Volltext Seite (XML)
Anfang idttl nSübung da auf M—8) so wie l. 2z u. )5—61) nen sind, chen zu anen so- man« kreib, ihnen- el, Di >anna- iinzeluen u seinem l Herzen daß der nter. irlein isl schlagcne Der ofe „zur ,—36) Mde ii gesucht Zwönitz, r. ant schütz- Getzrauch » 3 Stink !—94) L-'A, isentzahn. m. Atzes. 5 0 io 0 tz 40 0 w -- 5 IN — 0 IN Ätz 0 IN55 n. dtachl». - 5 - 0 5 S5 5 5 >5 N 5 55 0 6 15 0 « 45 186b. ' Vi Pi- ' 6-P' MLülr. IrzgeArgischer IMsfMO. Tage- und Amtsblatt mr die GcrichtSämter und Stadträche Grünhain, Jolmnnacorqenstadt, Schwarzenberg, Wildenfels, Aue, Elterlein, Hartenstein, Lößnitz, Nenstädlel und Zwönitz. ! Dienstag, den 14. NovEber^^uM^ Preis viertelsitzrli» iS Star. — Jnseraten-Annahme für die am Ätzend erscheinende Stummer bis Vornüttag« 11 Uhr. «6050-51 Erlaß an die Gerichtsämter und Stadträthe in den Schön-urg'schen Receßberrfchaften. Die bevorstehende Rekruten-Aushebung betreffend. In Beziehung auf die bevorstehende Rekruten-Aushebung wird den Gemeindeobrigkeiten des hiesigen Bezirks zur Rachachtung bekannt gemacht, daß nicht nur die im Jahre 1845 gebornen, sondern auch die aus frühem Altersklassen nachznstellenden Mannschaften, als: Familen-Ernährer, deren Ernährerschafl sich beendet bat, wegen Mangels an Maas, sowie wegen zeitlicher Untauglichkeit Zurückgestellte, nach 8. 6 des Gesetzes vom 1. September 1858 und st. 1 und 8 deS Gesetzes vom 23. Februar 1864, demnach aber nicht die in die Dienstreserve versetzten Mannschaften, bezüglich deren eS bei der am 1. dieses Mo nats zu bewirken gewesenen Anmeldung bei ihren resp. OrtSobrigkeiten bewendet, an folgendes. Tagen und Orten früh H 9 Uhr vor der «uöhebungöcommisfion sich persönlich zu gestellen haben, alS: I. im Rathhause zu Hartenstein den 28. November d. I. die Mannschaften auS den in das GerichiSamt Hartenstein einbezirkten Orten; II. im Rathhanse zu Lößnitz den 29. November d. I. di« Mannschaften auS der Stadt Lößnitz und der in das GerichtSamt Lößnitz einbezirktenDörfern; III. im Rathhause zu Lichtenstein den 1. Deeember d. I. die Mannschaften auS den Städten Lichtenstein und Callnberg, sowie aus den Dörfern Bernsdorf, Hohndorf und Rödlitz; den 2. Deeember d. I. die Mannschaften auS den Dörfern Neudörfel, Mülsen St. Jacob, Jüdenhain, St. Micheln, Stangrndorf, Kuhschnapptlund Rüßdorf; IV. im Rathhause zn Hohenstein den 4. December d. I. die Mannschaften auS den Städten Hohenstein und Ernstthal, ingleichen auS den Dörfern Langenberg und MemSdors; den 5. December d. I. die Mannschaften auS den Dörfern Oberlungwitz, GerSdorf und HermSoorf; V. im Rathhause zu Waldenburg de» 7. December d. I. die Mannschaften der Stadt Waldenburg und den in das GerichtSamt Waldenburg einbezirkten Dörfern; VI. im Schießhause zu Meerane den 8. December d. I, die erste« 120 Mannschaften auS der Stadt Meerane; den 9. December d. I. die übrigen Mannschaften aus der Stadt Meerane und die Mannschaften aus den in daS GerichtSamtMeerane einbezirktenDörfern; VII. in Hahn'S Restauration zu Glauchau den 11. December d. I. die erste Hälfte der Mannschaften aus der Stadt Glauchau; den 12. December d. I. die zweite Hälfte der Mannschaften ans der Stadt Glauchau; den 13. December d. I. die Mannschaften aus den in das GerichtSamt Glauchau einbezirkten Dörfern Zugleich ist zum ReclamationStermme der 16. Deeember dieses Jahres in Hahn'S Restauration zu Glauchau anberaumt worden und haben Diejenigen, welche auS irgend einem Grunde auf gänzliche Befreiung vom Militärdienste oder auf zeitweilige Zurückstellung Anspruch zu haben glauben, gedachten TageS, Vormittags von 9 — 12 Uhr, bei Verlust deS Reklamationsanspruchs vor der AuShedungScommisston sich persönlich einzufintzen, ihre Rekla ¬ mationsansprüche, soweit sich solche nicht auf körperliche Beschaffenheit begründen, durch obrigkeitliche Zeugnisse — hinsichtlich deren von den Obrigkeiten der Vorschrift 8- 73 der Ausführungs-Verordnung vom 1. September 1858 genau nachzugehen ist — nachzuweisen und dann ihrer Bescheidung sich zu gewärtigen. Hierbei wird noch bemerkt, daß die Anmcldungslisten, bei deren Ausfertigung insbesondere den Vorschriften in §8. 24, 28, 33 — 35 der angezogene» Ausführungsverordnung genau nachzugehen ist, nach 36 dieser Verordnung spätestens den LS. November dieses JahreS sammt den zugehörigen Gc- burtSlisten, GeburtS- und Gestellscheincn anher einzureichen sind. Hinsichtlich der bei den Aushebungen 1859—1864 als Ernährer zurück - und unter Controlle gestellten, in den vorbemerkten Listen unter ä auszufüh renden Mannschaften ist darüber pflichtmäßige Anzeige zu erstatten, ob die Verhältnisse, welche ihre Befreiung herbeigeführt haben, unverändert fortbestehen, und sie ihre Ernährerpflichten vollständig erfüllt haben. Bei den im Auslande gebornen Mannschaften ist nach 8- 32 der mehrerwähnten Verordnung die Staatsangehörigkeit genau zu ermitteln und daS Er gebniß anzuzeigen. — Dafern sich unter den angemeldeten Mannschaften solche befinden, die wegen begangener Verbrechen mit Zuchthaus^, Arbeitshaus - oder Gefängnißstrafe belegt worden, oder welche als Vagabonden zu betrachten find, oder sich in Untersuchung befinden, ist solches, bez. der Stand ver anhängigen Untersuchung in der letzten Spalte der Anmeldungsliste anzugeben, auch sind nach Befinden die UntersuchungSacten der Aushebungscommission spätestens am ReclamationStage zur Einsicht vorzulegen. Gesammt - Canzlei Glauchau, den 5. November 1864. Der Director und Amtshauptmann. Neumann Bekan n t m a ch u n g. Auf Folium 29 des hiesigen Handels-Registers, die Firma W. Pöschmann St Comp. in Elterlein betr., sind am untengesetzten Tage folgende Einträge und zwar auf der ersten Rubrik unter Nr. 2.: „die Firma W. Pöschmann St Eomp. in Elterlein firmirt künftig E A. Büttner, lt. Anzeige vom 4. No vember 1865" und auf der zweiten Rubrik unter Nr. 2.: „der unter Nr. 1*. genannte Friedrich Wilhelm Pöschmann ist ausgeschieden, lt. Anzeige vom 4. November 1865" bewirkt worden. Grünhain, den 11. November 1865. Das Königliche Gerichtsamt. von Scheibner. kekavuntmaekunK, das freie Herumlaufen der Hunde betreffend. Die wegen Einschränkung de» HundehaltenS unterm 2. December 1864 in diesem Blatte veröffentlichten Bekanntmachung, Inhalt» deren Hunde nicht ander- in'» Freie gebracht oder gelassen werden dürfen, al» wenn dieselben an der Leine geführt werden oder mit einem zweckmäßigen Maulkorbe ver sehen sind, wird hierdurch mit dem Eröffnen in Erinnerung gebracht, daß dieser Anordnung nicht blo» auf eine atwikse »eit, sondern während de» ganzen wahres nachzugehen ist. "