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Freitag, den 12. Mai R Vv. de» Montag«. Preiö vierteljährlich IS Rgr. — Inserate,»-Annahme für tzi^ «ck Abeud^chtinende NumM g« 51 Uhr. (2456—57) Berthold. (1296-98) 8uktz»8tati»n Seiten de- unterzeichneten Königl. GerichtSamteS sollen beziehentlich auf erneuerten Antrag Das Königliche Gerichtsamt daftlM In Jnterimsvenvaltung: '7^ Schubert. Bon der Königlichen KreiSdirection zu Zwickau ist Herr Gerichtsbeisitzer Reinhold zu Bockau als stellvertretender Feuerpolizei-Commissar im A> Districts ernannt worden. Zwickau, den 9. Mai 1865. Königliche Amtshauptmannschaft. In Jnterimsvenvaltung. Heymann. für die Gerichtsämter und Stadträthe Münhain, Johanngeorgenstadt, Schwarzenberg, Wildenfels* Aue, Elterlein, Hartenstein, Lößnitz, Neustädtel und Zwönitz/ die Christianen Sophien verw. Hutschenreuter geb. Winkler in Steinbach gehörigen beiden Wirthschaften, alS: 1) Wohn- und WirthschaftSgebäude, Nr. 9«. des BrandeatasterS und Nr. 6». deS Flurbuches, nebst den Patellen Nr. 6K. und 7 deS Flurbuches, Fol. 6 des Grund- und HypothekcnbucheS für Steinbach, 2) Wohngebäude, Nr. 6 im Brandcataster und Nr. 22». im Flurbuche, sammt den Parcellen Nr. 15, 22b., 23, 24 des Flurbuches, Fol. 3 deS Grund - und Hypothekenbuches für Sie nbach, von denen am 24. Januar 1863 der Compler sub 1) mit Berücksichtigung der Oblasten auf 2,406 Thlr. — - —dagegen der »uk 2) auf 728 Thlr. 27 Ngr. — - gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, waö unter Bezugnahme auf den-an hiesiger GerichtSstelle und im Steinbacher Gasthofe aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Johanngeorgenstadt, am 13. März 1865. Das Königl. Sachs. Gerichtsamt das. In JmerimSverwallung: S ck u b e r t. Bekanntmachung. Nachdem neuerdings wiederholt im Publikum Klagen darüber laut geworden, daß hiesige Bücker und Bictualienhündler zu leicht« Waaren führen, insbesondere die Brode, welche als sechspfündige zum Verkaufe kommen, bedeutend unter diesem Gewichte verkauft würden, so ergeht hiermit, da ein derar tiges, die Consumenten benachtheiligendes, nach Befinden sogar criminell zu rügendes Gebühren nicht geduldet werden kann, an alle Bücker und Brodver- käufer deS hiesigen Verwaltungsbezirkes die Weisung, bei Vermeidung von Fünf Thalern —- —- Strafe und nnnachsichtlicher Confi-cation de- zu leicht befundenen Brodes, nur vollwichtiges, eine bestimmte Anzahl Pfunde haltendes Brod in den Verkauf zu bringen, übrigen- auch künftig hin in den betreffenden Verkauf-localen die Taxe ihre« verkäuflichen Brode« zu Jedermann« Einsicht anSzuhängen. Zuwiderhandlungen, welche durch die mit Vornahme von Revisionen beauftragten Ortspolizeiorgane zur Kenntniß der unterzeichneten Behörde ge langen, werden streng geahndet werden. ' Johanngeorgenstadt, am 10. Mai 1865. Tagesgeschichte. I« Preußen wird also das Zerwürfniß fortdauern zwischen Regierung und Abgeordnetenhaus, oder was dasselbe sagt: zwischen Regierung und der großen Mehrzahl des preußischen Volkes; denn abermals hat sich das preußische Abgeordnetenhaus in mehrtägiger heißer, ja heftiger Debatte mit der Militärfrage, dem mehrjährigen Zankapfel, beschäftigt, und abermals ist das endliche Ergebniß ganz dasselbe gewesen, wie auf den vor hergehenden Landtagen: — das Abgeordnetenhaus hat die Militärvorlage mit einer ungeheuer» Majorität ab gelehnt! Das Ministerium Bismarck hatte ganz sicher beim Beginn des gegenwärtigen Landtags darauf gerechnet, daß dieses Mal das Abgeordnetenhaus in der brennenden Militärfrage nach giebiger sein werde. Und warum hatte das Ministerium auf ein Entgegen kommen, auf eia Nachgeben deS Abgeordnetenhauses in der Militärfrage ge rechnet? Weil das Ministerium mit den glücklichen Erfolgen, die ein Theil deS preußischen Heeres in Schleswig, namentlich bei Düppel und auf Al fen, errungen hat, vor das Abgeordnetenhaus treten konnte. Diese preußischen Siege, hat sicher das Ministerium gehofft, werden einen großen Theil des Ab geordnetenhauses ganz begeistert haben, so daß es gern verwilligen wird, wenig stens theilweise verwilligen wird, was zur Vermehrung und überhaupt zur Reorganisation des Heeres erforderlich ist. Doch das Ministerium Bismarck hat sich abermals stark verrechnet, wie es sich schon so oft verrechnet hat, und das Abgeordnetenhaus stand dieses Mal in der Militärfrage noch fester, als früher. Dem Ministerium sind im Laufe der Debatten wieder so ccntner- schwere Wahrheiten gesagt worden, wie wohl kaum noch einem anderen Mini sterium in ganz Deutschland, und dem Kriegsminister v. Roon möchte endlich doch die Lust vergangen sein, noch einmal mit seiner Militärvorlage vor das Abgeordnetenhaus zu treten. Da nun aber die Militürvorlage vom Abgeordnetenhaus« abermals ent schieden abgelehnt worden ist, so ist auch auf diesem Landtage an eine AuS- und Versöhnung pvischen Regierung und Abgeordnetenhaus nicht zu denken, ZMArgWer MksfMi Tage- und Amtsblatt und das unselige Zerwürfniß zwischen Regierung und Volksvertretung, die budgetlose Regierung wird in Preußen nun auch länger fortdauern; denn die Regierung hatte ja ausdrücklich die Annahme der Militärvorlage zur Bedin gung einer Verständigung über andere streitige Fragen, z. B. das Budget gemacht. Wohin aber dieser trostlose Zustand in Preußen noch führe» wird, wer kann das wissen? Und wie dieser streit zwischen Regierung und dergro ßen Mehrzahl des Volkes noch beigelegt werden soll, auch darüber läßt, sich gar nichts sagen. Daß unter so bewandten Umständen das Ministerium Bis marck nicht an einen Rücktritt denkt, vas steht fest, und daß ihm seine Ent lassung gegeben werden dürfte, ist unter den gegenwärtigen Verhältnissen noch weniger denkbar. Die Folgen und jedenfalls schweren Folgen der Unnachgiebigkeit des Ministeriums Bismarck werden aber für Preußen sicher nicht außeubleiben. Und daß das Ministerium Bismarck bisher auch gar nichts nachgegeben hat, das wirft allerdings auch für den Fernstehenden und mit den Einzelheiten der verwickelten Frage weniger Vertrauten auf da- Ministerium den Schein einer grundsätzlichen Abneigung, der Volksvertretung überhaupt einen Schritt ent- gegenzukommen, vielleicht weil man fürchtet, durch das kleinste Zugeständniß sich selbst oder der Macht und dem Ansehen der Krone etwa« zu vergeben. Allein ein solcher Standpunkt — auf den selbst ei» Napoleon mit all seiner verfassungsmäßigen Unumschräuktheit sich nicht stellt, da er der öffentlichen Meinung schon mehr al« Ein wichtiges Zugeständniß gemacht hat — ist vol- - lends im constitutionellen Staate weder am Platze noch auf die Dauer halt bar. Glaubte man ohne Verfassung und ohne Volksvertretung regiere» zu können, — es wäre ein gewagter Versuch, den man auch schwerlich machen wird, aber es wäre doch Princip, Folgerichtigkeit darin. Allein eine mit oer- assungSmäßigen Rechten auSgeftattete Volksvertretung beibehalten, und doch o handeln, als wäre sie nicht da, oder (was ungefähr dasselbe ist) als Hütte ie nichts zu sage», das ist eine Politik, welche an ihrem eigenen inner« Wider, pruch scheitern muß, welche die Kraft der Krone nach innen keineswegs stärkt, ganz gewiß aber die Kraft de- Lande- in seinen wichtigsten Beziehung, denen