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Erzgebirgischer Dol ko freund. Tage-und Amtsblatt für die GerichtSLmter Grünhakn, Johanngeorgmstadt, Schwärzender» und Wildenfei-; sowie Mr die Stadträthe Aue, Elterlein, Grünhain, Hartenstein, Johanngeorgenstadt, Lößnitz, Neustüdtel, Schwär« zenberg, Wildenfels und Zwönitz. , Donnerstag, dm 9. Februar. Preis vierteljthrlich 1b Ngr. — Jusnaten-Annahme für die am Abend erscheinende Nummer bi« Bormittag« 11 Uhr. Holzauction auf Crottendorfer Staatsforstrevier. Im Schießhause zu Crottendorf solle» / ' Montag, den SO. 186S, von früh 9 Uhr an, die aufCrottendorfer StaatSsorstrevier, und zwar auf den Holzschläge» am Hirschbächel und in den Bezirken! „Iä- gerbursch und Erbendorf aufbereitete» Hölzer, als: 1074 weiche Stämme von 4; bis 11; Zoll Mittenstärke, 150 buchene Klötzer von 8 bis 23 Zoll oberer Stärke und 3; bis 8 Ellen Länge, 2094 weiche Klötzer von 5 bis 23 Zoll oberer Stärke und 6 Ellen L-mge, 284Z Schock weiche Stangen, 3 bis K Zoll stark, ; Klftr. buchene Nutzscheite, 44; „ buchne Aeste und 72 Haufen weiches Reißig, , ' gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Amts»» bekamt zu machenden Bedingungen versteigert werden. Wer diese Hölzer vorher besehen will, hat sich an den Herrn Oberförster Lindner in Crottendorf zu wenden oder auch ohne Weiteres in die genannten Waldorte zu begeben. Königliches Forstverwaltungsamt Annaberg, am 6.^ Februar 1865. von Götz.Mehnert. 2». Fevraar 18«», von Vormittags 9 bis 12 Uhr und Nachmittags 2 bis 5 Uhr), sollen Vic' zum Nachlasse des verstorbenen Tischlermeisters Karl Julius Neubert allhier gehörigen Mobiliargegenstände, bestehend in Kleidern, Wäsche, Porzellan und TischlerhandwerkSzeug u. s. w., im Wege deS MeistgeboteS gegen sofortige Baarzahlung öffentlich versteigert werden, waS man mit dem Bemerken, daß die Auktion selbst im Nachlaßhause, Nr. 194 des Brandkatasters für hiesige» Ort, stattfinden soll und daß ein specielleS Verzeich niß der zu verauctionirenden Gegenstände im diesigen Amthause auShängt, andurch zur allgemeinen Kenntniß bringt. Johanngeorgenstadt, am 6. Februar 1865. Königliches Gerichtsamt daselbst. In JnterimSverwaltung: Schubert ' S Bekanntmachung. Alle diejenigen, welche Vormundschaften im hiesigen Amtsbezirke zu verwalten haben, werden Gerichtswegen andurch aufgefordert, die nach der allg. Vormundschaftsordnung vom 10. Oktober 1782, XII. §. 1 und der Verordnung vom 9. Mai 1829 (G. S. v. I. 1829, S. 93) in Verbindung mit 8. 2 der Verordnung vom 25. Februar 1860 (G.- und V..Bl. v. I. 1860, S. 12) alljährlich zu erstattenden Anzeigen, welche sich auf die persönlichen Verhältnisse der Bevormundeten, mithin auf deren geistige und leibliche Pflege, sittlichen Zustand, Erziehung, Unterricht und dergl. mit zu erstrecken haben, binnen vier Wochen und längstens bis znm LS. Februar 1888 schriftlich oder mündlich an das unterzeichnete Gerichtsamt tinzureichen, widrigenfalls sie nach Ablauf dieser Frist der Er innerung auf ihre Kosten sich zu gewärtigen haben würden. Ebenso haben die Vormünder, denen gleichzeitig eine Vermögensverwaltung übertragen ist, die in XVll S. 1 der allgemeinen Vormundschaftsordnung am Schluffe jeden Jahres vorgeschriebene RechnungSablage hinnen gleicher Krist anher zu bewirken. Dir zu den belegten Anzeigen erforderlichen Schemata haben die Vormünder an hiesiger GerichtSamt-trptdition-stelle in Empfang zu nehmen. Johanngeorgenstadt, am 12. Januar 1865. Das Kömgl. Sachs. Gerichtsamt das. In JnterimSverwaltung: Heinrich Schubert.