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Hochschulspiegel
- Bandzählung
- 1980
- Erscheinungsdatum
- 1980
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- A 812
- Vorlage
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1770833978-198000009
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- oai:de:slub-dresden:db:id-1770833978-19800000
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen der Universitäten Sachsens (1945-1991)
- Projekt: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- Saxonica
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- Band
- Parlamentsperiode
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- -
- Digitalisat
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-
Zeitschrift
Hochschulspiegel
-
Band
Band 1980
-
- Ausgabe Nr. 1, Januar 1
- Ausgabe Nr. 2, Januar 1
- Ausgabe Nr. 3, Februar 1
- Ausgabe Nr. 4, Februar 1
- Ausgabe Nr. 5, März 1
- Ausgabe Nr. 6, März 1
- Ausgabe Nr. 7/8, April 1
- Ausgabe Nr. 9, April 1
- Ausgabe Nr. 10, Mai 1
- Ausgabe Nr. 11, Mai 1
- Ausgabe Nr. 12, Juni 1
- Ausgabe Nr. 13, Juli 1
- Ausgabe Nr. 14, Juli 1
- Ausgabe Nr. 15, August 1
- Ausgabe Nr. 16/17, September 1
- Ausgabe Nr. 18, September 1
- Ausgabe Nr. 19, Oktober 1
- Ausgabe Nr. 20, Oktober 1
- Ausgabe Nr. 21, November 1
- Ausgabe Nr. 22, November 1
- Ausgabe Nr. 23/24, Dezember 1
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Band 1980
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Der Betriebskollektivvertrag 1981 Aufgaben der Universitäten und dient dem Ziel, an der Technischen Hochschulen in der entwickelten so- Hochschule Karl-Marx-Stadt zu zialistischen Gesellschaft Ehren des X. Parteitages der SED Bedingungen zu schaffen, daß die — Beschluß des Ministerrates der Wissenschaftler, Studenten, Arbeiter DDR und des Bundesvorstandes des und Angestellten mit großen Initia- FDGB zur Richtlinie für die jähr- tiven, die den höheren Maßstäben liehe Ausarbeitung der Betriebskol- und Anforderungen an die Entwick- lektivverträge (GBl. Teil I, Nr. 31 lung von Wissenschaft und Technik vom 10. Juli 1975) der 80er Jahre gerecht werden, zur Stärkung der Leistungsfähigkeit un- — Rahmenkollektivvertrag Hoch- serer Volkswirtschaft und damit zur schulwesen gesellschaftlichen Weiterentwicklung beitragen. — Betriebskollektivvertrag 1980 Alle staatlichen Leiter und Funk- — Führungskonzeption des Rektors tionäre der gesellschaftlichen Orga- der Technischen Hochschule Karl- nisationen gewährleisten, daß die Marx-Stadt für das Studienjahr Maßnahmen des Betriebskollektiv- 1980/81 Vertrages in enger Verbindung mit den Aufgaben der Studienjahres- — Planentwurf 1981 direktive 1980/81, der Führungskon ¬ zeption des Rektors der Technischen — Entwurf des Planes Arbeits-, Stu- Hochschule Karl-Marx-Stadt für das dien- und Lebensbedingungen 1981 Studienjahr 1980/81, dem Plan 1981 und dem Jugendförderungsplan des — Arbeitsgesetzbuch der DDR (GBl. Rektors zielstrebig erfüllt werden. Teill Nr. 18 vom 16. Juni 1977) Der Betriebskollektivvertrag 1981 entstand auf der Grundlage der — V. Hochschulkonferenz der DDR Dokumente: sowie der Maßnahmeplan des Rek- — Beschluß des Politbüros des ZK der tors zur Auswertung der V. Hoch- SED vom 18. März 1980 über die schulkonferenz der DDR. 1. Entwicklung und Förderung schöpferi scher Initiativen der Hochschulangehörigen im sozialistischen Wettbewerb 1.1. Verpflichtungen des Rektors 1 .1.1. Der Wettbewerb ist in Vorbe reitung und Auswertung des X. Par teitages durch umfassende Informa tion der Hochschulangehörigen, Auf schlüsselung der Planaufgaben auf die Kollektive und zielgerichtete Dis kussion der Aufgaben, die Erarbei tung, Verwirklichung und Abrech nung von Verpflichtungen im soziali stischen Wettbewerb zu unterstützen. Durch regelmäßige Kontrolle, Ab- rechnung und Anerkennung der voll- Neuerervereinbarungen für alle im Jahresplan 1981 bilanzierten Neue reraufgaben wird gewährleistet. Im 1. Halbjahr 1981 wird eine Kon ferenz der Neuerer und Rationalisa toren an unserer Hochschule durch geführt. Erstmals sind zum 32. Jahrestag der Gründung der DDR den besten Neuerern in Anerkennung ihrer Lei stungen Neuererpässe zu überge- — noch konsequenter die Leninschen Normen der Wettbewerbsführung anzuwenden, — hohe Leistungen im sozialistischen Wettbewerb noch nachhaltiger mate- riellund moralisch zu stimulieren. Termin: laufend 1.2.2. Zur Erfüllung der Staatsplan aufgabe „Bedienarmer Betrieb“ sind der Wettbewerb mit den beteiligten Partnern Fritz-Heckert-Kombinat (Betriebsteil Thum) und Forschungs zentrum des Werkzeugmaschinenbaus zu entwickeln und die dabei gesam melten Erfahrungen breit zu verall gemeinern. Termin: Januar 1981 für Abschluß der Wettbewerbsvereinbarungen Termin: laufend für Verallgemeine rungen 1.2.3. Die besten Erfahrungen sind bei der Einbeziehung aller Hochschul angehörigen zur Erfüllung der Wett bewerbsverpflichtungen zu Ehren des X. Parteitages der SED breit zu ver allgemeinern. Termin: laufend 1.2.4. Zur gründlichen Einschätzung der im sozialistischen Wettbewerb zu Ehren des X. Parteitages der SED erreichten Ergebnisse ist langfristig eine Massenkontrolle vorzubereiten und durchzuführen. Termin: April 1981 1.2.5. Unter Einbeziehung der Kom mission „Planung und sozialistische Masseninitiative“ ist die Wirksamkeit der materiellen und moralischen Sti muli bei der Führung des Wettbe werbs zwischen den Sektionen bzw. Bereichen zu analysieren. Termin: November 1981 für Fertig stellung der Analyse 1.2.6. Gemeinsam mit der Jugend kommission und dem Neuereraktiv sind die Entwicklung der Gemein schaftsarbeit zwischen unseren jun gen Facharbeitern und Studenten bei der Lösung von MMM-Aufgaben ge wissenhaft zu analysieren und ent- sprechende Vorschläge für die staat lichen Leiter zu unterbreiten. Termin: Mai 1981 1.2.7. Die Jugendkommission ist bei der Bildung einer Jugendbrigade in der Hochschulbibliothek und in der Mensa zu unterstützen. Termin: Woche der Jugend und des Sports 1.2.8. In enger Zusammenarbeit mit dem gewerkschaftlichen Neuereraktiv — sind die Angebotslisten für Neue rervereinbarungen in den Struktur einheiten zu überprüfen, Termin: Mai 1981 — ist ein eigenständiger Beitrag zur Vorbereitung der Konferenz der Neuerer und Rationalisatoren zu lei sten, wobei es uns besonders um die Popularisierung hervorragender Neuererleistungen und die Entwick lung effektiver Methoden der Nach nutzung von Neuererleistungen geht, Termin: 1. Halbjahr 1981 — ist für die Einführung der Arbeit mit dem Neuererpaß Sorge zu tragen und Vorschläge für die Auszeichnung mit dem Neuererpaß zu unterbreiten, Termin: September 1981 — ist aktiv an der Ausarbeitung eines Vorschlages zur Auszeichnung als Hervorragendes Neuererkollektiv bzw. Hervorragender Neuerer mit zuarbeiten. Termin: Dezember 1981 2. Die Verbesserung der Arbeits- und Lebens bedingungen der Hochschulangehörigen 2.1. Die Verwirklichung des Leistungsprinzips in der Entlohnung und Prämierung brachten Leistungen auf der Grund- ben. Bis Ende 1981 ist eine Ordnung läge der Prämienordnung (Anlage 2) für die Auszeichnung hervorragender ist in den Arbeitskollektiven eine.. Neuerer zu erarbeiten. solche Atmosphäre zu erreichen, die Leistungsbereitschaft und Schöpfer tum stimuliert, neue Reserven er schließt, einen hohen Leistungsan stieg sowie die Verallgemeinerung der besten Erfahrungen gewährlei stet. 1 .1.2. Die planmäßige Neuerertätig keit und die schöpferischen Initiati ven der Neuerer sind auf folgende Schwerpunkte zu richten: — Rationelle Energieanwendung, Einsparung von Kraftstoffen, — Verbesserung der Materialökono mie, — Einsparung von NSW-Importen, — höhere Auslastung der Grundmit tel, Erhöhung der Leistungsparame ter und des technischen Niveaus, — höhere Effektivität der Forschung sowie spürbare Verbesserung der Arbeits-, Studien- und Lebensbedin gungen. Der termingerechte Abschluß von 1.2. Verpflichtungen der HGL 1.2.1. Die Arbeit der SGL und AGL bei der Führung des sozialistischen Wettbewerbes ist weiter zu qualifi zieren mit dem Ziel, — eine solche politisch-ideologische Arbeit zu leisten, die alle Hochschul angehörigen erreicht und bei ihnen 1.1.3. Über die staatlichen Leiter ist zu gewährleisten, daß die Jugendbri gaden in den Sektionen RD und IT folgende verantwortungsvolle Aufga ben erfüllen können und ihnen die notwendige Unterstützung in ihrer weiteren Entwicklung gegeben wird: — RD: Rationellere Bedienung der ESER-Rechner, — IT: Effektivere Leiterplattenher stellung. In der Hochschulbibliothek und in' der Mensa sind 1981 die Aufgaben stellungen für eine Jugendbrigade zu erarbeiten und bis zur „Woche der Jugend und des Sports“ eine Jugend brigade zu bilden. 1.1.4. Zur Erfüllung der komplexen Forschungsaufgabe „Bedienarmer Be trieb“ ist mit den beteiligten Part nern der überbetriebliche Wettbe werb zu organisieren und die Ergeb nisse und Erfahrungen gründlich auszuwerten. die Bereitschaft auslöst, ständig um hohe Leistungen im Wettbewerb zu kämpfen, — die Erfahrungen der Schrittmacher in der Arbeit mit persönlichen und kollektiven Verpflichtungen und de ren konsequente Verwirklichung lau fend zu verallgemeinern, 2.1.1. Verpflichtungen des Rektors 2.1.1.1. Der zur Verfügung stehende Lohnzuwachs wird zur Durchsetzung der Leistungsstimulierung der Hoch schulangehörigen eingesetzt. 2.I.I.2. Die Gewährung von Steige — Sonstiges Fachpersonal (HF-, EDV-, V- und A-Gruppen) - Betriebspersonal (HF- und B- Gruppen) — Betreuungspersonal (B-Gruppen) rungsstufen und erhöhtem Grund gehalt für Hochschullehrer und wis senschaftliche Mitarbeiter 1t. Rah menkollektivvertrag ist am 1. Sep tember 1981 zu sichern. 2.1.1.3. Die Struktureinheiten können für die übrigen Beschäftigtengruppen für 1981 folgenden Lohnzuwachs in Anspruch nehmen: (wird nachgereicht) 2.I.I.4. Die weitere Verwendung des Lohnzuwachses ist für — die Zahlung leistungsabhängiger Gehaltsprämien an Meister (Vergü tungen MV 3 und MV 2) — die Zahlung einer Mehrlohnprämie an LKW- und KOM-Fahrer (Ver gütungen 3a und 5a) — die Zahlung von Lohnprämien an Küchenkräfte (Vergütungen KÜ 3-13) bei der Erfüllung der vereinbarten Leistungskennziffern, nach den je weiligen Bestimmungen des Rahmen kollektivvertrages und — die Vergabe von Lohnzuschlägen und Steigerungsstufen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten des Rahmenkollektivvertrages für — Verwaltungspersonal (V-Gruppen) zu garantieren. Termin: 1. März 1981 2.I.I.5. Für den zentralen Prämien fonds sind 215,0 TM bereitzustellen und gemäß Anlagen 2 und 3 zu ver wenden, davon: — zur Verfügung des Rektors 8,0 TM — staatliche Auszeichnungen 80,0 TM — Arbeitsjubiläen 80,0 TM — Lehrlinge und Lehr ¬ ausbilder 7,0 TM — Sonderaufgaben 40,0 TM werden wie folgt verwendet: (vgl. Anlage 2) §-8-Fonds 1981: — Zentralisierung: 22,0 TM (siehe An lage 2, Pkt. 3.5.1.) — Verteilung für Sektionen: — 50 % nach Belastung entspre chend der jährlichen Belastungs- analyse — 50% auf Grund qualitativer Kennziffern: Qualitative Kennziffern des Stu dienjahres zur Verteilung der Mit tel des §-8-Fonds auf die Sektio nen: — die Zahlung einer Mehrlohnprämie 2.1.1.6. Die Fonds an Bedienungskräfte von EDV-Anla gen (Vergütungen EDV 5—8) 1. Maßnahmen und Ergebnisse in der weiteren inhaltlichen Ausge staltung der Studienpläne, beson ders zur Förderung der selbständi gen wissenschaftlichen Arbeit der Studenten. 2. Aktivitäten zur Förderung der Studienmotivation und Ergebnisse in der Festigung der Studiendis ziplin. 3. Maßnahmen und Ergebnisse zur Reduzierung vorzeitiger Abgänge von Studenten und Forschungs studenten. 4. Maßnahmen zur Studienwer bung und Ergebnisse in der Erfül lung der Zulassungen. 5. Ergebnisse in der weiteren Pro filierung der Weiterbildung. 6. Ergebnisse in der Bestenförde rung und der planmäßigen Ent wicklung der Forschungsstudenten und planmäßigen Aspiranten. Forschungszuschlag: — Zentralisierung: 25% zur Prämie rung durch den Rektor mit Zustim mung der HGL — Verteilung für Sektionen: 75%für materielle Anerkennung hoher For schungsleistungen It. Verteidigungs protokoll davon 60 % zu Beginn des Plan jahres (Die Inanspruchnahme kann jedoch erst erfolgen, wenn die entspre chende Leistung und die Zustim mung der SGL vorliegen.). 2.1.2. Verpflichtungen der HGL 2.I.2.I. Unter Einbeziehung der Ar beiterkontrolleure ist in den Sektio nen PEB, IT, RD, in der Abteilung Studentensport, in den Direktoraten Forschung und Internationale Bezie hungen sowie in der AGL I die Ver teilung der dezentralen Prämien mittel für das Jahr 1980 zu analysie ren und herauszuarbeiten, wgjehe Veränderungen gegenüber 1979 er reicht wurden. Termin: März 1981 für Fertigstellung der Analyse Termin: Juni 1981 für Auswertung mit SGL-/AGL-Vorsitzenden 2.I.2.2. In enger Zusammenarbeit mit den Konfliktkommissioneb ist ein Er fahrungsaustausch mit Vertrauens leuten über die leistungsstimulieren de Verwendung der dezentralen Prä mienmittel bei strenger Wahrung der gesetzlichen Bestimmungen und unserer Prämienordnung durchzu führen. Termin: Juni 1981 2.1.2.3. Im engen Zusammenwirken mit den Gewerkschaftsleitungen der Sektionen und Abteilungen sind die Wirksamkeit der Prämienordnung des BKV 1981—1985 einzuschätzen und eventuell notwendige Verände rungsvorschläge herauszuarbeiten. Termin: Oktober 1981 2.I.2.4. Es ist eine Kommission Ar beit und Löhne bei der HGL zu bilden und mit Hilfe dieser Kommis sion die Wirkung leistungsabhängi ger Lohnformen im Bereich der Ar beiter' und Aiigestellten zu analydle- ren. Termin: März 1981 für Bildung der Kommission Termin: Oktober 1981 für Vorlage der Analyse 2.2. Die Entwicklung der materiellen Arbeitsbedingungen der Hochschulangehörigen 2.2.1. Verpflichtungen des Rektors 2.2.1.1. Die Rekonstruktion der Hei zungsanlage Karl-Winter-Straße ist zu gewährleisten. Termin: IV/81 2.2.I.2. Die Malerarbeiten in den Kü chen und Küchenräumen sind zu gewährleisten. Termin: IV/81 2.2.I.3. Die malermäßige Renovierung des Objektes Reichenhainer Str. 39/41 ist zu sichern. Termin: III/IV/81 2.2.I.4. Die Erfüllung der Werterhal tungsmaßnahmen im Rahmen des Planteils Arbeits-, Studien- und Le bensbedingungen ist zu sichern. Die Einzelmaßnahmen sind in diesem Planteil festgelegt und können dort eingesehen werden. 2.2.I.5. Abzuschließende Forschungs verträge sind vorher zu prüfen, ob die arbeitsschutz-, sicherheits- und brandschutztechnischen Vorausset zungen für die Durchführung der er forderlichen Versuche an der Tech nischen Hochschule Karl-Marx-Stadt gegeben sind oder innerhalb der festgelegten Termine geschaffen wer den können. 2.2.I.6. Die Versuchsanlagen sind vor der ersten Inbetriebnahme auf die Einhaltung der Forderungen des Gesundheits-, Arbeits- und Brand schutzes sowie der technischen Si cherheit zu überprüfen und diese Überprüfung ist bei wesentlichen Veränderungen an den Versuchsan lagen zu wiederholen. 2.2.I.7. Die betrieblichen Kontroll organe des Gesundheits-, Arbeits und Brandschutzes und der Hygiene sind an besonderen Schwerpunkten und kontinuierlich in den Sektionen und Funktionalorganen einzusetzen, um Unfall- und Brandgefahren sowie gesundheitsgefährdende Einflüsse durch systematische Betriebsbege hungen zu ermitteln und die notwen digen Maßnahmen einzuleiten. Termin: monatlich 2.2.I.8. Von den Leitern und leiten den Mitarbeitern sind neue Rechts bestimmungen über den Gesund heits-, Arbeits- und Brandschutz aus zuwerten. Dazu gehört: — Die nachgeordneten Mitarbeiter und Studenten mit den neuen Rechts bestimmungen vertraut zu machen. — Die neuen Rechtsbestimmungen im Verantwortungsbereich durchzu setzen. 2.2.I.9. Es sind ein Lehrgang zum Er werb des Befähigungsnachweises zur Anleitung und Kontrolle auf den Ge bieten des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes und vier Lehrgänge zur Erneuerung des Befähigungs nachweises zu organisieren und durchzüführen. Orientierungstermine: Neuerwerb: Oktober 1981 Wiederholung: März, Juni, Oktober, Dezember 1981 2.2.1.10. Es ist darauf Einfluß zu neh men, daß in Auswertung der Bassow- Initiative — an den Arbeitsplätzen eine tägliche Kontrolle im Hinblick auf die Ein haltung der gesetzlichen Bestimmun gen des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes erfolgt, - eine richtige Handhabung, pfleg licher Umgang und vorbeugende In standhaltung der Arbeitsmittel er folgt, — die geschaffene Ordnung, Sauber keit und Sicherheit an den Arbeits plätzen ständig verbessert werden. Termin: laufend 2.2.1.11. , Der Krankenstand ist zentral statistisch zu erfassen und hinsicht lich der Ursachen zu analysieren, um gemeinsam mit der Leitung der Poli klinik der Technischen Hochschule spezifische Maßnahmen zur Senkung des Krankenstandes einzuleiten. 2.2.1.12. Jeder Arbeitsunfall ist vom zuständigen leitenden Mitarbeiter unverzüglich nach Eintritt des Un falls zu untersuchen, im Arbeits kollektiv • auszuwerten und unter Beachtung der Meldepflicht zu mel den. Sich ergebende Maßnahmen zur Erhöhung der Arbeitssicherheit sind sofort einzuleiten. Termin: laufend 2.2.1.13. Die Sollstärke und die Ein satzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr ist stets zu gewährlei sten. 2.2.1.14. Neue Schritte zur Vervoll kommnung der Leitungs- und Ver waltungsorganisation an der Hoch schule entsprechend den zentralen Vorgaben in Auswertung des Polit- (Fortsetzung auf Seite 6)
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