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444444444444444444444444 * Verantwortlicher Redakteur: Vmtt Sed«. — Druck und Verlag: Sari Seh« in Dtvvoldiarvalde. 87. Jahrgang Mittwoch den 10. August 1921 Nr. 185 Mehl und Brot Der Lowwaa»iv»rdiwS Dippoldiswalde, am 8. August 1921. Lwt»d»nptw»oa»ail»tt vlppolälswulüo, am 8 8.1921. 885 0 beliefert wird, von der ab und für die neue Brotscheinreihe, soweit solche schon vorher M. entfernt werden dürfen, kommt in diesem Falle nicht 4. der bei dem für den Arbeitgeber zuständigen Finanzamt« nicht, daß die Arbeitgeber die Steuerblätter zum Zwecke ab der 78 Va. im -nnAschrff AM Em> «a «edckde«) dte Zett« 200Vg.- »M M. M. ab: der Steuerhebestelle aus der Steuerkarte mehr zur Anwendung. Die erforderlichen Anträge sind zu stellen. Der vorstehende Erlaß hindert für 100 kx 2. für da» Pfund, 3. der Belieferung I. Aadlprois bei a) Roggcnmehl 85 o/o auf 347 b) Weizenmehl 85 o/o auf 371 Mühle, netto Kasse, ohne Sack, Ll»jvdl>2ÜoI»prsi8 bei a) Roggenmehl 85 o/o auf 2,00 b) Weizenmehl 85 o,o auf 2,10 Bekanntmachung. Hingabe von Steuermarten zur Anrechnung aus die Reichselntommensteuer betreffend: Der Herr Reichsminister der Finanzen hat mit Erlaß vom 20. Juni 1921 — Ilt I7I01 — nachgelassen, daß den Arbeitgebern auf ihren Antrag von dem Finanzamt gestattet wird, daß sie die Blätter mit den vorschriftsmäßig entwerteten Steuermarken aus den Steuerkarten ihrer Arbeitnehmer herauslösen und den Arbeitnehmern die einzelnen Blätter zwecks Be- gleichung ihrer Steuerschuld aushändigen. Die Bestimmung des 8 8 Absatz 1 Satz 2 und Satz 3, Halbsatz 1 der Bestimmungen über die vorläufige Erhebung der Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn für das Rechnungsjahr 1920 vom 21. Mai 1920 (Zentral blatt für das Deutsche Reich 1920 Seite 832 ff.), wonach zwecks Hingabe der Steuermarken an Zahlungsstatt der Arbeitnehmer die Steuerkarte der Steuerhebestelle vorzulegen hat und die hinzugebenden Steuermarken mit dem entsprechenden Blatte der Steuerkarte nur von der spondenz erfährt, der Köhn-Konzern in Dresden wiederholt die versprochenen Dividenden nicht auszahlen, da angeblich die Gelder aus Berlin infolge der Beschlagnahmungen durch die Finanzämter nicht eingetroffen waren. Unter den .Mit gliedern' herrscht deswegen große Erregung. Mit dem Köhn- Konzern scheint es überhaupt zu Ende zu gehen, denn einer zum 30. August einberufenen außerordentlichen Hauptver sammlung der A.-G. für Sportunkernehmungen in Berlin wird die Uebernahme der Carl-Köhn-Sportbank zum 31. Aug. und die Erhöhung des Grundkapitals in noch festzusetzender Höhe vorgeschlagen. — Ferner erfahren wir, daß manche Mitglieder des Alemannia- und anderer Mett-Konzerne bei Zusammenbrüchen um ihr Geld kommen dürften, weil sie die Einzahlungen zwecks Steuerhinterziehung nicht unter ihrem richtigen Namen haben und daher bei einem Konkurs nicht nachweisen können, daß sie wirklich die Einzahler sind. Geising. Lehrer Gerhard Neubert, bisher Hilfslehrer in Wilmsdorf, wurde einstimmig zum Kantor in Geising gewählt. Dresden. Aus dem amtlichen Bericht über den Saaten- stand in Sachsen zu Anfang August geht zahlenmäßig her vor, um wieviel sich die Ernteausstchten infolge der anhalten den Trockenheit gegenüber dem vorigen Monat verringert haben. Eine geringe Verbesserung ist natürlich bei den Halm früchten zu verzeichnen, weil es sich um den Neifemonat handelt und da Trockenheit wohltätig Ist. Dagegen ist eine Verminderung des Standes zu verzeichnen bei Kartoffeln, Runkelrüben, Zuckerrüben, Klee, Luzerne und Wiesen. Wäh rend die Zahlen bei den Körnerfrüchten eine gute bis mittel gute Ernte anzelgen, lauten die Zahlen bet Kartoffeln, Rüben, Klee und Wiesen, die Im vorigen Monat noch auf gut bis mittel lauteten, diesen Monat nur noch auf mittel bis gering. Sehr übel steht es mit der Futterversorgung für das Vieh aus. Am meisten hat die Trockenheit den Hackfrüchten, Futterpflanzen und Wiesen geschadet. Die Kartoffeln fink lassungen, Felder, Moore und Waldungen verheeren, geben Anlaß, größte Vorsicht beim Anzünden von Feuer an ge fährlichen Plätzen und bei -er Behandlung des Feuers ein zuschärfen. Unter den jetzigen Verhältnissen können durch Abkochen im Walde, Wegwerfen von glimmenden Zünd hölzern, Ausleeren von Pfeiffenköpfen usw. sehr leicht die größten Brände entstehen. Nach dem Reichsstrafgesetzbuch ist das Feueranzünden an gefährlichen Stellen in Wäldern oder auf Helden oder in gefährlicher Nähe von Gebäuden verboten. Bei der gegenwärtigen Dürre wird jede Stelle in Wäldern, Mooren und Heiden als gefährlich im Sinne dieser Vorschrift zu -rächten sein. Fahrlässige Herbeiführung eines Brandes kann mit Gefängnis bis zu einem Zahr oder mit Geldstrafe bis zu SOO M. bestraft werden. Außerdem kann sich weitgehende zivilrechtliche Haftung aus fahrlässiger Brandstiftung ergeben. — Von den Vereinigten Briketkwerken in Dresden wer den sogenannte Mischbriketts angeboten, die — hergestellt aus Steinkohlen, Braunkohlen und Koksgrus — mit anderen minderwertigen Heizstoffen, wie Torf, Naßpreßsteinen usw. verwechselt werden dürfen. Sie besitzen einen Heizwert von etwa 5000 Calorien und haben außerdem den Vorzug, daß sie voraussichtlich auf die ausfallenden Mengen nicht ange rechnet werden. Da die Kohlenversorgung, besonders aus Oberschlesien, immer noch sehr zu wünschen übrig läßt und sich die Lage im kommenden Winter durch unvorhergesehene Ereignisse noch mehr verschlechtern kann, liegt es im Inter ests eines jeden Verbrauchers, sich beizeiten einzudecken, zu mal sich die Mischbriketts sowohl für Hausbrand, wie für Gewerbe, Zentralheizungen, Gärtnereien, überhaupt jeden Betrieb eignen. Bestellungen müssen umgehend bewirkt werden. Nähere Auskunft geben die Ortskohlenstellen. Mischbriketts liegen zur Ansicht dort aus. — Zusammenbruch weiterer Sportbanken. In den letzten Tagen konnte, wie die Sächsisch-Böhmische Korre- Maul- and Klauenseuche. Im Bezirk der unterzeichneten Amtshauptmann schäft herrscht die Maul- und Klauenseuche our noch in 8t»ckt ÜLraortalu bei den Guts- bezw. Wirtschaftsbesitzern Franz, Lippmann, Mende, Böhme, Gaida, Eichler, Richter, Pellmann, Rauscher, Bär, Hermann und Kasper. Die übrigen Gemeinden des Bezirks sind frei von Seuche. Oertliches und Sächsisches Dippoldiswalde. Mit dem Hereinbrlngen der Ernte ist es kaum je so schnell gegangen, wie Heuer. Vor 3 Wochen hat die Ernte begonnen, und heute ist sie in der Hauptsache schon beendet. Nachdem das Korn durch das Regenwetter und die Kühlen Temparaturen im Juni und Anfang Zull in der Reife zurückgeblieben war, wurde nach Eintritt des heißen Wetters das Sommergetreide mit ihm schnittreif. Da galt es bei den Arbeiten sich zu sputen. Der Landwirt hat -le Zeit auch genützt, und da das Welter nicht ein einziges Mal eine Störung verursachte, die Sonne auch rasch dörrte, kam die Ernte überraschend schnell herein. Da das gute Welter anhält, wird es nicht lange dauern, bis der Rest vollends unter Dach und Fach ist. — Die in Nr. 184 gebrachte Notiz, Gebäckpreise betr., ist irrtümlich unter «Dippoldiswalde' geraten, sie betrifft den Kommunalverband Pirna. Wie aus der Bekanntmachung in heutiger Nummer zu ersehen ist, ist der Preis für ein 1900- Gramm-Brot in unserem Kommunalverbands-Bezirk 6,15 Mark, für eine 75-Gramm-(Meizenmehl-)Semmel 35 Pf., der Mehlpreis für den Doppelzentner 85 A Roggenmehl »47 M., 85 H Weizenmehl 371 M. Im Kleinhandel kostet taS Pfund Roggenmehl 2 M., Weizenmehl 2,10 M. Morgen Mittwoch gelangt in den Slern-Llchkspielen mit dem Filmstern Henny Porten das 5aktige Drama «Die goldene Krone' zur Darstellung. — Anschließend zeigt sich dann der welkere Stern Lotte Neumapn in dem 4aktigen Lustspiel «Romeo und Iulia im Schnee'. Es ist also jedem Geschmack, Ernst und Scherz, Rechnung getragen. — Tomatensind zwei Blätter über den letzten Frucht- «nsah zu köpfen, damit die Nährstoffe voll und ganz den Krüchten zugute kommen. - Trockenheit und Feuersgefahr. Die an- hattendeTrockenheit und die damit zusammenhängende außer- »rdentllche Mehrung von Bränden, die menschliche Nieder- Diefes Blatt enlhSlt -ie amtliche« Bekarmtmachim-« ' »er Amlshaiuiimaunfchasl.-es Amlsgertchl» un- -es Slaülrals zu Dlppol-iswalve Infolge der Steigerung der Getreidepreise und des herabgesetzten Reichszuschusses für die Verbilligung von Brot erhöht sich mit Wirkung vow 18. Laßvsr lS21 WeitzeritzZeilung Tageszeitung und Anzeiger siir Dippoldiswalde, Schmiedeberg wll - — Netteste Seit«»-»es Bezirk» - —» vrolprois auf 1,63 M. für das Pfund und auf 6,15 M. für 1 Brot von 1900 g Preis für VsirvoeedLvk 2) - 75 § (Semmel) — 35 Pfg. b) 375 x — 160 Pfg. c) Zwieback 60 g — 55 Pfg. der Abrechnung für das Rechnungsjahr 1920 nach der Bekanntmachung vom 5. August 192l zur Vermeidung von Zeitversäumnis seitens der Arbeitnehmer gesammelt bei der Steuer- hebestelle einreichen dürfen. (1223 Al.) jklvLvrüwter vippoIiU»v»Iü4 am 8. August 1921. I. Die LdlAd« von Mehl und Brot und sonstigem Gebäck aus dem vom Kommunal- verbande bewirtschafteten Brotgetreide (Umlagegetreide) darf fettens der Backer und HäMer nach wie vor vor vrolm»rk«p erfolgen. Die Erwerbung und Abgabe von solchem Mehl, Brot oder sonstigem daraus hetgestellten Gebäck ohne Brotmarken ist verboten. Die krvtrellov bleibt bis auf weiteres 8144411» viv ditd-r Ebenso ändert sich nichts an der Gewichtsmenge des auf die einzelnen Brotmarken bezw. Reisebrotmarken oder Abschnitte abzugebenden Mrhles, Brotes oder sonstigen Gebäcks. Wer unbefugt mehr Brot- marken entnimmt, als ihm für seinen Haushalt zukommen, hat außer der Bestrafung zu ge wärtigen, daß ihm die zuviel erhobenen Brotmarken wieder gekürzt werden. Der Handel mit Brotmarken ist verboien. Verlorene Marken werden nicht ersetzt. Die über die Rege lung des Verkehrs mit Neisebrotmarken erlassenen Bestimmungen bleiben einstweilen in Kraft. 8vld»tvsrsorg«r erhalten keine Brotmarken. Die Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe mit einer Getreideanbaufläche von nicht mehr als 1 ka, die mithin von einem Liefersoll befreit bleiben, dürfen für sich und die von ihnen zu versorgenden Personen Brot marken solange nicht beziehen, als der Ertrag zu ihrer und der fraglichen Personen Ver- sorgung bei Zugrundelegung eines Jahresbedarss von 144 kg pro Kopf zureicht. Mehrgewinn zu Gunsten des Reichs eingezogen werden. Als Grundlage für diese Abrechnung gilt die Bestandsanzeige nach dem Stande vom 14. August abends unter Weglassung der bis dahin schon belieferten neuen Brotmarken. VI. kawlilsrdlUttUvorsa gegen die vorstehenden Bestimmungen werden nach 8 49 der Reichsgesetzes über die Regelung des Verkehrs mit Getreide vom 21. Juni 1921 bestraft. Bäcker, die mehr Mehl verbrauchen, als nach den erlassenen Vorschriften zulässig ist, haben außerdem das fehlende Mehl restlos aus markenfreiem Mehl zu ersetzen. Von dieser Bestimmung wird auf das Schärfste Gebrauch gemacht werden, da die Rücksicht auf die All gemeinheit verlangt, daß mit dem aus dem Umlagegetreide hergestellten Mehl ordnungsge mäß umgegangen und es namentlich nicht zur Herstellung von teurem markenfreien Brot verwendet wird. Auch kann, wenn sich ein Bäcker in der Befolgung der Pflichten, die ihm durch das Gesetz vom 21. Juni d. I. und die vorstehenden Bestimmungen aukerlegt sind, unzu verlässig erweist, äls VLokorol zssodio»»»» werden. Die Ausgabe von kitivdvrwtk! und Krankengebäck nach Aufbrauch der Bestände wndzeingestellt. Soweit noch LentLvcks Sv MdI (einschließlich Gebäck in Mehl umgerechnet) zu Preisen alter Ernte im Bezirke vorhanden sind, muß der durch die höheren neuen Preise erzielte trauen. — Einzelne Nummern 20 Pf, — Fernsprecher: Amt Dippoldiswalde Ar. 8. Gemeindeverbands-Giro Konto Ar. 3. — Postscheck konto: Dresden 12848.