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Erzgebirgischer Vollssreund. Tage- Md Smlsklatt für die GetichtSämter Grönhain, Johanngeorgmstadt, Schwarzenberg und Wildenfels; sowie Mr die Stadttäthe Aue, Elterlein, Grünhain, Hartenstein, Johanngeorgenstadt, Lößnitz. Neustüdtel, Schwar zenberg, Wildenfels und Zwönitz. 70 Sonnabend, den 2S. März. °,v.^ Vrei« »iertegährlich IL Nzr. — Jnseraten-Annabme für die a« Abend erscheinend» Nummer bi« Vormittag« H Ubr. Bekanntmachung. Zur Verwendung in Privatwaldungen können auch in diesem Jahre von den nachbenannten Revieren und in den nach- verzeichnrten Quantitäen gegen die dabei bemerkten Prelle abgegeben werden: I) Vom Lanter er Revier 150 Schock nordische Erlenpflanzen » Schock — - 3 Ngr. — -, 200 „ Tannenpflanzen . . » „ —- 10 „ —-, 130 „ Lerchenpflanzen . . » „ —- 1 „ 6 Pf., 10000 „ Fichtenpflanzen 3 u. 4 jährige » Schock —- — - 6 „ zu beziehen durch den Forstinspector Täg r in Läuter. 2) vom Sosa er Revier 1000 Schock Fichtenpflanzen 2—4 Jahre alt. pro Schock 1—1r Ngr., zu beziehen durch den Oberförster Edlich in Sosa. Schwarzenberg, am 22. März 1865. ' " Königliche Oberforstmeisterei daselbst. Curtins (1412—13) anberaumt worden. Be k a Seiten des unterzeichneten GerichtSamteS soll Bekanntmachung. Da- unterzeichnete Justizamt hat gegenwärtig mit der Urwahl zur Ergänzung der Gewerbekammer zu verfahren. AlS Schlußtermin für die Abgabe oder Einsendung der Wahlzettel ist -er IS. April I8«S den 31. März 1865 da- zu dem Schuldenwesen des Handelsmann- Friedrich August Weigel, in Raschau gehörige Haus- und Garten-Grundstück Nr. 143 deS Brand - Katasters, Nr. 143 deS Grund« und Hypothekenbuchs für Raschau, welches , am 17. Januar 1865 ohn Berücksichtigung der Oblasten auf 900 Thlr. —« —« gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unte Bezugnahme auf den an hiesiger GerichtSstelle auShängenden Anschlag hierdurch bekannnt gemacht wird. Schwarzenberg, den 24. Januar 1865. Königliches Gerichtsamt daselbst. Wichmann. " Nebel Tagesgeschichte Deutschland. Oesterreich. Wien, 21. März. Ueber die Instructionen, welche Freiherr v. Kübeck und Graf Blome bei ihrer gestern erfolgten Ab - reise von Wien nach Frankfurt und München mitgenommen haben, erfahren wir, daß Oesterreich den beabsichtigten baierisch-sächstschen Antrag am Bunde unterstützen wird. Was diesen Antrag selbst betrifft, so wird uns versichert, dah derselbe die Linie ei nes wohl wollenden Wunsches nicht überschreiten und sich darauf beschränken wird, die Wahrung des Bundesrechts in den Herzogthümern und die Unabhängigkeit des eventuellen Souveräns zu betonen. Boni nächsten 18. April an wird der Belagerungszustand im Königreich Galizien niit Krakau aufgehoben. Preußen. Auch am 2l. März galt die Sitzung des Abgeord netenhauses der Berathung deS allgemeinen Berichts der Budget- commisston und zwar zunächst wieder dem KriegSmtnisterium. Es ging abermals sehr warm bei der Debatte her und wollen wir heute nur die Rede des Referenten v. Forckeubeck mittheilen. Daraus werden unsere Leser abnehmen, dah an ein Nachgeben der Fort schrittspartei in der Mtlitärfrage schlechterdings nicht zu denken ist, v. Forckenbeck sprach aber: Die Regierung will und kann nicht nachgcien; das geht aus den Aeuherungen des Kriegsministers hervor. Der Antrag VI. ent hält nur eine Aenderung der Steuergesetzgebung. Fordert die Re gierung jetzt nicht weniger wie früher, so will sie sich nicht verglei chen. Wir haben agitatorische Zwecke durchaus nicht verfolgt, nur Thatsachen constatirt, und wenn ich einen Wunsch aussprechen soll te, so wäre es der, daß die liberale Presse von dem Berichte mehr Gebrauch macht, als es bisher geschehen. Nie ist man dem preu ßischen Abgeordnetenhause mit einer Forderung wie der jetzigen ge kommen, und was soll uns denn veranlassen, auf dieselbe emzugehen? Ein Vertrauen, das wir nicht haben können, nicht haben dürfen? Haben demr aber die Minister da« Vertraue« selbst des Landes? Nein, sonst existirte dieses Haus nicht. Wie kann das Ministerium von den Abgeordneten fordern, das Land zu belasten und des Mi nisteriums Last zu erleichtern? — Nach ausführlichen Äeußeruugen kommt Referent auch auf das Budgetrecht des Hauses zu sprechen. ' Der Finanzminister verwechselte das Etatsgesetz, das jede Regierung jedes Jahr haben muß, mit jedem andern Gesetze, ohne das sie recht gut regieren kann, während sie ohne Etatsgesetz gar nicht bestehen rann, denn nur auf Grund eines Etatsgesetzes raun die .Entlastung- - erfolgen. Die Krone kann uns schließen und auflösen, wenn sie will, aber erst, wenn sie ein vereinbarte« EtatSgesctz erhalten hat. Nie hätte irgend einer budaetlosen Regierung «ine Kammer irgend eine Steuer bewilligt, auch nicht eine konservative Kamui«. Es ist dringend nothwendig für den Bestand der Monarchie,' daß der gegenwärtige Mißbrauch des Vertrauens aufhört. Die ProvincialCvrrcspondenz mellet: Dm preußischen Trup- Jeder, welchem noch kein Stimmzettel zugegangen sein sollte, wird zur Abholung eines solchen hierdurch aufgesordcrt. Lößnitz, am 23. März 1865. Fürstl. Schönburg. Justizamt Stein allda. Vollert.