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für die GeriAtsümter und Stadtrüche Grüuhain, Iovaungcorgenstadt, Schwarzenberg, Wildenfels, "7.?'^,Donnerstag, dm 26. Oktober. 18KL. Stein-Anfuhrverdingung (5783) LS soll « an tamt. Bdn dem Unterzeichneten GerichtSamte soll vr Steeger, Bürgermeister. <5781—82) auf der auf der auf der auf der auf der Eibenstock - Muldenhammer - HuttdShübler Straße, Wildenthal - CarlSfeld«Rautenkranzer Straße, Schönheide - Schnarrtanner Straße, die städtische« Abgabe« betress^vb Diejenigen, welche noch mit der Bezahlung ihrer Tommim-, Almosen- und Schulanlagen oder de- Schulgelde- im Rückstände sinh, «erden hiermit aufgefordert, ungesäumt ihrer dieSfallsigen Verpflichtung nachzulommen. (5723-25) Bekanntmachung. ES soll demnächst die ErgSnzung-wahl des Stadtverordneteu-Lollegii vorgenommen «erden. Nach Vorschrift 8 73 e der allgemeinen Städteordnung sind jedoch hierbei alle diejenigen Bürger auSzusch ließen, welche sich mit Abeutrichtung. der Lande-- oder Gemeindeabgaben ganz oder -um Theil länger, al» zwei Jahre im Rückstände befinde«, so lange diese Reste unabgeführt bleiben. Demgemäß werden diejenigen Bürger hiesiger Stadt, welche dergleichen Abgaben auf die erwähnte Zeit di» jetzt unberichtigt gelassen haben, zu deren sofortigen Erledigung bei Verlust ihres Wahlrechts für gegenwärtige Wahl andurch anfgefordert. Zwönitz, am 2o. October 1865. Der Stadtrath das. Preis viertelführlich IS Ngr. — Jnseraten-Amrahme für die am Abend erscheinende Rümmer bi- Vormittag« 11 Uhr. von Vormittag- 10 Uhr ab, im Gasthofe zur Stadt Leipzig in Eibettstock, die Anlieferung des Unterhaltung-- Material» für die nachbemerkten Chausseen und nkchtchaMrteu Straßen auf da» Jahr 1866, und zwar: auf der 1., 2., 3., 4., b., 7. und 8. Abtheilung der Schneeberg - Eibenstock - Carl-bader Chaussee, auf der Fribus-Sauersacker Zollstraße, 1 ., ?., 3. und 4. Abtheilung der Schneeberg-Auerl^cher (Hausser, 2 . Abtheilung der Eibenstock- Auerbacher Chaussee, IMßirgWer IMHMO. Tage- und Ämtsblall lb6bi-54) - Bekanntmachung. Nachdem von der hiesigen Abschätzungs-Deputation das Cataster der außerordentlichen städtischen Schul- und Kirchen-Anlage für da» laufende Jahr aufgestellt und an un» abgegeben worden ist, so bringen wir solche« andurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Senutniß, daß da» vorgedachte Cataper von heute ab vier Wochen lang und bis spätesten» de« 17 November dieses Jahres in der Wohnung des unterzeichneten Bürgermeister« zur Einsicht«nahme Jedermann», jedoch nur bezüglich der ihn selbst betreffenden Nachrichten, ««»liegt, Reclamationen dagegen bi» zum vorgedachten Zeitpunkte schriftlich bei uns anzubringen sind, später ««gebrachte aber kür versäumt zu erachten und unberück sichtigt gelassen werden. Gleichzeitig wird noch darauf aufmerksam gemacht, daß die in diesempCataster aufgeworfene« Jahresbeiträge beziehendlich zur außerordentlichen städtischen Schul-und Kirchen-Anlage längsten« bi» zum 6 December dieses Jahres an den hiesigen Communanlageneinsammler, Herrn Stadtcässirer Schwarz hier, zu berichtigen sind und daß die Forenser durch sofortigeMMHtiGmg ihrer Beiträge die mit der schriftlichen Notification derselben verbundenen Botenlöhne vermeiden können. Grünhain, am 17. October 1865. DerStadtrathdas. Viehweger, Bürgermstr.- auf der Schneeberg-Zschorlau-Bockauer Str ' die Mindestfordernden, unter den im Termine bekannt zu machenden Bedingungen öffentlich verdungen werden, wozu man Dingelustige hierdurch rtnladet. Zwickau und Schwarzenberg, am 23. October 1865. Königl. Amtshauptmannschast. Königl. For - . / P. Weick. " Oes da» zum Nachlasse weil. Carl Friedrich AbendrotHS in Hohndorf gehörige, unter Nummer 44 des Brandkataster» daselbst gelegene, auf Folium 53 de» dasigen Grund- und Hypothekenbuchs eingetragene, 39 Acker 267Qu.-R. Flächeuraum haltende, «ob Nr. 70»., 70b., 70c., 324, 325, 326, 332 333 334, 335, 336, 337, 338, 339 und 421 im Flurbuche verzeichnete und mit 484, »7 St.-Eiuheiteu belegte Handfrohngut sammt Zubehör, welche« ohne Berücksichtigung der Oblasten 7509 Thlr. — - — - gerichtlich gewürdert worden ist, auf Antrag der Erben unter den im Termine bekannt zu ma chenden Bedingungen an Ort und Stelle subhastirt werden. Unter Bezugnahme auf den an hiesiger Amtsstelle, sowie im Gasthofe „zum Lamm" und ip der Wölfischen Schänke in Hohndorf au-hängenden Anschlag wird solche« daher hierdurch bekannt gemacht. Lichtenstein, am 27. September 1865. Fürstl. Schönburg. Gerichtsamt daselbst. Hecker, Au^ Elterlein, Hartenstein, Lößnih, Renstädtel und Zw-nitz.