städtischen Verpflichtungen entziehen wollte. Hauptmann Reisiger habe 1635 das Gut zu Lehn genommen, da die Häuser auf Stadtflur des Dorfes vom Rate zu Lehn gehen. Auch haben dieselben Steuern, Geschoß und Erbzinsen, den Geistlichen Zinsen und Tischgroschen zu geben. Wenn an der Stadtmauer gebaut wird, sind sie Arbeit und Zufuhr schuldig. Alle Käufe sind zur Bestätigung vorzulegen und die Erbgerichte dem Rate zuständig. Sie bitten, bei ihren Rechten geschützt und der Erbge richte nicht verlustig zu werden. — Wegen des vielfach umgangenen Eisenkaufes hatte der Amtsschösser am 4. Juni 1654 zu berichten. — Michael Hickmann, Fleischer zu Dippoldiswalde, bekennt, daß er die in seinem Büchel stehende Forderung für nach Hofe und aufs Schloß gelieferbrs Fleisch der Kirche zu Dippoldiswalde zu Gottes Ehre und Beförderung des Gottesdienstes geschenkt habe und hat die Kirchväter ermächtigt, nach Belieben damit zu verfahren. Am 1. August erhielt der Rat das Aechnungsbuch ausgeantwortet. Hickmann hatte schon lange vergeblich auf Zahlung gewartet, die Kirche aber erhielt dieselbe auch nicht. — Der Kurfürst ordnet am 24. Oktober 1654 an, der Schösser solle dafür sorgen, daß bet dem Wasserbau, welchen die Stadt vor hat, auch etwas dem Schlosse zugute komme. Auch Basilius Dörner, der Vorwerks verwalter, meldete sich wieder und Rat und Bürgerschaft hatten sich gegen ihn zu wenden. — Der Taufstein wurde mit einem ausziehbaren Deckel versehen, welcher mit dem geschnitzten Bilde des Erlösers versehen war. Die Orgel erhielt Verschluß. — Das Lehngut Hennersdorf kam für 1020 Gulden an Rittergut Reichstädt zurück. Auch wurde ein Brau- und Malzhaus erbaut. Am 2. und 3. Februar 1655 tobte ein schrecklicher Sturm, der lm Bödchen und in der Heide bedeutende Verheerungen anrichtete. — 1655 wird das Verzeichnis der Defensioner wieder neu ausgestellt. Wenn kein Büchsenmacher mehr vorhanden sei, soll nach Befehl vom 5. April durch den Amtsschösser einer angestellt werden, der in Kriegssachen dem Zeug- und Festungsobersten Johann Sigmund v. Liebenau unterstehen soll. — Ungleichen befiehlt Johann Georg I. am 9. Mai 1655, nachdem 1632 die Wasserleitung der Stadt zerstört worden und dann alles verfault ist, 150 Gulden von der Land- und Tranksteuer zu nehmen und dem Rate zu übergeben, damit die Zuführung wieder hergestellt werden kann. — Am 16. Mai werden dem David Abraham Bretschneider von dem der Kirche schuldigen Fleischbankzins in Höhe von 15 Gulden 7 Groschen 8 Gulden 7 Groschen erlassen, da die Fleischbank nach dem Brande von 1632 nicht wieder errichtet worden ist. — Der 31. August 1655 zeitigt die Genehmigung der höchst eigenartigen Zunftgesetze der Dippoldiswalder Schuhknechts (Schustergesellen) in 36 Sätzen durch den Rat. Darnach sollten die Gesellen z. B. nicht ohne Mantel über die Straße oder das dritte Haus gehen. Er durfte nicht auf einer Schulter getragen werden und sollte nicht zu kurz sein. ES war ihnen verboten, beim Blumentanze den Kranz aus der Hand einer freien Frau (Lustdirne) anzunehmen. Die Gesellen sollten auf der Oerte (Trinkstube der Herberge) nicht stehend und mit über die Achsel gehängtem Mantel trinken, und noch eigen artigere Bestimmungen mehr. — Am 25. September wird die 100jährige .Jubelfeier des Augsburgischen Religionsfriedcns mit Glockengeläute,