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LrMArgWr UMsfreM Jnsertionsgevnhren die aespai- tene Zeile 8 Pfennige. - H/2 ! Erscheint täglich mrt Ausnahme " des MontagS. Sonnabend, den 13. Mai. Preis vierteljährlich IS Rgr. — Jnseraten-Annnhine für die am Abend erscheinende Nummer bis Vormittags 11 Uhr. Wichmann. Löwe. (2480—81) Bekanntmachung 1 Schraubenschlüssel mittelst Einbruchs spurlos entwendet morden, was zur Ermittelung der Diebe und Wiedererlangung des Gestohlenen hierdurch zur öffentlichen Kemttniß ge bracht wird. Schwarzenberg, am 10. Mai 1865. Königliches Gerichtsamt. Wichmann. Erledigung. Die unterm 29. April d. I. wegen des Handelsmanns Johann Gotthelf Spröher ans Lauter erlassene Bekanntmachung hat sich erledigt. Schwarzenberg, am 9. Mai 1865. Das Königliche Gerichtsamt das. Tagesgefchiehte. Deutschlanv. Preußen. 3» einer Zuschrift an das Abgeordnetenhaus hat die preuß.Re- gierung i» der Hauptsache noch Folgendes ausgesprochen : Die Regierung hofft, daß ihr Verfahren in der schlcswig-holsteinschen Frage mit der Meinung des Landes übercinstimme. Sie sei überzeugt, daß die Einverleibung der für Preußen, Deutschland und die Hcrzogthümer an sich die zweckmäßigste Lösung Das Königs. Gerichtsamt im Bezirksgericht Schönert, G.-R. Tage- und Ämtsklatt für die Gerichtsümter und Stadtrüthc Grünhai», JohmmgeorMstadt, Schwarzenberg, Wildenfels, Aue, Elterlein, Hartenstein, Lößnitz, Neustädtel und Zwönitz. E Bekanntmachung. In der Nacht vom 2. zum 3. Mai dieses Jahres sind aus dem Schuppen des Mühlengutsbesitzers Carl Edmund Fischer von Griinstädtel fol- gende Gegenstände ' 1 Ackergestellc, 1 Pflugsüge, 5 Grimmersägen, 1 Dcichselkette, 1 drei Ellen lange Drathkette, 1^ Elle lange stärkere Kette, 1 Eggenzinkeu, 2 Stricke und Von dem unterzeichneten Gerichtsamte soll künftige Mittwoch, den LV. Alai I8»S, und folgende Tage, Vormittags von 9 bis 12 Uhr und Nachmittags von 3 bis 6 Uhr, das Kurz- und Eisenwaarenlager des in ConcurS verfallenen Kauf mann Robert Emil Hengstbach hier, in welchem Messer aller Art, Gabeln, Ketten, Schlösser, Nägel aller Sorten, Bleistifte, HandwerkSgeräthe aller- Art, Holzschrauben, Schilder, Charniere und Kischbänder, Schneidekluppeu, Plattglocke», Leuchter und Schraubstöcke sich befinden, nebst anderen zur EoncurS mässe gehörigen Gegenstände», als Kleidern und MeubleS, in dem vormaligen Hengstbach'schen Wserkaufüloeale am Markt Nr. 13 hier, öffent lich a» den Meistbietenden versteigert werden. Zwickau, am 10. Mai 1865. der Frage^ür Preußen, Deutschland und die Herzogthümer sei, hält dieselbe» jedoch durch das Staatsinteresse, in Erwähnung der großen Finanzopfer, nicht für so geboten, daß ihre Durchführung unter allen Umstünden ohne Rücksicht auf Erhaltung des Friedens erstrebt werden müsse. Dagegen glaube die Re gierung an den in der Depesche vom 22. Febr. ausgesprochenen Forderungen unter allen Umständen festhalten zu sollen. Bi« zu zweifelloser Sicherstellung derselben müsse das gegenwärtige Provisorium sortdauern. Die Negierung werde in den Wünschen de- Volks der Herzogthümer, sobald dieselben durch — Oeffentliche Berwarmmg. Nachdem im hiesigen Orte die Unsitte, daß junge, meist dem Fabrikarbeiterstande angehörige, Leute beiderlei Geschlecht- unter ungebührlich lautem Schreien und Toben und allerhand Unfug verübend in den Abendstunden bis hinein in die sinkende Nacht gasseubreit die Straß« hiesiger Stadt, namabOch die sogenannte Eibenstocker -Schneeberger- nnd CarlSbader-Straße durchziehen, wobei sich Lehrlinge und kaum erst der Schule entwachsen». Kinder durch Un gezogenheit und Rohheit ganz besonders Hervorthun, so wird dieses nächtliche Auf- und Abstreichen in den Straßen, sowie jeder andere Gtraßmimftzg in dec gerügten Richtung, wodurch nicht nur die Passanten, sondern auch die Anwohner der Straßen im höchsten Grade belästigt und überhaupt mannichfache Störungen der nächtlichen Ruhe und andere Unziemlichkeiten herbeigeführt werden, hiermit bei sofortiger Arretur für jeden ZuwiderhandlungSfM mit deni Bemerken, daß eventuell der bei einem solchen Straßenunfug Betroffene mit seiner Ausrede, daß er unschuldig, dafern er nicht sofort den wahre« Thä- ter glaubhaft »achzuweisen vermag, nicht gehört werden soll, auk das Strengste untersagt. Die Polizeiorgane sind gehörig instruirt. Die unterzeichnete Behörde erwartet übrigen» von den Meistern und Dienstherrschaften, daß sie ihre Lehr linge und beziehentlich Gesellen, sowie Dienstleute auf gegenwärtige Verwarnung Hinweise» und allenthalben admonire» werden. Johanngeorgenstadt, am 11. Mai 1865. Das Königs. Sachs. Gerichtsamt das. In JmerimSverwaltung: Scbubert. E- Bekanntmachung. Auf das Folium 10 des hiesigen Handelsregisters ist heute eingetragen worden, daß die Firma „Earl Christian Wagner zu Lößnitz, lt. Anzeige vom 5. und 10. dieses Monat» erloschen ist. Lößnitz, am 10. Mai 1865. Fürstlich Schönburg. Iustizamt Stein.