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ArMöirgWr VMsfmmb. Tage- und Ümkbsali für die Gerichtsämter und Stadträthe Grünhain, Johanngeorgenstadt, Schwarzenberg, Wildenfels, Ane, Elterlein, Hartenstein, Lößnitz, Neustädtel und Zwönitz. 171.1 ! Donnerstag, dm 27. Juli. ! M.5.' Prti- vierteljährlich 1S Ngr. — Jnseraten-Annahme für die am Abend erscheinende Nummer bi» Vormittag» 11 Uhr. Bekanntmachung. E- ist schon mehrfach und erst ganz neuerdings wieder die Wahrnehmung gemacht worden, daß die Eigenthümer beziehentlich Leiter von Fuhrwttk insofern, al» sie, wenn belastete und unbelastete Wagen nach dem Abspannen der Zugthirre aus den Straßen und sonstigen öffentlichen Plätzen der Stadt und zwar auf mehr oder minder abschüssigen Strecken derselben stehen bleiben, in der Regel unterlassen, behufs des EinhemmenS sich de» üblichen Hemm schuhes oder einer an da» Rad anzulegenden Kette zu bedienen, und statt dessen dem Fortrolleu de» Wagens nur mit Hilfe des sogenannten Schleifzeuges zu begegnen suchen, sehr nachlässig zu Werke gehen. Denn durch die letztgedachte Vorrichtung wird, wie die Erfahrung vor wenigen Tagen abermals gelehrt hat, da» straßenpolizeiliche Interesse durchaus nicht hinreichend gewahrt. Abgesehen nun davon, daß etwaige Beschädigungen von Gebäudecomplexen, Umzäunungen und dergl., welche durch da» Abrollen dieser ungenügend gehemmten Wagen herbeigeführt werden, Ersatzansprüche begründen, kann auch ein derartige» fahrlässiges Gebühren sehr leicht eine criminalrechtliche Ahn dung im Gefolge haben, sobald Fußgänger erheblichen Schaden dadurch nehmen. Da- unterzeichnete Gerichtsamt macht daher den Besitzern und Leitern von Fuhrwerk hiermit zur Obliegenheit, dafür Sorge zu tragen, daß, sobald der obbemerkte Fall eintritt, die oben angegebene SicherheitSmaßregel unverzüglich in Anwendung zu bringen. Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldbuße von Fünf Thalern —'« —- oder entsprechendem Gefängnisse, im Wiederholungsfälle härter geahndet. Johanngeorgenstadt, am 19. Juli 1865. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. In Interimsverwaltung: Schubert. Bekanntmachung. Nachdem der Tischlermeister Herr Christian Friedrich Seidel hierselbst al» städtischer Bauverwalter in Pflicht genommen und eingewiesen worden ist, so wird dies zur Nachachtung hierdurch bekannt gegeben. Lößnitz, am 24. Juli 1865. Der Rath der Stadt Lößnitz. , , Ur Krauße., (3750) Bekanntmachun g. Don dem Gesetz« und DerordnungSblatte für das Königreich Sachsen ist das 5., 6., 7., 8., 9., 10., 11., 12. und 13. Stück erschienen, enthaltend: 58) Verordnung, die Ausführung der mit dem Gesammthause Schönburg wegen der in den Schönburgischen Receßherrschasten noch nicht zur Aus führung gelangten Gesetze unterm 22. August 1862 abgeschlossenen Uebereinkunft innerhalb des Geschäftskreises des Ministeriums des Innern und deS Cul- tu- und öffentlichen Unterrichts bett.; vom 22. Mai 1865. — Nr. 59) Verordnung, eine allgemeine Amnestie wegen der im Monat Mai 1849 begangenen politischen Verbrechen bett.; vom 27. Mai 1865. — Nr. 60) Bekanntmachung, die Eröffnung der Telegraphenstation Erdmannödorf bett.; vom 24. Mat 1865. — Nr. 61) Verordnung, die Publicatio» der zwischen den Staaten de» deutschen Zollverein» und Frankreich abgeschlossenen Vertrüge bett.; vom 29. Mai 1865. — Nr. 62) Verordnung, die Aufhebung der UebergangSabgabe von Wein und Traubenmost bett.; vom 21. Mai 1865. — Nr. 63) Verord nung, die Expropriation von Eigenthum für Erweiterung de» Bahnhofs der Sächsisch-Bayerischen StaatS-Eisenbahn zu Leipzig bett.; vom 3. Juni 1865. — 64) Verordnung, die Verbrauchsabgabe von vereinsländischem Fleischwcrke bett.; vom 30. Mai 1865. — Nr. 65) Verordnung, vie Durchfuhr von ver- ein»ländischem Weine und Most durch VereinSstaaten, welche vom Verbrauche dieser Gegenstände eine Abgabe erheben, betr.; vom 3. Juni 1865. — Nr. 66) Verordnung, Erleichterung im Postverkehr bett.; vom 1. Juni 1865. Nr. 67) Decket wegen Bestätigung der Statuten der Postaer Steinbrecher- casse; vom 19. April 1865. — Nr. 68) Decret wegen Bestätigung der Statuten der vereinigten Weberbegrübnißcnsse in Chemnitz; vom 20. April 1865. — Nr. 69) Verordnung, die Publikation des zwischen den Staaten des deutschen Zoll- und HandelsvereinS und Oesterreich abgeschlossenen Handel«- nnd Zoll- vertrag» vom 11. April 1865 bett.; vom 30. Mai 1865. — Nr. 70) Verordnung, die Abänderung des Vereinszolltarifs bett.; vom 31. Mai 1865. Vorstehendes wird mit dem Bemerken, daß alle diese Nummern des Gesetz- und Verordnungsblattes in den Rathhüusern der unten angegebenen Städte zu Jedermann» Einsicht ausliegen, hierdllrch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Die Stadträthe zu Lößnitz, Zwönitz, Grünhain und Aue, am 4. Juli 1865. Der Rath der Stadt Lößnitz. — ve. Krauße. ' (4083-84) Bekanntmachung. Zu Vermiethung der in der hiesigen Stadtkirche befindlichen sog. Rathskapelle auf dem Wege de» Meistgebots ist der »1 dieses Monats anderweit terminlich anberaumt worden. Bietungslustige werden daher geladen, an diesem Tage Vormittags 11 Uhr an hiesiger RathSexpeditiou zu erschei- nen und der Vermiethung dieser Capelle in verschiedenen Abtheilungen sich gewärtig zu halten. Lößnitz, am 25. Juli 1865. Der Rath der Stadt Lößnitz. . He Krauße. Bekanntmachung. Seiten de- unterzeichneten) vom Königlichen AppellationSgerichte Zwickau beziehentlich mit Auftrag versehenen GerichtSamtS soll den 28. August 1865 da» dem Schankwirth August Friedrich Schürer in Zschocke» zugehörige Hausgrundstück mit Garten, Nr. 26 de» Brandcataster» für Zschocken, bestehend au» de» Parzellen Nr. 87 und 78o. deS Flurbuchs für Oberzschocken, deren erstere auf Fol. 5 de» vom unterzeichneten Gerichtsamte für Zschocke» Solm»- schen Antheil» gehaltenen Grundbuchs, deren letztere auf Kol. 32 de- vom Fürstlich Schünburgschen Gerichtsamte Hartenstein für denselben Ort geführten Grundbuchs eingetragen ist, nachdem die ganze Besitzung mit Berücksichtigung ihrer Einrichtung zum Betrieb der auf persönlicher Concession beruhenden Schankwirthschaft am 14. Januar 1864 ohne Anschlag der Oblasten auf 2993 Thlr. — Ngr. — Pf. gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger GerichtSftelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. ' Wildenfels, am 13. Juni 1865. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Meusel. Stoß.