Volltext Seite (XML)
Aelteste Aettuug -es Beztrk« 8°. 88. Jahrgang Freitag den 3. Mälz 1922 Kieses Blatt enlhSN Lie mnttichsn DekannlmachmMR Ler Amlshauplmannschafl, des Amlsgerichks unL Les SlaLtrals zu Dippoldiswalde ÄspUlllilNkpjL' Plerkellährlick MH. ohneZu» «raUtiVPlrw» — Einzelne Nummer« so Pf. — Fernsprecher: Amt Dippoldiswalde Nr. s. Gemeindeverbands-Girokonto Nr. 3. — Poktirbt-ck- Konto: Dresden 12548. Veranlworlücher Redakteur: Paul Iedne. — Dmck und Verlag Earl Dehne in Dippoldiswalde. WeitzeritzZeitung Lageszeilung un- Anzeiger Kr DWol-iswal-e» Schmie-eberg LN Nr 53 HAlptmamlfch-Vt ' kn amüichm LUl («« k M» Behörden) die Zeile 206 Pig.—Emgeiaabt und Reklamen 200 Pig. p Amtliche VtkllmtmkchWg. Angekörte Hengste betr. Für Sttoullloda vaontraor ist je oln lleogat des Freigutsbesitzers vsllMLno in Lalcka und des Ritterguts besitzers Klorwavu in ?os8saäar1 für geeignet zur Zucht, aber nur zur Verwendung für LkUdtMNUtoo, erklärt worden. O 19 kl. chwtrdnup1m»nv«vk»tt vlppol<Il»w»I6o, am 28.2. 22. Öffentliche Aufforderung an Behörden und sonstige Arbeitgeber zur Einreichung von Einkommensnachweisungen für das Kalenderjahr 1921. Auf Grund von Z 40 des Einkommensteuergesetzes und 8 34 der Aussührungsbestimmungen werden alle Arbeitgeber, die im Kalenderjahr 1921 Personen gegen Gehalt, Lohn oder sonstiges Entgelt länget als zwei Monate beschäftigt haben, hiermit aufgefordert, für die von ihnen beschäftigten Personen, deren Arbeitseinkommen im Kalenderjahr 1921 sich auf mehr als 24 000 Mark beläuft oder bei Umrechnung auf einen solchen Jahresbetrag belaufen würde, dl, 18 lAürr 1SL2 Llvkomwao8v8vdm»l8nvü,n für die Veranlagung zur Einkommensteuer bei der Gemeinde behörde oder dem Finanzamt des Arbeitnehmers einzureichen. Die Nachweisungen sind nach den Wohnorten der Arbeit nehmer und, wenn eine Gemeinde in mehrere Steuerbezirke zerlegt ist, nach Steuerbezirken getrennt einzureichen. Die Verpflichtung zur Einreichung der Einkommensnach weisungen besteht auch für die Vorstände juristischer Personen und von Vereinen aller Art sowie für die Vorstände aller Stellen, Behörden und Anstalten des öffentlichen Dienstes hinsichtlich des Berufs- oder Pensionseinkommens ihrer Be amten, Angestellten, Bediensteten sowie der Empfänger von Ruhegehältern, Witwen- und Waisenpensionen oder Unter hallsbeiträgen, wenn der Jahresbetrag der Bezüge 24 000 Mark übersteigt. Die Vordrucke zu den Einkommensnachweisungen sind van den Gemeindebehörden oder vom Finanzamt zu be ziehen. Sie werden in der benötigten Anzahl, die vor der Abholung vom Arbeitgeber festzustellen ist, unentgeltlich ab gegeben. Bei Aufstellung der Einkommensnachweisungen sind sämt liche Betröge zu berücksichtigen, die dem Empfänger mit Rück sicht auf ein gegenwärtiges oder früheres Dienstverhältnis-ge zahlt worden sind, also neben Gehalt, Lohn, Ruhegehalt auch Teuerungs- und Kinder zulagen, Tantiemen, Wirtschastsbei- hllfen (laufende und einmalige) Gratifikationen, Unterstützungen, vi»»»>»uk«Lv«t»,vt>«btckigllvg»o <8 34 Abs. 3 des Ein kommensteuergesetzes) oder unter sonstiger Benenn ung gewährte Bezüge und geldwerte Vorteile. > vto Lrlüitrog üar VorMedtavsi rar Ldxid» äor I««dv»1bn»r«o -avo mit -»Iü8t,,k«v dl» rv 500 Rl morckev (8 202 der Reichsabgabenordnüng). vor»tt»Uvd urrladUga Lozkdvv w»«dt unä -»ümv- dewlrkt. ü»ü iiviwro vrdür»« vsröo». ml«l V«««v 8i«v»rbto>«' rirdvvg mit einer Geldstrafe im fünf- bis zwanzigsachen Betrage der hinterzogenen Steuer d»»tr»kt. Reben der Geldstrafe kann auf Gefängnis erkannt werden, versuchte Steuerhinterziehung wird wie die vollendete Tat beftraft. Naavrüwtsr VIppoiMmrllü» ar 6 LaläavLN, am 1. März 1922. vertltches und Sächsisches Dippoldiswalde. Will man Zustimmung finden, dann braucht man nur über Steuern zu schimpfen. Das ist so ein fach und so dankbar. In 90 von 100 Fällen sind die Zahlen den der Meinung, daß sie zuviel oder überhaupt ungerech- kerweise bezahlen zu müssen. Die wenigstens werden hier zu einem objektiven Urteil kommen. Das war schon immer so. Und jetzt ists so mit der Wohnsteuer. Warum sollte auch gerade sie ein Ausnahme machen? Für sich allein betrachtet, kann schließlich auch mancherlei an ihr aus gesetzt werden. Will man aber gerecht sein, so muß man ge rade die Wohnsteuer nicht für sich allein, sondern im Zu sammenhangs mit den übrigen Gemeindesteuern betrachten. Hätten wir andere — man darf sagen gesündere -— Sleuergesetze, die den Gemeinden die Heranziehung des Einkommens ermöglichten, wäre die Sache sehr einfach. Eine oder zwei Umdrehungen an der Schraube, und alles wäre er ledigt. Zeder Steuerzahler käme zu seinem Teil daran. DaS geht aber nicht — ohne Verschulden der Stadtväter. In der Not kommt man auf die Gewerbesteuer. Sie ist nach Lage der Verhältnisse einfach nicht zu umgehen. Hier kann man auf einem Umwege sogar das Einkommen noch einmal er wischen. Za, kann man es denn da den Betroffenen, die ja sowieso noch mit der Umsatzsteuer und, da meist Grundbesitzer, mit der steigenden Grundsteuer, Arandkasse usw. beglückt werden, verdenken, wenn sie den Wunsch haben, die anderen, die ihnen noch dazu die Ebbe in der Stadtkasse so beweglich schilderten, möchten doch wenigstens auch etwas beilragen? Gerechterweise nicht! Und wenn man da auf die Wohn- sleuer kommt, so um deswillen, weil niemand etwas besseres weiß. Es gibt wohl auch nichts besseres. Man darf übrigens nicht vergessen, daß auch die Gewerbetreibenden eine Woh nung haben, also mitzahlen. Und da die Steuer 250 M. frei- läßt und einen Kinderparagraphen hat, kann man von einem sozialen Unrecht auch nicht mehr sprechen. Man muß eben alles in allem betrachten und vor allen Dingen im Allgemein inleresse auch selbst etwas von der Opferfreudigkeik besitzen, die anderen zu predigen allerdings billiger ist. Unsere städti schen Kollegien haben seinerzeit den zwingenden Verhältnissen Rechnung getragen. Und das ist vernünftig! — Die Tradition verknüpft die Entstehung der Stadt Dippoldiswalde mit einem gewissen Dippold von Lohmen, der in hiesige, ehemals mit Wald bedeckte Gegend eingewandert sei) andere verweisen die Gestalt des Dippold ganz ins Gebiet der Sage. Hallen wir uns an die reine Wortbedeutung, so ergibt sich eine ziemlich einfache Erklärung des Namens .Dippoldiswalde'. Das Wort .Volk' hieß in der gothischen Sprache tbiuää, das sich in der althochdeutschen Sprache in cllot und im Mittelhochdeutschen in Oiet umwandelte. Die Stammform tbiuck — Volk liegt den Namen Diepolt, Typold, Dippoldt, Dietmann, Dittmann, Dietrich, Tiebe, Dippe, Thieme usw. zugrunde, und so ergibt sich für den Namen .Dippoldiswalde' auch die einfache Erklärung: »Volk im Walde', .Volk, das sich inmitten des Waldes angesiedelt', ähnlich wie Dippelsdorf. — Der lenkbare Storch auch in Dippoldiswalde. Die Vorausbestimmung des Geschlechts und die neuen sexuellen Aufklärungen, die der Pfadfinder seiner neuen Lehre, Friedrich Robert, in Dippoldiswalde in der Reichs krone am Montag den 6. März mit Lichtbildern darlegen will, müssen ein größeres Interesse Hervorrufen, denn der Gelehrte findet überall die Teilnahme eines ernsten Publi kums. (Siehe Inserat in heutiger Nummer.) — SchuhderWeidenkähchen. Das Ministerium des Innern bringt nachstehende Verordnung in Erinnerung: Nach dem Forst- und Feldstrafgesehe vom 26. Februar 1909 kann mit Geldstrafe bis zu 300 M. oder mit Hafkstrafe be straft werden, wer aus dem Walde, dem Felde oder aus Gärten Weidenkätzchen entwendet. Gefängnisstrafe bis zu 6 Monaten tritt u. a. ein, wenn die Tat zum Zwecke der entgeltlichen Veräußerung des Entwendeten begangen worden ist. Es wird das gewerbsmäßige Feilbieten, Versenden, Ver kaufen sowie das sonstige Veräußern von Weidenkätzchen oder Kätzchen tragenden Zweigen der Weide hiermit verboten. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 150 M. oder mit Haft bis zu 6 Wochen bedroht. Diese Strafe trifft auch denjenigen, der einen erlaubten Erwerb der Weide kätzchen nicht nachweisen kann. — Der sächsische Hausbesitz gegen das Reichsmietengeseh. Der Verband Sächsischer Haus besitzervereine (gegenwärtig 75 000 Mitglieder), der Ver waltungsrat des Allgemeinen Hausbesihervereins zu Dresden und der Verband der Dresdner Haus- und Grundbesiher- vereine der einverleibten Vororte haben folgende Kundgebung beschlossen: .Die beiden eben vorübergegongenen Lesungen des Reichsmietengesehes haben in der sächsischen Hausbesitzer schaft das peinlichste Befremden und die äußerste Beunruhi gung hervorgerufen. Menn die Ueberspannung der Zwangs wirtschaft auf allen Gebieten unser Volk in tiefste Not, ja, an den Rand des Abgrundes geführt hat, so stehen wir heute nach dem Zeugnis aller Fachkreise vor dem Zusammenbruch der Zwangswirtschaft im Wohnungswesen. Der Zeitpunkt ist gekommen, wo die Wohnungsnot aufhört, eine Angelegen heit der Mohnungslosen zu sein; der Verfall der bestehenden Wohnungen ist unvermeidlich. Wenn nicht sofort das System gewechselt wird, droht es schon in allernächster Zeit Gesund heit und Behagen der gesamten Bevölkerung zu zerstören. Sinn des Reichsmietengesetzes aber ist die Befestigung des jetzigen Systems! Nachdem die deutschen Einigungsämter auf ihrer Dresdner Tagung im Sommer 1921 offen gegen die unsinnigen, die Mieter durch den Ruin ihrer Wohnungen schädigende Ileberkreibung des Mieterschutzes Front gemacht haben, nachdem die Sozialisierungskommission im Herbst für den Abbau der Zwangswirtschaft votiert hak, nachdem die deutsche Architektenschaft sich für den Abbau erklärt hat, nachdem die Handelskammern der verschiedenen deutschen Länder und noch in den letzten Tagen in Sachsen auf der Siedlungswoche ein Regierungsbaumeister den Abbau als unerläßlich bezeichnet haben, nachdem die Mißstände der Zwangswirtschaft mit einer staatlichen Ueberteuerung der Mieten von jetzt schon 250A, mit Korruption und wider wärtiger Entfremdung der verschiedenen Bevölkerungskrelse untereinander jedermann ersichtlich hervorgebrochen sind, ist die Haltung derjenigen Parteien, die für das Reichsmiekenge- setz und damit für die Verewigung der herrschenden Zu stände gestimmt haben, unerfindlich. Wird das Gesetz durch die Abstimmung dieser Parteien zuwider der Stimme aller Fachleute Tatsache, so ist der Untergang des deutschen Mittel standes, soweit er im Hausbesitz verkörpert ist, besiegelt. Nichts wird dann die Verschleuderung des deutschen Eigen tums an das Ausland, die der organisierte Hausbeflh voraus gesehen, gegen die er sich in tiefster Not mit äußerster Ent sagung gestemmt und vor der er wieder und wieder gewarnt hat, aufhallen können. Dann werden vielleicht Parteipro gramme erfüllt, aber das deutsche Gut wird auch ver loren sein.' Sadisdorf. Am morgendenFreitag geht im hiesigen Gast hofe der große Film .Um den Sohn', sowie am Sonntag im Gasthof Naundorf das oberbayrische Hochgebirgs drama .Almenrausch und Edelweiß' über die weiße Wand. Schmiedeberg. Der Militärverein von Schmiedeberg und Umgebung hielt am Sonntag den 26. Februar im Gasthaus zur Post unter zahlreicher Beteiligung seine diesjährige Zahreshauptversammlung ab. Der Vorsitzende, Herr Inge nieur Funke, eröffnete mit begrüßenden Worten die Sitzung und gedachte vor Eintritt in die Tagesordnung in herzlicher Weise des verstorbenen Kameraden Moritz Fleischer, zu dessen Ehren sich die Anwesenden von den Plätzen erheben. Hierauf erfolgte Vortrag des Zahres- und Kassenberichts. Be sondere Neuwahlen der Vorstandsmitglieder erledigten sich dadurch, daß die Ausscheidenden sich bereit erklärten, ihre Aemter weiter zu verwalken. Unter anderem faßte die Ver sammlung den Beschluß, die Mitgliedssteuer um 100 9L zu er höhen, also auf 1 M. pro Monat. Demgegenüber sollen sich aber auch die Leistungen des Vereins, als Sterbegelder, sowie Gebühren für die Träger bei Begräbnissen, ebenfalls um 100A erhöhen. Aus dem Unterstühungsfonds konnten zwei ältere Kameraden mit 100 bezw. 50 M. bedacht werden. Zum Schluffe gab Kamerad W. Müller erneute Anregung für Errichtung eines Ehrenmals für die gefallenen Krieger unseres Ortes. Man will nochmals versuchen, eine Einigkeit in diesem Punkte in der Gemeinde herbeizuführen. Möge das bisher gezeigte rege Interesse am Verein auch im neuen Vereinsjahr« ein fortdauerndes sein. Lauenstein. Seit einigen Wochen treibt sich zur Nachzeil in unserer Stadt lichtscheues Gesindel umher, das es auf daß Eigentum anderer abgesehen hat. Zuerst wollte man dem Ilhrmachergeschäft einen Besuch abstatten, doch blieb es beim Versuch. Vor einigen Tagen entdeckte man in einem zur zeit unbewohnten Landhaus, daß unberufene Gäste einge drungen waren. Ob dabei etwas entwendet worden ist, steht noch dahin. Schließlich ist in die Wohnung des Säge- werksbeflhers Fr. Krödel eingebrochen worden. Es sind wert volle Gegenstände gestohlen. Den Fußspuren nach ist auch eine weibliche Person mitbeteiligt gewesen. Glashütte. Nächsten Sonntag hält der Müglihkal-Turn- gau in Kleincarsdorf seinen diesjährigen ordentlichen Gautag ab. Die Gauturnratssihung beginnt bereits vor mittags 10 Ilhr und die Gaukagseröffnung erfolgt nach mittags 1 Uhr. Der Wahlausschuß, welcher aus je einem Abgeordneten der Gauvereine Gottleuba, Gersdorf, Klein carsdorf, Kreischa, Dittersdorf und Falkenhain besteht, hä» vorher, um 12 Uhr mittags, eine Besprechung daselbst ab. Kreischa. Beim hiesigen Standesamts kamen im Monat 'Februar 7 Geburten (4 männliche und 3 weibliche, darunter je 1 uneheliche), 4 Aufgebote und 6 Slerbefälle, worunter 1 Totgeburt, zur Anmeldung. Rabenau. Der Rat will von dem Angebot der Thüringer Gasgesellschaft, Aktien von ihr zu kaufen, Gebrauch machen. Dresden. Der Entwurf des bereits angekündigten Schul- bedarfsgesehesist nunmehr auch dem sächsischen Land tag zugegangen. Er regelt zunächst die Lehrerbesoldung durch den Staat für die Zeit vom 1. April 1922 ab. Danach