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„Technologie“, wie er sein Verhalten erklären will, nachdem er von An fang an als Absolvent für den In dustriezweig der WB Nahrungs-, Genußmittel- u. Verpäckungsmaschi- nen vermittelt wurde, — sein persön licher Wunsch, in der Nähe seines Heimatortes zum Einsatz zu ge langen, respektiert wurde, — er aber mit allen möglichen und unmöglichen Begründungen von dem vorgesehe nen Einsatz Abstand nahm. Nachdem wiederholt mit der WB Schriftwechsel geführt und telefo nisch Rücksprachen genommen wur den, erhielt Herr Leilinger weitere 6 Betriebe zur'Auswahl genannt. Fünf der genannten Betriebe befinden sich im Dresdner Raum und ein weiterer in Leipzig. Einige Betriebe schieden von Anfang an aus, da ihm angeblich der Weg zu weit war. Die anderen Betriebe wurden von Herrn Leillinger schließ lich nach und nach aufgesucht. Das Ergebnis der persönlichen Vor spräche in einigen dieser Betriebe war dann auch entsprechend. In keinem der Betriebe waren die Bedingungen so, daß Herr Leillinger sich für eine Tätigkeit in einem der Betriebe ent schied. Sein Auftreten in den einzel nen Betrieben hatte bewirkt, daß wir von; dem Direktor der WB angeru fen und uns die schwersten Vor würfe gemacht wurden. Schließlich bestand die VVB darauf, Herrn Leil linger nach Leipzig zur VVB zu schicken, da sie sich selbst mit ihm über sein ungebührliches Verhalten aussprechen wollten. Eine Freistel lung durch die VVB für einen ande ren Industriezweig wurde nicht ge geben und Herrn Leillinger der Auf trag erteilt, im VEB Verpackungs- und Schokoladenmaschinen Dresden seine Tätigkeit aufzunehmen, andern falls würde die VVB an der Hoch schule um Eröffnung eines Diszipli narverfahrens bitten. Die Vereinbarung seines Einsatzes erfolgte am 4. 11. 1961- Nach diesem Zeitpunkt hat der VEB Verpackun- und Schokoladenmaschinen Dresden wiederholt Herrn Leillinger aufge fordert, im genannten Betrieb vorzu sprechen, um Vereinbarungen über den Inhalt eines Vorvertrages zu treffen und diesen abzuschließen. Herr Leillinger antwortete aber auf diese Schreiben nicht. Daraufhin wurden wir wiederholt gebeten, Herrn Leillinger zu veranlassen, sich im genannten Betrieb zu melden. In den daraufhin geführten Aussprachen mit ihm hat sich der Absolvent mehr mals so benommen, wie wir es eigentlich im Umgang mit unseren Studenten bisher nicht gewöhnt waren. Unser Schreiben an Herrn Leillinger, sich im genannten Betrieb bis zu einem bestimmten Zeitpunkt gemeldet zu haben, da sonst Entzug der Studienerlaubnis eintritt, wurde von ihm als ein „Wisch“ bezeichnet. Im weiteren Verlauf äußerte er, er denke gar nicht daran, sich in dem Betrieb zu melden, da er ja nicht dorthin möchte. Wir wollen uns wei tere Ausführungen über das Ver halten des Herrn Leillinger er sparen, obwohl dazu noch weit mehr zu sagen wäre. Einige Fragen wird uns Herr Leillinger noch gestatten. „Was halten Sie eigentlich von den zehn Geboten der sozialistischen Moral?“ „Wann gedenken Sie, Ihre Kennt nisse über die sozialistische Plan wirtschaft auch auf Ihre Person zu übertragen?“ Ganz abgesehen davon, daß ein der artiges Verhalten uns die Arbeit außerordentlich erschwert, trägt es keinesfalls dazu bei, unserer Hoch schule zu einem größeren Ansehen in der Öffentlichkeit zu verhelfen. Es muß nochmals nachdrücklichst betont werden, daß der uns vom Staats sekretariat für das Hoch- und Fach schulwesen übermittelte Absolven- ten-Einsatzplan so aufgeschlüsselt ist, daß die einzelnen VVB die ent sprechende Anzahl von Absolventen der betreffenden Fachrichtungen er halten müssen. Die Vereinigungen Volkseigener Betriebe legen von sich aus fest, in welchem Betrieb ihres In dustriezweiges die einzelnen Absol venten zum Einsatz gelangen. Ge langt aus irgendwelchen Gründen der betreffende Absolvent in dem dafür in Aussicht genommenen Betrieb nicht zum Einsatz, so entscheidet in jedem Falle die zuständige VVB über eine evtl. Freistellung bzw. über den wei teren Einsatz des Absolventen in einem anderen Betrieb innerhalb des Industriezweiges. Ein Wechsel von einem Industriezweig zum anderen kann folglich nur mit Zustimmung der VVB erfolgen, für die der be treffende Absolvent ursprünglich vor gesehen war. Das gleiche tritt auch ein, wenn ein Absolvent, der ursprünglich für einen Einsatz in irgendeinem Industrie zweig vorgesehen war, nachträglich noch im Bereich des Hochschulwesens eingesetzt werden soll oder möchte. Die Institutsdirektoren unserer Hoch schule werden gebeten, in so einem Fall ihren ganzen Einfluß zunächst bei der zuständigen VVB geltend zu machen und nicht erst große Hoff nungen bei dem betreffenden Absol venten zu wecken, bevor das Einver ständnis dieser VVB vorliegt. Die VVB werden verständlicherweise den Absolventen weniger Gehör schenken, wenn sie sich auf Anraten des Institutsdirektors selbst um eine Freistellung bemühen. In solchen Fällen werden wiederholt Rück sprachen mit dem Prorektorat für Studienangelegenheiten genommen, und sehr oft wird ein derartiges Schreiben eines Absolventen falsch ausgelegt. Das Staatssekretariat für das Hoch- und Fachschulwesen arbeitet gegen wärtig mit Vertretern der Staatlichen Plankommission an einer Durchfüh rungsbestimmung zur Verordnung über die Unterstützung und Förde rung der Absolventen der Universi täten, Hoch- und Fachschulen beim Übergang vom Studium zur beruf lichen Tätigkeit vom 6. April 1961. Entsprechend dieser Verordnung wird angestrebt, die Vermittlung der Absolventen zu einem wesentlich früheren Zeitpunkt vorzunehmen, damit zumindestens das letzte Be rufspraktikum bereits mit der Tätig keit in dem Einsatzbetrieb in Ver bindung gebracht werden kann. Wir hoffen, daß sich mit diesen und weiteren Maßnahmen eine mit weni ger Schwierigkeiten verbundene Ver mittlung von Absolventen ergeben wird. Von unseren Absolventen erwarten wir ein größeres Pflicht- und Verant wortungsgefühl gepaart mit einem stärkeren sozialistischen Bewußtsein. Schmidt Fakultätsreferent