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«ettep* Aett»« * » Le-irk» ,,,,7s «»« Derankoorllich« RedaUmr: V«»l S«-««. — Druck und Derlag: S«t yabm» in DiVpordt»»«»«. Diese» Bla« «UhalldleaMNch« «ekaimvaachmW« MnEbttlch ^Mt-odaeZ» tzASM. — Einzeln« Nummer» gy Pf — Aench»r«ch«r: Amt DippoüXswald« Ar. ü. ^z^,^i»k»n«rdaud«^8irvlu>vtv Nr. 3. — Poiüchmk» ko«d>: vr«»d«a 1LV4S. Weiheritz-Jeilung Tageszewmg mW Anzeiger M Mp-nMswawe, Schmieteber, N.U Mittwoch dm 21. September 1921 87. Jahrgang Nr. 221 Das im Grundbuch für Dippoldiswalde Blatt 46 auf den Namen der verstorbenen Anna Marie verekel. Salzer oerw. gew. Schutze geb. Giebe eingetragene Grundstück soll «a U »ovowdar 19» vorwlt»^ 9 vdr * an der Gerichtsstelle zum Zwecke der Aufhebung der Erbengemeinschaft im Wege der Zwangs vollstreckung versteigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuch- 4,8 Ar groß undDauf 26000 M. — Pf. ge- schätzt. Es ist in Dippoldiswalde am Marft Nr. 46 gelegen, besteht aus Wohngebäude mit Keller, 2 Anbauten, Stallgebäude, Hinterwohngebäude mit Pferdestall, einen zum Teil auf dem Nurstück Nr. 37 - Blatt 835 des Grundbuchs — errichteten Kegelhausgebäudes und ist mtt 195,30 Steuereinheiten belegt. Die Brandkasse beträgt nach Kriegsschätzung 18820 M. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen das Grundstück be treffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung de» am l l. August !92l verlautbarten Dersteigerungsvermerkes aus dem Grundbuche nicht ; ersichtlich waren, spätestens im Bersteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von ' Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigen falls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Ver teilung des DersteigerungrerlSses dem Ansprüche des Gläubiger» und den übrigen Rechten nach« gesetzt werden würden. Wer ein der Versteigerung entgegenstehende» Recht hat, mutz vor der Erteilung de» Zu schlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahren« herbeiführe«^ widrigenfalls für das Recht der Dersteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegen standes tritt. Dippoldiswalde, den 14. September 1921. Za 3/21. 2. v» Vovllvrstag rr. s»pi«wd«r d. Jr. vor» 10 Mir sollen im gomtzot „mm ^ürordoi»" in kimviimr folgende Gegenstände als: 18 Vmisldünt«. A k«»»« dür«t»a,.1S Suck vor>oü Malor-ktvool sowie «la kostoa Lür»too»»ro» voniotz Lrt -UantUab gegen Lürrüblaog v«r»t»1i«rt werden. Dippoldiswalde, den 20. September 1921. O 268 /2 l. vor Sor1odt»voULl«dor «I« Lwt,r«r1«bt» ^OertlicheSguud?kS8chfischeS — Dle 5. Klaffe der 179. Sächs. Landeslotterte wird vom 6 bis 29. Oktober gezogen. — Am morgigen Mittwoch werden die Stern-Lichtspiele wieder eine Vorstellung veranstalten. Auf dem Programm stehen Henny Porten in einem Lustspiel und Lotte Neumann in einem Schauspiel. — Das Rauchverbot in der Eisenbahn. Die Raucher- ^'Elle sind sämtlich durch Beschilderung kenntlich gemacht und ohne besondere Mühe aufzufinden. Unbedingt verboten ist das Rauchen in den Nichtraucher- und Frauenabteilen, sowie in den Gängen der, wenn auch nur zum Teil, für Nichtraucher bestimmten Durchgangswagen in den V-Zügen. Uebertretungen dieser Bestimmungen werden setzt ohne An sehung der Person schärfer als bisher verfolgt und ziehen empfindliche Bahnpolizeistrafen nach sich, wenn nicht sogar bet Feststellung absichtlicher Berstvtze gegen das Rauchverbot Ausschluß von der Weiterfahrt erfolgt. Wer sich vor Schaden bewahren will, beachte also die bekannten Bestim- «nngen, und wir werden auf unseren deutschen Eisenbahnen Die Versorgung der Kriegsopfer Den HauptversorgungSämlern und VersorgungSämtern liegt dle Durchführung der Versorgung der früheren Angehörigen der deutschen Wehrmacht und ihrer Hinterbitebenen bei Dlenstbe- schüdigung auf Grund des ReichsversoraungSgeseheS vom 12. Mat 1920 und der älteren Versorgungsgesehe im Verwaltungsver fahren ob. Dle Hauvtversorgungsämter und die zurzeit noch be stehenden Martneversorgungsämter Kiel und Wilhelmshaven sind dem Retchsarbettsmlnlsterium unmittelbar, die VerkorgungSämter den betreffenden HauptversorgungSämtern unterstellt. Hauptversorgungsämter befinden sich in folgenden Orlen: Berlin (Hauptversorgungsämter Berlin und der Provinz Branden- bürg), Königsberg i.Pr., Stettin, Magdeburg, Liegnih, Breslau, Münster, Koblenz, Altona, Hannover, Kastel, Dresden, Stuttgart, Karisurhe, Gera, Dessau, Danzig, Frankfurt a. M-, Leipzig, All«n- fietn, Saarbrücken, München, Würzburg und Nürnberg. Zum Bereich des HauptversorgungSamts Dresden gehören die Versorgungsämter Bautzen, Dresden, Flöha, Freiberg, Großen hain, Löbau, Meißen, Pirna und Zittau. Die Hauptversorgungsämter sind zurzeit noch zuständig für die Entscheidung in allen Angelegenheiten der Kapitalabfinbung für die llmanerkennuna der Bezüge der KrlegsbesckSdigten mit der sich aus nachfolgendem Absatz ergebenden Einschränkung so wie für die Umanerkennung der Hinterbliebenenbezüge nach dem Neichsversorgungsgeseh vom 12. Mai 1920, für die erstmalige Fest stellung von Hinterbliebenengebührnisten, di« sich auf einen vor dem 1. April 1920 eingekretenen Todesfall stützen, und für die Be- rofungS- und Rekursangelegenheiten. Für die Bearbeitung und Entscheidung aller, übrigen Versorgungsangelegenheiten sind die Versorgungsämter zuständig. Zur Beschleunigung der Umanerkennung der VersorgungSge- dährnisse der Beschädigten ist vom Reichsarbeitsministerium unterm 5. August 1921 angeordnet worden, daß dle Arbeiten all mählich, spätestens aber KIS 1. Januar 1V22 auf die Versorgungs- ämter überzulelten sind. Versorgung auf Grund des ReichSversorgungsgeseheS und der früheren Gesetze wird nur auf Antrag gewährt. Für die Uman- erkennung, die von Amts wegen erfolgt, bedarf es eines Antrages nicht. Die Anträge sind schriftlich zu stellen oder mündlich zu Protokoll bei dem örtlichen zuständigen Versorgungsamt zu geben, auch wenn für die Entscheidung bas Hauptversorgungsamt zu- ständig ist. Am 1. September 1921 ist die bisher den PenstonsreaelungS- behörden obliegende Anweisung usw. der zahlbaren Mtlttärpen- ponen und Verforgungsgebührnille auf die Versorgungsbehörden Ibergegangen. Die Anweisung usw. erfolgt nun bei den nach dem Reichsversorgungsgesetz vom 12. Mai 1920 und nach dem Alt rentnergesetz vom 18. Juli 1921 bewilligten Bezügen durch di« Der- sorgungsämter und bei den nach den übrigen Mtlitärversorgungs- aesetzen bewilligten Gebühtnisien durch -le HaupkversoraungS- ämter. In der Abhebung der Gebührnisse bei -en zahlenden Kallen tritt hierdurch keine Aenderung «in. Ueber die neuen Anschriften der bisherigen Pensionsregelungsbrhörden gibt jede Versorgungsbehörde amtlichen Hauptfürsorgestellen oder Fürsorge- stellen auf Wunsch derettwilligst Auskunft. BiS zum Bekannt- «erden der neuen Anschriften können Schreiben an ehemalige Pensionsregelungsbehöroen auch unter ihrer, dem VersorgungS- oeeechttgten bekannten bishtrigen Anschrift abgesandt werben. / im Reiseverkehr bal- wieder die mustergülkige Ordnung wie ehedem haben. — Infolge der nach dem Gesetz vom 18. März 1921 vor- zunehmenden Zurückführung aller nach dem 31. Dezember 1918 im ordentlichen Verfahren erfolgten Schätzungen auf die Friedensbaupreise von 1914 ist eine Fertigstellung der Hebe- listen der Gebäudeversicherungs-Abteilung bis zum diesjäh rigen Oktobertermin nicht möglich. Die Brandversicherungs kammer hat daher beschlossen, für die Gebäudeversicherungs- Abteilung diesen Termin ausnahmsweise auf den I.Rov. d. I. zu verschieben. Dagegen werden für die Mobilar-Ver- stcherungs-Abteilung die Versicherungsbeiträge am 1. Okt. d. I. erhoben. — Infolge des UebergangeS der wesentlichen Steuer quellen vom Staake und Gemeinden an das Reich befinden sich zahlreiche Gemeinden, besonders in Sachsen, in starker finanzieller Bedrängnis. So wurde kürzlich aus Buchholz gemeldet, daß die dortige Stadtverwaltung nicht mehr so viel Gelder hatte, daß sie die fälligen Gehälter bestreiten konnte und daß sie sich deshalb mit einem Notschrei an dle Regie rung wenden mußte. Heber die Ursachen dieser Finanznot wird dem .Sächsischen Zeitungsdienst' von zuständiger amt licher Stelle berichtet: Aus den Erträgen der Reichsetn- kommensteuer sollen bekanntlich Staat und Gemeinden je ein Drittel Aneil zurackerstattet erhalten. Ebenso hat das Reich an die Länder und Gemeinden einen Anteil zu den Aufwendungen für die Erwerbslosenfürsorge zurückzuer statten. In beiden Punkten hat Sachsen andauernd darüber zu Klagen, da ßdie Ueberweisungen der Anteile durch das Reich nicht in dem wünschenswerten Tempo erfolgen. So bald Ueberweisungen vom Reich in Sachsen eingehen, werden sie unverzüglich an die Gemeinden weitergeleitet. Die Wurzel des Uebels liegt darin, daß durch die Erzbergersche Finanz reform den mit der Einzahlung betrauten Stellen zahlreiche neue Aufgaben aufgebürdet sind, ohne daß der Beamten körper entsprechend ausgebaut worden ist. Die einzelnen Stellen sind mit Arbeiten überhäuft. Line Folge ist z. B* daß die Veranlagung zur Einkommensteuer 1920 erst zum Frühjahr 1922 fertig sein wird. Die Verzögerung muß natür lich zu großen Steuerausfällen führen, unter denen hauptsäch lich das Land und die Gemeinden zu leiden haben werden. — Drachen! Nun geht allenthalben wieder der Wind über die Stoppeln. Es ist deshalb an der Zeit, daran zu er innern, daß das Steigenlassen von Drachen in der Nähe der elektrische Hochspannung untersagt ist. Alle Eltern werden gut tun, ihre Kinder und Pfleglinge zu warnen, da durch Berühren der Drähte durch die Fäden der Drachen das Leben der Kinder gefährdet werden kann. Schmiedeberg. Mit einem gut besuchten Konzertabend trat am Sonntag der Schüller-Chor wieder an dle Oeffent- I lichkeit. Mit geschickter Hand hatte der Leiter des Chores, ! Herr Kantor Große, ein Programm zusammengestellt, das den Konzertbesuchern wirklich genußreiche Stunden darbot. Treffliche Chöre wechselten ab mit Einzelvorträgen, für die sich besonders Fräulein Johanna Machner, sowie die Herren Lehrer Mildner und Söldner verdient machten. Aber auch dle auf Humor gestimmten Seelen fanden Befriedigung in einigen Erzgebtrgsltedern zur Laute. Eine mustergültige Chordisziplin des Herrn Kantor Große führte zu dem Erfolge des Abends. Reicher Beifall lohnte die Darbietungen. Der etwaige Reinertrag des Konzerts soll der Nokenkaffe d«S Vereins zufltetzen. — Tagesordnung für die öffentliche SchulvorstandSflhung zu Schmiedeberg Freitag den 23. September 1921 abends 7 Uhr in der Schulaula: 1. Mitteilungen, 2. Schul- versäumniSanzeigen, 3. Eingabe des Vereins für National stenographle, Entschädigung für Ueberlaffung eines Schul zimmers betr., 4. Wahl eines Fachlehrers für die Knaben fortbildungsschule an Stelle des Herm Oberlngenleur Haupt, 5. Ergänzungswahl für den Fortblldungsschulbeirat, S. An gebot auf Sihbänk«, 7. Beschlußfassung über -le neuaufzu- stellende Ortsschulordnung, 8. Haushaltplan auf 1921/22. — Hiernach nichtöffentliche Sitzung. Relchstä-H 20. September. Heute vor 76 Jahren, zum Erntefeste, hatte unsere Kirche fett 31 Jahren zum ersten Male wieder ein ordentliches Geläut. Seit 1816 hatte die 1712 hier eingeführte große Glocke einen Sprung und dadurch einen schlechten Klang. Diese und die kleine Glocke ließ man umgießen. Ueber 300 Taler waren dazu gesammelt worden. Am 6. September wurden die alten Glocken hier abgeholt, am 12. in Dresden umgegoffen und am 17. kamen die neuen hier an, feierlich bereits in Poffendorf durch hiesige Eln- , wohner in Empfang genommen. Zn den letzten Krtegsjahren mußten diese Glocken dem Vaterland zum Opfer gebracht werden und ein drittes Geläut ruft jetzt dle Bewohner unseres Ortes zur Kirche und kündet ihnen -le Zeit. l Frauenstein. Der Dippoldiswalder Kreisvereln für Innere Mission, -er -ie Gemeinden -es engeren DippolLiS- walder und Frauenstelner Kreises umfaßt, wird feine Jahres feier diesmal im hiesigen Bezirk abhalten, und zwar am Sonntag den 26. d. M. in Dittersbach. Der Gottesdienst, in dem Sup. Michael aus Dippoldiswalde predigen wird, findet vormittags 9 Uhr statt. KindergotteSdlenst, von demfelben gehalten, schließt sich V» 11 Uhr an. Nachmittags V» 4 Uhr ist Hauptversammlung im Gasthof zu Dittersbach, die reicher ausgestaltet sein wird, als es sonst Hauptversammlungen zu sein pflegen. DaS Geschäftliche wird nur kurze Zelt in An spruch nehmen; dafür sollen -ie Anwesenden umso mehr in Wesen und Arbeit der Innern Mission elngeführt werden. Pfarrer Vieweg aus Burkersdorf wird einen Ueberbltck über das weitverzweigte Gebiet der Inneren Mission geben und Eup. Michael, der seinerzeit AnstaltSgelstlicher im Dtako- nissenhaus und dem Frauenheim zu Borsberg bet Leipzig war, wird aus seiner dortigen Arbeit vom Dienste rettender Liebe erzählen. Geifing. DaS für den 25. September vom W.V.G. (Wintersport-Verein Geising) angesehte Wettgehen über ca. 12 Kilometer muh in letzter Stunde abgesagt werden. Dafür hält der Verein am 2. Oktober nochmals einen Dauerlauf über ca. 12 Kilometer ab Start und Ziel in Geising. Kreischa. Für die am 9. Oktober d. I. staktflndenden Gemelnderatswahlen sind drei Wahlvorschläge beim Wahl- Kommissar eingegangen, beginnend mit den Namen List« 1: Arthur Goldammer, Liste 2: Paul Freymark, Lagerhalter, Liste 3: Heinrich König, Tabakarbeiter. Liste 2 und 3 sind miteinander verbunden. Poffendorf. Die Freiwillige Feuerwehr zu Poffendorf feierte am 4. September ihr 45jährigeS Bestehen. Viele Ehrengäste aus nah und fern waren erschienen, der Wehr Glückwünsche auszusprechen und das Fest mit zu feiern. Hauptmann Brühl begrüßte die Gäste und gab dann einen kurzen Rückblick auf dle verflossenen Derelnsjahre, dabei dankbar gedenkend Ler Gründer, vor allem des einzigen Ueberlebenden, Herrn Robert Legler, Possendorf, welcher 45 lange Jahre und heute noch im weißen Haar für die Frei willige Feuerwehr wirkt und aktiv tätig ist. Bezirksvertreter Müller—Schmiedeberg beglückwünschte dle Wehr namens des Bezlrksverbandes und Stadttat Vogel—Glashütte ge dachte des Hauptmanns Brühl als langjährigen Führer -er Mehr. DreS-e«. Bürgermeister vr. Mai, der noch am Sonn abend seine 25 jährige Zugehörigkeit zum Dresdner Rat unter allgemeiner Teilnahme feiern konnte, ist am Sonntag abend einem Herzschlag erlegen. — Bekanntlich hat in den letzten Tagen der Arbeits- Minister Jäckel eine Verordnung betreffend di« außerord«t-