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LrMßirgWer UMsfMO. Tage- und ÄmlskM für die Gmchtsümter und Stadtrüthe Grünhain, Johmmgcorqenstadt, Schwarzenberg, Wildenfels, Ane, Elterlein, Hartenstein, Lößnitz, Neustüdtel «nd Zwönitz. 112. > ! Mitiwoch, den 17. Mai. § 1805. Preis Vicrtkliadrlick 15 Ngr. — Juscraten-Annahme für die am Atzend erscheinende Nummer bis Vormittags 11 Uhr. 80 Stück weiche Stämme, Klötzer, Röhren, Stangen, 339 111 480 4 Klftr. Hell, harte ) Scheite und Klöppel und 12H „ „ weichet 88 Schock weiches Abraumreißig Holz - 2l ii c t i o il. In der Lößuitzer Kirchenwaldung, im sogenannten Gotteswalde und Lehnstück, sollen I. Freitag, -en IN. Mat dieses Jahres, von früh 8 Uhr an, H Klftr. Hell, harte Klöppel, 5^ Schock hartes und weiches Schlagreißig, eine bedeutende Quantität Dürr- und Bruchhölzer, II. Sonnabend, den 2N Mai dieses Jahres, von früh 8 Uhr an, unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen und mit dem Vorbehalt einer verhältnißmäßigen Anzahlung öffentlich versteigert werden. Die Versammlung findet den ersten Tag auf dem sogenannten Klötzerplan und den zweiten Tag am Kuttenzechenhaus statt. Lößnitz, am 13. Mai 1865. Die Forstverwaltnng des Kirchen- und Hospitalwaldes allda. Hüttel. E. H. Wedtstein. Bekanntmachung. Nachdem Herr HammerwerkSbcsitzer Eduard Wilhelm Breitfeld in Erla das in seinem Alleineigenthum befindliche Berggebäude Vater Abraham Fundgrube zn Oberscheibe bei uns losgesagt hat, so ist dasselbe nunmehr anflüssig geworden. In Gemäsheit H. 69 des Berggesetzes vom 22. Mai 1851 und ß. 46 der dazu erlassenen Ausführungsverordnung vom 16. December 1851 wird dies mit dem Bemerke» andurch öffentlich bekannt gemacht, daß den Gläubigern des Berggebäudcs Vater Abraham Fundgrube zu Oberscheibe das Recht zusteht, binnen einer Frist von drei Monaten, von dieser Bekanntmachung an gerechnet, auf gerichtliche Versteigerung genannten Bergwerkseigenthums anzu- tragen und ihre Befriedigung ans demselben zn verlangen. Schwarzenberg, am 6. Mai 1865. Das Königliche Bergamt daselbst. von Frömberg. Bekanntmachung. Nachdem neuerdings wiederholt im Publikum Klagen darüber laut geworden, daß hiesige Bäcker und Viktualienhändler zu leichte Waaren führen, insbesondere die Brode, welche als sechspfündige zum Verkaufe kommen, bedeutend unter diesem Gewichte verkauft würden, so ergeht hiermit, da ein derar tiges, die Consumenten benachthciligendes, nach Befinden sogar criminell zu rügendes Gebühren nicht geduldet werde» ka»u, an alle Bäcker und Brodver- käufer des hiesigen Verwaltungsbezirkes die Weisung, bei Vermeidung von Fünf Thalern —- —- Strafe und unnachsichtlicher ConfiScation des zu leicht befundenen Brodes, nur vollwichtiges, eine bestimmte Anzahl Pfunde haltendes Brod in den Verkauf zu bringen, übrigens auch künftig hin in den betreffenden Verkaufslocalen die Taxe ihres verkäuflichen Brodes zu Jedermanns Einsicht auszuhängcn. Zuwiderhandlungen, welche durch die mit Vornahme von Revisionen beauftragten Ortspolizeiorgane zur Kcnntniß der unterzeichneten Behörde ge langen, werden streng geahndet werden. Johanngeorgenstadt, am 10. Mai 1865. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. In JuterimSverwaltung: Schubert. Berthold. Tagesgeschichte. Die parlamentarische Redefreiheit in Preußen wird nun der KreuzzeitungS- und den damit verwandten Parteien auch eiu Dorn ini Auge, seitdem in der letztern Zeit im Abgeordnetenhanse namentlich der Kricgöminister so schwer wiegende Worte anhören mußte. Von mehrern preußischen Zeitungen wird deshalb eine Regierungsvorlage in Aussicht gestellt, welche die parlamentarische Redefreiheit regeln und Vor gänge, wie sie sich anr Schluffe der Militürdcbatte ereignet habe», für die Zukunft unmöglich machen soll. Auch die neueste „Provinzial-Correspondeuz" enthält einen Leitartikel, nach welchem das parlamentarische Leben in der Ge fahr schwebt, sich durch seine eigenen Ausschreitungen zur Grunde zu richten, und die Regierung ihrer Aufgabe, dieser Gefahr vorzubeugen, ihre ernste Für sorge zuwendet. Und fragt man nun, waö ist denn so Entsetzliches gesprochen worden, daß man die wichtigste, die unentbehrlichste Gerechtsame einer Volksvertretung beschränken zu müssen glaubt, eine Gerechtsame, die, wie die „National-Zei- tung" zugesteht, selbst den französischen Imperialismus anzutasten noch iiicht gewagt hat, so können wir nicht besser antworten, als indem wir die Stelle der Rede des Referenten vr Gneist n der vorletzten FreitagSsitznng des preu ßischen Abgeordnetenhauses, soweit sie zu den Auslassungen des Herrn v. Roon Veranlassung gaben, in ihrem Wortlaute hier noch einmal wiedergeben, obwohl sie der Hauptsache nach unser Volksfreund vor acht Tagen schon gebracht hat, als wir über die vorletzte Sitzung des Abgeordnetenhauses wegen der Militär« Vorlage berichteten. Der Abg. vr. Gneist sagte aber wörtlich in der erwähnten Sitzung: Der Herr Kriegsminister ist nicht blos ein politischer Mann, sondern der Herr Kriegsminister ist auch ein religiöser Mann, und darum wird er mir glauben, was ich sage: diese Reorganisation — mit dem Kainszeichen des Eidbruches an der Stirn, — die reorganisirte Armee auf dem Boden des Verfassungs bruches, meine Hcrreu, wäre doch sicher eine Armee, die nun und nimmermehr eine dauernde Institution dieses Landes werden kann, so lange eine göttliche Gerechtigkeit über diesem Lande maltet! Meine Herren! Was ich ihnen rechts wiederhole, das ist die rechtliche Wahrheit, die sittliche Wahrheit, die Sie sich selbst^sagen mußten, wenn das religiöse Bekenntniß unter uns eine Wahr- Und diese Worte, welche von der Linken mit Beifalls-, von der Rechten mit Mißfallszeichen ausgenommen wurden, gaben dem Kriegsminister von Roon Veranlassung zu folgender Erwiderung: „Wenn der Herr Referent sich erlaubt hat, gegen mich persönlich zu werden in einer Weise, die wol bisher in der parlamentarischen Geschichte aller Völker unerhört ist, so bin ich genöthigt, schon jetzt eine persönliche Auffassung über diese ganz unmotivirten Persönlich-