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Beilage der HOCHSCHULNACHRICHTEN 3/62 Absolventeneinsatzplan - Teil des Volkswirtsdialtsplanes Die akademischen Bildungsstätten in unserer Deutschen Demokratischen Republik werden jährlich mit den Zulassungskontingenten für die Neu zulassungen von Studenten beauflagt. Die Zulassungskontingente sind ein Teil des Volkswirtschaftsplanes und demzufolge voll verbindlich. Mit der Auswahl der neuimmatriku lierten Studenten ergibt sich für jeden einzelnen eine große Verpflich tung dem Staat unserer Arbeiter' und Bauern gegenüber; denn das Stu dium an den höchsten Bildungs stätten in unserer Deutschen Demo kratischen Republik ist eine Aus zeichnung besonderer Art. Allein die Tatsache, daß an unserer Hochschule 60 Prozent Kinder von Arbeitern und Bauern studieren, spricht für sich. Sind es doch im Vergleich dazu im anderen deutschen Staat ganze fünf Prozent. Hinzu kommt, daß an un serer Hochschule je Student jährlich 2400,— DM an Stipendium gezahlt werden. Die finanziellen Aufwen dungen für die Ausbildung bis zum Diplom belaufen sich auf insgesamt 36000,— DM pro Student. Aus den bereits genannten sowie auch aus anderen Gründen erhebt unser Staat die Forderung an jeden Studenten, „nach dem Studium ent sprechend den gesetzlichen Bestim mungen über den Einsatz der Hoch schulabsolventen, drei Jahre an der Stelle tätig zu sein, wo ihn die Or gane unseres Arbeiter-und-Bauern- Staates gemäß den Erfordernissen des sozialistischen Aufbaues ein setzen.“ Während der Einsdireibung vor Auf nahme des Studiums gibt jeder Stu dent seine Unterschrift unter diese obengenannte Verpflichtungserklä rung. Man könnte annehmen, daß sich jeder Student über die Tragweite einer derartigen Unterschrift im klaren ist. Der oberflächliche Betrachter kommt sehr leicht zu der Schlußfolgerung, daß an unserer Hochschule aus nahmslos sehr staats- und pflicht bewußte Menschen studieren. Daß dem bei dem größten Teil unserer Studenten so ist, steht außer Zweifel. Wir müssen jedoch durch die ge sammelten Erfahrungen, besonders während des letzten Jahres, einige offene Worte an einige unbelehrbare Studenten richten. Nachdem uns, wie allen Universi täten und Hochschulen, durch die Staatliche Plankommission bzw. durch den Volkswirtschaftsrat in Überein stimmung mit dem Staatssekretariat für das Hoch- und Fachschulwesen die verbindliche staatliche Auflage des Absolventeneinsatzplanes zu gestellt wurde, die, wie, alle anderen Planteile des Volkswirtschaftsplanes, Gesetz und demzufolge genauestens einzuhalten ist, werden unsererseits zwecks Realisierung die erforder lichen Maßnahmen eingeleitet. Entsprechende Empfehlungen des Staatssekretariats für das Hoch- und Fachschulwesen gehen dahin, daß, noch bevor die Absolventen über die staatliche Planauflage Kenntnis er halten, die Fachrichtungsleiter da von unterrichtet werden. Mit den Fachrichtungsleitern wird zunächst an Hand des Absolventen - Einsatz planes eine sinnvolle Vorauswahl ge troffen, die unter Berücksichtigung der Gesamteinschätzung eines jeden Absolventen in bezug auf seine Lei stungen, Fähigkeiten, Eignung usw. sowie der besseren Kenntnis der kon kreten Situation in den dafür in Aus sicht genommenen Betrieben ganz einfach unerläßlich und notwendig ist. Im Anschluß daran wird in An wesenheit des Fachrichtungsleiters den Absolventen der Einsatzplan be kanntgegeben, wobei die erarbeitete Konzeption entsprechend begründet wird. Es versteht sich von selbst, daß bei allen auftretenden Problemen die Wünsche der Absolventen weitest- gehend Berücksichtigung finden. Nachdem jeder Absolvent seinen Einsatzort bzw. zumindest den zu ständigen Industriezweig kennt, er folgt die eigentliche Absolventenver mittlung in Anwesenheit der Ver treter der Industrie an der Hoch schule. An dieser Beratung nehmen sowohl Vertreter der Einsatzbe triebe — als auch der zuständigen WB teil. In gemeinsamen Aussprachen mit den Absolventen führt dies erfreu licherweise sehr oft zu dem Ergeb nis, daß der in Aussicht genommene Betrieb als der tatsächliche Einsatz betrieb festgelegt wird. Sollte der eine oder andere Leser dieser Zeilen Einwände gegen diese von mir formulierte Behauptung er heben, so bin ich trotzdem bereit, die Worte nur noch zu unterstreichen. Ich möchte dem Skeptiker gegenüber auch begründen, weshalb ich Ein wände erwartet habe. Leider werden in einigen Fällen von den Absolventen während der Aus sprache mit den Vertretern der In dustrie rein formal Zusicherungen der Arbeitsaufnahme für die in Aus sicht genommenen Betriebe gegeben. Es besteht allgemein die Auffassung, die mündliche Zusage ist ja nicht bindend. Oft werden die Vertreter der Industrie in der Meinung be stärkt, daß der betreffende Absol vent zu einem vereinbarten Zeit punkt in den Betrieb kommt, um sich noch einmal mit den unmittelbar zu ständigen Vertretern unterhalten zu können; daß dies aber ohne Einfluß auf die bereits festgelegte Arbeits aufnahme bleibt. Offensichtlich hegen jedoch bereits schon zu diesem Zeitpunkt einige Ab solventen ganze andere Gedanken. Wie könnte es sonst vorkommen, daß Absolventen von der zuständigen WB vier und noch mehr Betriebe zur Auswahl genannt erhielten; alle Betriebe auch einzeln aufgesucht wurden, — am Ende jedoch nach längerer Diskussion im Protektorat für Studienangelegenheiten geäußert wird, man möchte schließlich in einen Industriezweig vermittelt werden, wo der! Vergütungssatz entsprechend dem gültigen Tarif höher liegt. Wir fragen schließlich den Absolventen Johannes Leillinger, Fachrichtung