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323 Gewölbes beigcsetzt. 1664 veröffentlichte der Rat auch eine gedruckte Feuerordnung. Am 24. Februar 1665 richten Pfarrer und Rat an Hanitzschens Erben die Bitte, die der Kirchen- und Armenkasse zu gleichen Teilen laut Testament vermachten 100 Taler, welche stiftungsgemäß V« Jahr nach Erblassers Tode ausgezahlt werden sollen, nunmehr abzuführen. Zu Jakobi sollen milde Gaben an Stadtarme zur Auszahlung gelangen. Desgleichen ersuchen sie um Rückgabe der 7000 Stück Dachziegel, welche dem Verstorbenen 1638 zum Schloßbau aus dem Kirchenvorrat geliehen worden sind. — Auf den 11. September werden wieder Betten von der Bürgerschaft aufs Schloß erfordert, da der Kurfürst zum Iagdlager hier erscheinen wird. — Etwa am 12. September 1665 wird das Oberkor ge hoben und am 4. November das Obertorhaus mit Latten und Brettern verschlagen, aber erst im folgenden Jahre vollendet. — Im Oktober wurde die Schmiedegasse und ein Raum in der Nähe des unteren Brauhauses gepflastert, der Pfortensteg ausgebessert und der hölzerne Steg bei der Ratsmühle wieder errichtet. — Pfarrer, Rat und Eingepfarrte geben am 5. November zu erkennen, daß sie bemüht sind, die Musica in der Kirche zu heben, damit bei kurfürstlichen Kirchgängen damit aufgewartet werden könne. Da die Stadt niemals Stadtpfeifer, d. h. eine Musikbande, ge habt, bitten sie durch den Schösser, die Musikkundigen im Amte zu den Kirchenmusiken anzuweisen, daß sie nicht nur «mit Schandliedern fromme Herzen ärgern". — Dieselben ersuchen auch am 21. Dezember 1665 unter Hinweis auf die 1664 gegebene Zusage des Kurfürsten, die Tranksteuer von 5 Gebräuden Bier zu erlassen, damit die Kirche mit Ziegeln gedeckt werden könne und nicht mehr für das Schloß eine Gefahr bilde. — Bergmännische Belehnung erfuhr durch das Bergamt Glashütte Einsiedel Schürf Fundgrube in der Heide. Bom September 1665 bis Anfang Mai 1666 läßt man die Steinborn- leitung behufs Erneuerung aufgraben, wofür 41 Gulden 11 Gr. 10 Pf. ausgegeben werden. — Auf der Wassergasse mußte während des Winters der offene Wasserlauf, «das Floh" «geeiset" werden. — Bom Juni 1665 bis April 1666 verbaute man in des Nats- und Walkmühle samt Mauern. Gräben, Wasserrädern, Steinen, Oefen, Hammerwerk und Walkmühle 31 Gld. 14 Gr. 9 Pf., desgleichen eine unbedeutende Summe tn des Rats Ziegelscheune. — Das Ktrchendach, zu welchem im Mai die Hölzer am Kohlberge und in der Heide angewiesen waren, kam endlich unter Ziegel dach, ebenso das Rathaus. Das alte Uhrwerk von der Kirche ward auf dem Rathause eingebaut. — Aus den Händen des Kurfürsten geht daS Borwerk Nicolai als Eigentum in die Hände des bisherigen Pächters David Dönnicker oder Thönicker über. — Am 10. August bestätigt Johann Georg II. unter Beziehung auf die 1595 am 27. März gegebenen Innungs briefe die neuen 37 Zunfksähe der Lohgerber. Es ist darin vorgeschrieben, den Bürgern die Felle zu billigerem Preise zu gerben und Beschädigungen der Häute zu entschädigen. — Der Rat erteilt überhaupt den Lohgerbern, Zimmerleuten, Posamentieren, Töpfern, Bäckern, Magnern, Schneidern, Schlossern, Uhr- und Büchsenmachern, Fleischern, Böttchern und Glasern neue Innungsordnungen 1666. — Das Lehnguk Hennersdorf des Ober hofmarschalls von der Taube wird aus einem Mannlehn in ein freies steuererl Die < besteht r 8 3 dec Grundsti 1. G sächsische -er Bez, 2. öf 3. öf Die 1 teten w< Nutzung 20. Oktl Grundstc erklärun Hörde be Steuerer zugesand Für oder el erklärun elterliche steuerpfli Berkrete Wer Grundstc Bevollm der Steu Akten d> Die l lässig, ge erklärun schreibe- Wer erklärun zur Abg kann ihr setzten S Wer vorsätzliä richtende Ziehung ' trage de strafe ka fieuerges' Vertrete, Steuerpf wird we, die lm H hlnterziel steuergeh ordnung) Dippl Mpp» Zuströmen begleiten