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FrzgBirgWer W'ksfmmö. Tage- und ämtsAall für die Gerichtsämter und Stadträthe Grünhain, Johanngeorgenstadt, Schwarzenberg, Wildenfels Aue, Elterlein, Hartenstein, Lößnitz, Neustädtel und Zwönitz. Mittwoch, dm 7. Juni. ! 18SS. Preis vierteljährlich 1S Ngr. — Jnseraten-Anuahme für die am Abe,ld erscheinend« Nummer bi» Vormittags 11 Uhr. , ,. " . - —> --NH - I, -MV- - —7IH'lr l! n W—»ji» Si«n» V F«i»I Der Erinnerung tönen Freudenlieder Aus des Volkes Herren heut empor, Segenswünsche steigen fromm und bieder Auf zum Bau in tausendstimm'gen Chor; Denn es kam vor heute fünfzig Jahren, Friedrich Augnst in seilt Land zurück, Und das Volk in dicht gedrängten Schaaren Freute sich des Wiedersehens Glück. Viele sind inzwischen heimgegangen, Bielen fiel daS Buch des Lebens zu, Friedrich August eilte mit Verlangen Selbst der schönen Himmelsheimath zu. Schmerz durchzitterte des Volkes Herzen Als des Edlen treues Auge brach, Und im Glanz der Hellen Todtenkerzen Fiel manch' Thräne auf dem Sarkophag. Doch wir dürfen wieder mit Vertrauen Froh der Zukunft nun entgegen seh'n. Denn was jüngst mit Freud' erfüllt die Gauen, War das schöne Bild vom „Aüfersteh'n!" Wieder liegt aus treu bewährtem Stamme Li» „Friedrich August" in der Wiq^jttzt, In allen Herzen brennt die Freudenflamme, Für's ganze Land ist heut ein Jubelfest. (3945) Kühn. Löwe. (3041) (3052) Die Abfahrtszeit des von Zwickau »ach Schwarzenberg abgehenden sonntägigen Personen-Extrazuges findet, wie im Fahrplan bekannt gemacht ist, nachmittags 2 Uhr 10 Minuten statt. Leipzig, den 3. Juni 1865. Königliche Staatseisenbahn- Direction Frhr. v. Biederman« Unter Bezugnahme auf die Verordnung des Königlichen Ministerium« des Innern vom 12. April diese- Jahre-, die Errichtung eine- LandeSmsdi» cinalcollegiums betreffend und das jener Verordnung beigegebene Regulativ, wird andurch jeder vom Staate al- socher anerkannte, zur Ausübung der bümer- lichen Ehrenrechte in der Gemeinde seines Wohnorte« befähigte practische Arzt erster Llasse in dem Regierungsbezirke Zwickau, sowie unter denselben Vor aussetzungen jeder gesetzlich legitimirte Besitzer oder selbstständige Verwalter einer pharmaceutischen Officin veranlaßt, sich an der Dahl der außerordenttichttr Mitglieder de« LandeSmedicinalcollegium« und hierdurch zugleich an der Constituirung de- ärztlichen beziehentlich pharmaceutischen Kreisvereine« zu bechÄkiaen. -«>.. « außerordeutlicher Mitglieder des LandeSmedicinalcollegium-Seiten de« ärztlichen Krei-vettine- und eine« außerordentlichen Mitgliedes Setten de« pharmaceutischen KrelSvereineS erfolgt durch schriftliche Abstimmung: die Stimmzettel sind von dein Abstimmende« eigenhändig zu schreiben, mit Vor- und Zunamen zu unterschreiben, mit dessen Prwatpetschaft zu besiegeln und spätesten- bis Sonnabend, be« I. Juli d. I., Nachmittag-L Ühtz, zu welcher Zett die Auszählung der Stimmen und die Feststellung de« Wahlergebnisse- erfolgen so«, verschlöfsen, portofrei und mit der Bezeichnung: Bekanntmachung. Im Drechsler'fchen Gasthofe zu Wildenthal sollen Donnerstag, den I L Juni I 8 8 S, von Vormittags 9 Uhr an, ' folgende im Glashütter Forstreviere aufbereitete Hölzer, und zwar: 220 Stück weiche Stämme, von 5 bis 12 Zoll Mittenstärke, 1420 Stück weiche 6 eilige Klötzer, 6 bis 9 Zoll oben stark, 921 ,, ,, ,, ,, 10 ,, 27 ,, ,, „ 1 hartes Nutzstück, 9 " lang, 177^ Klaftern fell. weiche Brennscheite, 38^ „ „ „ Klöppel, in den Bezirken: an der Hirschlecke, dem Glashüttenbache, der weißen Halle, dem oberen Buchkamm, am Schulmeisterteich und am Carlsfelder Fußsteig, einzeln und partienweise gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden versteigert werden. Wer die zu versteigernden Hölzer vorher besehen will, hat sich an Herrn Oberförster Uhlmann in Wildenthal zu wenden. Königs. Forstverwaltungsamt Eibenstock, den 31. Mai 1865. Bekanntmachung. Gesetzlicher Vorschrift zufolge ist im Laufe dieses Monats mit Revision der Wahllisten für den Verwaltungsbezirk de- unterzeichneten Gericht-amte- zu verfahren. Man bringt Solches mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß, daß jedem Betheiligten die Einsicht der gedachten Listen an hiesiger GerichtS- amtsstelle freisteht und etwaige Reklamationen rechtzeitig hier anzubringen sind, indem sofort nach erfolgter Anordnung einer Wahl die Wahllisten für dj« dabei betheiligten Orte geschlossen werden und alle darin nicht eingetragenen Personen an der ausgeschriebenen Wahl nicht Theil nehmen können, auch etwai gen Reklamationen, welche bis dahin nicht erledigt sind, für diese Wahl keine weitere Folge gegeben werden kann. Johanngeorgenstadt, am 3. Juni 1865. Das Könial. Sächs. Gerichtsamt das. In JmerimSverwaltung: Schubert. « ,