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Weißeritz-Zeitung : 20.12.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923-12-20
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1761426109-192312208
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1761426109-19231220
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1761426109-19231220
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Weißeritz-Zeitung
-
Jahr
1923
-
Monat
1923-12
- Tag 1923-12-20
-
Monat
1923-12
-
Jahr
1923
- Titel
- Weißeritz-Zeitung : 20.12.1923
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Deranlworllicher Redakteur: SettrSekne. — Druck und Verlag: Earl Dehne in Divvoldlswalde SS« Donnklstag den 20. Dezember 1923 89. Jahrgang Nr. 2^5 d nur geringe Aenderungen vorgesehen. 1 der Deszendenten nicht mehr wie bis- ler echen- AnzeigenpreiS: Die 42 Miiiiineler breit« Petitzeile 20 Goldpfennige, Eingesandt und Reklamen SO Golüpfennige. von der j a-Rufen I r Anträgen, einzelne Nummern 150 Milliarden. ! Gemeinde-Verbands-Girokonto Nummer S. t Postscheckkonto Dresden 12548. 1 Fernsprecher: Amt Dippoldiswalde Nummer S. eitzeritz-Zettung Taaeszeiüma mW Anzeiger fiir Dippoldiswal-e, Schmiedeber, u.ll Aellefte Zetlung des Bezirks L)rNlichefi und Sachsis-rS Dippoldiswalde. Das Ministerium der Justiz hat Im Einver ständnis mit dem Landeswohnungsamt eine Verordnung über Zuschläge zur ge seh Uchen Miete für Januar 1S24 erlassen. / 0'. soweit Orte unter 5000 Einwohner in Frage Kommen (was sa für unseren Bezirk allein Interest« hat): „1. Die Zu schläge zur geschlichen Miele sind In der Welse festzusetzen, daß bestimmt« Hundertfähe der Frledensmiek« in Goldmark unnu- j rechnen sind. Erfolgt die Zahlung in Papiermark, so Ist der Um- ul.» 3°blung amtlich festgestellle Ber ¬ liner GoldmarkmMelkurs zu Grund« zu l«g«n. 2. Der Zuschlag d""altungsaufwand d«s Eigentümers und für di« G«- VnlÄ^ZuSausarbeiten einschließlich des Zuschlags für den de? Demelnden unier 5000 Einwohnern innerhalb zÜ.^^renz.n von 1,2 bis 2,4 v. H. der FriedenSmi.te f«st- Miekttrb Zuschlag für die übrigen Betriebskosten «in- b" Hausmannsarb.lten Ist in Gemeinden unter 5000 Dieles Blatt enlhStt Sie amtlichen Bekanntmachungen -er Amlshauptmannschaft, -es Amtsgerichts und -es Sta-krats zu Dippol-iswal-e Einmal wird die Gruppe I . her mit 3,5—17, sondern nur noch mit 2—10 26 versteuert. Ferner fällt die Berücksichtigung des Vermögensstandes des Erbenden grundsätzlich weg. 5. Wie schon in der Oeffentlichkeit bekannt geworden, wird di« Umsatzsteuer für eine befristete Zeit auf 2,5 26 erhöht. 6. Auch die Kapltalverkehrssteuer wird auf Gold umgestellt und dem Äeichsfinanzministerium die Ermächtigung erteilt, die Steuer auf Mertpapierverkehr an der Börse zu einem ihm ge eigneten Zeitpunkt ebenfalls auf Gold zu stellen, wenn die Börse zu Rentenmarknotierungen übergeht. Die Fustonssteuer wird von 7,5 auf 4 A herabgesetzt. Die Wechselsteuer wird ebenfalls auf Gold umgestellt. Ferner wird der Äeichssinanzmtnlster er mächtigt, bis zum 15. 2. mit Zustimmung des Reichsrates eine neue Börsensleuer einzuführen, die den Besuch und die Zulassung der Börse besteuert. Die Steuer auf Versicherungen wird nicht mehr nach dem Nennwert, sondern nach der Prämie erhoben. 7. Die Kraflfahrzeugsteuer wird für Nuhfahrzeuge verein halbfacht, für Personenfahrzeuge verdreifacht. 8. Die Arbeitgeberabgabe und Landabgabe wird mit Wirkung vom 31. Dezember 23 ausgehoben. Die beiden noch restlichen Raten für Januar und Februar fallen demnach fort. Um den raschen Eingang aller Steuern zu sichern und damit die Möglich keit des sofortigen Etatsausgleiches zu schassen, wird noch wie vor daran festgehalken, daß nach Ablauf einer Schonfrist von einer Woche pro einen halben Monat 5 26 Zuschlag für rückständige Steuern zu bezahlen stnd. der Kommunisten mit den Stimmen der Sozialdemokraten und Demokraten Annahme fand. Der Präsident wurde ermächtigt, den Tag der nächsten Sitzung und deren Tagesordnung festzu setzen. Wahrscheinlich dürste die Sitzung Sonnabend den 22. Dezember stattsinden. Die Zustimmung der Demokraten zu dem Vertagungsantrag und die damit zusammenhängenden höhnischen Bemerkungen der Kommunisten lassen darauf schließen, daß man in den der öffentlichen Sitzung vorangegangenen Fraktions besprechungen innerhalb der beiden bisherigen Koalitlonsparteien, Sozialdemokraten und Demokraten, bereits zu einer Verständigung über die Wahl eines Ministerpräsidenten gekommen ist. Es darf aber auch angenommen werden, daß In diesem Falle mindestens der bisherige Minister des Innern Liebmann nicht wieder in dem Kabinett erscheint. Wer an seine Stelle treten soll, ist noch nicht bekannt. Ausgeschlossen erscheint es übrigens auch nicht, daß die Deutsche Volkspartel sich an der Koalition beteiligt. Das neue Kabinett würde dann erfreulicherweise auf eine breitere Basis gestellt sein. Welche Erwägungen die Sozialdemokraten dazu ge führt haben, dem Beschlusse ihres letzten Parteitages entgegen auf die kommunistische Mitarbeit zu verzichten, entzieht sich vor- läusia noch der Kenntnis der Oeffentlichkeit. Dresden. (Gewerbesteuerveranlagung für 1923?) Im Auf trage der deutschdemokratischen Fraktion hat Landtagsabge- ordneter Dr. Kastner folgende Anfrage an die Regierung ge richtet: Das Reich sieht von der Veranlagung der Einkommen steuer für das Jahr 1923 ab. Maßgebend für die Entschließung war die Tatsache, daß bei den schwankenden Mährungsverhälk- nissen -es letzten Jahres die Aufstellung einer zutreffenden Eln- kommensteuervilanz schlechterdings unmöglich erscheint. Diese Feststellung trifft in gleichem Ausmaße auch bezüglich der Ge- werbesteueroeranlagung zu. Preußen hat demgemäß derelts be schlossen, für das Jahr 1923 von einer Gewerbesteuerveranlagung abzusehen. Für Sachsen steht die Entscheidung immer noch aus. Sie erscheint jedoch dringlich. Wir fragen deshalb die Regierung: Ist sie bereit, auch für Sachsen von einer besonderen Gewerbe- steuerveranlaaung für das Jahr 1923 abzusehen und welche Regel ung gedenkt sie bezüglich der Gewerbesteuer zu treffen? Freiberg. Unter der Voraussetzung genügender Beteiligung ist bereits von Ostern 1924 ein weiterer Ausbau der hiesigen Be rufsschule für Mädchen geplant, dergestalt, daß neben dem jetzt bestehenden dreijährigen Lehrgang« ein schulgeldfreier» zwei jähriger Lehrgang eingerichtet werden soll, der bezweckt, den Schülerinnen — bei wöchentlich -reihig Stunden Unterricht im ersten und 10 Stunden im zweiten Jahre — je nach Wahl «ine vertiefte hauswirtschastltche oder berufliche — vorzugsweise kauf männische — Ausbildung zu vermitteln. — Die Forderung nach wertbeständigem Velde. Von den Geschäftsinhabern eines Eijenwarengeschästs in Zittau wollt« ein Baumeister, der Reichshauten auszuführen hatte, Fensterver- schlüsse, die als Gegenstände des täglichen Bedarfs anzusehen waren, kaufen. Die beiden Inhaber verlangten Bezahluiig in wertbeständigem Geld«, Effekten oder Devisen. Da das der Bau meister nicht bei sich hatte, er aber seinerseits von der Regierung nur Papiergeld erhielt, so konnte er niit derartigen Zahlungsmitteln nicht dienen. Die beiden Geschäftsinhaber lehnten Infolgedessen die Lieferung der Waren ab. Das Gericht sah diesen Fall als einen besonders schweren an und erkannte für jeden der beiden Inhaber auf eine Gefängnisstrafe von einer Woche und auf ein« Geldstrafe von 1000 Goldmark. Langenwolmsdorf. In der letzten.Gemeinderatssitzung wurde eine Verordnung des Ministeriums des Innern bekanntgegeben, nach der das Ratsburglehen von Stolpen nach Langenwolmsdorf einbezirkt wird und dafür die Grundstücke rechts der Straße Stolpen—Bahnhof Stolpen mit Stolpen zwangsweise vereinig! werden. Weiter wurde beschlossen, den noch anstehenden Teil däl Gemeindewaldes abzuholzen. «demnitz. Der hleslge Schlachtvlehmarkt wies am vergangenen Montag «inen sehr reichen Auftrieb auf, besonders in Schweinen. Für dies« gingen di« Pr«ts« fast um die Hälfte zurück. Auch die Preis« für Schlachtrlnder stellten sich durchschnittlich um25ProZrnt niedriger. — Die zu Beginn der Währungsreform geschaffene Möglich keit, wertbeständiges (Gold-)Notgeld gegen entsprechende Sicher heiten auszugeben, war als Uebergangsmaßnahme notwendig. In folge des reichen Gebrauchs, der von dieser Möglichkeit gemacht worden ist, — haben doch bereits über 150 Stellen im Reiche Gold notgeld ausgegeben — besteht die Gefahr, daß die Ausgabe solchen Notgeldes die sich anbahnende Gesundung unseres Geldwesens zer stört. Nur die schärfste Kontrolle über die Ausgabe von Goldnot geld vermag dem vorzubeugen. Das Sächsische Mirtschasksmini- sterium hat deshalb an die Herausgabe solchen Notgeldes von Anfang an den strengsten Maßstab angelegt und zahlreiche Ge- nehmigungsgesuche zurückgewiesen. Leider hat die Erkenntnis von der Notwendigkeit dieses Vorgehens offenbar noch nicht alle beteiligten Kreise erfaßt, und es sind bereits Fälle vorgekommen, daß Goldnotgeld — über dessen Wertbeständigkeit dann natürlich jede Kontrolle fehlt — ohne die erforderliche Genehmigung aus gegeben worden ist. Das Sächsische Justizministerium hat deshalb die Staatsanwaltschaften angewiesen, gegen die Ausgeber solchen ungenehmigten Notgeldes mit aller durch die Gefährlichkeit -es Vergehens gebotenen Schärfe vorzugehen. Schellerhau, 20. Dezember. Durch ein Schadenfeuer wurden heute vor 25 Jahren daS Besitztum des Wtrtschaftsbefltzers Rümmler vernichtet. 19- Dezember. Die Tagesordnung der heutigen Landtagssihung wurde erst nach zweimaliger je «inständiger Unter brechung erledigt, soweit von einer Erledigung die Redelein kann, denn beide zur Beratung stehende Vorlagen über die Auselnander- früheren Königshause und über die Uebertragung MU« L Vdi'L aus. — Die Zuständigkeit der Finanzämter für die Anrechnung oder Erstattung der meisten Steuern aus Äilligkeitsgrünben ist jetzt vom Reichsminister der Finanzen bis zum Betrage von 30 Goldmark festgesetzt worden. ES gilt dies für den Wehrbeitrag, die Besitzsteuer, die Krlegssteuer 1918, die Kriegsabgabe, das Reichsnotopfer, die Kapitalerlragssteuer, die Einkommen-, Körper schafts- und Vermögenssteuer, die ÄrotversorgungSabgabe, die Arbeitgeberabgabe, die Landabgabe, die Rheln-Ruhr-Abgabe und die Zwangsanlelhe. Die Zuständigkeit der Lan-esfinanzämter geht bis zu 300 Goldmark. Zur Ablehnung von Vergünstigungen sind die LandeSsinanzämter ohne Rücksicht auf den Wert des Antrags und ohne Rücksicht auf die Höhe der Strafe für alle Steuerarten zuständig. — Sächsisches Volksnotopfer. Anschließend an den Aufruf des MililärbefehlsSabers Generalleutnant Müller haben der Verband sächsischer Industrieller und der deutsche Industrie schuhverband ihre Mitglieder zur monatlichen Leistung von 100 Goldpfennigen je Angestellten und Arbeiter aufgefordert. Diesem Rufe kommen die Industriellen in Erkenntnis der Notlage des ächstschen Volkes mit großer Bereitwilligkeit nach. Ebenso hat >er sächsische Landbund seine Mitglieder aufgefordert, für die ächflsche Unterstühungsaktion 6 Bund Getreide je Hektor zu iefern. In den Speichern der Genossenschaften strömen augen blicklich die Getreidemengen zusammen. — Die Sächsische Staatsbank hat sämtliches von ihr heraus gegebenes, auf Pa p> er mark lautendes Notgeld mit Wirkung vom 15.12. ab durch Bekanntmachung in der „Sächsischen Staats zeitung" aufgerufen. Mit dem 15.1.24 verlieren diese Scheine ihre Gültigkeit. Dagegen bleiben die Notgeldscheine der Sächsi schen Staatsbank, die auf Goldmark bzw. Goldpfennige lauten, bis auf weiteres in Kraft. Das neue Steuerbudget der Reichsregierung Die 2. Stencrnotverordnung. Berlin, 19. Dezember. Voraussichtlich wird Im Laufe des moralaen Tages die schon vielfach auch in der Presse erörterte .wettet Steuernotverordnung erscheinen. Die Tel.-tlnion ist in der öaae auf Grund von Mitteilungen von zuständiger Seite schon I,eute unverbindlich die wichtigsten Bestimmungen dieser neuen Steuernotverordnung bekannt zu geben Sie enthält: 1. eine Verordnung, die die entgültige Regelung der Zahlung -er Einkommensteuer für das laufende Jahr 23 enthält, und zwar sieht sie für alle nicht lohnsteuerzahlende Steuerträger eine Ab- chlußzahlung bis zum 10. Januar vor und zwar in Höhe von 0,40 Goldmark für je 1000 Mark, der im Jahre 22 endgültig veran- tagten oder gezahlten Einkommensteuer. Mit dieser Zahlung . lusammen, mit den bisher festgestellten Vorauszahlungen ist das Zabr 23 endgültig abgegolten. , 2. Für das Jahr 24 sind neue Maßstäbe für die alsbald zu zahlenden Vorauszahlungen geschaffen worden und zwar: a) Die Landwirtschaft zahlt unter Zugrundelegung der Ver- anlagung für die Vermögenssteuer vierteljährlich 1 Goldmark für ie 1000 Mark deS Vermögenssteuerwertes pro Quartal. Die erstmalige Zahlung ist am 29. Februar fällig. Sie bedeutet etwa eine 10prozentige Ltnkommenbesteuerung. " b) Für das Gewerbe ist eine Veranlagung auf Grund der Vermögenssteuer nicht möglich. Infolgedessen ist der Bruttoum- iak abzüglich der gezahlten Löhne und Gehälter zu Grunde ge- > legt worden. Hiervon sind 2 26 zu bezahlen und Zwar jeweils >u denselben Termin wie die sowieso fällige Umsatzsteuer. l c) Das Einkommen aus nichtlandwirtschaftlichem Grundbesitz und aus freien Berufen, sowie aus selbständigen Arbeiten (Tan- i tiemen) ist auf Grund steuerlicher Veranlagung jeweils viertel- ! jährlich steuerpflichtig und zwar erstmals auf Grund des Ein- ! kommens des ersten Vierteljahres vis 10. April für die ersten 2000 Mark vierteljährlich 10 26, für das darüber hinausgehende 20 A. Es entspricht dies einer Iahresbesteuerung in Höhe von 10 26 für alle diejenigen Einkommen bis zu 8000 Mark. d) Die bisherige Lohnsteuer bleibt dem Grundgedanken er halten, doch werden die Ermäßigungen anderweitig geregeit. Jeder Steuerpflichtige hat das Recht, von seinem Einkommen pro Woche 12 Goldmark vor Berechnung seiner Steuer abzusehen. Von den gesamten übrigen Lohneinnahmen find von ledigen und kinderlosen 10 26 Lohnsteuer zu zahlen. Für jedes weitere Mit glied der Familie (Ehefrau und Kinder) wird der Sah um 1 26 also auf 987 usw. 26 ermäßigt. Uebersteigt das Einkommen vierteljährlich die unter c) genannten 2000 Mark, so erfolgt auch hier eine Veranlagung und vierteljährliche Zwischenzahlung unter Anrechnung der vorhergezahlten Lohnsteuer. e) DaS reine Kapitaleinkommen, das heißt also die Dividende, Zinsen und wertbeständige Anleihen werden vor ihrer Auszahlung mit 10 26 versteuert und zwar sämtliche im Jahre 24 tatsächlich ausgezahlten Kapitalerträge ohne Rücksicht darauf, wenn dieser Kapitalertrag fällig, bezw. bas Geschäftsjahr der Betriebsgesell schaft abgelaufen war. 3. Die Vermögenssteuerersaffuna erfolgt grundsätzlich auf Grund einer neuen Vermögenssteueravrechnung vom 31. Dezember 23. Sie wird auf Gold umgestellt. Gegenüber der bisherigen Fassung des Vermögenssteuergesehes sind nur geringe Aender- angen vorgesehen. , 4. Bei der Erbschaftssteuer, die ebenfalls grundsätzlich auf Gold umgestellt wird, sind nur geringe Aenderungen vorgesehen. Bautzen. Die hiesige Staatsanwaltschaft ersucht die Dress« um Abdruck folgender beherzigenswerter Darlegung: Obwohl be reits seit einiger Zeit die Mark stabil geblieben ist und obwohl sie jetzt im Auslande ebenso hoch, wenn nicht höher wie im In lands bewertet wird, das Risiko ihrer weiteren Entwertung als» weggefallen ist, sind die seit Einführung der Goldwährung sehr rasch gestiegenen Goldpreise teilweise nur unwesentlich zorückge- gangen. Ein weiterer Abbau muß erfolgen, wenn Ruhe Un- Ordnung im Innern des Reiches aufrecht erhalten werden sollen. Dazu ist erforderlich, daß Industrie, Landwirtschaft und Hand«! wieder scharf kalkulieren lernen und jedes Entwertunasrisiko aus ihren Kalkulationen rücksichtslos entfernen, da kein Grund dafür besteht und seine Einsetzung deswegen nicht mehr anerkannt werden kann. Es ist ferner notwendig, -ah die zur Zeit abnorm hohen Bankzinsen auf ein volkswirtschaftlich berechtigtes und er trägliches Maß herabgesetzt werden. Endlich kann nicht gedulde« werden, daß in einer Zeit, in der der auf Einkommen aus Arbeit angewiesene Aauptteil des Volkes sich mit einem Bruchteil seines Frledenseinkommens begnügen muß, andere Schichten daraus Anspruch erheben, dieselben Reingewinne zu erzielen, wie früher. Es muß erwartet werden, daß Landwirtschaft, Industrie und Handel sich diesen selbstverständlichen Forderungen nicht weiter verschließen und ihnen aus eigenem Antriebe Rechnung tragen, ohne daß es erst des Eingreifens und des Durchgreifens der Be hörden bedürfte. — Die Leipziger Preisprüfungsstelle teilt amtlich mit: Di« , Preisprüsungsstelle hat wie in früheren Jahren auch jetzt wieder , festgestellt, daß Erzeuger und Händler angesichts der größeren i Nachfrage der Verbraucherschaft nach bestimmten NahrungS- - mitteln zu den bevorstehenden Weihnachtstagen die Preise wesent lich heraufsehen. Ein solches Verfahren ist umso mehr zu miß billigen, als es den notwendigen weiteren allgemeinen Preisabbau hemmt und dazu beiträgt, die Stabilisierung der Mark zu ge- , fährden. Die Preisprüfungsstelle wird durch die Mohlfahrts- ! Polizei (Wucherpolizei) die Preisgestaltung in den nächsten Tage« besonders scharf überwachen lassen und Erzeuger und Händls wegen festgestellter unberechtigter Preiserhöhungen zur Rechei schäft ziehen. sehungen wird einheitlich für alle Gemeinden, In denen das Relchsmietengeseh gilt, auf 8 v. H. der Friedensmiete, der Zu- schlag für große Instandsetzungen auf 2 v. H. der Frledensmiete bestimmt." Die Berechnung beruht also diesmal auf Prozenten der vollen Friedensmlete, nicht der Grundmiete. Das ist neu. Im Ganzen kommen zur Erhebung 14,2 bis 17,4 Prozent der Friedensmiete. In dieser Spanne hat die Schiedsstelle sür Hauserhaltung die Wahl. Wir möchten allerdings darauf Hin weisen, daß noch nicht sicher zu stehen scheint, ob die Zanuarmiete tatsächlich in dieser Höhe Gesetz wird. Trägt sich doch die Reichs regierung mit dem Gedanken, eine Aenderung der Miete von Grund aus vorzunehmen. Würde eine solche vom Reiche ange ordnet mit Wirkung vom 1. Januar 1924 an, so würde damit die hier erwähnte Verordnung -es Justizministeriums über di« ! Ianuarmiete hinfällig. Also warten wirs zunächst noch ab. Dippoldiswalde. In der 4. Nachmittagsstunde -es Mittwoch setzte bei noch immer starkem Sturm ein heftiges Schneetreiben ein, so daß bald wieder alles in schönstem Weitz war. Auch in der Nacht schneite es noch fort. Dazu sank das Thermometer wenigstens etwas unter den Gefrierpunkt, sodaß man hoffen darf, daß der Schnee auch liegen bleibt. Nach der Vorhersage der Landeswetterwarte sollen uns ja auch kältere Tage bevor stehen. Vollkommen ist -ie Schlittenbahn nun freilich nicht. Der , heftige Sturm, der auch in die Nacht hinein noch anhielt, hat den Schnee stellenweise zu hohen Wehen zusammengetrieben, an an deren Orlen die Straße aber so rein gefegt, als ob nicht eine , Flocke gefallen wäre. Daher möchte bei ruhigem Wetter immer noch eine Auflage kommen. Weihnachtlicher aber ists so schon, j Und das weihnachtliche Kleid -er Natur wird auch -ie Menschen > an das nahende Fest erinnern und wird dazu beitragen, daß das i Weihnachtsgeschäft mehr als bisher in Fluß kommt. DIppoldiswal-e. Am 15. 12. waren hier zu unterstützen 279 ! Vollerwerbslose mit 371 Zufchlagsempfängern und 41 Kurz arbeiter mit 77 Zuschlagsempfängern. Das bedeutet erfreulicher weise gegenüber dem Stande vom 1. 12. eine Abnahme und zwar um 44 Vollerwerbslose mit 54 Zuschlagsempfängern und 84 Kurz arbeiter mit 43 Zuschlagsempfängern. — Da in den Fabriken und Betrieben am 24. Dezember nicht gearbeitet wird, fallen an Diesem Tage die zwischen Kips dorf und Dippoldiswalde verkehrenden Züge früh ab Kipsdorf 5m, an Dippoldiswalde 6,7, ab Dippoldiswalde 8,«, an Kipsdorf 7«.
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