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bsivär« 111.1 s Donnerst««, dm 22. Jimi. MS. Im Gasthofe zum Jägerhaus sollen an e. e. tct, ist Oeser. rzbach, Für den Oberforstmeister: Täger, Forstinspector hr an, ereins, ihrigen werden rie. MitD Zs, bc- erzliche rerzgc- 5. e». funden ^n sel- (3435) Bekanntmachung. Es hat sich zur Regulirung des hiesigen Marktverkehrs die Einführung einer Marktordnung nothwendig gemacht. Nachdem solche die Genehmigung des Königl. Gerichtsamts erlangt hat, bringt Man an alle Marktfieranten Folgendes zur Kenntnißnahme. Jeder Feilhaltende, welcher im Besitz eines noch gültigen Lösescheines sich befindet, erhält unentgeldlich einen neuen ausgestellt und nur der Besitz eines solchen hat in Zukunft Gültigkeit. Die näheren Bestimmungen, insbesondere die HinterziehnngSstrafen des nicht erlegten tarifmäßigen Stättegeldes, sowie den Tarif selbst, werden zum bevorstehenden Markte durch Anschläge näher bekannt gemacht werden, die Marktordnung selbst aber ist für — 2 Ngr. — pro Exemplar dnrch die hiesige Marktdeputation zu beziehen. Wildenfels, den 20. Juni 1865 Der BerwaltungSrath das. Junghänel, Brgrmstr. MgeVirgWr PMHMO Tage- uO Amtsblatt re. Wie vorauszusehen war, stellt das Ministerium gerade diese auswärtigen Verhältnisse, die Zielpunkte der äußern Politik Preußens, in den Vorder grund, um das AbgeordnetenhauS als gleichgültig, wohl gar gefühllos gegen die Größe, die Ehre, das Interesse Preußens vor dem Volke anzuklagen. Daß die Regierung ihrerseits an ihrem Standpunkt auch ferner unver rückt festhalten will, spricht die Rede deS Ministerpräsidenten sehr entschieden aus. Ob sie zu außerordentlichen Mitteln zu greifen gedenke, um ihren Wil len durchzusetzen und den Widerstand des Abgeordnetenhauses zu brechen, da von findet sich keine bestimmte Andeutung darin, denn die Kundgebung der Erwartung, daß die Nation in nicht ferner Zeit auch durch ihre gesetzlichen Vertreter dem Verhalten der Regierung ihren Beifall zollen werde, also mit andern Worten die Erwartung einer gouvernementalen Majorität an der Stelle der jetzigen oppositionellen — diese Kundgebung scheint zwar wohl auf eine beabsichtigte Auflösung des gegenwärtigen Abgeordnetenhauses hinzuwei sen, keineswegs aber unbedingt auf den Plan einer Abänderung des Wahlge setzes: denn wozu bedürfte eS einer solchen, wenn wirklich die Nation mit der Regierung einverstanden ist? Gibt doch das dermalige Wahlgesetz dem Volke nach oben wie nach unten vollen Spielraum zur Bethätigung seine- Willen- in den Wahlen! Was für Mittel und Wege also die Regierung einschlagen werde, um beim nächsten Landtage ein gefügeS, stille», nachgiebige» Abgeordnetenhaus zu haben, wie sie hofft, erhellt au» der Rede durchaus nicht. Da» sollte natür lich auch nicht daran» erhellen. Ob aber die Rede überhaupt ihren Zweck er- Tagesgefchichte. Des Ministerpräsidenten von Bismarck Rede beim Schluß des preußischen Landtags Bereits in unserer Dienstagsnummer, in der wir auch darauf hinwiesen, noch einmal auf die Rede des Hrn. v. Bismarck, die er beim Schluffe des preußischen Landtags hielt, zurückzukommen: — also bereits haben wir das Urtheil über die in Rede stehende Rede dahin abgegeben, daß sie sehr ungnä dig klingt. Doch mar das gar nicht anders zu erwarten und da- Abgeord netenhaus in seiner Majorität hat sicher erst recht nichts anderes erwartet. Ob es sich aber wegen dieser ungnädigen Sprache sehr grämen wird? — Die v. BiSmarcksche Schlußrede enthält aber so ziemlich dasselbe, was die Schlußrede beim vorjährigen Landtag sagte. ES ist eben wieder eine Strafrede an das Abgeordnetenhaus wegen der Hartnäckigkeit, womit dieses auf seinem Rechte besteht, womit es die Heeresorganisation und den budget losen Zustand bekämpft, eine Berufung von diesem widerspenstigen Theile der Landesvertretung an den andern besser gesinnten Theil, das Herrenhaus, end lich an da» Land, da», wie diesmal noch entschiedener als das vorige mal, ausgesprochen wird, in dem schwebenden Conflict, wie man meint, auf feiten der Regierung steht. Wa» die diesjährige Schlußrede von der vorjährigen unterscheidet, ist ein gewisser Ton größerer Siegesgewißheit in diesem inner» Kampfe, offenbar ge schöpft aus den Erfolgen der auswärtigen Politik in dem letztverflossenen Jah- für die GnichtSümter und Stadträthe Grünhain, Johanngeorgenstadt, Schwakenberg, Wildenfels, Ane, Elterlein, Hartenstein, Lößnitz, Neustädtel und Zwönitz. Znfertious-edühre« tue gespas^ ' teae Zeile 8 Pfennige. Dorts »ienteliLtzrli» 1L Mgr. — Inseraten-Anuahme für die am Abend erscheinende Nummer bi- Vormittag- 11 Uhr. >6-7) rS8. gts t.billig kS8. von Vormittag- 9 Uhr ab, folgende auf Sosa er Forstrevier im Bezirke „Hinterer Märzenberg", aufbereitete Hölzer und zwar: 3L Stück harte Stämme, von 6 bis 22 Zoll Mittenstärke, 1276 „ weiche „ „ 4z bis 18 „ 2 „ harte Klötzer, 20 und 24 Zoll oben stark, 6 und 84 Ellen lang, 131 „ weiche 6ellige dergl. 5 bi« 18 Zoll oben stark, 5^4 Schock weiche 5 und 6 zöllige Stangen, 147^ Uche! wandelbare Scheite,- - „ harte ) wandelbare Klöppel, -1 „ weiches» " 14z harte Reißigklaftern, einzeln und partienweise gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Auction bekannt zu machenden Bedingungen öffentlich versteigert werden. Wer diese Hölzer vorher besehen will, hat sich an den Herrn Oberförster Edlich in Sosa zu wenden oder auch ohne Weiteres in den ge nannten Waldort zu begeben. Königliches Forstverwaltungsamt Schwarzenberg, am 20. Juni 1865. B e k a n n tmüch u n g. Der hiesige RathSkeller mit voller Gasthof-gerechtigkett soll den L Juki d. I. anderweit auf 3 oder nach Befinden 6 Jahre mit Vorbehalt der Auswahl unter den Licitanten öffentlich verpachtet werden. Pachtlustige, welche da- bereit» angebotene Pachtgeld von jährlich 175 Thlr. —- —- zu übersetzen gemeint find, werden daher ausgeforoerr am gedachten Tage Vormittags 10 Uh» «n hiesiger RathSexpeditionsstelle zu erscheinen, sich über ihre Vermögensverhältnisse auszuweisen, ihre Gebote eröffnen und de-Weiteren gewärtig zu seist. ; Die näheren Bedingungen Men im Verpachtüngstermine bekannt gemacht werden, sind aber auch vorher bei dem unterzeichneten Stadtrathe in Er fahrung zu bringen. Johanngeorgenstadt, den 17. Juni 1865. DerStadtrath. Elauß. MZ) -