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Dienstag, den 7. November Erscheint titßtick »tt »usnadme de»«o«taz». 1WS VreiS vierteljihrlick 15 Rgr. — Juseraten-Annahme für die am Abend^ erscheinende Nummer bi« Vormittag« 11 Uhr. (5994—95) (5781—82) (6011—12) Bekanntmachung Kommende Ln,erHou»gebühren ^ir gespal tene Zeile 8 Dfennige. Wegen einer, höchst dringlichen Reparatur der über die Mulde bei Wiesenbnrg führenden sogenannten Höllenbrücke muß die letztere auf einige Lage und zwar vom 7. bi» mit 12. laufenden Monat» für Fuhrwerk abaefperrt werden. Zwickau, de»l 3. November 1865. Königliche Amtshauptmannschaft v Welck. von Vormittags 9 Uhr an, sollen in den Forstorten obere und niedere Zinnleithe, PauluSacker, Rothberg, am Stein'schen und Alberodaer Weg, nachverzeichnete Hölzer, al«: 156 Stück 3 bis 5zollige Fichtenstangen, 30^ Klftrn. weiche Stöcke und « eine Quantität Dürrhölzer gegen sofortige Anzahlung der Hälfte der ErstehungSsumme an den Meistbieteudeu versteigert werden. VorsammlungSort Vormittags halb 9 Uhr beim Schützenhause. Lößnitz, am 3. November 1865. Der Rath der Stadt Lößnitz. Ur. Krauße. kekavirntmaekunK. In GemäSheit einer von der Königlichen KreiSdirection ergangenen Gcneralverordnung werden hierdurch die im Mandate vom 2. April 1796 ge troffenen Bestimmungen wegen des freien Herumlaufens der Hunde anderweit in Erinnerung gebracht und eingeschürft, mit der Anweisung an sämmtliche Polizeiorgane, darauf sorgsam Acht zu haben, daß alle frei herumlaufende Hunde mit vorschriftsmäßigen Beißriemen oder Beißkörbe versehen sind, auch die jenigen Eigenthümer von Hunden, welche dieser Anordnung nicht nachkommen, zur Strafe zu ziehen. Hierbei wird zugleich darauf aufmerksam gemacht, daß der gedachten Bestimmung da» ganze Jahr hindurch und nicht unter Beschränkung auf einen gewissen Zeitraum nachzugehen ist. Schwarzenberg, am 2. November 1865. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Wichmann. 2) an dieselben höchsten Regierungen das Ersuchen zu stellen, daß sie auf die Aufnahme des Herzogthums Schleswig in den Deutschen BuiW hin wirken; 3) für diesen Fäll, und sobald die in dem Bundesbeschlusse vom 6. April d. I. ausgesprochene vertrauensvolle Erwartung sich erfüllt haben werde, die Bereitwilligkeit zum Verzicht auf den Ersatz der ExecutionSkosten bezüglich Holsteins und Laucnburgs und zur Betheilignng an Tragung der Kriegskoste» bezüglich Schleswigs zu erklären, sei es, daß der Bund in seiner Gesammt- heit für die Kriegslasten anfkommt, oder daß ein verhültnißmäßiger Antheil von denjenigen Bundesstaaten, welche an der Kriegführung nicht betheiligt waren, übernommen wird." Unter Bezugnahme auf diesen Antrag haben in der Sitzung vom 24. August d. I. die höchsten Regierungen von Oesterreich und Preußen der Bun desversammlung eine zwischen ihnen am 14. August d. I. verabredete und am 20. desselben Monats von den beiden hohen Monarchen genehmigte Ue- bereinkunft mitgetheilt, welche die Verwaltung der Herzogthiimer provisorisch ordnet. Damit war die Eröffnung verbunden, daß die beiden höchsten Re gierungen ernstlich bemüht seien, die Frage der Elbherzogthümer einer defini tiven Lösung zuzuführen, und das Ersuchen gestellt, hohe Bundesversammlung wolle dem Ergebnisse der weitern Verhandlungen zwischen Oesterreich und Preußen mit Vertrauen entgegensehen, indem zugleich weitere Mittheilunge» Vorbehalten wurden. Auch diese Vorlagen wurden dem obengenannten Aus schüsse zugewiesen. Nun ist aber dir versprochene Lösung der schleswig-holst. Frage bi- auf Tagesgefehichte. Deutschland. Frankfurt a. M., den 4. Novbr. In der heutigen Bundestagssitzung wurde von Baiern, Sachsen und Großherzogthum Hessen der angckündigte Antrag in der schleswig-holsteinschen Angelegenheit eingebracht. Oesterreich und Preußen verlangen, auf Grund des ß 24 der Geschäftsordnung, die Ver handlung heute auözusetzcn, welcher Antrag hinreichend unterstützt wurde, und die Bundesversammlung beschließt hierauf, über die im Anträge vorgcschlage- ne geschäftliche Behandlung in 14 Tagen abzustimmen. Der heute, am 4. Novbr., eingebrachte Antrag von Baiern, Sachsen u. Hessen- Darmstadt gründet sich zunächst auf den, von denselben Regierungen eingebrachten Antrag vom 27. Juli d. I. Jener Antrag vom 27. Juli lau tete aber wörtlich: „Hohe Bundesversammlung wolle beschließen: 1) an die höchsten Negierungen von Oesterreich und Preußen die Anfra ge zn richten, welche Schritte sie gethan haben oder zu thun beabsichtigen, um eine definitive Lösung der bezüglich der Elbherzogthümer noch schweben den Fragen herbeizuführen, ob dieselben insbesondere gesonnen sind, eine aus freien Wahlen hervorgehende allgemeine Vertretung des Herzogthums Holstein in Gemeinschaft mit einer gleichen Vertretung de« Herzogthums Schleswig zur Mitwirkung bei jener Lösung zu berufen, und für welchen Zeitpunkt diese Einberufung, deren Beschleunigung sich aus den angeführten Gründen al« in hohem Grade «ünschen-werth darstellt, in Aussicht genommen werden kann; -er Königliche« Amt»ha«ptmannfchaft Zwickau, die bevorstehende MannschnftSauShebung betr. Die unterzeichnete Amtshauptmannschaft sieht sich genöthigt, auf die, bezüglich ihrer Bekanntmachung vom 23. vor. Monats, die bevorstehende Mann schaftsaushebung betreffend, in Nr. 255 des Erzgebirgischen VolksfrenndS bedauerlicher Weise sich eingeschlichenen Druckfehler hierdurch aufmerksam zu ma chen, indem die Gestellung der militairpflichtigeu Mannschaften au« Breitenhof, Breitenbrunn, WittigSthal, Jugel, Steinbach mit Sauschwemme, Steinheide« mit Fällbach und Erlabrunn, au« den Städten Johanngeorgenstadt und Schwarzenberg, sowie aus Crandorf, Langenberg, Erla, RitterSgrün, Grünstädtel- Wildenau, Pöhla mit Pfeilhammer nicht, wie in obiger Nummer angegeben, den 24., sondern den 27. November stattzufinden hat und der ReclamationS, Termin nicht auf den 13., sondern auf den 18. December anberaumt worden ist. Zwickau, den 4. November 1865. Königliche Amtshauptmannschaft. v Weick Krzgekirgischer PMsfrewd. Tage- uni^ümMall für die Gerichtsämter und Stadträthe Grünhain^Joyanngeorgenstadt, Schwarzellberg, Wildenfels, Ane, Elterlein, Hartenstein, Lößnitz, Renstädtel und Zwönitz.