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IrMöirgWr AMsfmmh Taste- und Ämlsksall für die Gerichtsämter Wd StadtrSthe Grünhain, Johanngeorgenstadt, Schwakenberg, Wildenftls, AM.Merltm, Hartenstein, Lößnitz, Nenstädtel und Zwönitz. PreiS vierteljährlich 15 Ngr. — Jnseräten-Annahme für die am Abend erscheinende Nummer bis Vormittags 11 Uhr. Bekanntmachung. Erstatteter Anzeige nach hat sich ein der Tollwuth ganz verdächtiger Hund, von welchen, in Mülsen St. Niclas und St. Jacob mehrere Menschen und Hunde gebissen worden sind, in Ortmannsdorf und Neudörfel gezeigt, ohne bis jetzt erlangt worden zu sein. Da dringender Verdacht entsteht, daß dieser Hund auch in Ortmmmsdors andere Hunde gebissen hat, so werden nicht nur die bezüglich derHundS- wuth bestehenden Vorschriften, wonach alle von einem tollen Hunde gebissene» Hunde und Katze» sofort zu tödten und wenigstens 2 Ellen tief unter die Erde zu verscharren und mit Kalk z» bedecken, andre gebissene Hausthiere aber der thierärztlichen Behandlung zu unterwerfen und 12 Wochen lang eiuzu- sperren sind, hiemit aufs Neue einzugeschärst, sondern es sind auch vorläufig in Ortmannsdorf, alle Hnude 12 Woche» lang einzusperren und eS werden gegen die Zuwiderhandelnde» die in dem Mandate vom 2. April 1796 angedrohten Strafen unnachsichtlich zur Anwendung gebracht werden. Wildenfels, am 15. April 1865. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Meusel. Scheidhaner. Bekanntmachung. Seiten, des unterzeichneten Gerichtsamtes sollen den IS. Jimi 18«» die dem Lohgerbermeister Bernhardt Friedrich Günther in Zwönitz zugehörigen Immobilien, bestehend 1 ., au- einem auf der obere« Gasse "in Zwönitz gelegenen Schuppen- und Lohkuchentrockengebäude »uk Nr. 14 des Brand-CatasterS und Nr. 31 der Stadtslnr im Flurbuche für Zwönitz und Fol. 14 des Grund- und Hypothenbuchs für Zwönitz, 2 ., aus einem Garten »ul» 269 der Stadtflur im Flurbuche für Zwönitz Fol. 262 da- Grund- und Hypothekenbuchs für Zwönitz und 3 ., aus einem Garten «t» 32 dji» der Stadtflur im Flurbuche für Zwönitz'M» Fol. 598 des Grund- und Hypothekenbuchs für Zwönitz, welche am 3. April 1865 ohne Berücksichtigung der Oblasten und zwar das unter 1 bemmktt Wohnhans nebst dazu gehörigem Schuppen- mW Lohkuchcntrockengebäude auf 2500 Thaler — - — -, der unter 2 aufgeführte Garten ans 158 Thaler —- —-, und der unter 3 bemerkte Garten auf 74 Thlr. —- —- gewürdert worden sind, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushüngcnden Anschlag hierdurch bekannt gen,acht wird. Grünhain, am 7. April 1865. Das Königl. Gerichtsamt daselbst. —— Scheibner. Woller. E-» Bekanntmachung. Die Einzahlung der pr. 1. April d. I. gefällig gewesenen Felder- und Wiesen-Pachtgelder wird bis 23. d. M. ohnfehlbar erwartet, wenn nicht Klaganstellung erfolgen soll. Rent-Amt Hartenstein, am 15. April 1865. - Walther. Verlautbarung. Am 2. Mui L88S, Vormittags 9 Uhr, werden im Seifner Gasthause 3343 weiche Stämme und 7803 Stück weiche Klötze gegen sogleichen Erlag von 25 Prozent der Erstehungsbetrüge öffentlich veräußert, wozu Käufer eingeladcn werden vom k. k. Forstamte in Ioachimsthal, am 12. April 1865. Pfob, Forstmeister. Tagesgeschichte. Noch einmal: Die Abstimmung am Bundestage vom 8. April. Daß sich die Zeitungen der verschiedenen politischen Parteien vielfach mit der Abstimmung am Bundestag über den bairisch-sächsisch-hessendarmstäd- tischcn Antrag beschäftigen würden, war bestimmt vorauszusehen, eben so wie der Umstand, daß die Urtheile und Vermuthungen über die Folgen dieser Ab stimmung, je nach der Partei«,ischammg, sehr verschieden und weit auscinan- dergehend sein würden. Nun schauen aber von allen deutschen Blättern die preußischen Zeitungen den BundeSbeschluß vom 6. April mit der schwärze sten Brille an und sind auch fortwährend unablässig bemüht nur Unheil und Zerwürfniß zu prophezeihcn, welches die Abstimmung vom 6. April nach sich ziehen wird. Preußen aber, das versteht sich ganz und gar von sich selbst, ist ganz und gar — nnschuldig, wenn die schleswig-holsteinische Frage noch zu Unheil und Zerwürfnissen führt. Gegen diese Anschauungen der preußischen Blätter bringt das „Dresd. Journ." vom 16. April einen eben so »restlich und eingehend als ganz ruhig gehaltenen Artikel, von dem wir nur aufrichtig bedauern, daß wir ihn unseren Lesern, seines Umfanges halber, nicht vollständig mittheilen können. Wir müssen uns deshalb begnügen, nur einige der vorzüglichsten Stellen hier zu geben. ' „Wenn von den preußischen Zeitungen" heißt es unter Anderem in dem bercgten Artikel des „Dresdner Journals" gesagt wird, daß der Bund mit einem Beschlusse, dem er gegen das ihm widerstehende Preußen nicht den Nach druck einer Execution geben könne, nur sich selbst gefährde, so haben sie ent weder die Bedeutung des Beschlusses vom 6. d. M. nicht begriffen, oder, was uns wahrscheinlicher dünkt, wollen ihn nicht verstehen. Die Execution steht allerdings nicht hinter dem Beschlusse. Die Bundesmajorität muß sich bet der Lage der Verhältnisse und in Erkcnntniß der Verantwortung für die großen Gefahre», welche das erste thatsüchliche Vorgehen zur Schlichtung der Diffe renzen in Deutschland für das gesammte Vaterland heraufbeschwören würde, bescheiden, nur mit politischen und moralischen Mitteln fortzuwirken. Die ganze Fassung des am 6. d. M. angenommenen Antrags schloß einen Zwei fel daran aus, daß man von dieser Seite her nicht zuerst das offne Zerwürf niß herbeiführen würde. Es trifft deshalb nicht zu, wenn preußische Blätter den Bund höhnisch herausfordern, nun auch feinem Beschlusse den activen Nachdruck zu geben. Die Politik des BramarbäsirenS und der Drohungen