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LrMlnnDjer AMsfremö. Tage- und Anlkblaii ffrr die Gerichtsämter und Stadträthe Grünhain, Johanngeorgenstadt, Schw^ Wildenfels, Ane, Elterlein, Hartenstein, Lößnitz, Nenstädtel und Zwönitz. L«L.! ! Sonnabend, den 11. November. 1 186». Preis viertelsäbrlieb IS Rar. — Jnseraten-Annahme für die am Abend erscheinende Nummer bis Vormittag» 11 Uhr. . 'V - - — ... - ——— hat sich die in Nr. 256 de» Crzgebirgischen Volksfreunde- abgedruckte öffentliche Vorladung des Armenhausbewohners Carl Gottlob Rast vchrLem« ter durch dessen Einlieferung. Schwarzenberg, am 7. November 1865. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Wichmann. S. E" Bekanntmachung. In Gemäsheit einer Generalverordnung der Königlichen KreiSdirection zu Zwickau werden die wegen des freien Herumlaufens der Hunde getroffe nen Bestimmungen des Mandats vom 2. April 1796 nochmal- mit dem Bemerken eingeschärft, daß die Eigenthümer von Hunden, welche selbige ohne vor schriftsmäßigen Beißriemen oder Beißkorb versehen herumlaufen lassen, unnachsichtlich mit der in tz. 2 des gedachten Mandats angedrohten Strafe «erden belegt werden. Hierbei ist noch darauf aufmerksam zu machen, daß der fraglichen Bestimmung da» ganze Jahr hindurch und nicht unter Beschränkung auf einen gewissen Zeitraum nachzugehe» ist. Königliches Gerichtsamt Johanngeorgenstadt, am 7. November 1865. von Buchner. ' ' B e k a n n t m a ch u n g. Nachdem Herr Schichtmeister Hehn in Johanngeorgenstadt das in seinem Alleineigenthum befindliche Berggebäude JbyknS Fundgrube am Krauichsee in GlaShütter Forstrevier bei nnS loSgesagt hat, ist dasselbe nunmehr auflässig geworden. — In Gemäsheit ß. 69 des Berggesetzes vom 22. Mai 1851 und H. 46 der dazu erlassenen Verordnung vom 16. December 1851 wird die» mit dein Bemerken andurch öffentlich bekannt gemacht, daß 1>en etwaigen Gläubigern de- Berggebüude- Jbhku« Fundgrube am Kranichsee das Recht zusteht, binnen einer Frist von drei Monaten, von dieser Bekanntmachung an gerechnet, auf gerichtliche Versteigerung genannten Bergwerkseigenthums anzutrage» und ihre Befriedigung aus demselben zu verlangen. Schwarzenberg, am 4. November 1865. Das Königliche Bergamt daselbst. von Frömberg. Holz - Auktion. Im Gasthofe zu Rautenkranz sollen Dienstag, den 21. November dieses Jahres, von früh 9 Uhr an, nachverzeichnete im Sachsengrunder Forstrevier aufbereitete Brenn-Hölzer, und zwar: 1^ buchne Scheitklaftern l. El., 247 weiche gute dergl., 674 „ wandelbare dergl., 11s „ Rollklaftern I. El., 334 „ Stockklaftern, 96z „ Aesteklaftern in den Bezirken: Galgen, Pyrawald und Schneehübel einzeln und partienweise gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Auction bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden ver« steigert werden. Wer die zu versteigernden Hölzer vorher besehen will, hat sich an Herrn Oberförster Berger in Morgenröthe zu wenden oder auch ohne Weitere» in die genannten Forstorte zu begeben. Königliches Forstverwaltungsamt Auerbach, den 6. November 1865. A. Schumann. . F. Toepelmann. Bekanntmachung Die Einschränkung des Hnndehaltens betreffend Hoher Anordnung gemäß und nach mehrfach in öffentlichen Blättern enthaltenen Nachrichten über Unglücksfalle, welche durch tolle Hunde zeither vorgekommen sind, finden wir uns veranlaßt, die Bestimmungen deS wegen Einschränkung des HundehaltenS und der Vorkehrungen wider da» freie Hemm laufen der Hunde erlassenen Mandat» vom 2. April 1796, nämlich: „Niemand soll seinen Hund außerhalb de» Gehöfte-, oder der Behausung frei herum laufen lassen. Bringt er ihn auf die Straße, so hat er ihn an einer Leine rc. zu führen oder e» muß derselbe mit einem Beißriemen oder mit einem Maulkorbe versehen sein, bei Strafe von 10 Ngr. zur Armencaffe. Die» gilt auch von Denen, die der Hunde zu ihrem Gewerbe benöthigt sind," emzuschärfen und bemerken hierbei, daß die, welche diesen Bestimmungen zuwiderhandeln, unnachsichtlich bestraft werden. Zwönitz, am 8. November 1865. DerStadtrathdaselbst. vr Steeger, Bürgermeister.