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Slise« Dla« eqkhSü -le amMche« DekamUmachrmG« der Nmlshalurtmanuschast» -es Amtsgericht» und de» Stadlrats zu Dippoldiswalde DnM und Verlag SarlVKH« tu Khw-Ma» Nr. 3»3 Donnerstag den 29. Dezember 1921 1t WWWWMWM« iqNmamchda» ' 1 du amlÜchMDW ESU W u«e«rdeMdWS«eS00-t^«chMWMR , ^«»,»»»»,»»» 4lO2UULUrolL* Merteffährllch ^)Mk.od«A»» «kWMtl? - Einzelne «umnum io Vk. — Semspwcher: Amt Dippoldiswalde Ar g. V«m«l»d«v«ba»d»<Gdokouto Nr.3. — PoUchnk» Kontor Presd«, 12S4S. «,„,,»ao»,»d,»Oa »aoo ooa o o oa ddd»sadaaai4GddGG„,iOGG^g eifjeritz-Zeilung Tageszeiümg un- Anzeiger für Dippvl-iswal-e, Schmie-eber- »L «eltepe Zetlog »es Se-trks MW MmtWljWll. Bekanntmachung, betreffend die Entrichtung »er vm- fatzfteuer für SaS KaleuderjahrlSLI und die Entrichtung der LuruSfteuer für das 4 «iertel>ahr1S2I. Auf Grund des § 144 der Ausführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetze vom 24. Dezember 1919 werden die zur Entrichtung der Umsatzsteuer verpflichteten Personen, die «ine selbständige gewerbliche oder berufliche Tätigkeit aus üben, einschließlich der Gesellschaften und sonstigen Personen vereinigungen in den Steuerbezirken Dippoldiswalde und Heidenau ausgefordert, die vorgeschriebenen Erklärungen über den Gesamtbetrag der steuerpflichtigen Entgelte im Jahre 1921 bez. der erhöht und luXussteuerpflichtigen Entgelte im 4. Viertel jahr 1921 bis spätestens Ende Januar 1922 schriftlich ein zureichen oder die erforderlichen Angaben an Amtsstelle mündlich zu machen und zwar die Steuerpflichtigen in den Städten und in der Landgemeinde Heidenau an die Umsatzsteuerämter dieser Orte, die übrigen Steuerpflichtigen an die unterzeichneten Finanzämter. Als steuerpflichtiger Gewerbebetrieb gilt auch der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, der Viehzucht, der Fischerei und des Gartenbaues sowie der Bergwerkbetrieb. Die Ab sicht der Gewinnerzielung ist nicht Voraussetzung für das Vor liegen eines Gewerbebetriebs im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Auch Angehörige freier Berufe (Aerzte, Rechtsanwälte, Notare, Schriftsteller, Künstler usw.) sind steuerpflichtig, ebenso Arbeiter, Angestellte und Gesellen, die neben ihrer festen Arbeit selb ständige Geschäfte machen. Auch kleinste Betriebe sind steuerpflichtig; eine Steuerbe freiung für Betriebe mit nicht mehr als 3 000M. Umsatz besteht nach dem Umsatzsteuergesetze vom 24. Dezember 1919 nicht mehr. Tie Steuerpflicht beginnt bereits bei einem Jahres umsatz von mehr als 6b,6b M. Die Steuer wird auch erhoben, wenn und soweit die steuerpflichtigen Personen usw. Gegenstände aus dem eigenen Betriebe zum Selbstgebrauch oder -verbrauch entnehmen. Als Entgelt gilt in letzterem Falle der Betrag, der am Orte und zur Zeit der Entnahme von Wiederoerkäufern gezahlt zu werden pflegt. Die Einreichung der Erklärung kann durch erforderlichen falls zu wiederholende Ordnungsstrafen bis zu je 500 M. erzwungen werden. Umwandlung in Hast ist zulässig. Wer meint, zur Erfüllung der Aufforderung nicht verpflichtet zu fein, hat dies dem Finanzamt rechtzeitig unter Darlegung der Gründe* mitzuteilen ttz 202 der Reichsabgabenordnung). Das U-nsahsteuergesetz droht demjenigen, der über den Betrag der Entgelte wissentlich unrichtige Angaben macht und vorsätzlich die Umsatzsteuer hinterzieht oder einen ihm nicht gebührenden Steuervorteil erschleicht, eine Geldstrafe bis zum 20fachen Betrage der gefährdeten oder hinterzogenen Steuer oder Gefängnis an. Der Versuch ist strafbar. Zur Eiureichung der schriftlichen Erklärung sind Vordrucke zu verwenden. Derartige Vordrucke können von jedem Steuer pflichtigen bei den unterzeichneten Finanzämtern oder bei den Gemeindebehörden kostenlos entnommen werden. Die üivasrpittedttzsv »tvä rar Lumsiäaog ckvr Lat U«Ita vmpt'lvdut, »ucd wann tüuaa Vorärmis ra «t»Or L kiL'avg viel» »nesgnveeo »ioü Bei Nichteinreichung einer Erklärung, die im übrigen durch eine Ordnungsstrafe geahndet werden kann, ist das Finanzamt befugt, die Veranlagung auf Grund schätzungs- weiser Ermittelung vorzunehmen. ktaaorümtsr vtppolämvrlck« uaä llsläsnna, am 27. Dezember 1921. krakrr äoa 30 v«Owd»r 1931 »dooäi >/r8 vdr LchMchk Apny Nr vtiMkmkklki zi PiMliismIN. Tagesordnung hängt im Rathaus« au». vertticheS und SöckfikcheS Dippoldiswalde. Einen recht gemütvoll fröhlichen Ab- schluß fanden die WelhnachtSvergnügen am Dienstag im Hchühenhause in einem Konzerte des Herm Stadtmuflk- direktor Zahn. Wirkten auch nur 9 Musiker (bei den letzten Konzerten mit stärkerer Besetzung mußte Herr Jahn auS seiner eigenen Tasche zusetzen und das ist für «inen Geschäfts mann kein Vergnügen), so waren die Instrumente doch recht gut beseht, daß eine ganz schöne Klangwirkung erzielt wurde. Selbstverständlich kamen auch Methnachtswetsen mit zum Bortrag, die immer gem gehört werden. Das Konzert war im Vergleich zum letzten Kirmeskonzert gut besucht und der daraufsolgende Ball bot der Jugend Gelegenheit, sich hübsch gemütlich auszutanzen. — Aus Leserkreisen kommt zu uns die Klage, daß bei den staatlichen Kraftwagenlinien Betriebseinstellungen und -Kürzungen stattgefunden haben, die aber auf den aushän genden Fahrplänen nicht vermerkt sind und worüber auch das Etsenbahnpersonal nicht Auskunft geben kann. So wollte z. B. ein hiesiger Einwohner mit dem 8-Uhr-Magen ab Dresden hierher fahren, konnte aber erst vom Wagenführer erfahren, daß der Wagen nur bis Possendorf verkehrte. Fahrplan und Pförtner auf dem Dresdner Hauptbahnhof hatten ihn falsch berichtet. Wir glauben, daß es nur dieser Zeilen bedarf, damit die Fahrpläne auf den Abgangsstationen entsprechend richtig gestellt werden und das Personal genau unterrichtet wird. - Der von der Ortsgruppe Dippoldiswalde des Deutschen Offizierbundes für Mittwoch den 11. Januar 1921 angekün- digte Vortrag des Generalleutnants Wahle über «Ostafrika im Weltkriege* findet im Saale der Reichskrone statt. General Wahle wird an der Hand von Karten seine inter essanten Kriegserlebnisse schildern. Er befehligte im Welt kriege in Ostafrika die deutschen Westtruppen, während Lettow-Vorbeck die Oskgruppen führte, bis schließlich -le Vereinigung beider Truppen Ende 1917 erfolgte und sie ge meinsam weiter nach Süden auswichen. Alles Nähere über den Vortrag siehe im Anzeigenteil. — Anzahlungen auf Umsatzsteuer. Das Finanzamt Dippoldiswalde schreibt uns: Nach einem Erlöste des Herrn Reichsministers der Finanzen können die Steuer pflichtigen schon jetzt Anzahlungen auf ihre Anfang 1922 fällig werdende Umsatzsteuer für 1921 bezw. auf die noch nicht veranlagte erhöhte Umsatzsteuer und Luxussteuer für die letzten Vterteljahresabschnitte des Jahres 1921 leisten. Die Anzahlungen werden mit 5A vom Tage der Zahlung bis zur Fälligkeit der Steuer (2 Wochen nach Zustellung des Steuerbescheides), längstens jedoch bis zum Ablauf des dritten Kalendermonats nach Schluß des Steuerabschnitts — das ist in der Hauptsache der 31. März 1922 — verzinst. Eine' Vergütung von Zinsbeträgen unter 5 M. findet nicht statt. Bei Bemessung der Anzahlungen können die Steuerpflich tigen von den Beträgen ausgehen, die sie in ihren im Januar 1922 einzureichenden Steuererklärungen angeben. Da nach einem zur Beratung stehenden Gesetzentwurf vierteljährliche Vorauszahlungen auf die Umsatzsteuer vorgesehen sind, und im April 1922 voraussichtlich die erste Vorauszahlung auf Umsatzsteuer für 1922 zu leisten sein wird, so empfiehlt es sich, zur Erleichterung der dadurch entstehenden Zahlungs pflicht Anzahlungen auf Umsatzsteuer 1921 baldigst zu leisten, da sonst zu befürchten ist, daß sonst im April 1922 mehrere Zahlungen auf Umsatzsteuer zusammenkommen. Die Anzah lungen können für die Umsatzsteuerpflichtigen in den Städten des Bezirks an die Kasse der Umsahsteuerämter dieser Städte, für die übrigen Steuerpflichtigen an die Finanzkasse Dippol diswalde (Postscheckkonto Dresden 3701 und Girokonto Dippoldiswalde Nr. 39) geleistet werden. Dabei wird darauf hingewiesen, daß die Kaffen für den Verkehr mit dem Publi kum nur vormittags geöffnet sind. — Wie uns vom hiesigen Postamte mitgeteilt wird, werden vom 1. Januar an sämtliche Fernsprechgebühren ohne alle und jede Ausnahme um volle 8026 erhöht. Ls ist aber denen, die diese Gebühren nicht bezahlen wollen, nachge lassen, ihren Anschluß zum 81. Dezember noch zu kündigen, wenn diese Kündigung bis zum 30. Dezember bei der Post etngereicht wird. — Die alten Gradabzeichen für die Pollzeibeamken wer den aufgetragen. Der Verband sächsischer Polizeibeamter hatte angeregt, mit Rücksicht auf die Neuregelung der Dienst gradabzeichen die von den Polizeihaupkwachtmeistern, Ober wachtmeistern und Wachtmeistern der GemeindesicherheitS- polizei zu tragenden silbernen Kragentreffen und Dekorations knöpfe am Kragen wegen der hohen Beschaffungskosten weg fallen zu lassen. Das Ministerium des Innern hat dem Vor- schlage zugestimmt und angeordnet, daß die vorhandenen Tressen und Knöpfe noch bis zum 1. Januar 1924 aufgetragen werden können. — Die auf Grund von 8 8 des Mandats vom 18. Mai j 1831, die Retkungsprämien betreffend, bisher gezahlte Ver gütung von 4 M. an diejenige Person, die einen toten menschlichen Körper zuerst aufgefunden und hiervon -er Obrigkeit Anzeige gemacht hat, sofern sie hierzu nicht ver pflichtet ist, soll künftig wegfallen. — In den zur Vergnügungssteuer vom sächsischen Mini sterium des Innern ergangenen Richtlinien wird u. a. darauf hingewiesen, daß künstlerisch hochstehende Leistun gen steuerfrei sind, und dazu bemerkt, k« als künstlerisch hoch stehend sollen in der Regel Veranstaltungen nicht angesehen werden, bet denen geraucht wird, oder den Besuchern Speisen und Getränke verabfolgt werden". Der letzte Satz beweist eine vollkommene Unkenntnis der kleinstädtischen Verhält nisse. Das Ministerium hätte ebensogut bestimmen können, daß in der Kleinstadt diese Veranstaltungen ebenfalls steuer pflichtig sind; denn darauf läusts hinaus. Will man ist. der Kleinstadt «künstlerisch hochstehende" Vorführungen über haupt ermöglichen, so muß man in 99 von 100 Fällen den Echankbetrieb zulassen, da es unmöglich ist, eine SqaliMete, die für den Wirt genügt, auf die gegenüber großstädtischest Verhältnissen geringe Besucherzahl direkt umzulegen. DaS Eintrittsgeld würde dann so hoch, daß daS Publikum äbge- schreckt würde. Schmiedeberg. Auch in diesem Jahr« war es dem Frauen verein möglich, durch hochherzige, reichliche Spenden den Weih nachtstisch für die Armen decken zu können. So fanden sich Dienstag dey 20. Dezember nachmittags S Uhr in der festlich geschmückten Kaffeestube der Konditorei Kegel 26 Erwachsene, 6 Konfirmanden und Kinder aus 14 Famllien ein. Rach einleitenden Gesängen weihnachtlicher Lieder richtete Herr Pfarrer Friedrich an die Anwesenden herzliche Worte. Hier auf forderte die Vorsitzende, Frau Sanitätsrat Germar, auf. die Gaben in Empfang zu nehmen. Diese bestand«» für die Erwachsenen und Konfirmanden in Geldgeschenken. Die Kinder erhielten Kleidungsstücke, Schulbücher, Spielsachen sowie Aepfel und Pfefferkuchen. 21 bedürftigen Gemeindegliedern tonnten durch besondere Spende Kohlenbezugsscheine übergeben werden. — Zu einer schönen Sitte hat sich auch hier die am heiligen Weihnachtsabend seit den letzten Jahren eingefiihrte Musikalische Christvesper herausgebildet. Das Gotteshaus Mte auch diesmal wieder eine außerordentlich zahlreiche Ge meinde, die den Klängen der Musik lauschte und andachtsvoll in die stauten Weihnachtslieder „Stille Nacht" und „O du fröhliche" mit einstimmte. Die Festgottesdienste an den beiden Weihnachtsfeiertagen, besonders am zweiten, waren ebenfalls gut besucht. Der Silvestergottesdienst beginnt diesmal um 7 Uhr. Großölsa. Der hiesige Fechkverein hat auch dieses Jahr wieder seine ganze Kraft in den Dienst der Nächstenliebe ge stellt. Am 23. Dezember veranstaltete er eine Ehrtstbe- scherung, an der 34 Familien beteiligt waren. Nach einer Kaffeetafel erhielt jede Person ein Geschenk. Insgesamt wurden 1330 M. dafür auSgegeben. Der Vorsitzende des Fechtvereins dankte von ganzem Herzen allen denjenigen, die zum Gelingest der Bescherung mit ihren reichen Gaben beigekragen haben. Dresden, 27. Dezember. Heute morgen fuhr auf dem Hauptbahnhof Dresden ein Leerzug einem anderen Leerzug in die Flanke, wodurch vier Wagen entgleisten. Das Per sonenzuggleis Dresden—Pirna war vorübergehend gesperrt. Verletzt wurde niemand. — DieUmbautenimDresdnerHauptbahn- h o f. Die Neichseisenbahnverwaltung befaßt sich zurzeit mit Umbauten und Erneuerungen im Hauptbahnhof, die sämtlich dem Zwecke dienen, die in den letzten Jahren in einen recht unansehnlichen Zustand geratenen und durch gewisse Krlegs- folgen zum Teil sogar verwahrlosten Aufenthaltsräume für die Durchreisenden in einen angemessenen Zustand zu ver sehen. Aus Gründen der Aufrechterhaltung -es Verkehrs hat man diese Arbeiten in zwei Bauabschnitte geteilt. Die Erneuerung der nach der Bismarckstraße zu gelegenen Hälfte der Warte- und Aufenthaltsräume wird erst in einiger Zeit in Angriff genommen werden. Nur die Toilettenräume sind schon fast fertig. Die nach dem Wiener Platze zu gelegene Hälfte der Warte- und Wirtschaftsräume ist zum graten Teile fertiggestellt. Der Warteraum 3. Klasse mit seinem frischen weißen und roten Anstrich ist bereits wieder in Be nutzung, ebenso der darüber befindliche Speisesaal Weesen stein. Der danebenliegende Kaiser-Wilhelm-Saal, nicht un bedeutend vergrößert, steht ebenfalls vor seiner Vollendung. Die vom Wartesaal 3. Klasse aus zu ebener Erde erreichbare sogenannte Katakombe ist zu einem geräumigen abge schlossenen Sitzungszimmer ausgestaltet, und auch die nach dem Kopfbahnsteig zu liegenden Warteräume ohne Bewirt schaftung sind durch derartige Sitzungszimmer erseht worden.