Ein führung Gelegenheit zur Vorbnngung ih.er Wünjche gegeben »erden solle. Daß die Verhältnisse der Eisenbahnarbeitir nicht ungünstig geregelt sind, beweist der geringe Wechsel deS Pe-soralS und die große Zahl derjenigen Arbeit«, die eine langjährige Be- schäftigungszeit bei der Eisenbahn zurückgelegt haben BettpielS- weise waren nach einer im Jahre 1891 angestelllen Ermittelung 14 204 oder 35 Proz. aller Werkstätlenarbeiter, 27 027 oder 30 Proz. aller Betriebsarbeiter, 13 021 odcr 21 Proz. oller BahnunterhaltungSarbeiter länger al» 10 Jahre ununterbrochen bei der Eisenbahn beschäftigt Diese Zahlen würden noch be deutend größer sein, wenn nicht alljährlich mehrere Tausend im Dienste langjährig erprobte, zuverlässige Arbeiter in Unterbeamtcn- slellcn übeinommen würden und damit a»S dem BrbeilervrrhaltniS aukschieden. Es mag noch hinzugesügt werden, daß im Jahre 1892 bei der genann cn Verwaltung nicht wcnigrr als 1147 A bester nach Vollendung einer 2bjährigen und 3l4 Arbeiter nach Voll endung e ner 3bjührigen tudelsreien Dienstzeit die üblichen Geld geschenk- -»halten kwb n. kreisen, die hier immer offene Tafel und, was die Hauptsache war, den grünen Tisch bereit fanden, und alles schwur nur auf Eytzing, welcher sich in jeder Beziehung als echter Kavalier zeigte. Bei Baron Ragotz sprach er regelmäßig jede Woche vor, wenn er von Mühldorf kam, und da er dortselbst oft Marcel traf, so suchte er auch diesen in seinen näheren Freundeskreis zu ziehen, wogegen der selbe durchaus nichts einzuwenden hatte. Marcel fühlte sich übrigens in der letzten Zeit nicht mehr in der behaglichen Stimmung wie früher; es fiel ihm auf, daß Prinz Heissenstein öfter, als es die bloße Höflichkeit erforderte, das Haus Ragotz be suchte und eine leichke Verstimmung nicht zu verhehlen vermochte, wenn der Nachbar aus Steinbrunn erschien. Wandle sich Zoe im Gespräche mehr dem Jugend freunde zu, so erhaschte Marcel einen ihm fast zum Ärger reizenden Blick, mit dem Heissenstein die Tochter des Barons musterte, ein Blick, in dcm etwas wie rohe Begehrlichkeit und freche Herausforderung lag, und daS brachte Marcels Blut hier und da ins Wallen. Eines TageS, als er in Gesellschaft EytzingS da- HauS verließ, bemerke dieser plötzlich: „Heute hat aber Prinz Heissenstein der Baronin Zoe besonder- stark zu- aesetz'!" Dann im Tone größter Unschuld: „Es hat soft den Anschein, daß man sich nicht umsonst etwas in Pottenbrunn erzählt." „So? Und was erzählt man sich in Pötten brunn?" „Daß daS Fräulein den Prinzen nicht ungern sieht." zu einer politischen Demonstration, indem er am Schluffe seiner Rede sagte: „Geloben wir unS, daß wir im Sinne Trojans für da- kämpfen wollen, wofür er kämpfte, für die Selbständigkeit deS Königreichs Böhmen. Rube sanft mit der Versicherung, daß die ganze junge tschechische Generation in den Fußtapfen Deiner Liebe zum Vaterlande steht, für welches Du einzig und allein lebtest und starbst." — Die „junge tschechische Ge neration" Prags konnte e- auch bei dieser Gelegenheit nicht Unterlasten, in der bei derartigen Vorkommnissen üblichen Weise Gastendemonstrationen in Scene zu setzen Etwa 1000 Personen zogen nach dem Begräb niste unter Slavarufen und Absingen nationaler Lieder durch verschiedene Straßen der Alt- und Neustadt, brachten vor dem Halek- und Jungmanndenkmal und vor dem Hubhause „As räur-Rufe", dagegen vor dem deutschen LandeStheater, dem deutschen Kasino und dem H use des Or Rieger, sowie vor dem Lokale deS alt- tichechischen Studentenvereins ks»e»t und Lauda (Schande )Rufe aus. Die Polizei ging gegen die Tumultuanten mit großer Entschiedenheit vor und zer- streute dieselben. Verhaftungen wurden aber nicht vor genommen. — Der im Brüxer Kohlenrevier in der vorig'N Woche auf neun Schächten, darunter drei ärariichen, ausgebrochene Bergarbeiter streik ist die Folge sozialistischer Agitation. Die streikenden Arbeiter, zumeist jüngeren Alters und tschechischer Nationalität verlangen Abkürzung der Arbeitszeit, 25 bis 30 prozentige Lohnerhöhung, wöchentliche reine Abrechnung, wöchentlich einen Meterzentner Kohle für je ' einen Ärbeiler, Straflosigkeit der Deputationsmitglieder, welche dem Direktor Fitz die Forderungen der streikenden Arbeiter vortrugen u a. Direktor Fitz hielt der Deputation die Maßlosigkeit ihrer Forderungen und die Unmöglichkeit der Er füllung derselben vor, worauf sich die Deputation Be denkzeit bi« Mittwoch, den 15. Februar, erbat. Die zur Aufrechterhaltung der Ruhe erforderlichen Vor kehrungen sind getroffen. Die Zahl der Streikenden beträgt an 2000 Mann; der Ausfall an Kohle in der Verfrachtung beziffert sich bis jetzt auf 600 — 7"0 Wagen täglich. — Die bisherigen Nachrichten über den Eie gang und Wasserstand der Elbe von Melnik bis Leitmentz lauten im ganzen verhältnis mäßig günstig, immerhin ist die Gefahr noch keines wegs beseitigt In Kralup und Weltrus ist das Wasser bereits eingedrungen, in Weltrus hat der Wasserstand schon nahezu jenen von 1890 erreicht. Die Gemeinde Alt Ouholitz ist von Master und Eie umgeben und schwebt in großer Gefahr. Pari-, 12. Februar. Die Interpellation über die allgemeine Politik der Regierung ist gestern nach einer längeren Beratung der sogenannten Studiengruppe, welche etwa 100 Mitglieder der ver- schiedenen republikanischen Parteien umfaßt, beschlossen worden. Diese Gruppe beauftragte 6 ihrer An gehörigen, sich mit den Delegierten der äußersten Linken über den Sinn und die Form der Interpellation ins Einvernehmen zu setzen. DaS Unternehmen erhält dadurch einen radikalen Anstrich, der es vielen ge mäßigten Republikanern verdächtig macht; man er wartet denn auch nur einen mäßigen Erfolg von dieser pailamentarischen Kundgebung, die übrigen; bis nach den Karnevaltagen auf sich warten lasten wird, denn die Kammer hat sich bis Mittwoch ver tagt. Daß die Regierung eine Mehrheit finden werde, wird nicht bezweifelt, obgleich die Interpellation nicht eigentlich, wie cs anfangs hieß, in ihrem Interesse unternommen wird, sondern sich gegen das linke Zentrum und die zur Republik bekehrten Monarchisten richtet. Der Interpellant Leydet selber sagt darüber heute in der „Petite Röpublique": „Wir haben uns unter den gegenwärtigen Umständen nicht übermäßig um das Schicksal de- Ministeriums zu bekümmern: die Frage ist höher und wichtiger: die Kammer muß sich dem Lande gegenüber in voller Freiheit über die zweideutige politische Lage, welche die konservative Koalition unter republikanischer MaSke zu schaffen sucht, aussprechen..." — Die Finanzberatung in der Kammer bot gestern nicht viel Hervorstechendes dar. Einige Heiterkeit erregte Michon, der in pathe tischer Rede die neue Steuer auf Fahrräder bekämpfte Die Fahrräder wurden, wie die Hunde, mit 10 Frcs. besteuert. — 13. Februar. Ein Einvernehmen zwischen Radikalen und Opportunisten ist sehr wahr scheinlich geworden, obschon manche Radikale, u. a Goblet, in dcr „Petit Röpubl." klagen, daß sie in
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