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325 müßten unter allen Umständen dem Bierzwange folgen. — Am 22. Oktober 1667 hatten die Lohgerber dem Thomas Neukirch das Hand werk gesperrt, weil er seinem gewesenen Lehrknecht Caspar die nach den Gesetzen ihrer Zunft zu erlegende Gebühr für den Meister bet der Los sprechung erlassen hatte. Der Schösser soll zwischen den Parteien Eini gung herbeiführen und verbieten, bei Uebertretungen die Strafen zu er höhen. — Die auf Grund der Briefe von 1629 wiederhergestellten Zunft gesetze der Schuster, welche ihnen durch die letzten großen Brände ver loren gegangen waren, empfangen am 3. Dezember 1667 kurfürstliche Bestätigung. — Das Defensionsmesen wurde im selben Jahre aufgegeben, da es sich schon im 30jährigen Kriege nicht bewährt hatte. Damit verfiel auch die Defenslonerkompanie von Dippoldiswalde der Auflösung, soweit sie nicht schon aufgelöst war. Auch Paulsdorf und Seifersdorf behaupten am 7. Zanuar 1668, vom Salzkauf befreit zu sein. — Georg 3hon, Landrichter, und die ganze Ge meinde Ruppendorf erklären am 24. Zuli 1668, Bürgermeister Nitzsche habe gesagt, er werde die von Ruppendorf nicht bloß zu gutem, sondern auch zu saurem Biere zwingen. Menn er, der Richter, aber bloß Bier von Dippoldiswalde verschänken dürfe, so werde ihm die Gemeinde nicht eine Kanne abkaufen. Auch wollten die Bürger sie zwingen, das Festbier von dort zu nehmen. Es werde kein Gast mehr einkehren. Sie bitten den Kurfürsten um Abhilfe. — Am 12. September beschweren sich die Dorfschaften, daß das Bier oft zu jung und sauer sei, und bitten, mit Bier- und Salzkauf nicht belästigt zu werden. Doch werden alle Dorf schaften in beiden Dingen am 16. September an Dippoldiswalde gewiesen, jedoch soll Ruppendorf nachgelassen werden, wenn Dippoldiswalder Bier wirklich untüchtig sei, mit Genehmigung des Bürgermeisters anderes Bier einzulegen. Hirschbach und Frauendorf sollen die Berechtigung, frem des Bier einzulegen, erst beweisen. — Glashütte beruft sich am 15. Oktober bezüglich seines Rechtes, Hirschbach und Oberfrauendorf mit Bier zu be liefern, auf den Befehl vom 3. April 1583. — Am 28. Oktober wider spricht die Gemeinde Ruppendorf dem Abkommen vom 16. September, da die damals erschienenen Abgesandten eine ganze Gemeinde nicht ver treten könnten. — Dem Oberamtmann zu Dresden wird am 22. Sep tember 1668 mitgeteilt, daß der .Znquisitionsproceßus" gegen Moritz Zunghans, welcher bei Abwesenheit des Amtsschössers vom Schlosse zu Dippoldiswalde dessen .Kinder und ihren Präceptor" verprügelt hat, ein gestellt werden soll, wenn er 100 Taler, 50 der Kirche zu Zonspach und 50 der zu Dippoldiswalde, zahlen wird. Die Kirchväter von Dippoldis walde haben schon um das Geld zum Kirchendachbau nachgesucht. — Am 31. Oktober wurde zum ersten Male das Reformationsfest, und zwar als halber Feiertag, begangen. — Unter den im Kirchenbuchs ge nannten Verstorbenen befindet sich einer, der verunglückte, weil er vom Mege abgekommen war. — 1668 erhielt die Stadt ständige Militär- belegung durch die kurfürstlich sächsischen Dragoner und die Leibkompanie beim Kamischen Regiment zu Roß. Den Amtleuten, Schössern, Räten in Städten, Schultheißen werden am 6. März 1669 strenge Maßregeln gegen die Floßholzdiebereien auf -er Weißerih eingeschärft. — Gerade entgegengesetzt seiner 1667 ge-