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Dresdner Journal : 23.01.1893
- Erscheinungsdatum
- 1893-01-23
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-189301238
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18930123
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18930123
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Journal
-
Jahr
1893
-
Monat
1893-01
- Tag 1893-01-23
-
Monat
1893-01
-
Jahr
1893
- Titel
- Dresdner Journal : 23.01.1893
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licht Abnutzung?wert soll vergiftet und eventuell auf dem Rcchi-wegt sesigestelli werden. Wenn die Interessenten sich dagegen auSfprcchcn, so. liegt darin kein Mißtrauen gegen den Richler, sondern die Überzeugung von d.r UnauSsührkarkeit einer solch:« Bestimmung Wie leicht z B werden Näh maschinen schon noch kur',er Beuu ung sür den Verkäufer wertlos. Welche Unsummen von Prozessen wüSden Larau» erwachsen, während dcch schon jetzt die RechiSpstege be lastet genug tstl Ich Hosse, daß man von dieser Bestimmung abgeh. n und in der Kommission einen besseren Weg finden wird, «der war ich sür noch besser Halle, daß man überhaupt die Hand von diesem Gegenstand» läßt Sie erschweren dem Pub likum. Eigentümer der Sache zu werden, die eS von AbzahlungS- geschästen entnimmt, und schädigen er auch daduich, Laß bei einer Vergrößerung der Risiken der Abzahlungsgeschäfte siler eine Preiserhöhung einlrelen wird. Als Muster sichren Sie uns Schweizer Kantone und Österreich an, denen diese Gesetz gebung schon lange leid geworden ist. Was müssen Engländer und Fianzocn von uns denken? Müssen sie nicht die Vorstellung bekomm-», daß bei uns der Schwindel im Handel so groß ist, daß die ttäuser durch besondere Gesetze geschützt werden müssen, oder daß wir eine Ration bvn Unmündigen sind? Geben Sie den Versuch aus, hier die erbe Bresche in die V-ttraqssreiheit zu brechen. Tenn er w.rd schließlich gcrad; diejenigen schädigen, die sich jetzt Vorteil covon versprechen. (Beifall links.) Abg Frhr. v. Bnol (Zenlr ): Die Regierungen en- sprechen mit dieser Vorlage einer Forderung, d e wir schon in einem Initiativantrag gestellt haben. Wenn der Vorredner meinte, daß der Entwurf nur eine Schädigung der ärmeren Klaffen zur Folge haben werde, di- von dem Abzahlungsgeschäft große Vorteile hätten, so kann ich erklären, daß wir auch wcht entseriit daran denken, das Abzahlungsgeschäft mehr zu er schweren als notwendig ist um die Schwachen gegen Aus beutung und Willkür zu schützen. Es sind eine Reihe von Petitionen zu der Vorlage eim egai gen. In einer derselben wird Beschwerde darüber gefüdrt, daß die Inhaber von Abzahlungs geschäften nicht l ei Aufstellung des Entwurfs gehört worden seien. Das ist gewiß ein unberechtigtes Verlangen. Zn einer anderen Petition wird da? strafrechiliche Verbot des Hausierha- dels verlangt, eS müssen also doL us diesem Gebiet erhebliche Miß stände vorliegcn. Der vorliegende Entwurf ist eine fleißige Arbeit und entspricht im großen und ganzen den Forderungen unserer Anträge, nur wünschen wir eine Abänderung deSselien >n strafrechilichcr Hinsicht. Ter Gesetzgeber widerspricht sich selbst, wenn er auf der einen Seite alles verbieten will, was dem Publikum zum Nachteil gereicht, auf der anderen Seile aber den EigenlumSvorbehalt gestanet. Immerhin sind wir den Re gierungen für die Vorlegung kcS Entwurfs dankbar und hoffen, Laß rin brauchbares Gesetz aus Grund desselben zu s ande kommen wird. Abg Lr. Casselmann (nat-lib): Schon bei Besprechung der Jniirpelalion Hitze Gröber am 8. Dezember v Js Hut sich line vollkommene Übe-eikßinmung a f allen Stilen des Hauses gezeigt, insofern allstitig anerkannt wurde, daß die Ab schaffung. as Vcrbo: der Abzahlungsgeschäfte überhaupt eine radikale Beseitigung derselben nicht im wirtschaftlichen Interesse liegen würde Aus der anderen Seite war man ebensn darin einig, daß es auf dem Gebiet diS Abrohlungewesens gewiße Mitznändc giebt, die zu beseitigen Pflicht kes Gesetzgebers sei. Eine Verschiedenheit d r Auffassung hat sich nur in Ve> g aus d r Frage ergeben, ob nicht eine Beschneidung des AbzahlungS- üandcls in giwissem Umfange eintre cn könne und müsse im Interesse des wirtschaftlich Schwächeren gegenüber dem wirt- ichastlich Stärkeren und b'züZ'ch der Mittel, die zu einer Ab- h Ise der zweifellos vorhandenen Mißstände führen könnten. Aber die Thalsache, daß das Abzahlungsgeschäft an sich eine wirtschaftliche Notwendigkeit ist, einem wirklichen Bedürfnis entspricht und genügt, enthebt mich der Ausgabe, daraus hin- zuweiscn, daß ganze Jndumiezwciqe, oie den Abzahlungshandel treiben, sür aste diejeni en minder bemittelten kreise »olwendig sind, die infolge ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse Bar zahlungen nicht leisten können. Eiwägt man nun, ob die Regierungen durch die Vorlage des Gcsetzentwurjs Ansordeiungcn, welche man an die Gesetzgebung stellen muß, Mißstände z i beseitigen, entsprochen hab n, so wird man fi den, daß man eite- ganze Reihe von Wünschen nicht entsprochen hat, nämlich allen d-njenigen Wünschen, welche ans dem gewerbepolizeilichen Gebiete liegen Sia rinncrn sich, wie von den Vertretern des Zentrums und der konservativen Par.ei befürwortet wurde, daß man d n AbzahtungShandel möglichst t'nschräi ken solle, soweit es ftch nm Gegenstände handelt d e k-inc eigentlichen Bedürsnisarlikel, sondern LuxuS- gcgrnstände sind. Ich erachte eS als einen Vo- ug der Rc- gierungSvoilage, daß sie rem Drangen des Zentrums und der lonsrrv'tiven Por ei aus ein: gewerü polizeiliche Einschränkung des Haust ihaiidels nicht entsprochen hat und zwar nm des willen weil ich durchaus nicht cinsehe, warum der Luxusartikel natürlich immer unter Voraussetzung dcr Reelliläl des betreffen den Abzahlungsgeschäftes, n chi so gut wie jeder andere G-gen- d dcr Abzahlung sein soll. Aber abgesehen davon wird c» ungeheuer schwierig sein, gesetzlich die Grenze zu bestimmen, wo der Gegenstand austzört, Bidarssartikcl zu fem und ansängt, LuxuSariik l zu werden. Es kommt daber sehr wesentlich aus d:e individuelle Auffassung des Häuser» au. Eine zweite Fvldrrung. die, wenn ich nicht irre, vom Abg Gröber gestellt wurde, ging ahin, aast d-e Negierungen einen Eesetz-ntwurs v^r'cge > möchten, in wilchrm dcr Btt icb des Abzahlung»- handels im Umherzichcn, das Ausstichen der Kunden von Haus zu Haus, von Ho) zu Hos verboten werden solle. Auch dies r Ford. rung dc» Zentrums ist d'e Erfüllung nicht zu t.il geworden. ES kann unsja u cht Wunrern-hmen daß diejenigen politischen Par teien, die b rhaupt di. Gewerbesreiheu du chbrech-n, insbesondere den Hausierhandel und die Abwickelung des Geschäfts durch Detail, rcisenbe möglichst aus der Welt ichasfrn wollen, auch Bedenken «egen den Betrieb von Abzahlungsgeschäften haben, welche im Umherzikhen gemacht werde». Aber ich meine, we-n mar übciHaupt die Abzahlungsgeschäfte, wie da.« Zentrum und die konservativen es tqun, als eine wirtschaftliche Notwendigkeit ansieb', so wird das Verhältnis nicht a. te S, wenn cs sich um dcu Beiried oder <ic Ausübung des Geschäfts im timherüchen handelt und abg. sehen davon, daß das reelle G schäft schwer geschädigt wird, l egt eS auch g.rad: im Jmereffe des Publi kums aus dem Lande, welches nicht immer ui dcr Lagc ist, dcr Aufforderung des Abg Ackcrmann folgend in die Statt zn gehen und dort zu kaufen, wenn auch ihm die Möglichkeit gegeben wird, solche Gefchüfte auf Kredit und Abzahlung zu machen. ES sind noch weiierc grwerbepolizeiliche Beschränkungen in der Preße und m P-roschürrn zum An druck gekommen, die svidern, daß mau gewisse Beschränkungen, ähnlich wie es bei Len Psaudleihern nach der Gewerbeordnung ist, euch den Ab zahlurg^geschäsien ausertegt, indem man die Erlaubnis zum Betriebe eines Ab.ahlungSgeschästes abhängig macht von der Konzession seitens der bcircssendc» rehörden, oder md m man den Betrieb eines solchen Bcrkäusers der Kontrolle der Ver- wiltungSbehöiden unterstellt. Ich sreue m ch, daß man von keiner Seite aus kiese Forderung, die hier und da gestellt wurde, zurückgekommen ist, kenn ein Pfandleiher und ein solcher Äbzahlungsverkäuser sind in ihrer Stellung zur Ge werbeordnung doch gnmdveZchiedcn. Im großen und ganzen nehme ich kei,e i Anstand, mich mit der Tendenz deS Gesetze- einvcistan.cn zu crklären, wen durch Bestimmungen auf privalrcchtlichem Gebiet den Äu wüchsen, die zweiselloS der Absatzlnngstzandcl mit sich bringt, enigegcnzutreten versuch! wird. Es wurde von einer Seiic besonders heivorgehoben, man dürse einen Ansang nach dieser Richtung hin nicht machen, w il das eine Bresche in die Verlraissreihe» d-S Handels bedrulr. Auch ich bin ein Freund Ler Vertragssreih:i', aber eS giebt auch einen Mißbrauch derselben und wenn die Mißstände, die dadurch eingesührt werden, rera.iig sind, daß ein öffentliches Jnieresse dadei in Frage kommt, dann batte ich es doch untcr allen Um ständen sür geraten, ei» ,u Meilen. Wc n ich von diesem Ge sichtspunkte den Grsctzeniwurs betrachte, so kann ich nur sauen, daß ich mit seiner Tendenz ciuverstanden bin. Durch den Ent- wurs wird hauptsächlich dem Mißstände cntgcgengetriten, der in der Verwirkungsklausel liegt, von der hcute scho i s, viel ge sprochen worden ist. In der Puition geht man teilweise von der salschen Auffassung aus, als ob durch diesen Bcjeheniwurf der Eigeniumsvorbehalt ausgeschlossen wäre Das ist nicht richtig; drrjelbe wird nach ime vor bcibehalten. Du Eigen tumsvorbehalt ist, was seine Wirkung anlangt, in den ver schiedenen Deilen DeuffchlaudS v rschieden »ber nach meiner Auffassung habe» dir Regierungen durchouS ,echt. wenn sic hicr cm« Acnderung dcr bestchcndcn Berhällniffe nicht angcftrrdt habcn. E« wird das bcffcr dem allgemeinen bürgerlichen Gesetz buch Vorbehalten bleiben Für den SLuser, der redlich bestrebt ist, beim «bzahluug-grschäst seinen Verpflichtungen nachzukomme», liegt in dem Eigentum-Vorbehalt keine Gesahr, während «nderer- seit» der Abzahlungsveiläuser aus die in dem EigentumSvor- behatt liegende Sicherheit nicht verzichten kann. Die Gesahr liegt in dcr BcrsallSklrusel. Wrnn da Beispiele auS dem Leben vorgesührt werden, wie eS kürzlich namentlich mein Freund Abg. Pieschel gethan bat, so muß man doch sagen, e- sind hier allmählich Verhältnisse eiagetreten, die einen Eingriff der Gesetzgebung »bsolu« notwendig erscheinen lassen. Wenn eS vorkommt, daß der Käufer, der vielleicht nur bei der letzten oder vorletzien Teilzahlung nicht in der Lage iit, die ihm ge- pcllie Frist ii nezuhalien, nun da» Eigentum verliert, ohne auch nur einen einzigen Teilbetrag zurückzuerhallen, so ist da» ein Mißbrauch, ber einer wucherischen Ausbeulung sehr nahe kommt, uud wenn die Gesetzgebung da» sürderhin unmöglich machen will, so verdien« sie deshalb nicht den Vorwurf, daß sie die VcitragSsltiheit auS der Welt schaffe» oder becinirächtigen will Ich bin allo mit der Tendenz der Vorlage einverstanden; eS sind jedoch ein ge ihrer Bellimmungen nicht ohne Bcdenl-n, indem über dem Schutz der wirffchaftlnh Schwachen Ler Schutz der reellen NbzahlungS. efchäste verab-äumt wird, besonders die Bestimmung über die Vergütung lüc die Abnutzung. Für die Feststellung dcr Höhe der Vergütung schlägt die Begründung der Vorlage zwei Wege vor. Wenn die Vergütung der Differenz zwischen dem Werte ber veräußerten Sache zur Z it deS Rücktritt» Lom Verträge und dem semeizeitigen Vertragspreise glejchkummen soll, so würde da» vier Umständen Lie Wohlihal dc- Gesetze», welche in dem Schutz der wirffchastlich Schwächeren besteht, illusorisch machen, insomcit als der Berkäujer durch einen besonders hohen Ansatz im Vertrage die Differenz möglichst groß sür sich herauSschlagen kann. Die Interessen des Ver- läuserS werden kabei aber völlig gewahrt. Wenn eS heißt, daß er bloß eine angemessene Vergütung sür die überlassene Be- Nutzung verlangen k«nn, Lain habe ich d«S gewichtige Bedenken, ob dabei nicht daS Interesse d:S LerkäuserS zu kurz komm?. TaS Risiko de» Ab;ahlung»relläuftrs und ber Geschäft, gewinn, der i > Frage kommt, würde ganz unberückgchtigt bleiben, wenn er bloß den Betrag verlangen kann, den dcr Gerichtshof für die Abnutzung sesti-^t. Ich teile vollkommen die Ansicht, daß eS durchaus kein Mißtrauensvotum an bie Unparteilichkeit der Berichte ist, wenn die Interessenten gegen diese Festsetzung des Schaden- besondere Bedenken haben, n»r mehr oder weniger glauben, baß sie bei einer Festsetzung des Schr- dens nach § 2 unter alleu Umständen dann zu kurz kommen, wenn eine schnelle Abnutzung, die nicht kontraktwidrig zu sein braucht, eiagetreten ist. Es wird nach dieser Richtung eine sorgfältige Prüfung aller in Frage kommende» Verhält nisse, auch der Berhälniffe des AKzahlungsverkSusers, sttttzu- finLen haben. Zn einer Petition ist ein Schema gemacht worden, in welchem e» heißt: ,,S»llte ich die festgesetzten Zahlungen nicht prompt leisten und zwei Raten überschlagen, so steht genannter Firma das Recht zu, sofort eine solche Quantität der mir verkrusten Gegenstände, welche nach dem Ermessen der Verkäuferin zur »ollstänoigen Berichtigung des dann noch geschuldeten Kaufpreises au-reichr, wieder an sich zu nehmen." Dos wäre ganz schön, wenn er sich nicht han belle uni solche Abzahlungsgeschäfte bei denen nicht veischiedenc Quantitäten von Gegenständen verkauft werden Denn wie ist cS, wenn es sich z B. um eine Nähmaschine oder ein Klavier handelt, abgesehen davon, daß eS »ine unbillige Zumutung ist, daß c» in das Ermeffen des VeikäuserS gestellt wird, zu be stimmen. wiev el zur vollständigen Berichtigung deS noch restie- renben Kaufpreises ihm sehlt? Also Sie sehen, daß selbst bei cincm Freunde der Vorlage doch bezügl ch der Einzelheiten die allerjchwcrst-n Bedenken aussrelgen können. Ich bin allerdings nicht dcr Ansicht meine- Vorredi eiS, daß Lie Annahm: des Gesetzes eine Prozcßvermchrung nach sich ziehen müßte. Viel leicht werden di: Verhältnisse, die für den Verkäufer gegenüber dem käuscr nach Lem neuen Besetze offenbar ungünstiger sind, ihn geneigter machen, sich mit seinem Abnehmer zu einigen, ehe er es aus einen Prozeß ankommen läßt. Ich resümiere mich dahin: Wir crke men die Bedeutung der Abzahlungsgeschäfte an, vcrkenncu aber nicht, daß dieselben vielsache Mißstände mit sich sichren. Wir erachten es daher sür eine Pflicht dcr Gesetzgebung, einjutretrn. Diesem Verlangen wird der Gesttzeniwurs zwar, was seine Tendenz anlangt, gerecht, ich glaube aber, daß <S in Bezug aus die Einzelheiten les Gesetzes einer gründlichen Be ralunz bedarf. Auch ich beantrage eine übrrwe sung des Besetz entwurjS an eine Kommission von >4 Mitgliedern. (Beisall.) Abz. Tutzauer (Soz. Dem.,: Wir b-Lauern die wirtschaftliche Eiitwickclung, welche die Abzahlungsgeschäfte zu einer Nct- wendigkett machen, aber da die Verhältnisse einmal so lügen, so kö neu wir es nur sür ersreul.ch haften, baß diese Geschäfte den Arbeiter aus seiner Bedürsnittosizkeit herau-heben Helsen E» ist hier ans die arme Näherin h-ugemiefen normen, aber die AuSbreuung der Nähmaschi e hat koch d e Schattenseite, d«ß von den U ternchmern die Haus'nd str e uielsach an die Sicll: d-r Falrkarbeit gesetzt und tamit -er so ia e Notstand ver schärft worden ist. Die Mißstände Le» Abzahlungsgeschäftes ire cn beso- dcr» >n Nn Bazarcn hcrvor. Das V'rbot »cs Ver kaufs durch Agcnten wäre mir nicht unfympathffch Abzahlungs geschäfte verdeu melsach auch neben Ba gcschäsiea gemacht. Ich selbst habe ein Möörlgescdäft und kann versichern, daß die Hälfte der Kunden solcher Beschäle AbzahlungskunLen sind. Daß b,r Verkäufer das Recht hat >ü »erkauften Gegenstände zuiückzuverlangcn, wenn nur eine Rate nicht pünktlich gezahlt ist, muß al» unbillig betrachtet werd n, aber ganz kann die EigentumSklausel nicht beseitigt werden, denn eS gieb euch böswillige Käufer, llnd von jenem Rechte wird anch nach allen bisherigen Erfahrungen fast allgemein kei» rigoroser Gebrauch gemocht. DenJ»habern der Geschäfte — ich kann bas wenigstens sür das Tifchlergewerbe erklären - lieg! gar nichtsdaru» die gebrauchten Gegenstä de in ihr Geschäft zurückzunehmen. Wenn aber die Klage erhoben wird, so liegt die Schuld an dem Kä ser, der deu Vertrag gebrochen hat. 36 hiesige Geschäfte baden eine ZujammcnslkUung gemacht, »ach brr sic in <8g Fällcn die Möbel vcil.rcn haben; in >36 Fällen waren die Kunden mit den Möbeln verschwunden, in den übrigen 3 3 Fällen waren d'e k nden da, aber die Möbel so-t. Es sind ost nicht wohl habende Leute, die f» durch böswillige Kunden schwer ge schädigt necden Die Vorlage, welche dem verkäuser nur den Anspruch aus den Abn> tzungSwelt assen will schädigt das reelle Geschäft. DaS Wünschenswerte wäre die vollständige Beseitigung de- Abzahft ngsvertragS; kies: al er erreiche» Sie nur, wenn Sie die Lebenslage ber arbcitenLen Bevölkerung heben. Wollen Cie die Ärmere» gegen Kontrakte sckühen, die sie benachteiligen, dann sollten Sie sich doch vor allem einmal die Berliner Mielsver rüge ansehen. Staatssekretär v. Bötticher: Wir haben bisher ge schwiegen, weil wir ang-momu e haben, daß oie Begründung zur Vorlage so vollstänbig sei daß die Mitglieder des Reichs tag» über dic Tenderz und über nie A sicht der Vorlage incht im Zweiscl sein könnte». Ich frrue mrch, Lag di-sc Tendcnz und Vie Absich der Vorlage von alle» Rednern durchaus richtig gewürdigt ist. Nau entlich sreue irv mich darüber, daß »on sämtlichen Parteien eine eingeyende KommijsionSbcraiung in Aussicht genommen ist, und baß der Standpunkt der Re gierungen den Beisall der PaAtien bis, von der rechten Seile, einsvließlich der nationalliberalen Partei, g sunden hat. Der Vertreter der sreifinnigen Partei Hal mehr ein prinzipielle- Btbeukcn a,äußert, ft dcm er meinte, er sehe in der Vorlage einen ernsten Eingriff in die Verlrag^fteiheit, dem eventuell weitere jolgrn würden. Tie Äußerungen ter Vorredner, rin- schließlich des letzten, sind durchaus verständnisvoll gewesen. Der letzte Vorredner aber befindet sich in eimm sunda-nentale» Irrtum, wenn er ter Regierung den Borwulf macht, sie schütt: das Kind mit dem Bade au und sch eße über d«S Ziel hina S. Zch habe bereit- srüher gesagt, daß daS Abzahlung-gescbäst ein: Form de- Vertrage» in, die unserem heutigen wirtschaftlichen Leben gar nicht zu entbehre» ist Unsere Absicht kann also nicht dar ns gerichtet gewesen sein, da> Abzahlungsgeschäft alS ein u»zuläjsigrs zu bezeichne» und eS zu einem unmöglichen zu machen. Diese Ansicht liegt un» durchaus sern Wir haben gegen die Auswüchsc, die da- Ab- »ahlungSgescktäsl zum Schaben dcr koutrahrnten gczeitigt h»t, sür die Zukunst eine Remedur schassen willen. Vor einem Jahre sagte ich, daß die Sache sehr schwierig zu regeln sei; heuie kann ich vur sagen, daß mir tie Lösung der Frage, wie wir sie nach der Vorlage planen, eine durchaus glücklich« un» richtige zu sei» scheint, weil sie die Interessen beider kontra- hcnten zltichmäßig berücksichtigt Daß eS beim Abzahlungk- geschäjt seitens de- Verläufers nicht überall so reinlich und zweifelsohne hcr-eht, beweifen di« Berichte über zahlreiche, aktenmäßig srstgelegte Fälle. Der »erden die berechtigtsten Klagen feiten« der Abnehmer von Waren im Wege de« Lb- zahlung-gefchäft« erhoben und manches ist geradezu empörend. Hier befindet sich ein Vertrag, wo eine arme Näherin daS Br» dürsni» empfindet, sich eine Uhr anzuschaffen. Sie kaust in einem Abzahlungsgeschäft eine Uhr sür 71 M, oder vielmehr daS Geschäft wird in der Form deS LeihvertrogeS gemacht. In diesem wird stipulielt, daß in jeder Woche — der Inhaber deS Geschäfts ist jo wohlwollend, zu sagen, der Lag ist ganz gleich 1 M bezahlt werden soll Dann heißt eS: „Die Nichtbezahl ung der verabredeten Ratenzahlung hebt düsen Vertrag voll ständig auf, und räumt dcr Mictcr dcm Vermieter das R cht ein, di: Uhr zurücknehmen zu können, und «nijagt alle» An- sprüchen aus die bereit« geleisteten Zahlungen " Dann kommt rin PaffuS, der zur Heiterkeit herauSsorLert, da er dem Vermieter der Uhr gestattet, während der Tages zeit die Wohnung de- Mieter- mit so vielen Leuten zu betreten, al» zur Fortschaffuug der Uhr erforderlich find. (Heiterkeit.) Diese Näherin hat regelmäßig die Wochen beiträge beza lt. In dem Vertrag tst wohlwollend gesagt, dap der Betrag nicht vom Mieter in das Hau- deS Vermieier- zu lragen ist, sondern, daß er ihn durch einen Bolen abholca läßt. Tie Näherin zahlt die Beiräge von 1 M. wöchentlich; nachdem sie 40 M. bezahlt bat. kommt dcr Bole nicht, die Näherin ist nicht verpflichtet, die Ra r dem Vermieter hinzutragen, und es vergehen mehrere Woche». Die Näherin ist injoscr« unvor sichtig gewesen, als sie nicht die Wrchcnbciräge ausgcbobcn hat, und als nun mehrere Mark on rückständigen Bettägen aus- gelausen sind, erscheint dcr Vermieter und sagt: Ich habe jetzt so und so viel Mark zu fordern. Die Näherin erklärt, si: habe nicht so viel Geld, und ta sagt der Vermieicr: Dann ist die Uhr mein und da» Geld auch. Tagege» wir nach dem ver trage nicht» zu machen. Ich glaube kaum, daß solchen Er scheinungen gegenüber der Gesetzgeber die Hand in den Schoß legen darf DicseS BedursniS zum gesetzgeberischen Einschreiten ist ja auch in diesem Hause alS ein zwingendes «nerkannt worden. Was schlagen wir nun vor? Wir wollen nicht die Rücktritttklausel sür unzulässig erklären, eS kann nach w.e vor bei einem «bzahlungkgeschäst zwischen den Kontrahenten ver abredet werden, daß, wenn eine Rate im Rücknand bleibt, der Vermieter oder verkäuser besu,-t ist, dcu betreffenden B gcnstand zurückzurehmen. Dagegen schlagen wir vor, um eine solche Schädigung deS Müler« oder KäuserS in Zukunft aulzuichließen, Lie darin bestände, Laß lür ihn d:r Gegenstand uns die bisher gezahlten Raten verloren sind, daß wenn der Verkäuser von dies, m Rücktrittsrcchl Gebrauch macht, dann auch ter Kä ffer die von ihm gezahlten Raten zurückfirdern kann, jedoch auch nicht unler allen Umständcn, sonsern der Verkäuser hat das Recht, jede Deierroralion der Sache nicht allein bczaUt zu verlangen, sondcrn auch sür den bis dahin überlassenen Gebrauch eine Entschädig ung zu verlangen Ich kaun mir nicht denken, daß irgendwie ein gerechterer Ausweg gesunden werden kann als d:r, den die Vorlage macht. Wissen Sie aber einen, so werden w r gern bereit sei», ihn zu acccplieren. Di: Behauptungen des Vor redners, baß durch unsere Gesetzesvorlage die Inhaber von Ab zahlungsgeschäften außer stunde gesetzt wären, dieses Geschäft weiter zu beireiben, trifft also nicht zu. Es ist nicht richtig, daß auS einem blühenden Handel mit neuen Möbeln eine Trödelbude g mach! würde D-nn der Inhaber eines Möbel- g schäft» braucht gar nicht von seinem Rücktriltsrccht Gebrauch zu mache». Er wird nicht gezwungen, d«nn im Wege des Ab- zahlungSgejchäsiS einen anderen überlassenen Gegenstand zurück- zunehmen. «Iso Lie Annahme, d«ß wir die Abzah'ung-geschLfte lahm legen wollten, entbehrt der Begründung Auch d e Frage deS böswilligen Schuldners wird Lurch das Gesetz rn k-iner Weise berührt. Wir sind ja selbstverständlich sehr dankbar, wenn Lie die Vorlage on eine Kommission verweisen wollen und. wie gesagt, finden wir etwas Besseres, um den Notständen aus diesem Gcbiete ein End: zu machen, so werden wir mit uns rcden lassen Wir lönnen aber den Vorwurs nicht aus u»S sitzen lassen, daß wir bri dieser Vorlage in einseitiger Weise gewiße Interessen berücksichtigt, Lie anderen aber vernach lässigt hätten. (Beifall.) Abg. LuciuS (Reichsp ): Nach der bisher gen erschöpfenden Erörterung, in dcr — gewiß eme ungewohnte Erscheinung — der sozialdemokratische Redner den Standpunkt der Unternehmer vertreten hat, kann ich mich kurz fassen. Ich spreche wein Bedauern aus, baß die Abzahlun'-sgcfchSfte jey' durch ihre Auswüchse und Mißbräuche zu dcr Notwcudigkrit einer solchen Vorlage geführt h.bcn. Als Milte der 70er Jahre die Äb- rahlungsgefchäfte zum ersten Male int Leben >ra en, ols damal- Nähmoschine- fabrikcn dcr Erfci bahnvcrwaliung dar Anerbicten machten, cuf Abzahlung Licsrrungcn an die Beamten zu machen, da wurde davon in weitestem Umfang- Ge brauch gemacht und diese Neuerung mit großer Freude begrüßt. Wenn eS bei dem Ariikcl Nähmaschinen geblieben wäre, hätten sich diese Mißbräuche wahrscheinlich nicht gezeigt, namenttich dec Mißstand, daß die kleinen Leute zur Anschaffung van LuxuS- gea-nständen nicht notwendig«» Einrichlungsgcge»stä brn vcr- onlabt und dadurch der LixuS gesördert wird. Ern anderer Übel'^and ist die schwere Konkurrenz, die dic Abzahlungs geschäfte den Handwerkern machen Dec Handwerker ist aus Barzahlung angewiesen, er kann sich nicht daraus cinlassen, Jahr und Tag auf die Bezahlung zu warten. An sich ist ja daS Abzahlungsgeschäft ein notwendiges M-ttelglied, rin neues Organ sür die Teilung dec Arbeit, da» voll- ändig berechtigt ist. Und auch ich bin im allgemeinen > icht geneigt, dem Strome der Zeit zu solgcn und dem sreien Verkehr Hinderniff: zu bereiten. Aber von d-r Notwendigkeit gesetzgeberischen Vorrchens hat mich namentlich überzeugt die Ansührung von Beispielen au- dem Leben seilens des Abz. Pieschel aut seiner E e ichtspraxis. Deshalb bin ich, auch im Sinne rueiner Freunde, sür >.ie Überweisung dcr Vorlage an e ne Kommission. (Beisall.) Abg. Ltadthagen (Soz.-Dem): Trotz de» Gesetz'? »er den viele Mißbräuche bestehen blftben, dazu rcchne ich, daß dem Käufer kein Beriragsexcmplar ei. gehändigt wird, daß die Kon ventionalstrafe bestehen bleibt, datz der Käufer nicht vom Ver trage zurücktrelen kam, auch wenn er bei« Verkauf über» Ohr gehauen woidcn ist. Geradezu brstal finde ich es, baß man den Käufer, wenn er einen Check a> f den Gegenstand, den er noch nichi grnz bezahlt hat. versetzt, wegen Unterschlagung be strafen läßt. Der Auswüchse werben also viele nicht beseitigt Man wird srhe», daß man mit dem Gesetz nichts helfen kann, auch wenn man will. Lie Abzahlungsgeschäfte si. d bis zu einem gewissen Grade eine Folge unfercr sozialen Miß stände; m einem sozialdemok.aii chen Eiaale wären sie nicht notwendig. Abg. Schrader (deulsch-sreis): Ich glaube, die Votla:e enffpricht doch nicht ganz ihrer Absicht. Sie läßt, sobald dcr Käufer im Rückstände bleibt, dcn Vertrag erlöjchen und v,m Richter ettva» neues an seine Lielle setzen. Ter Verkäuser soll dann etwa dir Verzinsung des Wertcs und den Abnutzung«- wert erhaft n Tabei vcrlüit er die GZchSstSunkosten, die bei Bbzahlung-rcschäften felr Hope sind, das Äquivalent sür s:in Risiko und den Gcschä lSgewimi. Dabei wird rin anstöndig's Abzahlungsgeschäft nicht wehr bestehen können. D'rin irrt der Hr Vorredner, caß im sozi«ldeni«kra!i'che» Etaale keine Ab znhlung-gcschäfte mehr i ötiq sein weiden. (Wiber'pcuch bei den S.ftald'mokraten) Dieses Geschäft setzt den Käusrr vorzei'ig in den Genuß eines Geg nstande« — ich nenne wieder die Nähmaschine — der die Möglichkeit gieku, die Mittil zu seine: Bezahlung leichter zu erwerbrn. Staatssekretär v. Bötticher: Ter Vorwurs, den dcr letzt» Rcdner dcr Vorlage mach', daß sie n^cht genügend Rücksicht aus die Inter, ffeu de» VrtlSuserS nehme, ist unbegründet E» ist im 8 2 ouSdiücklich eine Bestimmung ausgenommen, wonach Beikäaser ein« «ngemeffene veigütung sür die Benutzung der Sachen ver'ingen kann, und dadei wird min auch gestalte» müssen, baß er sür seine Geschäft,sunkostrn einen angemeffenen Ausschlag wacht. Was Lie letzte Äußerung deS Vorredner« an- lang«, so muß ich da die sozialdcmokraltsche Partei in Schutz nehmen. -Heiterkeit und lebhafte Zustimmung ia der sozial demokratischen Pirtei ) So weit ich über den zu ünstigen sozialdemokratischen St«at unterrrch:et bin (HrfterkeM — vo» dcm wir un- ja noch kein zutrcffrnde» Bild machen können, — bin ich allerting« Ler Meinung, daß NbzahlunaSg-schäste in diesem Staate nicht mehr nölig sein werden. Da liesert brr Staat alle«, »a» der Einzelne braucht. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten) Ob freilich die Ausstattung dem einzelne» Eta»ts«»gehöri»en gefallen »ird, da» will ich dahingestellt fein lassem (Heiterkeit.) Die Borlage wird an eine Kommission von 21 Mitgliedern überwiesen. Präsident v. Levetzow teilt mit, daß er die ge schäftlichen DiSvositionen dahin getroffen habe, am Dienstag den Rest der Tagesordnung vom Montag, die beiden vorliegenden Berichte der WahlprüfungS- kommifsion sowie dar Kautionsgesetz und die Rechnung über den Staatshaushalt von Elsaß - Lothringen zur Beratung zu stellen. Schluß gegen 5 Uhr. Nächste Sitzung Montag 1 Uhr. (Zweite Be ratung deS Gesetzentwurfs über die Einheitszeit, Wnchergesetz, sowie die erste Lesung der Vorlage über den Verrat militärischer Geheimnisse und erste Beratung des Gesetzentwurfs betreffend die Begründung der Revision in bürgerlichen Rechts- streiti gleiten.) * I» der Budgetkommission des NeichSiogS wurden zunächst die sür die Vervollständigung d S deutschen Eisenbahn netzes im Juiereffe der Landesverteidigung gesorderien 207 482,60 M, ohne Einwendungen bewilligt. Eine Frage, ob dir Verstaatlichung der Lstpreußijchcn Südbahn beabsichugt sei, wurde dahin beantworlet, daß dem RcichSeisenbahnamt hiervon nicht- bekannt sei. Daraus wurde in die Beratung des Marine- etatS eingetrelcn. Aus eine Frag: des Abg Singer, ob e» richtig sei, daß Arbeiter üb:r 40 Jahre aus der Werst nicht angenommen werden, wurde erklärt, daß allerdings nach dem Reglenie«t eS so dorgeschrieben sei, daß aber in Zukunft Aus nahmen gestaltet werden sollen. Eine Frage deS Abg. Richter, ob sür dir Marine eine Herabsetzung der Dienstzeit aus zwei Jahre möglich sein würbe, wurde vom Staat-sekretär Hollmann verneint Über den bereits im vorigen Jahre beantragten sechsten Auditeur (4020 Mark) erhebt sich eine längere Debatte, worauf die Position nach dem Anträge Les Referenten abgelehnt wird. Ein neu beanlragter Obtlingenieur b im Oberkommando wird gleichfalls gestrichen. Bei den Werfidivisionen (Mafchine»- perfonal)werden l2Deckosfiziere(älbvoM.) gestrichen,beidrnTor- pedoableilur gen aber Lie neu geforderten 12 Deckoffiziere bewilligt. Bri Titel 8 Kap. Si der Ausgaben ruft die Forderung einer neuen Compagnie Marineartillerie (49 764 M.) eine längere Di-kulsion hervir. Die Forderung wir» im wesentlichen damit begründet, daß die Compagnie zur Besetzung dec B:s-stig»ngen von Cuxhaven ersorderlich sei, weil die Seebesestigung durch die Macmeverwaltung von der Armee übernommen sei. Vom Abg Richter wurde aber betont, daß hier eiue indirekte Ver mehrung dcr Armce vorlicge, und obwohl dcr Slaatssekrctär Hollmann hcrvorhob, daß ohne Bewilligung dcr Compagnie die Befestigung Cuxhavens nicht würde sofort besetzt werden lönnen, und obgleich beide Referenten sür die Forderung rin- traten, wurde der Titel mit 14 gegcn 10 Stimmen ab- gelehnt. * In der NeichStagsko mmissiou sür die kei Heinze wurd: die 4 craiung des neu vorgeschlagenen § 180 zu Ende grsührl und naP einer sehr kc-mplizierren Abstimmun« schließ lich Abfatz 1 der Regierungsvorlage (Bedrohung der Kuppelei mit G sängnis nicht unter einem Monat; gleichzeitige Zulässig keit vo» Geldstrafe, Verlust dcr bnrgerlichcn Ehrcnrcchte und Polizeiaufsicht) mit einem Amendement Gröber (Zentrum) an genommen, welche» die Berücksichtigung mildernder Umstände er möglicht Absay 2, welcher die vermielung von Wohnungen an Dirnen unter Beobachtung gewisser polizeilicher Beschriften prasloS lassen will, wurde ab gelehnt. Ernennungen, Versetzungen rc. im öffentlichen Dienste. Departement der Finanzen. Bei der Postverwaltung sind ernannt worden: Ernst Adolph Jährig, zeither Pvstdireklor in Eidc»stock. als solcher in Bautzen; Moritz Sonn lag, zefther PostdircktionSsrlreiär, als Poftkaffierer bei dem Postamle k in Leipzig. Dresdner Nachrichten vom 23. Januar. * In den städtischen Volksbibiiotheken wur den vom Oktober bis zum Jahresschlüsse bei 38192 Aus leihungen 40709 Bände ausgegeben (ge.;en 33632 Aus leihungen und 36 405 Bände in den gleichen Monaten des Vorjahres) Die Benutzer sind in erster Linie Handels- und Gewerbsgehilfen, sowie Lehrlinge, ihnen folgen Schul kinder, Frauen, Arbeiter, Handels- und Gewerbetreibende, Beamte u. s w. Die Mehrzahl entleiht Romane und Novellen, Zeitschriften, Jugendschriften, Reisebeschreibungen und Bücher weltgeschichtlichen Inhalts, doch werden auch gewerblich!! Fachschriften zahlreich entnommen. In allen Bibliotheken sind auch sämtliche Führer durch die König!. Sammlungen in doppelten Exemplaren vorhanden und werden wie die übrigen Werke unentgeltlich, nur gegen Borlegung des EinwohnerscheiüeS bei der erstmaligen Ent nahme von Büchern, ausgegcben. Die Bibliotheken sind Dienstags und Freitags von '^6 bis 8 Uhr geöffnet. * Mit Zustimmung der Stadtverordnelen hat dec Rat zu Dresden beschlossen, vom 1. Januar dieses Jahres ab die bisher auf 9 M. festgesetzte Hundesteuer auf 15M jährlich zu erhöhen. Für Hunde, welche lediglich zum Ziehen verwendet werden, wird nach wie vor eine Steuer von nur 9 Ri. erhoben. * Aus das Jahr 1893 wird von den Besitzern aller innerhalb des Stadtbezirks Dresden gelegenen, gesetzlich nicht befreiten Gebäude und Grundstücke und von den Inhabern der den Grundstücken gleichzuachtenden Berech tigungen, die ein Folium im Grundbuche haben, nach jeder Mark des jährlichen Re mrtrages 1 Pf. Stavtgrund- steuer und 1 Pf. Schulgrundfteuer eingehobcn werden. Diese Steuer ist in der Zeit vom 31. Januar bis 21. Februar dieses Jahres im Ltadisteueran te zu bezahlen. Für dir Grundstücke der Vorstadt Strehlen kann die Steuer am 31. dieses und 1. nächsten Monats auch in der Kanzlei der Wohlfahrts'olizeiinspeklion (vcrmaliges Gemeindeamt) von vormittags 9 bis nachmittags 1 Uhr und von ^4 bis 5 Uhr nachmittags entrichtet werden. Den Zahlungspflichtigen wird der von ihnen zu entrichtende Betrag noch durch Zuschrift bekannt gemacht werden. (-> Am vergangenen Freitag hielt der landwirtschaft liche Verein DresdnerEldthal in der Deutschen Schänke zu den Drei Raben seine erste diesjährige Versammlung ab, welcher auch die Herren Generalsekretär Ökonomierat v Lanqsdorff, KreisvereinSvorstand Okonomierat Käfer stein, Kreissekretär v. v Littrow und Garteninspektor Lämmerhirt beiwohntm. Der Vorsitzende Hr Rentier Rost gedachte nach der Begiüßung Ler erschienenen Mitglieder in einem warmen Nachrufe zweier verstorbener Mitglieder, der Herren Hoffmann-DreSden und Melcher-Dresden Letzterer hat saft volle 25 Jahre dem Vereine als Sekretär und Kassierer angehört und beide Ämter mit großer Um sicht, Treue und Gewissenhaftigkeit verwaltet. Zum An denken an die Verstorbenen erhoben sich die Anwesenden von ihren Plätzen Nachdem durch den Vorsitzenden ver schiedene Eingänge zur Kenntnis der Versammlung gebracht worden waren, führte Hr. Ingenieur Otto Engau-Laube gast eine neue, von ihm selbst konstruierte Saug- und Druckpumpe vor, deren Vorzüge in der leichten Handhabung, in der bequemen Zugänglichkeit der Ventile, in der soliden Bauatt und in dem billigen Preise liegt Sie kann sechs fachen Zwecken dienstbar gemacht werden, zum AuSpumpen von Kellern und Gruden, zum Fördern von Wasser, Jauche rc, zum Berieseln von Gärten uud Wiesen, zum
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