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Erzgebirgischer Vollssreund. Tage-und Amtsblatt für die Gerichtsämter Grünhair, Johanngeorgenstadt, Sürwarzenoerg und Wildenfels; sowie für die Stadträche Aue, Elterlein, Grimhain, Hartenstein, Johanngeorgenstadt, Lößnitz, Nenstädtel, Schwär- zenberg, Wildenfels und Zwönitz. MM. i""""" NL«. den 10. März^ j Brei« vierteljäbrlich 1b N»r — Jnseraten-Annabme für die am Abend erscheint«»« Nummer bis Bormittag« 11 Ubr. (U7P B e k a n n t m a ch >i n g. Die bereits unter'm 30. Juli vorigen Jahres feiten deS unterzeichneten Königlichen GerichtsamteS in Erinnerung gebrach ten, später von der Königlichen Hohen KreiSdirection zu Zwickau zu strenger Nachachtung anbefohlenen Bestimmungen des Man dates vom 2. April 1796: daS freie Herumlaufen u. s. w. der Hunde betreffend, werden, nachdem diese Vorschriften in den dem hiesigen Gerichtsamte einbezirkten Ortschaften, namentlich aber in hiesiger Stadt neuerdings dergestalt außer Acht ge lassen worden, daß unter den in allzugroßer Menge gehaltenen Hunden nur ausnahmsweise solche zu betreffen, welche vorschrifts mäßig mit Maulkorb oder Beißriemen versehen sind, andurch, zumal man im Publikum der irrigen Ansicht sich Hinzuneigen scheint, als griffen die betreffenden Vorschriften deS angezogenen Mandates nur in der Sommerszeit und insbesondere während der soge nannten HundStage Platz, zu pünktlicherer Befolgung mit dem Bemerken nochmals einqcschärft, daß bei jedem Zuwider handlungsfalle die in mehrgedachtem Mandate angedrohten Geldstrafen unnachsichtlich werden beige trieben werden. Zugleich sei hinsichtlich der Fleischerhunde noch erwähnt, daß solche, wenn sie in'S Freie gebracht werden, außer mit einem gut construirten, jedes Beißen verhindernden Korbe oder Riemen versehen, zu Vermeidung von 5 Thlr. —- — - Strafe annoch an einer Leine geführt werden müssen und daß, wie erst kürzlich in Erinnerung gebracht worden, alles Treiben von Schlacht- Vieh durch Hunde bei Geld- oder nach Umständen Gefängnißstrafe auf das Strengste untersagt ist. Johanngeorgenstadt, am 8. März 1865. Das König!. Sachs. Gerichtsamt das. In JnterimSverwaltung: S chubert. ' Berthold. Holzauction auf Neudorfer Staatsforstrevicr. Im Bachmann'fchen Gasthofe zu Neudorf sollen MontttK, den SO. MAr» L8VS, von Nachmittags 2 Uhr an, die am Wedelberge, in Abtheilung 35 deS Neudorfer Forstreviers aufbereiteten 296 buchenen Klötzer, 3^ bis 6 Ellen lang und 7 bis 27 Zoll stark, 111 fichtenen Klötzer, 6 Ellen lang und 7 bis 25 Zoll stark, 20 Klaftern buchene und fichtene Scheite, 20 „ „ „ „ Stöcke und 10 Schock buchenes und fichtenes Abraumreißig, gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Auction bekannt zu machenden Bedingungen versteigert werden. Wer diese Hölzer vorher besehen will, hat sich an den Herrn Oberförster Berthold in Neudorf zu wenden oder auch ohne Weiteres in die genannten Waldorte zu begeben. Königliches Forstverwaltungsamt Annaberg, am 8. März 1865. von Götz. Mebnert. Tagesgeschichte Deutfchland. Oesterreich. Wien, 6. März. Die Antwort des österreichischen Cabinets auf die preußische Depesche vom 21. v. M. ist noch nicht, wie gerüchtweise verlautet, heute bereits nach Berlin abgegangen. Dieses viel entscheidende, für die Zukunft unseres Vaterlandes so hochwichtige Actenstück ist zwar, wie wir hören, im Cabinete bereits entworfen, ist aber in Anbetracht seiner großen Bedeutung ausnahms weise dem Ministerrathe vorgelegt worden, der die Berathungcn dar über noch nicht beendigt hat. Es scheint, daß im Schoße der Re gierung über das, was angesichts der Depesche vom 2l. v. M. Oe sterreichs Aufgabe wäre, die Meinungen ziemlich stark anseinander gehen. In der Sache allerdings, daß das preußische Programm für Oesterreich unannehmbar ist, scheinen die Meinungen übereinzu stimmen, aber in der Form, und diese ist hier das Entscheidende, scheiden sich die Ansichten. (Freie Presse.) Wien, den 6. März. Die Antwort des österreichischen Cabinets, welche die preußischen Forderungen als blos inciden- tielle betrachtend, diese vorläufig ablehnt, ist, wie wir verneh men, gestern nach Berlin expedirt worden. (Siehe oben). Die Depesche, welche sehr schneidig gehalten sein soll, stellt sich auf de» Boden des Mitbesitzes, der eine Realisirung der preußischen Forde- run^en^^schIießt"Oesterreich " m der Depesche auf dem stricten Festhalten des Art. I». des Friedensvertragcs, welcher uns die vollständige Gleichberechtigung garantirt. So lange Oesterreich sich im Mitbesitze der Herzogthümer befindet, kann von einer Reali sirung der preußischen Forderungen nicht die Rede sein. Dies ist, wie wir vernehmen, der Charakter und der Jdeengaug des neueste» diplomatischen Actenstücks und es ist aus demselben ersichtlich, daß sich Graf Mensdorff eifrig bemüht, die Position Oesterreichs zu be festigen, und daß an eine Nachgiebigkeit oder Annahme der peußischen Proposttionen nicht zu denke» sei. Nur wer den Insinuationen der preußischen Officiöse» Glauben schenkte, kann hiervon überrascht sein, wir wußten gleich am ersten Tage, daß man in unsern maßgeben den Kreisen von der Unannehmbarkeit der preußischen Forderungen überzeugt sei. Schon auf dem Hofballe, der an dem Tage nach deni Eintreffen der preußischen Depesche stattfand, sagte der Kaiser, wie uns aus vorzüglicher Quelle gemeldet wird, zu dem preußischen Ge sandten Baron Werther mit dürren Worten: „Die Forderungen Ihrer Negierung sind unannehmbar". Unser Civilcommissar wird in den Herz ogthümern selbst das Seinige thun, um für den Fall, als Uebergriffe Vorkommen sollten, für die Wahrung des Art. Ul des Friedcnstractates einznstehen, und dürste somit, was ein angeb licher Correspondent der „Köln. Ztg." aus Altona zu schreibe« weiß — man will in jenem Briefe die Feder des Herrn Baron Scherl Plessen erkenne» — auf das Gründlichste Lügen strafen.