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Redakteur: Selir Sehne. — Druck und Verlag: Earl Sehne in Dippoldiswalde. Deranlworllicher Sonnabend den 24. März 1923 89. Jahrgang M. 79 worden ist. ll. holt' dar- OLrlliches mW Sächsisches 3. es teilt obigen Standpunkt. Nur 1—228 der ist ausgeschieden. 1 Aeg. 50/23. Amtsgericht Dippoldiswalde, am 20. März 1923. !s Gegen- d) davon in Dollarschatzanwei- diesem Besitz infolge Beste- li llle, diesen Verlust vom ge- n c) l. 2. >lan! - der chste alle ES die der e 8 t Iler: keN: uter. r als 50- MM- kkion imen llung eine tr ist eud« serer . daß Seite i, die hab« Ge- legie- tlung ena- datz noch nnen krankten beschäftigte Person, derjenige, in dessen Wohnung oder Behausung der Erkrankungs- oder Todesfall sich ereignet hat, die Leichenfrau. Verpflichtung der unter 2—4 genannten Personen ch spätestens nach Ablauf eines halben Jahres, seitdem das Urteil oder der Vergleich vollstreckbar se ¬ ist. Dazu kommt, " lezeichnet sind, i " steuer mit «Meles Blatt enlhSN -le amtlichen Bekanntmachungen -er Amtshauptmannschafl, -es Amtsgerichts und -es Sta-trats zu Dippot-iswat-e Die Umwandlung von vorher anders genutzten Räumen in Vergnügungsstätten (Dielen, Bars, Nachtkaffees, Spiel klubs usw.) ist nur mit Genehmigung der Gemeindebehörde Z am 22. März 1923. Der Gemeindevorstand. Barthel. 4. Die d 12 3°h- richs- Dt« muck- edoch unten i Be- Ver- el zu i Ge- Orte, durch zwar auf llung WeHeritz-Zeilung Toaes.reikmg und Anzeiger siir Dippoldiswalde, Schmiedeberg u.U. Bekanntmachung. Mtt Ermächtigung des - Ministeriums des Innern — Landeswohnungsamt — und mit Zustimmung des Reichs arbeitsministeriums (Verordnung des Ministeriums des Innern — Landeswohnungsamt — vom 15. März 1923, Sächsische Staatszeitung vom l 6. März 1923, Nr. 63) wird für die Gemeinde folgendes angeordnet: l Die Vollstreckung von Urteilen und von Vergleichen, die auf Räumung von Wohnungen oder Räumen lauten, 1. soweit es sich um Mietwohnungen' oder Mieträume handelt, auf Grund von § 5a Mieterschutzbekannt machung, 2. soweit es sich um Wohnungen oder Räume handelt die nicht auf Grund eines Mietvertrages, sondern auf Grund eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses überlassen sind, auf Grund von § 9 Wohnungs- Mangelbekanntmachung, A nur mit Zustimmung des Mieteinigungsamtes zulässig. Diese Zustimmung mutz erteilt werden zu 1: wenn dem Inhaber der Räume ein anderes Unter- wmmen verschafft ist oder wenn er mit der Mietztnszahlung schuldHasterweise in Verzug ist, zu 2: wenn Ansteckende Krankheiten betr. Unter Hinweis auf die bereits früher erlassenen Bekannt machungen wird hierdurch erneut in Erinnerung gebracht, Last jeder Erkrankungs- und Todesfall an Croup, Diphterie, Genickstarre, Scharlach, Typhus und Milzbrand unverzüglich und spätestens innerhalb 24 Stunden dem Stadtrate anzu zeigen ist. Anzeigepflichtig sind, dafern ein Arzt zur Behand lung des Kranken nicht zugezogen worden ist, der Haushaltungsoorstand, jede sonst mit der Behandlung oder Pflege des Er Dippoldiswalde. Als man seinerzeit an unserer Schule die damals .Begabtenklaffen' genannten Sprachklaffen gründete, drang die Ansicht durch, wolle man für die Kinder mit bester Be gabung etwas Besonderes tun, sei es nicht mehr als recht und billig, sich auch der Schwachbegabten besonders anzunehmen, und zwar durch den Ausbau der Hilfsschule. Nicht nur den ganz schwachen Kindern sollte dadurch gedient werden, sondern auch denen, die aus irgend einem Grunde zeitweise Zurückbleiben, z. B. durch längere Krankheit. (Die Großstadt hak für solche Kinder sogenannte Förder- oder Nachhilfeklassen.) Letztere sollten nach gewisser Zeit ihrer eigentlichen Klasse wieder zugeführt werden, während für die ersteren die Hilfsschule einen ihren Fähigkeiten entsprechenden Abschluß schaffen sollte. So entstanden mit der Zeit drei Hilfsklassen, nach dem Alter der Kinder gegliedert. Freilich erfreute sich diese Einrichtung von Anfang nur geringer Sympathie der Eltern der betreffenden Kinder. Man sah fälsch licherweise etwas Herabwürdigendes darin. Aber auch in Lehrer kreisen ward bald eine Richtung bemerklich, die den Standpunkt vertrat, in Dippoldiswalde würden der Hilfsschule viele Kinder zu geführt, die nicht hineingehörten. Sie sei nur für tatsächlich Schwachbegabte da. Das Uebergangsschulgeseh ließ in dieser Hin sicht schließlich manche Deutung zu. Neuerdings hat nun aber das Ministerium präzisere Vorschriften für die Hilfsschulen erlassen, es teilt obigen Standpunkt. Nur 1-228 der Kinder dürfen der Hilfsschule zugeführt werden, das sind bei uns im Höchstfälle 13. Und somit haben wir ab Ostern nur noch eine Hilfsschulklaffe. Andererseits bestand seinerzeit nach den Feststellungen des Ge- burtenstandsregiskers Aussicht, daß Ostern eine so geringe Zahl Neulinge aufzunehmen seien, daß mit einer 8. Klaffe auszu kommen sei. Es muß nun aber innerhalb der 6 Jahre ein starker Zuzug von Kindern stattgefunden haben, denn bei der Anmeldung stellten sich 44 Abc-Schützen. Die Folge ist, daß die 8. Klaffe wieder geteilt werden muß. — Frühjahrsbitte der Bienen! Nehmt uns nicht unser Bienenbrot! Die Bienen benötigen zur Aufzucht der jungen Brut des Blütenstaubes. 3m späteren Frühjahre, wenn die Obstbäume blühen und der Ahorn golden prangt, ist es reichlich vorhanden, Jetzt aber sind es nur die Kätzchen der Weiden (Palmen), die ihn spenden. Sie blühen ja auf, wenn die Sonne auch das Bienen- teben erweckt und die jungen Tierchen erbrütet und gefüttert werden, die später die Befruchtung der Kulturgewächse vornehmen sollen. Fehlt Blütenstaub jetzt, fehlen die Bienen später. Des halb: Reiht keine Weidenkätzchen ab! r BemaspreiS: Monat März 3100 M. ohne Zu- r r trägem Einzelne Nummer 140 M., Sonntags ; r 1S() M. — Fernsprecher: Amt Dippoldiswalde . ! y>r 3 — Gemeindeoerbänds-Girokonto Nr. 3. ; ! ' Postscheckkonto Dresden 12 S48. : Falkenstein. Dor einigen Tagen wurde der Maurer Paul Popp vom hiesigen Landgericht wegen Diebstahl zu 8 Monaten Gefängnis verurteilt, nachdem gegen das freisprechende Urteil des hiesigen Schöffengerichts Berufung eingelegt worden war. Der Diebstahl rührte vom Herbst vorigen Sahres her, wobei einem Viehhändler 104 MO M. abhanden gekommen waren. Am Sonn tag nun erschien ein junger, unbekannter Mann im Kaffee Recht in der Ellefelder Straße zu Falkenstein und händigte der Mutter der Wirtin ein Kuvert aus, in dem sich 02 OM M. und ein Zettel befanden, auf welchem geschrieben stand, daß der Zekkelschreiber dem Besitzer das Geld zurücksende, welches er dem Viehhändler t-, -- - -- - - . . — Wer wird nun- trstt indes nur dann ein, wenn ein früher genannter Ver pflichteter nicht vorhanden ist. An ansteckenden Krankheiten erkrankte Schulkinder dürfen, ebenso wie die gesund gebliebenen Schulkinder aus Häusern, in denen ansteckende Krankheiten herrschen, die Schule erst dann wieder besuchen, wenn durch ärztliche Bescheini gung der Nachweis erbracht worden ist, daß dem Schulbesuche Bedenken nicht entgegenstehen. u Zuwiderhandlungen gegen die Anzeigepflicht werden an den Anzeigepflichtigen mit Geldstrafe bis zu 1500 M. oder mit Haft geahndet. . Stadtrak Dippoldiswalde, am 22. März 1923. Auf Blatt 213 des hiesigen Handelsregisters, die Firma Paul Schauer in Dippoldswalde betr., ist heute eingetragen worden: Der Kaufmann Ernst Paul Dietze in Dippoldiswalde Mit Rücksicht auf den Schluß des Rechnungsjahres (31. März) bitten wir, Rechnungen auf das ablaufende 1. Viertel jahr 1923 möglichst in der StSlea April-Woche übersenden Z ttsttvuvsrvLttvvL 6sr LwtsdssvtmsvosvdLkt " Betr. lausende Teuerungs- zuschüsse. Zufolge Anordnung des Reichsarbeitministeriums gelangen die Teuerungszuschüjse für April «ed0ll nach den Sätzen für März zur Auszahlung. Die fälligen Betrage gehen den Empfangsberechtigten in den nächsten Tagen im üblichen Zahlungswege zu. Vas Kerl ds-m» lür DlLßkrwrsorsv vlpAo!Ll8«aia«, Kf. 1.2 6a V.O. am 2l. 3. 1923. Bautzen. Zu den in der letzten Stadtverordnelensihung zur Sprache gebrachten Vorgängen an der stäük-schen Handelsschule veröffentlichen jetzt einige der zu Ostern Megangenen Schüler eine Aufklärung, in der sie schwere Vorwürfe gegen den Professor Schuster erheben, der, wie in der Skadlverordnekensihung mitge teilt wurde, von den Schülern nicht gegrüßt worden Ist. Der Grütz soll ihm deswegen verweigert worden sein, weil er anläßlich der Einweihung des Ehrenmals für gefallene Handelsschüler gesagt haben soll: Die Errichtung des Ehrenmals sei unnütz, man sollte lieber arbeiten als feiern. Bet Professor Schuster habe man auch nicht viel gelernt, da er nicht selten politische Gespräche geführt habe. — In Kirschau lag bei offener Haustür eine kranke Fra» allein zu Hause. Ein Lumpensammler erschien in der Wohnung und vergewaltigte die Kranke, ohne datz es ihr Möglich gewesen wäre, um Hilfe zu rufen. ganz außerordentlich geeignet. Niemand sollte deshalb versäumen, sich Dollarschahanweisungen zu sichern, zumal nach der Zeichnung die Nachfrage danach erheblich fein wird. Obendrein ist es aber vaterländische Pflicht, in der Gegenwart alles zu tun, was zur Erleichterung der schwierigen Lage der deutschen Volkswirtschaft beitragen kann. — Am 1.April tritt Baurat Uhlig vom hiesigen Brand- versicherüngsamt in den Ruhestand. — Wie im übrigen Deutschland wird auch in Sachsen für die Deutsche Notgemeinschaft nach wie vor weiterge sammelt. Obwohl mitten in ihre Sammlung hinein der brutale Einbruch der Franzosen kam und die dadurch be dingten großen Sammlungen „Ruhrhilfe" und „Volksopfer" weite Kreise in Anspruch nahmen, sind doch bereits allein in Sachsen über 150 Millionen Mark für die Notgemeinschaft gesammelt und an Notleidende in Sachsen weitergegeben worden. Der Eebeeifer, der so erfreuliche Resultate zeigt, — sind doch schon tausende von Millionen für die Opfer der Franzosen und Belgier bereitgestellt worden — darf auch für die Deutsche Notgemeinschaft nicht erlahmen, denn die von ihr Bedachten sind notleidende Kleinrentner, Sozialrentner, Witwen, Waisen, Kriegsbeschädigte und andere Bedürftige unserer engeren Heimat. Deshalb wird es gut sein, überall da, wo freiwillige Gaben gesammelt werden, auch der Not- gemeinschast sich zu erinnern. Die Beträge, die für sie ge sammelt werden, bleiben — woraus wiederholt aufmerksam gemacht worden ist — am Orte oder mindestens in dem Bezirke, wo sie gesammelt sind. — An den steilen Felsabhängen des Plauenschen Grundes, unweit der Weizenmühle von Gebrüder Braune, stürzte am Dienstag nachmittag ein 19 Jahre alter Glas einträger in den Abgrund. Er wurde als Leiche aufgefunden. Geising. Kommenden Sonntag wird der Wintersport verein Geising, wie in früheren Jahren schon, ein Palmsonn- tagsspringen morgens 10 Uhr an der großen Schanze ver anstalten. Voraussichtlich läßt sich auch ein Osterspringen durchführen. Dresden. Einen Elefanten-Frühlingsbummel konnte man am Mittwoch in den Straßen der inneren Stadt beobachten. Die zehn mächtigen Dickhäuter des Zirkus Sarrasani trotteten im Gleichschritt in langer Kelte hintereinander, wobei ein jeder fein säuberlich mit dem Rüssel den Schwanz seines Vorgängers um faßt hielt, just wie Kinder, wenn sie auf der Eisbahn Schlange spielen. Die Elefankenpolonäse löste bei der Jugend Hellen Jubel aus. Dresden. Wie verlautet, prüft Ministerpräsident Dr. Zeigner die Frage, ob es für ihn möglich sei, das Justizministerium beizu behalten. Es scheint, daß Amksgerichtspräsident Dr. Neu—Leipzig die Uebernahme des Postens abgelehnt hat. Grotzenhain. Nachts ist in der Kirche zu Sacka bei Großen hain eingebrochen worden. Gestohlen wurden ein Taufbecken, zwei Zinnleuchter, 65 Zentimeter hoch, ein Bronzeleuchter, 43 Zentimeter hoch, von hohem Werte. In Verdacht stehen zwei Personen. Strehla. In der Zeit vom 12. bis 16. März sind aus der hiesigen Kirche 43 Orgelpfeifen gestohlen worden. Außerdem ent deckte man, daß die Orgel als Aufbewahrungsort von Diebesgut benützt worden war. Leipzig. In der Nacht zum Dienstag Hörle ein im Grund stücke der Chemischen Fabrik von Springer u. Möller in Leipzig- Leutzsch wohnender junger Mann zwei Schüsse krachen. Bei der Durchsuchung des Fabrikhofes fand er den Fabrikwächker be sinnungslos liegen. Er Halle anscheinend mehrere Schläge auf den Kopf erhalten und außerdem trug er an seinen Kleidungsstücken Merkmale von Messerstichen. Der Wächter selbst hatte die Schüsse aus einer Scheintotpistole abgegeben, anscheinend auf Einbrecher, die er bei ihrer nächtlichen Arbeit überrascht hatte. — Die Direktion der Großen Leipziger Straßenbahn hat 105 Straßenbahnern gekündigt. Es steht aber zu erwarten, daß die Gekündigten in anderen städtischen Betrieben Unterkunft finden werden. : Anzeigenpreis: Die 42 Millimeter breit« Petit- t zeiie 150 M., außerhalb der Amtshauplmann- : schäft 200 M., im amtlichen Teile (nur von : Behörden) Zeil« 300 M. — Eingesandt und Reklamen Zeile 375 M. Mmrli« Wem Sonntag den 22. April und Montag den 23. April 1923. dem Inhaber der Räume ein anderes Unterkommen verschafft sst, wenü es zur Fortsetzung eines geordneten Betriebes unbedingt erforderlich ist, daß die Räume zur Unterbringung eines anderen Arbeitnehmers frei gemacht werden, wenn die Räume nach dem 31. Januar 1921 ahne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel neu erstellt worden sind, — Unter den verschiedenen Maßnahmen, welche in letzter Zeit zur Stützung der Mark ergriffen worden sind, ist eine dec wichtigsten die Emission der zur Zeichnung ausliegenden Dollar schatzanweisungen. Das Ergebnis ist zum Teil dazu bestimmt, die Durchführung dieser Maßnahmen für längere Zeit zu gewähr leisten, vor allem aber durch nachhaltige Beeinflussung der Preise der notwendigen Lebensbedürfnisse der breiten Masse der Be völkerung die Grundlage ihrer Existenz zu sichern. Ein Zeich nungserfolg würde dazu beitragen, den moralischen Eindruck zu verstärken, den die erfolgreich verlaufende Stützungsaktion der Reichsbank in ihren Wirkungen auf die gesamte Volkswirtschaft gehabt hat. Die Anleihe ist dreifach gesichert, einmal durch die Rückzahlungsverpslichtung des Reichs, zweitens durch die Garan tie der Reichsbank und drittens dadurch, daß die Devisen einem Devisenausgleichsfonds zufließen, der bis zur Rückzahlung der Dollarschahanweisungen als solcher erhalten bleiben soll uno aus dem Abgaben ohne Gegenleistung nicht stattfinden dürfen. Neben dieser absoluten Sicherheit haben die Dollarschatzanweisungen er hebliche Vorzüge vor den Devisen. Die Dollarschatzanweisungen bringen über 628 Zinsen, während es keine Dollarguthaben mit einem auch nur annähernd so hohen Zinserträgnis gibt. Devisen , „ „ , , - -— sind nicht beleihbar, während die Dollarschatzanweisungen nach ftwst seinerzeit aus der Tasche gezogen habe, den bekannten Bedingungen der Darlehnskassen belieben werden, ! mehr der Dieb gewesen sein? und zwar zu einem Satze in Höhe von 128 über Bankdiskont, der ! zur jetzigen Zeit der Geldknappheit ganz günstig ist. Dazr ' daß die Dollarschahanweisungen, soweit sie selbst gezeich kür die Veranlagung zur Einkommen- uno Körperschafksst demselben Wert eingesetzt werden dürfen, mit dem die aß wert hingegebenen Devisen einzusehen fein würden. Außerdem ist die Hingabe der Devisen zur Zeichnung der Dollarfchahanweisungen von der Devisenumsahsteuer befreit. Aktiengesellschaften, die ihre gesetzlichen Reserven oder einen Teil davon in Dollarschatzanwe sungen anlegen, dürfen, wenn sich aus diesem B.,.„ «ung der Mark ein Verlust ergeben sollte, diesen Verlust sehlichen Reservefonds abschreiben. Schließlich werden die Dollar fthatzanweisungen als Sicherheit für Zollkredile, und Zwar zum Kurswert (höchstens zum Nennwert), angenommen. Diese Aus- ' ""Ung, namentlich ihre Rückzahlung ohne Abzug nach 3 Jahren zu 12028 in Dollar oder Gold, macht sie zu einem Anlagepapier