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Weitzeritz-Zeilung Tageszeiwng mö Anzeiger sür Dippottiswal-e, SchMe-eberg «.L «elkest» Iekkung -e» Lezirk» 4,444444444444»4444444444>4444»«»44444441444444444444 ———I——E« Vierteljährlich -.IML.vd«e3»- troaen. — Einzeln« Nummer» ^44*4,4««—«4«4»4EW» Nr 276 Sonnabend den 26 November 1921 87. Jahrgang LOPf. — Fernsprecher: Amt Dippoldiswalde Nr. L. «emeindeverd<Wds-«in>tumto Nr.3. — PoWcheck» Konto: Dresden 1LS4S. Diese» Bla« ealhlM -le amtliche« DekarmtmachmG« -er Nmtshaüstmmmfchast. -es Amtsgericht» m»- -e» Sla-trats z« Dippol-tswal-e Demntw«tücher Nch<ckI«r; VaUl ych«« —Dnch mü> Verlag Narl8eh«e in D-Wol-l»»»»»« MW MmtlliilchWgtll. Wahl der Vertrauens- und Ersatzm-nner für die Anaeftellteu - Versicherung. Das Arbeitsministerium hat für die Wahlen der Der» trauens- und ihrer Ersatzmänner in der Angestelltenversicherung den Bezirk der Stadt Dippoldiswalde mit dem Bezirk der Amtshauptmannschaft Dippoldiswalde vereinigt und zwar dergestalt, daß die Geschäfte sür beide Bezirke von der Amts- hauptmannschast Dippoldiswalde geführt werden. Die Wahl findet statt für die Arbeitgeber und für die Angestellten «a Svomar öou 8 7»v«»r isrr von 11 vdr vormlttaza di» 2 vdr vaodmtttag» Der Wahlkreis, umfassend die Stadt und den Bezirk der Amtshauptmannschaft Dippoldiswalde, wird in'die Stimm bezirke ä, v, L, 0, k und eingeteilt. Stimmbezirk L unifatzt die Stadt Dippoldiswalde sowie die Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Dippoldiswalde außer denjenigen, die den Stimmbezirken 6, S und 0 zugeteilt sind. Stimmbezirk 8 unifatzt die Ortschaften Bärenklause-Kautzsch, Börnchen bei Possendorf, Theisewitz-Brösgen-Kleba, Gombsen, Hausdorf, Hänichen, Hermsdorf bei Dipp., Kleincarsdorf, Kreischa mit Rittergut, Lungkwitz mit Rittergut, Possendorf, Quohren, Saida, Wendischcarsdorf, Wilmsdorf mit Rittergut, Wittgensdorf und Rittergut Zscheckwitz. Stimmbezirk - umfaßt die Orte Bärenfels, Dönschten, Naundorf, Niederpöbel, Kipsdorf, Obercarsdorf und Schmiede berg mit Rittergut. Stimmbezirk v umfaßt den Amtsgerichtsbezirkj Lauenstein sowie die Orte Johnsbach rind Echlottwitz. WA Stimmbezirk 8 unifatzt den AmtegerichtsbezirkHANenberg, außer den Orten Bärenfels und Dönschten.—. Stimmbezirk k umfaßt den AmtsgerichtsbezirWrauenstein. Gewählt wird: L für Stimmbezirk ä in Dippoldiswalde im Gasthof „zur Sonne", für Stimmbezirk 6 in Kreischa im Gasthof „zum Erbgericht", für Stimmbezirk L in Schmiedeberg im Gasthof „zur Post", für Stimmbezirk v in Glashütte im „Bahnhofsgasthofe", für Stimmbezirk L in Altenberg im Gasthof „zur Post", für Sttpimbezirk 5 in Frauenstein im Gasthofe „zum Löwen". Es sind 6 Vertrauens- und 12 Ersatzmänner zu wählen. Die Vertrauens- und Ersatzmänner werden je zur Hälfte au» den versicherten Angestellten, die Nichtarbeitgeber sind, und aus den Arbeitgebern der versicherten Angestellten ge wählt. ^77.7". Die Vertrauens- und Ersatzmänner aus den Arbeitgebern werden von den Arbeitgebern der versicherten Angestellten, die übrigen von den versicherten Angestellten gewählt. G Die Wahlberechtigten werden aufgefordert, 7o»»odl»r»- U»1»a sür die Wahl bis spätestens 3 Wochen vor dem Wahl tage, also di» »vm iS dorewdvr äs. 7». bei der Amts hauptmannschaft Dippoldiswalde als Wahlleiter einzureichen. Die Vorschlagslisten sind sür die Arbeitgeber und die ver sicherten Angestellten getrennt aufzustellen. Jede Vorschlags liste soll mindestens soviel Namen enthüllen, als Vertrauens männer und Ersatzmänner zu wählen sind, sie darf höchstens die doppelte Zahl solcher Namen aufweisen. M f Die Vorgeschlagenen sind nach Vor- und Zunamen, Stand oder Beruf und Wohnort zu bezeichnen und in erkennbarer Reihenfolge aufzusühren. Mangels anderer ausdrücklicher Er klärung wird angenommen, daß die an-erster Stelle aufge- fvhrten als Vertrauensmänner vorgeschlagen werden. - Die Vorschlagslisten müssen von mindestens fünf Wahl berechtigten unter Benennung eines für weitere Verhandlungen bevollmächtigten Vertreters unterschrieben sein. U j Die Vorschlagsliste soll die Wählervereinigung, von der sie ausgeht, nach unterscheidenden Merkmalen kenntlich machen. Hat ein Wähler mehrere Vorschlagslisten unterzeichnet, so wird seine Unterschrift auf allen Vorschlagslisten gestrichen. Die Vorschlagslisten sind ungiltig, wenn sie verspätet ein gereicht werden oder wenn sie nicht vorschriftsmäßig unter schrieben sind und der Mangel nicht rechtzeitig behoben wird, Zwei oder mehr Vorschlagslisten können in der Weise miteinander verbunden werden, daß sie den Vorschlagslisten anderer Wählervereinigungen gegenüber als eine einzige Vor schlagsliste gelten. 2n diesem Falle müssen die Unterzeichner der Vorschlagslisten oder die bevollmächtigten Vertreter über einstimmend spätestens bis zum Ablauf des l l. Tages vor, dem Wahltage die Erklärung abgeben, daß die Vorschlagslisten miteinander verbunden sein sollen. Andernfalls ist die Er klärung über die Verbindung ungültig. Wird von den Arbeitgebern oder von den versicherten Angestellten dl» mm 18 v»»wd»r ü». F» nur eine Vor- schlagsliste eingeretcht, so findet für die betreffend« Gruppe keine Wahl statt. Die in der Vorschlagsliste gültig verzeichneten Personen gellen dann in der für den Wahlbezirk erforderlichen Zahl in der Reihenfolge des Vorschlags als von dieser Gruppe g-wählt.W- 8» dum »« kür «uvsrLvcksrto Vor»od1eg»ll«Mn g, itlwwl »«räss; auch die Reihenfolge der Borgeschlagenen in der Vorschlagsliste darf nicht geändert werden. Via -mlrkrvptm»»«»»« vippoIäi»w»U», am 23. November 192 t. Wahle« z«m Wasseramte. Gemäß § 158 des Wassergesetzes in Verbindung mit § 50 der Ausführungsverordnung sind für die Zett vom 1. Januar 1922 bis 31. Dezember 1927 zwei Mitglieder de» für den Bezirk der Amtshauptmannschaft gebildeten Wasseramtes und ihre Stellvertreter durch die Mitglieder der nach 8 65 des Wottergesrtzes bestehenden Unterhallungsgenossenschasten zu wählen. Das Wahlrecht kann nur persönlich, für juristische Personen und solche Personen, die geschäftsunfähig? oder in der Ge schäftsfähigkeit beschränkt sind, durch einen gesetzlichen Ver treter, für jede beteiligte Staatsverwaltung durch deren Leiter oder einen von der zuständigen Behörde bestimmten Bevoll mächtigten und für Eigentümer eines Grundstücks oder einer Anlage durch einen mit schriftlicher Vollmacht Versehenen aus ihrer Mitte ausgeübt werden. ' Weibliche Personen sind berechtigt, sich durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Bevollmächtigten vertreten zu lassen. Niemand kanrt im amtshauptmannschaftlichen Bezirke das Wahlrecht mehrfach ausüben. Die Wahl geschieht durch Stimmzettel, die mit den Namen der zu Wählenden zu ver sehen sind und gleichzeitig in einwandfreier Weise erkennen lassen müssen, ob der zu Wählende als Mitglied des Wasser- amtes oder als Stellvertreter gewählt werden soll. Jeder Stimmzettel hat also je zwei Namen für die wirklichen Mit glieder und je zwei Namen für die Stellvertreter zu enthalten. Stimmzettel, die Mitglieder und Stellvertreter als solche nicht oder nicht genügender Anzahl benennen oder die Personen der zu Wählenden nicht erkennen lassen oder die Namen Nicht- wählbarer enthalten, sind insoweit ungiltig. Enthält ein Stimmzettel mehr Namen als Personen in jeder der beiden Gruppen (Mitglieder—Stellvertreter) zu wählen sind, so gelten die in der Gruppe zuerst geschriebenen Namen wählbarer Personen. Wählbar sind nur selbständig efmännliche Personen, welche die sächsische Staatsangehörigkeit besitzen und im Sinne der Gemeindeordnungen unbescholten sind. Om übrigen vergl. 813 Abs. 4 des Organisationsgesetzes.) Als gewählt gellen diejenigen Personen, welche die relative Stimmenmehrheit erhallen haben. Bei jStimmengleichheit entscheidet das Los. Das Amt eines Mitgliedes des Wasseramte» ist ein Ehren amt. Die Amtsdauer beträgt 6 Jahre. Die Wahlen finden im 81t»vvtz»UwM»r der »wtt- d»vp»wrw»e1»tiUedsv «od»v»t»1l» 7 lVLt, «vi» 1v—II Uke- statt. > Die von der Bezirksversammlung gesetzlich vorzunehmende Wahl ist noch nicht erfolgt. :-wt,h»dpio »vv»ed»tt V1pppo1ükw»1ck», ? am 22. November 1921. Otbschrtvsötze der Leichenfrau. Die der hiesigen Leichenfrau zustehenden Gebühren betragen ab 1. Dezember d. I. bei Begräbnissen noch Stufe >: in der Stadt Dipp. 60 M., auf dem Lande 70 M. Stufe II: in der Stadt Dipp. 50 M., auf dem Lande 60 M. Stufe III: in der Stadt Dipp. 40 M., auf dem Lande 50 M. Stufe IV: in der Stadt Dipp. 24 M., auf dem Lande 34 M. l Bei Armenbegräbnissen sind die niedrigsten Sätze zu be rechnen. - Soweit sich die Heimbürgin dei V«m»1tvrg 8, V»e1»»»«r einer Beihilfe bedienen muß, kann sie sür diese außer den vorstehend festgesetzten Gebühren noch eine Beihllfegehühr von 12 M. in der Stadt Dipppoldiswalde und von 21 M. auf dem Lande erheben. Die Beihilfe leisteten der Regel die stellvertretende Leichenfrau. . Dippoldiswalde, am 23. November 1921. vsr 8t»ätr»t OerMcheS mrd Sächsisches. Dippoldiswalde. Am 30. November dieser Jahre» läuft die Frist ab, innerhalb welcher ehemalige Kriegsgefangene An träge auf Löhnungsbeihilfen und Entschädigung für ab genommene Gegenstände bei den Hilfsausschüssen stellen können. MUitärpapiere und Nachweise über die Bedürftigkeit, nament lich Über den Arbeitsverdienst, sind den Anträgen beizufügen. Noch einer neueren Verordnung de» Reichsfinanzministerium» werden Anträge ehemaliger kriegsgefangener Sanitäts soldaten, soweit es sich um Löhnung bandelt, ausschließ lich von der Reichszentralstelle für Kriegs- und Zivllgefangen« in Berlin S.-W. 11, Königrgrätzer Straße 30 brarbettet. Nur Anträge von Sanitätssoldaten auf Entschädigung für abgenommene Gegenstände können von den örtlich zu ständigen Hilfsausschüssen angenommen^ und nach Prüfung berücksichtigt werden. Dippoldiswalde^ 25. November. Die vom Bildhauer Buhe hier angeferttgte Gedenktafel für die Gefallenen deS Leutsch-französischen Krieges an der Rikolaiktrche wurde heute vor 50 Fahren vom Kirchenvorstand ohne besondere Feier übernommen. — Oeffentliche Lebensverficherungsanstalt der Spar kassen im Freistaat Sachsen. Am 7. November fand in> Dresden unter dem Borsitz des Bürgermeisters Or. Eberle im Beisein von Staatsvertretern eine Borstandsfihung der öffentlichen Lebensverficherungsanstalt der Sparkassen im Freistaat Sachsen statk Aus der Tagesordnung find für die Allgemeinheit folgende Punkte von Interesse: Es wurden die Beitrittserklärungen genehmigt unter anderem der Spar kassen Höckendorf, Pretzschendorf und Reinhardtsgrimma. Es gehören nunmehr 246 Spar- und Girokaffen der Anstalt als Mitglied an. Es wird ein besonderer Kredttausschuft gewählt zur Prüfung der bei -er Anstalt eingehenden Hypo thekengesuche. Es wird Kenntnis davon genommen, daß dl» Anstalt zurzeit über einen Bersicherungsbestand an einge- lösten Versicherungen in Höhe von rund 80 Millionen Mark verfügt. Da der Antragszugang fortdauernd fehr gut ist. kann damit gerechnet werden, daß die Anstalt ihr erstes Geschäftsjahr mit einem Bersicherungsbestand von rund 100 Millionen Mark abschließt. Reichstädt. Zur Richtigstellung des Berichts über die Gemeinderatswahl sei mitgetellt, daß die Liste Hayn nicht eine sozialistische war, sondern der Wahlvorschlag der Haus besitzer und Unangejessenen.^^Tk^r^^.^: Glashütte. Vom städtischen Wohlfahrtsamt wird uns geschrieben: August Müller und Hans Strecker boten im Ott. dieses Jahres auch in der hiesigen Gegend unter der Firma Müller L- Strecker, Westdeutsche Strickmaschinen-Jndustrie, Düsseldorf, Arbeitslosen die Lieferung von Strickmaschinen gegen Hinterlegung von 500 M. und wollten für dauernd« Arbeit und Wochenlohn von 300 M. Gewähr leisten. Das Wohlfahrtsamt, dem ein solches Angebot vorgelegt wurde, überm ttelte dieses der Zentralstelle zur Bekämpfung der Schwindelfirmen, Lübeck, Königstraße 95. Die von dort an- gestellten Nachforschungen ergaben, daß Müller und Strecker Schwindler sind, denen es nur daraus ankam, die 500 Mark zu erlangen. Geschädigte wollen sich bei der genannten Zentralstelle melden. Dresden. Bor Eintritt in die Etat-Debatte beschäftigt« sich der Landtag am Donnerstag mit einer Anfrage des Abg. HeßleM betr. den Besuch katholischer Schulen und Abhal tung von Rellglonsprüfungen durch den Bischof von Meißen. Abg. Heßlein fragt, wie gedenkt die sächsische Regierung das Berbok des Kultusministeriums, Schulen zu besuchen und Religionsprüfungen durch den Bischof abzu halten, mit dem Artikel 14V der Reichsverfaffung, wonach Religionsunterricht in Uebereinstimmung mit den Grund sätzen der betreffenden Religionsgemeinschaft erteilt wird, in Einklang zu bringen. Er erblickt in dem Berbot einen Eingriff des Kultusministeriums in die Rechte der katholi schen Kirche, eine kulturelle Kampfansage. Kultusminister Fleißner beantwortet die Anfrage. Er fordert, daß das Uebergangsgesetz der Schulen von der evangelischen un- katholischen Kirche beachtet wird. Ein Reichsschulgesetz gebe es nicht. Das Landesschulgeseh habe derartige Fragen zu regeln. Das Uebergangsschulgeseh beseitigt bei Bolksschulen jede Religionsprüfung, es bleibt bei der Berordnung. — Zwei Stunden lang beschäftigte sich nun das Haus mit dieser Frage. Die Redner sämtlicher Parteien nahmen hier zu Stellung. Fand Heßlein bei der Rechten einige Unter stützung, so war seine Partei den schärfsten Angriffen seilens der Linken ausgesetzt. Der Abg. Menke (USP.) «erstieg sich sogar in Ausdrücken, die die Persönlichkeit des Bischofs betrafen, daß Vizepräsident vr. Wagner sich zu einer Rüge genötigt sah. Darauf trat das Haus in die Fortsetzung der