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MMWer PMsfMO Tage- und Ämlgblall / HL Erscheint täglich Mit ^üluadmc LUL. ' dt» «»«tag». Sonntag, den 17. December. >6721) Otto Uhlmann^ Ullmann. (6718—20) ^UvUHU8b«IiLN»tMLvIu»IK ständen sind den IS. Jannar 1868 und die darauf folgenden Tage jedeSmal von Vormittags 9 Uhr an, terminlich anberaumt worden, was mit dem Bemerken hierdurch bekannt gemacht wird, daß die Auction Vom IS. Januar 1886 ab n die bis Zur öffentlichen, gegen sofortige Baarzahlung zu bewirkende« Versteigerung einer bedeutenden Anzahl zu den ConcurSmaffen der Herren Wilhelm Ferdinand Wolf, Moritz Iulius Wolf und Hermann Ferdinand Wolf, beziehentlich dcx Firma Ferdinand Wolf und Söhne hierselbst ge höriger Mobilien an Comptoir- und Geschäftsutensilien, MeubleS, Kleidern, Wäsche, Hau»- und Wirthschafttgeräthschaften und verschiedenen andern Gegen- Der Stadtrat h. Clauß. In Folge Antrags vom 11. diese- Monats ist heute die auf Folium 32 de» hiesigen Handelsregister» eingetragene Firma: in Bockau wieder gelöscht worden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Schwarzenberg, den 14. December 1865. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Wichmann. zunächst in dem zur ConcnrSmasse Herrn Hermann Ferdinand Wolf gehörigen Hause cat. Nr. 152, Vom 18. Januar 1866 ab aber in dem Herrn Wilhelm Ferdinand Wolf gehörig gewesenen Hause Cat.-Nr. 10 hierselbst abgehalten werden soll und daß in der Behausung Herrn Herrmann Ferdinand Wolfs insbesondere auch eine Parthie Farbewaaren und Säuren, sowie verschiedene Färbereiutensilien, mit welchen dortselbst der An fang gemacht werden wird, in dem Hause Herrn Wilhelms Ferdinand Wolfs aber unter Anderem auch eine Parthie fertige und rohe Tuche, sowie verschiedene zum Betriebe des Tuchhandels gehörige Geschäftsutensilien, mit welchen Gegenständen in dem zuletzt gedachten Hause die Auction begonnen wer den soll, mit zur Versteigerung gelange« werden und daß specielle Auctionskataloge außer an hiesiger Gerichtsstelle und bei dem Concursvertreter, Herrn Ad« vocat Ullrich in Reichenbach, auch in der Restauration znm Rathskeller und in den Gasthöfen zum deutschen Hause und zum Brühl hierselbst, sowie in der ' Bahnhofsrestauration zu Wiesenburg einzusehen, nicht minder gegen Erlegung der Copialgebühren von hier au» zu erlangen sind. Königliches Gerichtsamt Kirchberg, am 12. December 1865. Zumpe. Bekanntmachung. Um den vielen Anfragen über das Feilhalten, zu dem vom 20ten bis mit 23te« dieses Monates in hiesiger Stadt abzuhaltenden WeihnachtSnÄM, zu begegnen, wird darauf aufmerksam gemacht, daß, wie auch in unserer Bekanntmachung vom 6ten dieses Monats markirt worden ist, nur Einheimische feil halten dürfen und daß diese selbstverständlich die Gewerbsberechtigung, wobei insbesondere auf die Bestimmungen in Z. ß. 5. 7. und 38. des Gewerbegese tzes vom 15. October 1861. hingewiesen wird, erworben haben. Schwarzenberg, am 15. December 1865. Der Stadtrath daselbst. Weidauer, Bürgermeister. (6525-26) Bekanntmachung. Bei Gelegenheit des am 4. dss. Mts. hier abgehaltenen Jahrmarkts ist, wie hier angezeigt, ein blaustreifiger Kattunbeutel, 8 bis 10 Thaler in Einthaler-, Guldem, ^Thalcrstückcn und kleinerer Münze enthaltend, von einem Verkaufsstande weg gestohlen worden. Behufs Wiedererlangung dieses Beutels mit dem angegebenen Inhalte und Ermittelung de» Diebes wird dies hiermit bekannt gemacht. Lößnitz, am 15. December 1865. DerStadtrath. i. v. Keil. Tagesgeschichte. Deutschland Oesterreich. Pesth, 14. Dec. Abends fand ein glänzender Fackelzug von mehr als 5000 Bürgern nach dem Ofener Schloß statt Ofen, 14. Dec., Mittags. Die LandtagSeröffnung fand soeben auf der Ofener Burg durch den Kaiser statt. Die Thronrede drückt den Wunsch aus, daß die Ausgleichshindernisse beseitigt würden, welche bisher hauptsächlich durch Verschiedenheit der Ausgangspunkte «Rechts verwirkung einer-, starre Rechtscoutiunität anteserseitS) entstanden wären. Der Kai ser nimmt als Ausgangspunkt die pragmatische Sanction, womit sowohl die Auto nomie der Rechtsgestaltung Ungarns, als der untrennbare Verband aller Länder der Monarchie gewährleistet werde. Im Sinne der pragmatischen Sanction sei vor Allem das gegenseitige Vcrhältniß der^Länder der Ungarnkrone zu regeln. Daher sei die Einberufung des flebenbürger Landtags behufs Revision des Unionsgesetzes nöthig, gleichwie der ungarische Landtag aufgefordert werde, die bezüglichen Grsetzartikel von 1848 gründlicher Erwägung zu unterziehe»; hinsichtlich Croattens knüpft die Thron- rede an das Eröffnunasrescrlpt des croatische» Landtag«, und wird der Wunsch aus gesprochen, daß die VemchbarungSfrage über das RechtSverhältniß mit Ungarn im Einvernehmen beider Landtage gedeihlicher Lösung entgegengeführt werde. Haupt sächlich müsse auf Behandlung der allen Länder« gemeinsamen Angelegenheiten be sonderes Gewicht gelegt «erden, deren Existenz schon in der pragmatischen Sanction begründet, deren Behandlungsart aber bei geänderten Verhältnissen neue Gestaltung erheische, sowie weil mittlerweile auch den übrigen Reichsländern VerfassungSrechre gewährleistet wären. Diese gemeinsamen Angelegenheiten feien im Octoberdiplom bezeichnet Gemeinsame, verfassungsmäßige Behandlung derselben sei auch jetzt ein unabweisbare» Ersorderniß des einheitlichen Reichsbestandes und der Reich-Macht stellung, denen jede andere Rücksicht unterzuordnen wäre. Für die Behandlungsform für die Gerichtsämter Grünhain, Johanngeorgenstadt, Schwarzenberg und Wildenfels, sowie für die Stadträthe Aue, Elterlein, Grünhain, Hartenstein, Johanngeorgenstadt, Lößnitz, Neustädtel, Schwarzenberg, Wildenfels und Zwönitz. H auf das Jahr 1865 gefällige Steuer von —» 10Rgr. (65?5) Bekanntmachu Alle diejenigen hiesigen Einwohner, welche Hunde besitzen, werden hiermit aufgefordert, — - für jede» Hund zur Vermeidung executivischer Maaßregeln binnen 8 Tagen und längstens znm 29. December 1863 an hiesige Stadtcasse abzuführen. Johanngeorgenstadt, den 14. December 1865. ZüserrionSaebütr«» vir «evial- teveZtil. 8 Pfennige. I Preis viertelsidrlich IS Ngr. — Jnseraten-Annahme für dl» am Abend erscheinende Nummer di» Vormittag» 11 Uhr.