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FrMßirgWr UMsfmmh. .'Ii/ Tage- und ämköM für die Gerichtsümter und Stadtrüche Grünhai», Johanngeorgenstadt, Schwarzenberg, Wildenfels, Aue, Elterlein, Hartenstein, Lößnitz, Renstädtel und Zwönitz. ' I n «'s..,» Dimstag, den 1g. Jnni. ! 1 iW? PktiS vierteljährlich IS Ngr. — Juscrateu-Auuahme für die um Abend erscheinende Nummer di- Vormittag» 11 Uhr. Holz - Auktion. 2m Gmchhofe zu Rautenkranz sollen DiENstag, den 2«. Juni dieses Jahres, von früh 9 Uhr an, folgende Nutzhölzer: 1) vom Brunndöbraer Forstrevier, in den Bezirken am Dürrbach und Goldberg, Abteilungen 8, 9, 53, 55, 369 Stück Stümme, von 4j—9 Zoll Mittenstärk«, 89 „ 4, 5 bis 6 zöllige weiche Stangen, 2005 „ weiche Klötzer, 7—22 Zoll oben park, 2) pom Tannenhäuser Forstrevier, in den Bezirken Saubachhäuser und Flecken, Abteilungen 23, 43—45, 10 Stück Stämme, von 10z bis 13^ Zoll Mittenstärke, 215 „ „ „ 4j bis 8z „ „ 1511 „ weiche Klötzer, 7—26 Zoll oben stark, Sz weiche Nutzklastern, N und lll. El., einzeln und parttenweise gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Begin« der Auction bekannt zu machenden Bedingungen au die M«istiete»S-»l ver steigert werden. Wer die zu versteigernden Hölzer vorher besehe« will, hat sich an die betreffenden Königlichen Revierverwaltuuge« zu weuden odyc auch -W-Wei» tere- in die genannten Waldorte zu begeben. Königliches Forstverwaltungsamt Auerbach, den 6. Juni 1865. A. Schumann. F. Toepelmann. ' "E- Dekan n t m achung. Gesetzlicher Vorschrift gemüS sind die Landtagswahllisten alljährlich im Monat Juni einer Revision zu untenverfen. Es wird dies andurch mit dem Bemerke» zur öffentliche» Kenntniß gebracht, daß die Listen von jedem Betheiligten eingesehen werden können und daß etwaige Reclamationen rechtzeitig anzubringcn sind, da sofort nach erfolgter Anordnung emer Wahl die Wahllisten zu schließen und alle Personen, welche darin nicht eingetragen sind, an der ausgeschriebenen Wahl nicht Theil nehmen können, daher auch den bis dahin nicht erledigten Reclamationen keine weitere Folge zu geben ist. Königliche» Gerichtsamt Grüuhain, . den 9. Juni 1865. von Scheibner. M^ "E-w- Grasanction. Die Grasnutzung der der Obererzgebirgischen Waisenanstalt gehörigen Sauwiese in Großpöhla wird Freitag, den LV. Jnni, von Nachmittag 3 Uhr an, parcellenweise an Ort und Stelle verpachtet werden. Die Bedingungen werden vor dem Beginn bekannt gemacht. Großpöhla, den 7. Juni 1865. Die Loealinspectio» -es Obererzgebirgiseheu Waisenhauses daselbst. Tagesgeschichte. Deutschland. Oesterreich. Die Reise des Kaisers von Oesterreich nach Ungarn und sein mehrtägiger Aufenthalt dort scheint ein mächtiger Schritt zu der Aus söhnung zwischen der kaiserlichen Regierung und Ungarn zu sein. Wir wer den morgen in einem besonder» Artikel die hohe Wichtigkeit der Kaiserreise besprechen. Am 9. Juni abends hat der Kaiser von Pesth aus seine Rückreise nach Wien wieder angetreten. — Am 8. Juni hat der Finanzminister einen Gesetzentwurf im Abgeordnetenhause eingebracht, der sehr überrascht hat. Die ser Gesetzentwurf betrifft nämlich — eine neue Anleihe und zwar in der Höhe von 117 Mill. Aulden für den Fall, daß der beabsichtigte Staatsgüter verkauf nicht zu Stand« kömmt; kommt aber dieser noch zu einem Abschluß, so sollen nur 54 Mill. Gulden neborgt werden. Diese 54 Millionen sind aber unbedingt erfürderlich. — Dem Frankfurter Journal wird aus Men vom 8. Juni berichtet: „Wegen Zunahme der Spannung zwischen den beiden Großmächten ist die Zusammenkunft der Monarchen in Karlsbad fraglich ge worden." (Wir setzen hinter diese Nachricht vor der Hand einige??) Preuße«. Die Blätter der feudalen oder KreuzzeituugSpartet rühmen aauz gewaltig da» Gutachten der Kronshndici, in Bezug auf die Erbfolge in Gchle-wig-Holstein, in dem diese- Gutachten ganz zu Unguusten de-Augusten burger» au-gefallen sei. Und da» eben ist es, wa« der Kreuzjeitung-partci so große Freude bereitet. So schreibt die feudale Zeidler'sche Correspondenj in ihrer neusten Nummer: „Das Gutachten des KronshndikatS fällt nach reif lichster Prüfung derThatsacheu und Documente unbedingt gegen die Ansprüche des augustenburgischen Prinze» au«. Prinz Friedrich hat. durch dieThellnahme an der Cesston und an den Gelöbnissen seines Vater» vom 30. Dec. 1852 jeden Anspruch verloren, bei den Feststellungen über da» Schicksal der Herzoa- thümer in Berücksichtigung gezogen zu werden. Da- Recht und der politische Einfluß des Großherzogs von Oldenburg steigt also in demselben Maße, als die gekünstelten (?!) Ansprüche des Augustenburgers sinken." (Nun, daß nur die feudale Partei in Preußen nicht zu frühzeitig jubelt. Ls ist ihr schon manche Freude, die sie so gewiß erwartet hatte, in den Brunnen gefall««; hoffentlich wird ihr auch die jetzt gehegte Erwartung zu Wasser.) — In Be zug auf Vie Entfernung de» Augustenburger au» Schleswig Holstein ^vergleiche unsere vorg. SonntagSnummer) schreibt man ganz neuerdirm» der D. MH. Zeit, au« Berlin: Die preußische Regierung hält, wie die Provinzial-Eorre- spondenz eS aussprach, an ihrer Auffassung fest, wonach die Anwesenheit de» Erbprinzen von Augustenburg in SchleSwh-Hplstein mit den Verhandlungen der Landesvertretung unvereinbar ist. Wenn nun auch Immechi» Oesterreich in den offtcielleu Verhandlungen dm Wünschen Preußen» zu wideHrehm scheiut, so hat da» doch »och «ie gehindert, delß jene Wünsche schÜWch Gqüllzmg fanden, und in gegenwärtigem Falle scheint die österNlchffche RvAetttttg be«i« selbst jene Erfüllung im Stillen zu Ment, um wenigsten» dir Ar« zu ret-