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Stadtlheater Görlitz. 1. Abonnement. 20. Vorstellung. Sonntag, den 30 Oktober 1833: Bauern. Bäuerinnen. Juden. Musikanten. Lorenz, der Ortsrichter Personen: Herr Dahm. Joseph, sein Sohn . . . Herr Reich. Der Schulmeister Herr Müller. Der Pfarrer . ... Herr v. Wegern. Hanna, seine Nichte . . . Frau v. Hoym. Deborah, eine aus Ungarn vertriebene Jüdin . Frl. Krasemann. Der Dorfbader ... Herr Schiller. Ein Schneider ... Herr Heischmann. Ein Krämer . . . . Herr Stein. Ein Bäcker ... Herr Strobel. Ein Gerichtsdiener ... Herr Söhlmann. Die Wirthin . . . . Frau Dahm. Die alte Lise . ... Frau v. Wegern. Jakob, ein Bauernbursch ... Herr Hüftel. Röschen, ein Bauermädchen ... Fräul. Koch. Abraham, ein blinder Greis ... Herr Meißner. Ein jüdisches Weib ... Frau Schiller. Ruben ... Herr Bergstein. Ein Mädchen . . . . Klara v. Wegern. Ort der Handlung: Ein Dorf in Steiermark. Zeit: 1780. Zwischen dem 2. und 3. Akte liegen 8 Tage, zwischen dem 3. und 4. 5 Jahre. Preise der Plätze wie gewöhnlich. Kaffeneröffnnng 6 Uhr. Anfang präcise 7 Uhr. Ende gegen 10 Uhr. Bei Aufstellung der Abonnements-Bedingungen für den Monat Oktober hatte die städtische Theater- Verwaltungs-Kommission 20 Vorstellungen im Abonnement zugesichert, und für den Fall, daß mehr als 20 Vor stellungen im Monate zu ermöglichen sein würden, es sich ausdrücklich Vorbehalten, über diese in aufgehobenem Abonnement zu verfügen. Das Publikum hatte auf diese Ankündigung durch ein sehr umfangreiches Abonnement geantwortet, und die Kommission konnte demnach nur annehmen, daß die gestellten Abonnementsbedingungen völlig annehmbar befunden worden seien. Um so mehr überrascht sieht sich die Kommission, bei der praktischen Aus führung jener Bedingungen auf eine Mißstimmung im Publikum zu stoßen, die zu errege» selbstredend außerhalb ihrer Absichten gelegen hat. Vielmehr ist sie jederzeit und gern bereit, alle Wünsche des Publikums — so weit irgend thunlich — zu befriedigen, und ändert hiermit die Abonnements-Bedingungen für das nächste Abonnement dahin ab: daß alle Vorstellungen (bis auf solche, die durch Mitwirkung eines bedeutenden Gastes oder sonst großen Aufwand verursachen) im Abonnement gegeben werden, daß also ohne Rücksicht auf den etwa noch nicht abgelaufenen Monat nach jeder 20. Abonnements-Vorstellung das neue Abonnement beginnt. Der vor erwähnte Vorbehalt aber, von dem jedoch nur in den dringendsten Fällen Gebrauch gemacht werden wird, ist wesentlich im Interesse des Publikums selbst, da es sonst der Kommission völlig unmöglich sein würde, Gäste von Bedeutung heranzuziehen. Wir glauben durch diese Modifikation der Abonnements-Bedingungen, die im klebrigen unverändert bleiben, den Wünschen des Publikums entgegen gekommen zu sein, eröffnen demgemäß die 2. Abonnements-Periode statt am 1. November schon Montags, 3l. Oktober, und laden zur Theilnahme ergebenst ein. Sonntag, 30. Oktober, Abends 6 Uhr, wird das Abonnement geschlossen und werden die Herren Abonnenten ersucht, bis dahin beim Kastellan Lehmann ihre Bons abzulangen. Die städtische Theater-Verwaltungs-Kommission. Druck von ZuliuS Köhler in Görlitz.