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' «nt«r mSwär frraten- Cer (5086—88) Künftige» den Tage, Men die so wie leißiger 5305) in der ) em lgung ile zu Opfern verpflichtet, daß aber chnee liethcn. 5—61) Wohl deSGan- dem Vorwande Damen ehlt al« chöne- Laale Anfang KU an der :Krank- !nd war geplagt, »dovs- ändige» einem ) hier- legene,«f Folium HKat und aullche» Ott und Stelle abgehalten werden. Zwönitz, am 28. September 1865. Die von» engeren Ausschuß der EchleSwi»Holstein-Vereine der Elv- vunsten Preußen« gebotenen pom 19. April bestätigten 'weil. Johann Samuel Seiler« in Mills d- und HypothekiMbuch» eingetragene WoH dieser Gerechtigkeit und der darauf liegen« ur LoncurSmasse Ernst Michael» in Rothenkirchen gehörigen Waa- :ell» »« Re Meistbietenden öffentlich versteigert werd«, wozu hierdurch Gastei» verletzt auf» Tiefste schland und droht, der in je- Tagesgeschichte. Der Frankfurter Akgeordnerentag (5162—65) Bon dem unterzeichneten Gerichtsamte soll da» zu dem Rächst 89 de» dasigen Gi ohne Berücksichtig» in Mülsen St. Jacob freiwillig subhasttrt werdeL Unter Bchugnahme auf den an hiesiger Amtsstelle und in der Oeserschen Schänd, aushängenden Anschlag wird solche» daher hindurch bekannt gemacht. Lichtenstein, am 21. September 1A Frankfurt a. M., 30. Sept. Bis heute Abend halb 8 Uhr sind ge gen 200 Abgeordnete hier eingetroffen. Der Antrag des SechSunVdreißiger- auSschusseS lautet: „In Hinblick auf den Beschluß vom 21. December 1863, worin 491 Mitglieder deutscher LandeSvertretungen einstimmig die sofortige Herstellung der Selbstständigkeit und »«zertrennten Verbindung der Herzog- thümer unter ihrem unzweifelhaft erbberechtigten Herzog Friedrich forderten und hiefür ihre thatkräftige und opferwillige Mitwirkung gelobten; unter Be zug auf die Erklärungen von nahezu 300 auf Ostern 1864 in allen Theilen Deutschland» abgehaltenen Volksversammlungen, wonach jede Entscheidung wider den Willen de» Volke» der Herzogthümer als rechtlose Gewaltthat und al» null und nichtig erklärt wurde; mit Rücksicht auf die Recht-Verwahrung von 1388 Mitgliedern deutscher LandeSvertretungen, welche die Entscheidung über die etwa bestrittenen Erbrechte de» Herzog» Friedrich dem schleSwig-hol- steinischen Volke und seinen Vertretern vindicirte und gegen jede Verfügung über die Herzogthümer ohne und wider ihren Willen vor Deutschland und Europa protestirte; in Erwägung, daß es gegen ein BuNdeS- und Freundes- land ein Recht der Eroberung nicht gibt, und daß die nackte Gewalt kein Recht begründet, daß ebenso Sauf und Verkauf eines deutschen Sandes und seiner Bevölkerung Seitens der zwei deutschen Großmächte dem Rechte Hohn spricht; unter Hinweis auf den zweifellos»« Grundsatz, daß zwar zi zen die einzelnen Theile zu Opfern verpflichtet, daß aber L einer Förderung der deutsche» Interessen oder wegen angebliche« eigenen In teresse» kein einzelner deutscher Staat den anderen zur Bewilligung einseitiger beliebiger, Ansprüche zwingen kann, und daß ein verfassungsmäßige» Organ von Vormittag- 9 Uhr an «nd nach Befinde« die darauffolgenden Tage, fällen die ren, bestehend in Hosenstoffe«, Bettzengen, Leinwand und Eassinett- an GerichtSamt» Bietungslustige eingeladcn werden. Ein Verzeichniß der zu versteigernden Waaren hängt mit an AmtSsteü» au». Auerbach, am 15. September 1865. " _ Das Königliche Gerichts-Amt " Seidel. - V - herzogthümer am 26. März 1865 iu Berlin zu und in der Delegirtenversammlung zu RendSbH Zugeständnisse, sowie die in der Eingabe holMnischer Ständemitglieder an den deutschen Bund vom 6. September 1865 ausgesprochene Geneigtheit zu Concesfionen an Preußen sind et« «tchestreitbare» Zeugniß vo« der Opferbe« reitwilligkeit der Herzogthümer. 2) Gegenüber dem bäheriam Borgeh«« der Regierungen von Oesterreich und Preußen - erklärt H die Versammlung al» heilige Pflicht der deutschen Volksvertretungen, insbesondere des preußischen Abgeordnetenhauses, für die verletzten Rrchje der Herzogthümer, für die Be rufung der Vertretung derselben und sür sofortige staatliche Lonstttutnmg Schleswig-Holstein- entschied«, und ohne Verzug etuzutreten und damit ihre eigene» verfassungsmäßigen Rechte zu wahren. Die Vasanunlung vertraut auf den bewährten RechtSynn der Bevölkerung der Herzogthümer, daß sie fest Die Braudcasse, sowie die Gewerbe- und Personalsteuer auf den II. Termin ist bei Vermeidung der Execution längsten- bts z « M I S. O e t o b e B a. e. anher zu entrichten. Schwarzenberg, den SO. September 1865. de» Willens der deutschen Nation zur Zeit nicht besteht — stellt der ^echS- unddreißherauSschuß in der heutigen Versammlung von Mitgliedern deutscher LandeSvertretungen folgend«, Antrag: 1) die Versammlung beschließt unter Aufrechthaltung der einstimmigen Erklärung vom 21. Dec- 1863: da» Selbst- bestlmmung-^echt de- schle»«ig-holsteinischen Volk» schließt jede Berg« desselben unk ^de Entscheidung über sein Schicksal ohne die freie Zus seiner Lande-Wtretung aus. Der Vertrag vo» < alle RechtSorduyng und Rechtssicherheit in Deutsch der Form verderblichen und unter allen Umständen abzuwehrenden Einmischung des Auslande- in rein deutsche Frage» einen Vorwand zu gebe«, Er wird als RechtsbruchMn der Natton verworfen und ist namentlich für die Herzog- thümer in keintrWetse rechtsverbindlich und gilttg. Da» Selbstbestimmung»- recht der Herzogthümer ist nur beschränkt durch die höheren Interessen Deuffch- land«. Die vv« engeren Ausschuß der EchleSwig-Holstein-Bereine der Elv- St. Jacph sMötigt, unter Nummer 8b de» Brandkatastn» . dlchem die S«h»i<drge«chch - - gerichtlich grwürdert »mW