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Weißeritz-Zeitung : 01.04.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926-04-01
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1761426109-192604012
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1761426109-19260401
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1761426109-19260401
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Weißeritz-Zeitung
-
Jahr
1926
-
Monat
1926-04
- Tag 1926-04-01
-
Monat
1926-04
-
Jahr
1926
- Titel
- Weißeritz-Zeitung : 01.04.1926
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. AeSörste Zettung -es Bezirks DeranlwoMch« Redakleur: Aellr 8«h«e. — Druck und Verlag: Earl Aeh«e in Dlvvol-Iswal-e. 92. Jahrgang Nr. 77 Anzelge«pr«tt: Di« 42 Mllimeker dritte H Petitzeil« 2V R«ichSpfenntg«. TlngelaE und Reklamen SV Reichspfennig«. Dieses Blak enthält Sie amtlichen Bekanntmachungen -er Amtshauptmannschast, -es Amtsgerichts un- -es Sta-trats zu Dippot-tswat-r , Bezugspreis: Für einen Monat 2 Reichsmark i mit Zutragen, einzeln« Nummern 1S R«ichS- Pfennig«. Gemeind« - Verbands - Girokonto : Nummer 3. Fernsprecher: Amt Dippoldit- > wald« Nr. S. Postsch«ckonlo Dresden 12 548. Donnerslag, am 1. April 1926 Weltzeritz-Jettung Tageszeitung mit Anzeiger für Dippol-iswal-e, Schmie-eberg u.A Kundesleuei' bell' Ler Hund Stadtrat. un-vorschriftsmäßig sei, sonst müsse eS — tragen werde, chverständigen vorh er eingetteten und die Ar fache fei. Hier komme man nicht herum. Der einzige Belastungszeuge sei Bergmann. Es sei ver ständlich und begreiflich, wenn er erregt sei und sich als Partei , fühle, für ihn hänge vom Ausgang des Strafprozesses im Zivil- prozeß vieles ad. Seine Aussagen mühten dementsprechend be wertet werden. Das Mindeste, was man anmehmen müsse, sei -die Möglichkeit, dah etwas dem Anfall zu Grunde liege, was man nicht wisse, das Versagen der Steuerung. Es lasse sich nicht beweisen, nach seiner Sachkunde und Aederzeugung sei es aber die Ursache. Er warne, dem einen Unglück ein 2. zuzu- sügen und den Angeklagten ins Gefängnis zu bringen. Er bitte um Freifvruch. Der Augeklaate stellte noch richtig, dah er schon am 28. Dezember zu Protokoll gegeben habe, dah sein Magen vor dem Unfall steuerlos geworden sei, und wies 'darauf hin, daß er feit 1909 ein Auto fahre, als einwandfreier und sicherer Fahrer bekannt sei. Das Gericht zog sich 'dann gegen V-1 Uhr zurück. Um '/«3 Uhr wurde das Urteil verkündet: Di« Berufung wird auf Kosten der Staatskaste verworfen. Aus der Begründung sei folgendes erwähnt: Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, den Tod der Frau Bergmann verursacht zu haben. Es wird gefolgert, dah er «ine Ursache zum Tode der Frau gesetzt hat und dah diese Ursache schuldhaft gesetzt worden ist. Dazu ge nügt nicht, dah man im allgemeinen schliefst, sondern es muh festgestellt werden, welche Fehler er gemacht hat. Es genügt auch nicht, dah das Gericht den Verdacht hat, dah eine grösser« Wahr scheinlichkeit dafür spricht, sondern das Gericht muh die feste Ueberzeugung haben, dah Fehler gemacht worden sind. Fest steht der Tod der Frau. Es fragt sich, hat der Angeklagte Fehler gemacht und ist 'dadurch das Auto am die Frau heran gekommen oder ist das ohne seine Schuld geschehen. Da fragt es sich, wr ist Frau B. getroffen. Zwei Aussagen stehen sich gegen über. Das Gericht hält für festgestellt, -dah Frau B. am Straßen- rande gegangen ist. Sie wusste, dah das Auto kommen würde, das sie ankurbeln sah, dessen Hupe sie hörte. Es wäre selbst tcrmines ohne gültig« , räumen betroffen, so wird dessen Besitzer bestraft. Steuerpflicht im -Laufe -des Steuersahres ein, so ist binnen 14 Tagen anzumelden. Dippoldiswalde, den l. April 1926. Der Die IDauI- rind sslautnseucke Scßweinesericke ist unter dem Schweinebestande des Milchhändlers Max Hähnel »n Poffendorf Nr. 29 ausaebrochen. Die gemäß 8 263 folgende der Bundesratsvorschriften zum Viehsenchengeseh — RGBl. Seit« 3 vom Jahr« 1912 — vom Be- Dirkstierarzte angeordnelen Schutzmahregeln sind zu beachten. Zuwiderhandlungen werden bestraft. G. 7Ts. Amlshauplmannschosi Dippoldiswalde, am 30. 3. 1926. Lerllich-S und TiichMchtS Dippoldiswalde. Am Mittwoch morgens 9 Uhr wurde die Beru-fungSverhandlung in Sachen -des Auto-Unglückes am 2. Woihnachtsfeierlag 1924 fortgesetzt und zunächst der auf Veran lassung der Staatsanwaltschaft geladene Zeuge Kraftwagenführer Schwarz aus Grohölsa vernommen. Er ist bald nach dem Un- koll, allerdings erst nach Wegbringen der Frau Bergmann an der Anfallstell« erschienen, hat den verunglückten Wagen mit auf die Sette geräumt und ist der Einzige, der die Spur verfolgt hat. Sie hielt sich nach seinen Aussagen noch nach der Brücke auf der rechten Seite und ging dann scharf nach links. Dah sie unbe- pewefen. Er müsse feststellen, dah sich ein Teil der Zeugen als Partei betrachte und das auch selbst erkläre. Rach einer kurzen Pause lieh die Verteidigung noch die Vorgänge im Zivi-lprozeß vortragen, -dah Angeklagter auf Grund des Automobilgesetzes zu 1474,25 M. Schädenvergütung verurteilt worden sei, dah aber alle weitergehenden Ansprüche ausgeschieden worden seien bis nach Erledigung des Strafversahr«ns. Hieraus begann das Pläi- boyer. Staatsanwalt Herfurth versuchte die Frage zu klären, »b ein unglücklicher Zufall gewaltet habe »der ob der Tod der Frau B. fahrlässigerweise verursacht worden fei. Nach den - Mboveinstimmenden Sachverständigen-Gutachten habe ein Dauer- > nis 'des Angeklagten zu -verlesen, wurde abgelehnt. Hierbei kam nach -links geschoben mord durch Dr. Türk zur Sprache, dah dem Angeklagten der Führer- ! gesetzt worden, die Stange schein entgegen aller sonstigen Praxis entzogen worden sei mit i ist steuerlos geworden.^ N Ler Begründung, Zeugen hätten ausgesagt, N. wäre angetrunken I " mörderisch gewesen, wenn sie noch Straßenmitte ging. Das Auto muh von der Seit« auf Frau B. zuaekommen sein. Dah es nahe an Herrn B. vorübergesahren ist. ist wohl zu gleuben. Der An geklagte sagt, er sei in der Mitte gefahren. Dies« Darstellung findet Unterstützung durch die Angaben des Zeugen Schwarz. Nach dessen Aussagen wäre das Auto in einem spcken Winkel auf Frau B aefahren. Es wäre gleich für die Schuld des An geklagten, welchen Grund er -dazu -gehabt hätte, wenn der Wagen noch intakt aewesen wäre. Wäre er gegen das Geländer ge fahren und Frau B. zu Tode gekommen ohne diesen Fall, würde er zu bestrafen fein. Hier spielt der Bruch der Schubstange ein« Rolle. Es steht fest, dah -di« Stange zum größten Teil« durch gebrochen war, «he die Fahrt begonnen wurde. Wann ist der Nest durchgebrochen? Ist er durchgebrocken beim Antreffen am Geländer, dann wäre die Schuld erwiesen, aber -di« Sachver ständigen haben gesagt, -es ist di« Möglichkeit vorhanden, dah sie sclwn früher aebrochen ist. Der Staatsanwalt sagt, warum nicht schon am Gasthof? Der Einwand ist zu Hörey, aber nicht mit Sicherheit zu widerlegen. Der Bruck kann ja da noch er weitert worden sein. Da wir mit der Möglichkeit rechnen müs sen, dah N. in Strahenmitte aefahren ist, so wäre beim Ansich- tigwerden der Personen -der Wagen nach rechts gerückt worden, der Bruch wurde zusammengedrückt, aber dann ist das Auto nach -links geschoben worden und -da ist der Bruch unter Zug kann zerrissen fein. Das linke Rad „ Nach dem Gutachten der Sackverstän- diaen ist es möglich, dah N. richtig fuhr, durch Zerreihen der I Stange aber fuhr er auf Frau B. zu. Nun l)at N. all« Sicher- - heitsmatznahmen getroffen. Liegt die Sache nun so, dah das ! Auto auf dies« Meise an das Geländer gevreßl wurde, dann trifft N. kein« Schuld. Der Fehler in der Stange konnte vor her nicht entdeckt werden. Der Angeklagte ist langjähriger Fah rer, ist Nie mit dem Gericht in Konflikt gekommen, hat keine Simsen erlitten. Dah er Alkohol genossen hat. gibt er zu. Dah dieser aber auf di« geistig« Spannkraft gewirkt -hat, ist nicht an- zunehmen. Er hat den Magen ordnunasmästig aus den anderen Magen herausgesteuert, die Kurve nach Wendisckca sdorf zu rückwärts richtig genommen usw. Solche Manipulationen Iran» bruch bestanden, aber es sei nicht festgestellt, wann der Bruch der Spurstange entstanden sei; Dipl.-Ing. Bormann habe gesagt, das entziehe sich seiner Beurteilung. Eine zwingende Notwen digkeit, zu glauben, daß der Bruch vorher entstanden sei, liege nicht vor. Es stehe wohl auch fest, -dah Frau B. am Geländer gegangen sei. In Frage komme auch, dah sich der Unfall bei Beginn der Kurve ereignet habe. Die Strahe dort sei gut, viel schlechter die Aussahrt am Gasthof. Warum sei die Stange nicht dort gebrochen? Das zeuge dafür, dah etwas anderes als der Bruch die Ursache des Unglücks sei. Es sei di« Kurve zu kurz genommen worden. Fehler begehe jeder, das könne auch hier der Fall sein, besonders, wem» man den Zustand d«s Angeklagten in Betracht ziehe, wie er nach Zeugenaussagen in der Haupt verhandlung geschildert wurde. Mit Sicherheit sei anzunehmen, dah der Bruch erst nachher eingetreten sei. Angeklagter habe farlässia gehandelt, den Tod der Frau B. fahrlässigerweise verschuldet. Er beantragte 4 Monate Gefängnis, ein« Bewäh rungsfrist könne unter Auferlegung einer den Vermögensverhält- nisscn des Angeklagten entsprechenden Geldbuhe -gewährt wer den. , Verteidiger Dr. Türk führte aus, all« 3 Sachverständigen sagen, dah mit aller Wahrscheinlichkeit -di« Ursache des Unglücks in dem Bruch der Spurslange zu suchen ist. Bei Prüfung der Frage, ob N. fähig war, ein Auto zu fahren, fei der Staatsan- bingt von des Angeklagten Wagen herrührte, will er nicht fest behaupten, doch könne «S eigentlich nicht anders fein- An Ort und Stelle wunde di« Sache nochmals durchgesprochen, -da sich w-ss-eiMche Widersprüche in den Aussagen der Zeugen Schwarz ssiehe oben) und Bergmann (der -behauptet, N. sei scharf links gefahren) ergäben. Nach Wiederaufnahme der Verhandlungen im Saale wurden noch eine größere Zahl Fragen an die Sach verständigen gerichtet. So wünscht« das Gericht die Frag« ge klärt, ob der steuerlose Wagen von der Mitte der Strahe nach links getragen werden muhte, ob er nicht vielmehr geradeaus weiter fahren muhte. Wäre er intakt geblieben, dann würde, so wurde geantwortet, der Unfall nicht passiert sein. Jeder Fah rer werde aus solch schmaler Strahe di« Mitte hasten. Die Ver teidigung lieh feststellen, dah «in Schneiden 'der Kurve nur an unübersichtlichen Stellen un-vorschriftsmäßig sei, sonst müsse «S schon geschehen, damit der Magen nicht 'hinausgetragen werde. Nachdem das seinerzeit erstattete Gutachten des Sachverständigen Meinhold—Freiberg vorgetragen worden war, wurde von der Verteidigung die Frage gestellt, ob auch bei einem vorschrifts mässigen Nehmen der Kurve der Unglü-cksfall hätte eintreten können, wenn die Spurslange schon vorher gebrochen war. Darauf antwortete der Sachverständige Bormann: Auch ich hätte dann bas Unglück nicht vermeiden können. Di« Zeit von 1-1'/- Se kunden, die es gedauert hat, bis der Wagen an die Frau B. heran war, ist zu kurz; ich wäre machtlos gewesen. Auch Sach verständiger Schulze bestätigte dieses. Weiter wurde festgestellt, bah es nicht nötig war, die Geschwindigkeit setwa 30 Kilometer) beim Ueberholen von Personen zu vermindern, auch dah es oft vorkommt, -dah das Publikum durch Hupenzeichen oder Anruf oftmals gerade erst in 'den Magen hineinlaufe. Rechtsanwalt Dr. Türk meinte, dah schliesslich Frau B-, die am Geländer ge- Mngen sein soll, -durch einen Warnungsruf ihres Mannes irri tiert, mehr nach Strahenmitte gestrebt sei. Er regte auch an, einen Wag«n mit gelöster Spurstange fahrend vorzu-führen, doch wollt« dies Wagnis niemand unternehmen. Ein Leumundszeug- Jegliche Anklage m dieser Richtung vreche zusammen, szeuge Schwarz sei nicht die erwartete Sensation gewesen, seine Aus sagen seien mit denen des Zeugen Bergmann unvereinbar. Ihm (Verteidiger) gelte -das erstere Urteil mehr. Der Magen sei rechts gefahren, ein Schneiden der Kurve war nicht pflichtwidrig, auch die Geschwindigkeit nicht. Mar nun das Schneiden so unge schickt, -dah der Magen auffahren muhte? Hier spiele der Bruch der Spurstange hinein. Die Sachverständigen -hätten erklärt, daß »n es sich ihrer Kenntnis entziehe, wann der Bruch entstanden dein Klauenviehbesband des Vor wer KÄ-esitzers - nicht der Beurteilung. Sie hätten mit überzeugender Begründung angegeben, dah aller Voraussicht nach der Bruch tungsgeviet und Schutzzone sind bereits in der Bekanntmachung - - - - - - -- - - - - vom 29. d. M. — Weiheritz-Zeitung Nr. 74 — festgelegt. Das Beobachtungsgebiet wird bis zur Südseite des Obertorplatzes er weitert. Der über den Plan führende Weg gehört nicht zum Beobachtungsgebiet. Auch im übrigen wird auf die o. a. Be kanntmachung und die darin bezeichneten bezw. enthaltenen Vor schriften besonders hingewiesen. Dippoldiswalde, am 31. März 1926. Der Stadtrat. An sämtliche Hundebesiher ergeht hiermit die Aufforderung, zur Vermeidung einer Ordnungsstrafe all« Hund« — gleichviel, ob dieselben noch gesäugt werden oder nicht —, die am 19. d. M. In ihrem Besitz sich befinden, mittels des ihnen durch di« städti schen Polizeibeamten zugestellten Formulars umgehend anzu meiden und spätestens am 39. d. M. bei Rückgabe desselben an die Stadtsteuereinnahme die Hundesteuer zu entrichten. Wenn einem Hundebesitzer ein Anmeldeformular nicht zuge- stcllt worden ist, hat er ein solches spätestens am 3. Mai bei der Stadtsteuereinnahme zu entnehmen. — — —- „ , , . , Wird ein steuerpflichtiger Hund nach Ablauf des Zahlu'Ngs- malt nicht objektiv gewesen, denn eine größer« Zahl Zeugen, gültig« Steuermarke auf öffentlichen Verkehrs- keineswegs Freunde -des Angeklagten, hätten für ihn ausgesagt. fen, so wird dessen Besitzer bestraft. Tritt di« Jegliche Anklage in dieser Richtung breche zusammen. Zeuge einer nicht vornehmen, der zuviel getrunken -hat. Aber seiner Führung halten sich auch andre anverlraut, dl« es sonst sicher nicht getan hätten. Da unter diesen Umständen auf eine Schuld des Angeklagten nicht zu kommen war, mußte die Berufung ver worfen werden. Da der Angeklagte freizusprechen war, sind die Kosten auf die Staatskaffe übernommen worden. Dippoldiswalde. Für di« beim Landgericht Freiberg vom 1. April ds. Is. errichtete Kammer für Handelssachen ist Kauf mann Walter Schmidt, hier, vom sächsischen Iuskizmiiri- sterium zum Handelsrichter mit der Amtsbezeichnung „Handels gerichtsrat" ernannt worden. — Die Lehrer an der Deutschen Müllerschul« Ing. Reuß, Krönert und Dipl.-Ing. Schaible sind unter dem heutigen Tage zu Gewerbe-Oberlehrern ernannt worden. — Beim kirchlichen Fam-Menabend am Palmsonntag -war infolge des überfüttten Saales keine Möglichkeit, Schriften, Kar ten u. a. wie sonst zum Kaus anzubieten. Vor allem hatten Wohlfahrtsmarken angeboten werden sollen. Es wird deshalb hierdurch darauf aufmerksam gemacht, daß solch« Marken noch während des ganzen April in der Superintendentur zu haben sind. Sie haben dieselbe Geltung wie gewöhnliche Marken, nur kosten sie das Doppelt«, eine 5-Pf.-Mark« 10 Pf., ein« 10-Pf.-Marla 20 Pf., der entstehend« Ueberlchuß kommt voll und ganz der Volkswohlfahrt zu gute. Für den einzelnen, der solche Marken verwendet, kommen immer nur klein« Beträge in Frage, ober in Masten vertrieben, kann ein« stattliche Summe zusammen kommen — viele wenig machen ein viel. Es wird deshalb herz lichst gebeten, sich der Wohlfahrtsmarke zu bedienen und dadurch die staatliche Volkswohlfahrt wie auch Werk« der Inneren Mis sion zu fördern. — Uebrigens wird zu dem Bericht über >die PalmfonnkagSfeier berichtigend -bemerkt, -daß der dort zu Anfang erwähnte Gruß, der am Morgen so weihevoll erklang und auch den Familienabend einl-eitete, lautet«: Morgen, hell und feier lich, heiliger Tag, wir grüßen dich!" — Für Karfreitag sei aus drücklich darauf hingewiesen, daß die Abendmahlsfeier vor dem Hauptgottesdienst, da sie nicht in der Sakristei stattfindet, sondern öffentlich ist, bereits um 8 Ahr beginnt (nicht erst '/-9 Alft). — Po st dien st während der Osterfeiertage. Am Karfreitag ruht Geld-, Paket- und Landbestellung. Am 1. Osterfelertag findet eine Orts- und Landbestellung und eine Geld- und Paket bestellung statt. Am 2. Osterfelertag ruht die gesamte Bestellung außer Eilbestellung. Sonstiger Dienst wie an Sonntagen. — Sonnabend, den 10., und Sonntag, den 11. April, feiert di« Landesgruppe Sachsen vom Riesengebirgsverein das Fest ihres 20 jährigen Bestehens. Am erstgenannten Tage wird im großen Saale des Gewerbehauses ein Festaktus und Festkommers abgehalten werden, während am 2. Tage Festtafel un- Festball im Konzertsaale des Ausstellungspalastes stattfinden. Kipsdorf. 75 jähriges Geschäftsbestehen. Vor 75 Jahren, am 4. April 1851 gründete Johann Daniel Holfert, -hierorts einen Baumschulenbetrieb in kleinen bescheidenen Anfängen. Der alte Zeidlermeistor und Bamngärtner, allgemein bekannt in -er hiesigen Umgebung, trug als gewissenhafter Pionier den hei mischen Obstbau auch in die oberen Gebirgslagen. Mit beson derem Fleiß und Humor war er hier uno da beschäftigt, den Obstbau zu hoben und -einen wichtigen Faktor bei dieser, di« Bienenzucht zu pflegen, dabei -jeden beratend und behilflich zu sein. Am 4. April 18-72 übernahm sein Sohn Wilhelm Holfert das väterliche Erbe. Der Geschäftsbetrieb war bedeutend er weitert und neben seinem Amte (er war 34 Jahr« Gemeindevor- sland) erblühte das Geschäft zu größerem Umfange. Am 4. Apttl 1899 (vor 27 Jahren) übergab er sein Geschäft seinem jüngsten Sohn« Gustav Holfert, dem Enkel des Gründers. Unser Ort un feine Umgebung erlebte in dieser Zeit durch den Fremdenverkehr einen besonderen Aufschwung, und mit diesem verstand es der jetzige Inhaber, auch seinen Gartenbaubetrieb zu -einem bedeu tenden zu gestalten. Im In- und Ausland« hatte er als Gärt ner jahrelang reiche Erfahrungen gesammelt, um sl« hier in un serer hohen Gebirgslage in dem Erbe seiner Väter zu erproben. Enttäuschungen in mühevoller Arbeit waren auch ihm nicht er spart. Mancher Besucher ist entzückt von seinen -herrlichen Blu men und der musterhaften Anlage. -In verschiedenen Vertrauens stellungen findet Holfert noch Gelegenheit, seinen Mitmenschen zu dienen. Der Gruß der schürfenden Bergleute, der in den Jahren unserer Vorfahren an dem Berggelände der Holfertschen Gärtnerei wiederhallte, schall« in diesen hinein zu weiterem .Glück auf!" Cunnersdorf b. Glashütte. AuS Anlaß des Erweiterungs baues unserer Schule und zur Weihe desselben veranstaltet Lie Gemeinde in den Tagen des 12., 13. und 14. Juni ds. Is. ein Schulfest, welches zugleich als «in Heimatfest ausaestoltet werden soll. Es besteht aus Kommers am Vorabend, Sonnabend, den 12. Juni, wobei die hiesigen Verein« Mitwirken werden, sowie am 13. Juni aus der eigentlichen Schukweihe, anschließend Fest zug -und Kinderfest sowie Jugvndball. Am 14. Juni (Montags) ist vormittags Frühschoppen-Konzert und nachmittags ein Kinder - Konzert vorgesehen, abends soll «in allgemeiner Festball im hie sigen Gasthofe den Schluß bilden. Glashütte, 1. April. Heute vor SO Jahren begann die hte slge Sparkasse ihre Tätigkeit. Geising. Im Monat März konnte weder «ine Geburt, noch Taufe oder Aufgebot registriert werden. Getraut wurde «in Paar — es war dies die erst« Trauung in diesem Jahre, dl« letzte erfolgte am 19. September 1925. — Es kam auch nur «in Todes fall vor. Hohenstein-Ernstthal. Der praktische Arzt Dr. med. Ahlmann Erde in der Nacht zum Dienstag auf -der Treppe seines Wohn hauses bewußtlos in schiver verletztem Zustande aufgefunden. Die Kriminalpolizei vermutete ein Verbrechen, doch konnten bisher kein« belastenden Feststellungen gemacht werden. Vermutlich ist Dr. Uhlmann, der Kriegsteilnehmer war, in einem plötzliche» Schwächeanfall di« Treppe herabgesMrzk und ha! sich dabei die schweren Verletzungen zugezog«^, , .... . . , ,, Marbach Der 5 jährige Sohn eines Elsenbahnarbeiters spielte mit etlichen anderen Gespielen. In kindlicher Freude warfen st« ihre Mützen hoch. Der kleine Silbermann stürzte 'dabei von einein flachen Docke, auf das alle geklettert waren, so schwer ab, daß er einen Gchädelbrnch erlitt.
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