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MerieüSbrlich ^WK.ob««S>- WWkck ,,,„,,„7 Derankwottllcher Redakteur: Va-lgedne. - Druck und Verlag - «ar! ged« tn Divvowirwatt«. Freitag den 14. Oktober 1921 ' Nr. 241 WWMWWWWWMMMMK-L'L 87. Jahrgang o« Bedörden) d« 3«il« 200M».- Eü«ck>M«» NekIaw«200Pi». >»» WUM BkDÜSfliriS» tragen. — Einzelne Nummern LO Pf. — Fernsprecher: Ami Dippoldiswalde Nr. 3. Vemeiadeverbands-Girokontv Nr. 3. Posticheck» konlo: Dresden 12848, Dieses Blatt eulhü» »ie amtlichen BekmmtmachmW« »er Amtshaüptmannfchast, »es Amtsgericht» m»d »es Stadtrats zu DiPpoldtsmawe Weitzeritz-Zeiümg Taaeszeilung m-Anzeiger für Dippoldiswalde, Schmiedeberg »L o " Nallette gelluu» »es Bezirks I———— — Amtliche WytmchWen. MorSkkiioli ai Sic Arbkilnkber Nach der Verordnung vom 21. Juli 1821 (RGBl. S. 847) haben private Arbeitgeber auf 20 bis einschleßlich SO insge samt vorhandene Arbeitnehmer ohne Unterschied des Ge schlechtes, wobei Lehrlinge und unständig Beschäftigte einzu- dezlehen sind, mindestens einen Schwerbeschädigten zu be schäftigen. Arbeitgeber, diemehr Arbeitnehmer beschäftigen, haben auf je 50 weitere Arbeitnehmer mindestens einen weiteren Schwerbeschädigten zu beschäftigen, ein Ueberschuß von 20 wird dabei vollen 50 gleichgerechnet. Bei der Berechnung dieser Zahlen werden mehrere Be triebe, Büros und Verwaltungen desselben Arbeitgebers in soweit zusammengesetzt, als sie sich im Bezirk der Haupt fürsorgestelle befinden. Die danach zur Beschäftigung Schwerbeschädigter ver pflichteten. Arbeitgeber werden hiermit aufgefordert, dem Kreisamt für Kriegerfürsorge Dresden, Friesengaffe 6, bis zum 1. Dezember 1821 zu melden: 1. die Zahl der am 1. Oktober 1821 insgesamt be schäftigten Arbeitnehmer, getrennt nach Ange- l stellten, Arbeitern, Arbeiterinnen und Heimarbeitern t bez. -arbeiterinnen, 2. die Zahl und genauen Personalien der darunter be findlichen Schwerbeschädigten und 3. Wünsche für die Einstellung weiterer Schwerbeschä digter, soweit am Tage der Meldung der Mindest verpflichtung nicht genügt ist oder darüber hinaus- , gehend Schwerbeschädigte beschäftigt werden l können. Vordrucke zur Meldung können beim Kreisamk für Krie- gerfürsorge, Abteilung für Schwerbeschädigte, Friesengasse 6, (Fernsprecher 25 856) angefordert werden. Von der Meldepflicht befreit sind Arbeitgeber, die seit dem 1. Juli 1921 dem Kreisamt bereits gemeldet haben, sofern sie am 1. Oktober 1921 eine ausreichende Zahl von Schwerbeschädigten entsprechend der Mindestverpflichtung beschäftigen. Diese Aufforderung ergeht mit dem Hinweis, Hatz gemätz 8 9 des Gesetzes über die Beschäftigung Schwerbeschädigter vom 6. April 1920 (RGBl. S. 459) jeder Arbeitgeber zur Auskunfkserteilung verpflichtet ist und bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß durch Unterlassung oder bei Abgabe der geforderten Meldung auf Antrag der Hauptfürsorgestelle mit einer Buße bis zu 10 000 M. zu belegen ist (8 14 a. a. O.). Gegen Arbeitgeber, die nach dem 1. Dezember 1921 durch das Kreisamt für Kriegerfürsorge erfaßt werden und diese Aufforderung nicht befolgt haben, wird unnachsichtlich gemäß' 8 14 a. a. O. eingeschritten. Die Vertretungen der Arbeitnehmer werden gemäß 8 11 Absatz 1 des Gesetzes vom 6.4.1920 und des Betriebsräte- gesehes 8 78 Ziffer 1 und 7 aufgefordert, ihre Arbeitgeber bei der Durchführung dieser gesetzlichen Vorschriften zu unter stützen. Dxesden, am 10. Oktober 1921. Das Kreisamt für Kriegerfürsorgh bei der Krelshauptmannschaft Dresden. Die Firma Ehr. Schubart 6- Hesse, 2nh. Friedrich Böhme, hier, beabsichtigt, in ihrem Werkstattgebäude, hier, äußere Bahnhofstraße Nr. 190 Abt. 0, einen Krafthammer aufzu- stÄlen. Gemäß ß 17 der Neichsgewerbeordnung wird solches hierdurch mit der Aufforderung zur öffentlichen Kenntnis ge bracht, etwaige Einwendungen gegen diese Anlage, soweit sie nicht auf privatrechtlichen Titeln beruhen, binnen 14 Tagen hier anzubringen. Dippoldiswalde, am l l. Oktober 1921. vor Stückt»! Brennholzversteigerung ms WtMftt vtmWlstmItt. Donnerstag den 20. Oktober sollen unter den üblichen Bedingungen gegen Barzahlung versteigert werden: etwa 64 rm weiche Beste, 10 rm weiche Brennknüppel, 4 rm weiche Zacken in Abt. 27 und 28. Als Bieter sind nur zugelassen die Einwohner der ans Revier angrenzenden Gemeinden Höckendorf, Ruppendorf, Borlas, Seifersdorf, Paulshain Paulsdorf. Niemand kann mehr wie 2 rm erstehen Be ginn früh 9 Uhr Gasthof Paulshain. Hierüber können bei Bedarf mitversteigert werden- 235 Stangen 4 bis 10 cm Unlerstärke daselbst. St«»t,tor8lr»A«r»ru»Uaog U-oLsuckort HnMm bester Wischer Feuerwehren Sonntag den 16. d. Mts. 7 Uhr vorm. vor L»ockckir«L1or. Somulwock ck» 15. ck» Nts von nachm. 3—5 Uhr Verlosung der 26 Parzellen Stöcke, in der vorderen Hausflur (Eingang Marktplatz) des Rathauses. Zugelassen zur Ver losung werden nur die Personen, die sich am 7. und 8. ds. Mts. dazu gemeldet und nachweislich keinen Holzvorrat haben. Preis laut Ratsbeschluß vom 4. 10. 21 pro Parzelle 25 M. Dippoldiswalde, am 12. Oktober 1921. v,r Stücktrüt OertlicheS und Sächsisches Dippoldiswalde. Veranlaßt durch Funkenflug aus der Lokomotive des 3-Uhr-Zuges entstand am Mittwoch nach mittag am Taubenberge, gegenüber der Tännichtgrundbrücke, ein Waldbrand, der sich auf etwa 300 Quadratmeter Boden fläche ausdehnte. Kommunarbeiter, die beim Tetchschlämmen beschäftigt waren, ellten hinzu und erstickten alsbald den Brand. - Das Kreisamt für Kriegerfürsorge bei der Kreishaupt mannschaft Dresden veröffentlicht in heutiger Nummer eine Aufforderung, auf die wir besonders Hinweisen wollen. — Kein Hartgeld zurückhalten! An Stelle des bisherigen, nunmehr zur Einziehung bestimmten papier- nen Kleinnotgeldes ist in der letzten Zeit von den öffentlichen Kaffen eine große Menge neues Hartgeld in 50-, 10- und 5-Pfennig-Stücken in Verkehr gesetzt worden. Trotzdem ist der Umlauf dieses Harkkleingeldes sehr gering. In die öffent lichen Kassen fließt so gut wie kein Hartgeld zurück, so daß nur das Zurückhalten und Ansammeln dieser Kleinmünzen in privater Hand die Ursache sein kann. Dieses sinnlose An häufen von Münzen gefährdet den Geldverkehr, besonders in der jetzigen Uebergangsperiode im Kleingeld, ganz erheb lich. Es ist daher eines jeden Pflicht, die erhaltenen Münzen sofort wieder in Zahlung zu bringen. Also: Heraus mit dem Hartgeld! — Nach Zählen von Papiergeld die Hände waschen! Das ist der Rat, der immer dringender von ärztlicher Seite laut wird. Unser Papiergeld hat ein solches Aussehen be kommen, daß man sich oft scheut, die Scheine zu berühren. Es gibt Leute, die abwechselnd Papiergeld zählen und vom Butterbrot abbeißen. Es muß wundernehmen, daß es in unserer aufgeklärten Zeit noch derart unvorsichtige Menschen gibt. Die klebende, aufnahmefähige Eigenschaft des Brotes ist bekannt. Ebenso die Tatsache, daß das durch tausend Hände gegangene, zu Löschpapier gewordene Papiergeld häufig eine Brutstätte von allerhand nur mikroskopisch er kennbaren, zuweilen schädlichen Lebewesen ist. Die Möglich keit einer Verseuchung des Körpers durch Bazillen liegt auf der Hand. Also Vorsicht! — Die Abfertigung an den Fahrkartenschaltern wird häufig dadurch verlangsamt, daß viele Reisende mit größerem Papiergeld bezahlen, wodurch zeitraubendes Wechseln und Herausgeben von Kleingeld notwendig wird. Wenn auch der bestehende Kleingeldmangel zum Teil hieran schuld ist, so möchte doch jeder Reisende mit dazu beitragen, daß die glatte Abwicklung des Fahrkartenverkaufs besonders zu den Haupt verkehrszeiten nicht durch Hingabe großer Geldscheine zum Wechseln unnötig gehemmt wird, zumal die Eisenbahn auf Grund der Eisenbahn-Verkehrsordnung verlangen kann, daß das Fahrgeld abgezählt entrichtet wird. — Mekallblumen auf Damenhüten ein Luxus. Mekallblnmen sind nach einer neuen Entscheidung des Reichs- Ministers der Finanzen luxussteuerpflichkig, wenn sie als Aus- puh für Damenhüte verwendet werden. Sie stellen .sonstige Besähe' im Sinne der Ausführungsbestimmungen dar. Eben so sind Sinnsprüche auch dann ein Luxus, wenn sie nicht eln- gerahmt sind, selbst wenn sie nur aus Pappe bestehen, die mit Sticklöchern versehen ist, auf der Vorzeichnungen für den Sinnspruch angebracht sind und die Pappe mit Garn be stickt ist. — Die kalte Jahreszeit steht wieder vor der Tür. Dies wissen auch dieVögel. Ein innerer Trieb drängt sie, fortzuziehen. Sie tun es ungern, aber sie sind dazu ge zwungen, wenn sie nicht umkommen wollen, und die Zug vögel beneiden sicher ihre Gefährten, die in der kleben Heimat bleiben können. Die Art des Minkeraufepthalts teilt unsre Vögel in vier Klassen: die Zug-, Wander-, Strich- und Standvögel. Die Zugvögel sind die zattesten, sie können die nordische Kälte am wenigsten vertragen. Sie müssen Ab schied nehmen von ihrer Heimat und dem Brutort und ziehen ! zum Unterschiede von den Wandervögeln zielbewußt schnell auf dem kürzesten Wege in das bestimmte Land ihres Winter- aufenthalts. Je mehr sie der Kälte widerstehen können, um so weniger weit brauchen sie zu ^vandem. Dort leben! sie zuerst traurig und verschlossen. Wenn aber die Zett zum Rückzug sich nähert, werden sie wieder munterer und ge weckter. Der zatteste Zugvogel ist die Turmschwalbe. Äe zieht schon in der ersten Woche des August weg. In diesem Jahre konnte man die Wahrnehmung machen, -aß sie zwar zu dieser Zeit fottzog, daß sie aber, da das warme Wetter anhtelt, nach einer Woche noch einmal wiederkam. Erft 14 Tage später zog sie endgültig fort. Ihr folgen dann nach und nach die übrigen Zugvögel. Die Schwalbe zieht Ende September, der Staar Ende Oktober weg. Jene lebt im Winter in Mlttelafrika und dieser in Südeuropa. Die Wandervögel haben kein festes Ziel. Sie ziehen in großen Scharen von einem Ort zum andern und sind an Leine Zeit gebunden. Wo sich ihnen Nahrung bietet, bleiben sie. Sie kommen weltestens bis nach Spanien, Italien und Griechen land. Zu ihnen gehören hauptsächlich die Drosseln. Ein be kanntes Beispiel eines solchen Wandervogels ist der Krammeksvogel, -er alljährlich vom hohen Norden zu unS gezogen kommt. Zur dritten Art, den Strichvögeln, gehören hauptsächlich die Meisen. Sie tun sich im Winter zu Scharen von 30 bis 60 Stück zusammen und suchen sich tn der Heimat, von Ott zu Ork wandernd, auf diese Weise ihr tägliches Brot. Zum Anführer wählen sie sich gewöhnlich einen stärkeren Vogel, einen Specht oder Kleiber. Die Standvögel schließlich bleiben im Winter In der Nähe ihres Brutorts. Es sind hauptsächlich die Finken, Ammern, Sperlinge und Zaun könige. Sie bleiben uns im Minter die treuen Gefährten und kommen oft Futter bettelnd an unsere Fenster. Hoffent lich finden sie dann auch eine ihnen bereitete Futterstelle. Diese geringe Mühe werden sie uns tausendfach vergelten. — Reichsnokopfer bei Angehörigen gefallener Kriegsteil nehmer. Das Landesfinanzamt Dresden teilt mit: Die Ver günstigungen, die das Reichsnotopfergesetz für Familienan gehörige gewährte, konnten bisher nur dann angewendet werden, wenn die zu berücksichtigenden Personen am 31. Dez. 1919 noch gelebt haben. Eine einzige Ausnahme bestand für den Fall, daß Nachkommen eines verstorbenen Kindes vor handen waren. Durch ein Gesetz vom 6. Juli 1921 ist zu gunsten der Angehörigen gefallener Kriegstellnehmer eine bedeutsame Erweiterung der Vergünstigungen geschaffen worden. Die Vergünstigungen können nunmehr sowohl von Witwen, deren Ehemann im Kriege geblieben ist, als auch von Bäkern oder Müttern, die Söhne durch den Krieg ver loren haben, in gleicher Weise in Anspruch genommen wer den, wie wenn die Ehemänner und Söhne am 31. Dezember 1919 noch am Leben gewesen wären. Erforderlich hierfür ist ein Anttag, der in kürzester Form schriftlich oder mündlich bei dem Finanzamte angebracht werden kann. Wer es unter läßt, einen solchen Anttag zu stellen, begibt sich damit eines Vorteils, der ihm vom Gesetze zugedacht worden ist. Allen Personen, die einen einstweiligen Steuerbescheid zum Reichs notopfer erhalten und ihren Ehemann oder einen oder meh rere Söhne im Felde verloren haben, muß daher empfohlen werden, sich mit einem Antrag an das für sie zuständige Finanzamt zu wenden, von dem sie auf Wunsch auch Aus kunft über Art und Umfang der Vergünstigung erhalten können. — Wegen Beamtennöklgung wurde der Kaufmann Karl Hermann von Otto, geboren 1863 zu Poffendorf, vom Schöffengericht Dresden zu 1200 M. Geldstrafe verurteilt. Er war im Kriege Hilfsarbeiter im Artilleriedepot und geriet später wegen einer Anzahl Rundblickfernrohre, die er eigen tümlich erworben, mit der Reichsverwertungsstelle in Diffe renzen. In einem Schreiben wegen Bezahlung hatte er der Dienststelle gedroht, er werde Anzeige bei der Entente machen usw. In der Urteilsbegründung führte der Vorsitzende aus, die Handlungsweise des Angeklagten sei ganz gemein und niedrig gewesen. — Wegen Rückfalldiebstahls stand die 1882 zu Burkersdorf geborene, zuletzt in Bärenfels in Stellung befindliche Hausangestellte Anna Selma Theuring vor dem Dresdner Schöffengericht. Sie ist wegen Bettugs und Dieb stahls, und besonders auch wegen Gewerbsunzucht mehrfach vorbestraft. Ihr wird erneut zur Last gelegt, als Belschlafs- diebin Im Frühjahr einem Lokomotivführer die Brieftasche mit 450 M. und einem Sammlungsaufseher die Brieftasche mit 570 M. gestohlen zu haben. Die Theuring war voll ge ständig; bevor sich das Gericht zum Urteil zurückzog, bat sie um Zuchthaus mit den Morten: .Ich fehlte mich nach dem Zuchthaus, erkenen Sie darauf!' Bei den Vorstrafen der Angeklagten blieb dem Gericht auch nichts weiter übrig als Versagung mildernder Umstände. Das Urteil lautete dem nach auf 1 Jahr 6 Monate Zuchthaus und 5 Jahre Ehren-