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Preis virrtelsihrlich 15 Ngr. — Jnseraten-Annahme für die am Abend erscheinende Nummer bi« Vormittag- 11 Uhr. ^52) ke^anntmaekunK. Im Ratbbaufe zu Schönheide sollen Donnerstag, -e« 28. Deeember dieses Jabres, folgende auf Schönheider Forstrevier, in dem Holzschlage auf der oberen KunertSwarth in Abtheilung 24 aufbereiteten Hölzer, als: von Vormittags 9 Nhr an, 597 Stück Stämme, von 4,r bis 11,, Zoll Mittenstärke, 1062 „ Klötzer, von 7 bis 14 Zoll oberer Stärke, 16HH Schock Stangen, zu 2, 4, 5 und 6 Zoll unterer Stärke, Klftr. weiche Hell. Nutzscheite III. Cl. von Nachmittags 2 Uhr an: 165 Klftrn. Hell. Brennscheite, 42H „ „ Klöppel, 1H „ „ Aefte, einzeln und partienweise gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden versteigert werden. Wer die zu versteigernden Hölzer vorher besehen will, hat sich an Herrn Oberförster Müller in Schönheide zu wenden. Königl. Forstvcrwaltungsamt Eibenstock, den 11. Deeember 1865. Kühn. Löwe. TagcSgefchichte. König Leopold Leopold l., König der Belgier, ist am 10. Dec. Morgens um 10Uhr 10 Minuten, sechs Tage vor Vollendung seines fünfundsiebzigsten Lebensjahres auf Schloß Lacken verschieden. Der Hintritt dieses edlen Fürsten wurde schon seit acht Tage» stündlich erwartet, die Todesbotschaft konnte uns leider nicht mehr überraschen. Ohnehin hat er mit dem an ihn herangetretenen Tode länger, viel länger gerungen, als die Wissenschaft cS für möglich gehalten, deren Mittel, seine Stunden Hinzufristen, er seit einigen Tagen mit seltener Kraft der Seele und des Willens verschmäht hat. Nicht werden mir eS ver suchen, unter dem ersten Eindrücke dieser Todesnachricht eine erschöpfende Charakteristik des Dahingegangenen zu geben. Für heute müssen wir nnS mit den Hauptmomenteu eines RegentculebenS begnügen, reicher und besser nusgefüllt als das irgend eines Fürsten, den heute oder morgen der Rath- schlnß der Vorsehung vor den ewigen Richter beruft. Der Nekrolog, den die europäische Presse an der Bahre dieses Königs zu schreiben hat, wird in der Geschichte unserer Tage einzig dastehen; für die nächste Zeit wird sie bei dem besten Willen dazu nicht in die Lage kommen, mit gleicher Aufrichtigkeit den Tribut ihrer Ehrerbietung und Anerkennung an einem Regentengrabe ein zweiteSmal niederzulegen. Die Unabhängigkeit Belgiens war eine Tochter der Juli-Revolution. Im Juli 1830 erhob sich Paris, um die Ordonnanzen Polignac's mit der Vertreibung Karl'S X. zu beantworten, und im darauffolgenden August er hob sich Brüssel, um das Signal zur Lossagung Belgiens von Holland und von der Herrschaft deS Hauses Nassau-Oranien zu proclamiren. Die Unab hängigkeit Belgiens war der erste große Riß in die Vertrüge von 1815; daS liberale Europa begrüßte sie damals mit derselben Befriedigung, wie kurz vorher die Constituirung deS Königreichs Griechenland. Die Conferenz der Großmächte in London, auf welchen Frankreich und England die tonangebende Rolle spielten, sanctionirte die vom Brüsseler National-Congreß ausgesproche ne Unabhängigkeit Belgiens unter erblich-monarchisch-constitutioneller Staats form, und nachdem sie die Candidatur des zweitgebornen Sohnes Louis Phi lipp für den neuen Thron beseitigt, acccptirte sie die Wahl des CongresseS, welcher den in England lebenden Prinzen Leopold von Sachsen-Coburg am 4. Juni 1831 mit 152 Stimmen unter 196 auf den Thron von Belgien berief. Am 17. Juli landete Leopold auf belgischem Boden, hielt am 21. seinen feierlichen Einzug in Brüssel und trat nach Beschwörung der vom National-Congresse ausgcarbcitetcn Verfassung die Regierung an. Prinz Leopold von Sachsen-Coburg war nicht nur von GotteS Gnaden, sondern auch so recht durch den Willen des belgischen Volkes König der Bel gier geworden, und die Geschichte seiner vierunddreißigjährigen Regierung ist im Großen und Ganzen der lebendige Beweis dafür, daß er dieses Ursprung« seiner Krone in keiner Stunde seiner königlichen Laufbahn vergessen hat. Weiin er durch den Druck, den die Macht des napoleonischen Kaiserreichs auf den kleinen Nachbarstaat auSübte, bezüglich de« Asyl-rechte« und der Preß freiheit zu Beschränkungen veranlaßt wurde, welche dem Geiste der belgischen Verfassung nicht entsprachen, so wird diese vielleicht nothwendig gewesene Nach giebigkeit gegen Frankreich durch die Thatsache mehr als entschuldigt, daß diese Beschränkungen vom Congresse votirt und von der öffentlichen Meinung des Landes schließlich ratificirt wurden. König Leopold hatte, bevor der bel gische Congreß ihm die Krone anbot, jene Griechenlands ausgeschlagen, weil ihm der Wille dieses Volkes nicht die Bürgschaften einer dauernden constitu- tionell-monarchischen Ordnung zu bieten schien. Die Geschichte Griechenlands seit seiner Selbstständigkeit hat diese Ablehnung gerechtfertigt erscheinen las sen; die Geschichte Belgiens seit seiner Unabhängigkeit gibt Zeugniß dafür, daß König Leopold die Annahme der Krone Belgiens niemals zu bereuen hatte. Die const'tutionelle Monarchie in Belgien ward im eigentlichsten Sin ne des Wortes die Bahnbrecherin deS Liberalismus auf dem Continente. Die Tüchtigkeit des belgischen Volkes und die weise Mäßigung seines Monarchen bildeten vereint ein nachahmungswürdiges Beispiel von unwiderstehlicher Wir kung. Die Verfassung Belgiens schwang sich zur Mustergiltigkeit empor, und mag auch heutzutage der corrupte Einfluß bonapartistisch-bismarck'scher Staatskunst vorübergehende Erfolge feiern, und mögen deren Schildträger auch auf den belgischen ConstitutionalismuS als eine abgethane, überwundene Größe Hinweisen, — die Grundsätze der belgischen Verkostung werden die bonapartistischc und neupreußische Herrlichkeit gleich dem von ihnen entfessel ten NationalitütSschmindel überdauern; denn in ihrer allgemeinen Anwendung allein liegt das Mittel, den Staaten unseres ContinentS die schönsten Güter der politischen Freiheit und des Friedens zu sichern. ES war daS große Verdienst des Königs Leopold, durch seine vierund dreißigjährige Regierung den ConstitutionalismuS in Belgien bis zur Unver- tilgbarkeit entwickelt zu haben. Sollte sein Tod auch Gefahren für die Un abhängigkeit Belgiens heraufbeschwören, die er mit in unseren Tagen fast bei spielloser Staatsklugheit seinem Lande fernzuhalten verstand, so kann Frank- reich wol das Territorium Belgiens,, nimmer aber seinen Freiheitssinn absor- biren. Dieser würde ein Ferment bilden, welches das große französische Volk rasch in Gährung versetzen und der Erniedrigung entreißen würde, in welche eS seit geraumer Zeit versunken scheint. Die Einverleibung Belgiens wäre auch ohne europäische Coalition die Todesstunde des BonapartiSmuS, der in seiner heutigen Gestalt im coustitutionellen Frankreich mit der Schnelligkeit deS Blitzes - zur Unmöglichkeit werden würde. Es mar keine geringe Arbeit, die Freiheit Belgiens nicht nur zu erhalten, sondern in solchem Maße zu be festigen, und sind wir auch nicht der, Meinung, daß die Schicksale der Völ ker unwiderruflich bestimmt werden durch die persönlichen Vorzüge ihrer Für sten, so fordert eS doch die Gerechtigkeit, anzuerkennen, daß König Leopold'« Regierung mächtig dazu beigetragen hat, Belgien zu dem zu machen, ma« eS heute ist und hoffentlich bleiben wird. Al« 1848 der große Sturm zu wehe» begann, der so gewaltige Verheerungen anrichtete, blieb Belgien davor be wahrt. Einen Augenblick schien eS, als wollten die Belgier gleich ihren Nach barn die Republik proclamiren, und König Leopold erschrak nicht vor dieser Eventualität. Er machte keine Miene, sich den Belgiern, die ihn zum Könige 28S. Erscheint rag lick» mit Ru-nadme de- Montag-. Donnerstag, den 14. Deeember. 1865 Zuiertioutgedühre» o,e gespal- tene Zeile 8 Pfennige. Tage- und Amtsblatt filr die Gerichtsämter und Stadträthe Grünhain, Johanngeorgenstadt, Schwarzer Aue, Elterlein, Hartenstein, Lößnitz, Nenstädtel und Zwönitz.