Volltext Seite (XML)
LrMArMer VMsfreuO. 157 Erfchtint^ßM mit Ausnahme Schubert. ElSner I. MM — Nr. 49) Decret wegen Bestätigung der Statuten des Zwölfervereins zu Dresden; vom 31. März 1865. — Nr. 50) Bekannt erlerverein zu Chemnitz betr.; vom 1. Mai 1865. — Nr. 51) Verordnung an die Kreisdirectionen und Polizeiobrigkeiten, die Einliefo- Das Köniql. Gerichtsamt das. I» JnrenmSverwalMng: S n b, r t. Preis vierteljähtUch 15 Rgr. — ) ' > ' > (3778—79) Tage- und Amtsblatt für die Gcnchtsämter und Stadträthe Grünhain, Johamigeorgmstadt, Schwarzenberg, Wildenfels, Ane, Elterlein, Hartenstein, Lößnitz, Renstädtel und Zwönitz. Wista^ tWWM Tagesgeschichte. WaS i« Oesterreich möglich ist, könnte da- nicht auch in Preußen geschehen? Oder: Da- Armeebudget und daS Abgeordnetenhaus Sicher ist unseren Lesern allen noch erinnerlich, wie vor etwa anderthalb Monaten das Abgeordnetenhaus in Wien sehr bedeutende Abzüge und Ver minderungen in dem ihm vom Krieg-Minister zur Bewilligung vorgelegten Armeebudget vornahm. Da aber die vom Abgeordnetenhaus« vorgeschlagenen Md beantragten Kürzungen an den vom Kriegsminister verlangten Summen viele Millionen betrugen, so erklärte der KriegSminister ganz entschieden: Um so viele Millionen könne da» Armeebudget ganz unmöglich gekürzt werden, in solche bedeutende Abzüge könne das AriegSministerium au- den und den schla- Der in Nr. 153 diese- Blatte- hinter dem Cigarrenarbeiter Carl Heinrich Pilz ans Breitenbrunn erlassene Steckbrief hat sich erledigt. Johanngeorgenstadt, am 8. Juli 1865. HM Bekanntmachung Bon dem Gesetz- und Verordnungsblatts für da- Königreich Sachsen ist das 5., 6., 7., 8., 9., 10., 11., 12. und 13. Stück erschienen, enthaltend: Nr. 37) Verordnung, die Errichtung eine» LandeS-Medicinalcollegiums betr.; vom 12. April 1865. — Nr. 38) Geschäfts-Regulativ für da» Lan- deS-Medicinacollegium; vom 12. April 1865. — Nr. 39) Regulativ für Begründung eines hülfsärztlichen Externat»; vom 12. April 1865. — Nr. 40) Bekanntmachung, die Eröffnung der TelegraphenvrreinSstation Bautzen betr.; vom 16. März 1865. — Nr. 41) Decret wegen Bestätigung der Statuten de- Dorschußverein» zu Brandi»; vom 18. März 1865. — Nr. 42) Verordnung, die Sicherung der Arbeiter für die trigonometrische Vermessung de» Lan de» betreffend; vom 20. März 1865. — Nr. 43) Verordnung, die unter dem 6. Juli 1854 wegen der Verhinderung de» Mißbrauch» der Presse und unter dem 13. Juli 1854 in Betreff de» BereinSwesen» gefaßten Bundestagsbeschlüsse betreffend; vom 30. März 1865. — Nr. 44) Bekanntmachung, die dem Vorschuß- und Creditvereine zu Dresden, ingleichen den Vorschußvereinen im Elsterthale, zu Zwönitz, zu Zöpen und Umgegend und zu BrandiS bewilligte Stempelbefreiung betreffend; vom 30. März 1865. — Nr. 45) Verordnung, das Steucrmaaß bei der Verarbeitung getrockneter Rüben zu Zucker betreffend; vom 31. März 1865. — Nr. 46) Verordnung, die Wahlen in den Landgemeinden betr.; vom 5. April 1865. — Nr. 47) Verordnung, den neuen Ver- ein-zolltarif betreffend; vom 29. April 1865. — Nr. 48) Bekanntmachung, die Legalisation der zum Gebrauche im Auslande bestimmten Urkunden betr.; vom 9. März 1865. — Nr. 49) Decret wegen Bestätigung der Statuten des Zwölfervereins zu Dresden; vom 31. März 1865. — Nr. 50) Bekannt machung, den Handwerkerverein zu Chemnitz betr.; vom 1. Mai 1865. — Nr. 51) Verordnung an die Kreisdirectionen und Polizeiobrigkeiten, die Einliefe rung von Correctionärinnen betr.; vom 4. Mai 1865. — Nr. 52) Verordnung, die Ausführung der mit dem Gesammthause Schönburg wegen der in den Schönburgischen Receßherrschaften noch nicht zur Ausführung gelangten Gesetze unterm 22. August 1862 abgeschlossenen Uebereinkunft betr.; vom 6. Mai 1865. — Nr. 53) Bekanntmachung, die Concessionjrung der Deutschen Feuerversicherung auf Gegenseitigkeit zu Ludwigshafen betr.; vom 1. Mai 1865.-- Nr. 54) Bekanntmachung, die Primogeniturordnung de- Grafen Carl Heinrich Alban von Schönburg betr.; vom 28. April 1865. — Nr. 55) Decret we gen BestättMH der Statuten de« von Einsiedelschen Familienverein-; vom 29. April 1865. — Nr. 56) Verordnung, die Aufhebung der Weinsteuer von inländischem Wein betr.; vom 3. Mai 1865. — Nr. 57) Decret wegen Bestätigung der Statuten der Rentenbank für Beamte aller Classen; vom 3. Mai 1865. Vorstehendes wird mit dem Bemerken, daß alle diese Nummern des Gesetz- und Verordnungsblattes in den Rathhäusern der unten angegebenen Städte zu Jedermann» Einsicht ausliegen, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Die Stadträthe zu Lößnitz, Zwönitz, Grünhain und Aue, am 4. Juli 1865. Zustrtiousgedühre« die gespal- ErbtheilmlgShakbrr sollendem dem unterzeichneten Gericht-amte den S Ä n g u K 1 folgende, zum Nachlasse weil. Herrn Handelsmannes Johann August Gäbelmann allhier gehörige Immobilien, als: 1) ein Wohnhaus, Nr. 179 des BraudcatasterS, Nr. 198». de» Flurbuchs nebst Garten, Nr. 198 k. und 198«. desselben, Fol. 187 de» Grund- und Hhpothekenbuch» Md 2) ein Feldgrundstück, Nr. 209 und 282 v de« Flurbuchs, Fol. 537 de» Grund- und Hhpothekenbuch» für Johanngeorgenstadt, von denen die unter 1) auf 690 Thlr. —- —- und die unter 2 auf 226 Thlr. 3 Ngr. — Pf. ohne Berücksichtigung der Oblasten gewürdert worden, freiwillig im Wege de» Meistgebote» veräußert werden. SaufSliebhaber haben sich daher gedachten Tage» Vormittag» 10 Uhr an hiesiger Gerichtsamtsstelle einzufinden, nach Bekanntmachung der KaufSbe« dingungen ihre Gebote zu eröffnen und sodann de« Weiteren sich zu gewärtigen. Eine nähere Beschreibung der zur Versteigerung gelangenden Grundstücke hängt im Amthause Md im Gasthofe zum RathSkeller au». Johanngeorgenstadt, am 7. Juli 1865. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. In Jnterim-verwaltungr Der Rath der Stadt Lößnitz, vr. Krauße. genden Gründen -schlechterdings nicht einwilligen rc. rc. DaS Abgeordneten haus nahm aber, trotz der kräftigen und entschiedenen Einsprache de» Krieg»- ministers, mit einer ungeheuer« Majorität die Vorschläge'seine» Ausschusses an, wornach das Armeebudget um dreizehn Millionen Gulden gekürzt wurde. Biele ängstliche Gemüther fürchteten nun allen Ernste», e» würden in Oesterreich, durch den Beschluß de» Abgeordnetenhaus«», ganz ähnliche Zer würfnisse zwischen Regiening und Abgeordnetenhaus zum Ausbruch kommen, wie sie ja in Preußen schon seit mehrer« Jahren zum großen Unheil de» Landes bestehen; denn bekanntlich ist in Preußen an den traurigen, äußerst gereizten Verhältnissen zwischen Regierung und Abgeordnetenhaus einzig und allein das hohe Militärbudget, bedingt durch die Reorganisation der Armee, Schuld. Der Beschluß des österreich'scheu Abgeordnetenhauses ging natürlich qn das Herrenhaus und die Finanzdeputatton de» Hrrrenhause» verwarf in chren