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tes praktische Untersuchungen er fordern. Es ist in diesem Zusammenhang notwendig, einige Bemerkungen zur Verantwortung der Studenten selbst zu machen. In den Grundsätzen wird gefordert, daß die Initiative und Eigenverantwortlichkeit der Studen ten im Bildungs- und Erziehungspro zeß wirksamer werden müssen. Mir scheint, daß es vor allem darum geht, den Studenten die große Verantwor tung bewußt zu machen, die sie nach dem Studium für die sozialistische Gesellschaft und für die Wissen schaft selbst haben. Wir brau chen Wissenschaftler, die ihr Fach meisterhaft beherrschen, einen kla ren Standpunkt für den Sozialismus haben, vielseitig interessiert und in der Lage sind, Menschen für den Fortschritt und für den Sozialismus zu begeistern. Dazu gehören auch hohe charakterliche Qualitäten, wie sie schon skizziert wurden. Die Me thoden zur Entwicklung solcher Eigenschaften sind sicherlich man nigfaltig, die entscheidenden sind sicher das Vorbild des Lehrers und die Entwicklung der Eigenverant- wortlichkeit. Die FDJ wird aus den Grundsätzen grundlegende Forderungen für die Tätigkeit an den Universitäten und Hochschulen ziehen müssen, um die Ziele unseres sozialistischen Jugend verbandes entsprechend dem Charak ter der Arbeit unter den Studenten durchsetzen zu können. Während der Diskussionen wurden bereits Vorschläge unterbreitet, allen Studenten neben der Fachausbildung in speziellen Vorlesungen eine Ein führung in die Grundsätze der Lei tungstätigkeit und Menschenführung zu geben. Diese Veranstaltungen soll ten pädagogisches, psychologisches und organisatorisches Grundwissen vermitteln und dem Studenten hel fen, sich auf seine spätere Verant wortung für sozialistische Kollektive vorzubereiten. Mir scheint dieser Vorschlag gut, und man sollte Wege suchen, wie Professoren gemeinsam mit gesellschaftlichen Organisationen solche Veranstaltungen der Studen ten durchführen könnten. Im Teil II der Grundsätze, der sich mit der Struktur des einheitlichen sozialistischen Bildungssystems be schäftigt, gibt es einen Abschnitt über die Entwicklung des Nachwuchses für die Wissenschaft. Zum ersten Mal wird in einem Entwurf über Bil- dungsfragen diese Aufgabe besonders genannt. Die zunehmende Bedeutung der Wissenschaft als Produktivkraft, die ständig wachsenden Anforderungen an die Wissenschaftlichkeit der Lei tung der Produktion und der gesamten Gesellschaft und vor allem die schnelle Weiterentwicklung der Wissenschaften selbst verlangen neue Maßnahmen zur schnelleren Entwicklung solcher Studenten und Assistenten, die sich auf Grund ihrer Leistungen hervorragend für den Einsatz in bestehenden Wissen schaftsgebieten und für neue wissen schaftliche Disziplinen eignen. Das erfordert, geeignete Kräfte frühzeitig zu erkennen, auszuwählen und durch spezielle, individuell fest zulegende Studienpläne besonders zu fördern und möglichst frühzeitig zu einem Abschluß zu führen. Für diese Studenten muß eine wesentliche Er weiterung der Kombinationsmöglich keiten der Studienfächer, sowohl in nerhalb der Disziplin, /als auch für andere Fachrichtungen und Fakultä ten, ermöglicht werden. Für diese, Aufgaben sind die Universitäten be sonders geeignet. Die an der Univer sität vorhandene Möglichkeit des en gen Zusammenwirkens der verschie denen Wissenschaften gestattet ne ben der tiefen Grundlagenausbildung eine Vielzahl spezieller Bildungen bei optimalster Nutzung von Fach leuten, Zeit und materiellen Vor aussetzungen. Für die Vorbereitung neuer Ausbildungsprofile für die Wissenschaft und die Volkswirtschaft kann diese Ausbildung von größtem Nutzen sein. Unser Forum mammm mmamaumamamuaauammam mau Ist das Münchner Abkommen rechtsgültig? Im Zusammenhang mit den immer offener verkündeten Gebietsansprü chen des westdeutschen Imperialismus gegenüber den osteuropäischen Staa ten, vor allem gegenüber der SSR, sprechen die Bonner Revanchisten auch von der „Rechtsgültigkeit" des sogenannten Münchner Abkommens. Leser des „Hochschul-Spiegels“ stellten die Frage: Was war der Inhalt dieses Ab kommens, und welche Bedeutung hatte es? Nachstehend dazu eine kurze Darstellung, die wir dem „ND“ vom 12. August 1964 entnehmen: Das Münchner Abkommen, am 29. September 1938 zwischen Hitler, Mus solini, Chamberlain und Daladier abgeschlossen, legte im wesentlichen fest, daß die sogenannten Sudeten, das heißt die nord-, west- und südböhmi schen Gebiete mit tschechoslowakischen Bürgern deutscher Sprache, ab 1. Oktober 1938 etappenweise von tschechoslowakischen Behörden und Ver bänden geräumt und der nachrückenden faschistischen Wehrmacht über- • geben werden. Diese Gebiete hatten nie zum Deutschen Reich gehört, ebensowenig wie das von Hitler im März 1938 annektierte Österreich. Damals hatte die Nazi regierung dem tschechoslowakischen Gesandten noch heuchlerisch erklärt, sie habe der Tschechoslowakei gegenüber keine Gebietsforderungen. Wenn zur „Abrundung“ des annektierten Gebietes auch Landstriche mit einwand frei tschechoslowakischer Bevölkerung gleich mit vereinnahmt wurden, störte das die Unterzeichner keineswegs. ’ ; ; , Mehrere Zusatzerklärungen regelten technische Fragen, vor allem die Funktion einer internationalen Kommission, und kündigten weitere Ge bietsveränderungen gegenüber Ungarn und Polen an. Erst dann wollten sich Deutschland und Italien der von England und Frankreich dem restlichen tschechoslowakischen Staatsgebiet gegebenen Garantie anschließen. Diese deutsch-italienische Garantie erfolgte übrigens nie. Das Abkommen war ein einfaches Diktat der vier Mächte, eine Absprache zwischen den vier Verhandlungspartnern. Eine Ratifikation durch irgend welche parlamentarischen Körperschaften war nicht vorgesehen. Wenn Hit ler dabei dauernd von Selbstbestimmungsrecht redete, war das der reine Hohn. ,h . ett . . •* • • . ' . . . • . . München war ein Höhepunkt in der vor allem von den konservativen Kreisen Englands betriebenen Politik des „appeasement", der Besänftigung des Aggressors. Bereits vor München wurde die Substanz des Münchner Ab kommens zwischen Hitler und Chamberlain auf zwei Zusammenkünften im September 1938 in Berchtesgaden und Bad Godesberg ausgehandelt. Die . tschechoslowakischen Delegierten in München wurden weder gehört noch von der Viererkonferenz empfangen, sondern hatten nur das Ganze als * Diktat entgegenzunehmen. „Es wurde uns ziemlich brutal erklärt, daß gegen dieses Urteil keine Berufung eingelegt werden könne und keinerlei Möglichkeit einer Abänderung bestehe“, berichtete einer der tschechoslowa kischen Vertreter in München, Hubert Masaryk. In Prag erklärte Außen minister Krofta den Gesandten der vier Mächte, die ihm den Münchner Beschluß übermittelten: » ... wir sind nicht die Letzten. Nach uns wird auch andere dasselbe Schicksal ereilen.“ München ist zum Begriff des Verrats an der Souveränität eines Landes und zum Inbegriff der vergeblichen Besänftigung des Aggressors geworden. Die Westmächte wollten die Aggression Hitlerdeutschlands, die sich ab zeichnete und von der sie seit Herbst 1937 Kenntnis hatten, nach Osten lenken, gegen die Sowjetunion. Die Westmächte hätten vor der militärischen Drohung Hitlers nicht zu rückweichen brauchen, da die Sowjetunion der tschechoslowakischen Re gierung Hilfe zugesagt hatte, sogar dann, wenn, wie das im tschechoslowa kisch-sowjetischen Bündnis nicht vorgesehen war, die französische Armee nicht eingreife. In der Bevölkerung gab es eine große patriotische Bewe gung, und die Armee war, gedeckt von den gut angelegten Befestigungen, kampfentschlossen. Gerade diese Kampfbereitschaft führte im Herbst 1938 in Deutschland zu einer politischen Krise, die bis in die Generalität ging; da viele Militärs einen Krieg jetzt noch für zu gewagt hielten. Von dieser Krise und dem demokratischen Aufschwung der Volkskräfte beunruhigt, lieferten die reaktionären Kreise in London und Paris die Tschechoslowa kische Republik dem „Gesellschaftsretter“ Hitler ans Messer. Schon kurz nach dem Münchner Abkommen beriet Hitler darüber, wie das restliche tschechoslowakische Staatsgebiet Deutschland einverleibt wer den könne. Im März 1939 mit dem Einmarsch in Prag und der erzwunge nen Errichtung des „Protektorats Böhmen und Mähren“ zerriß die Hitler regierung das selbst von ihr unterzeichnete Münchner Abkommen, das schon darum nicht mehr völkerrechtlich in Kraft sein kann, selbst wenn man dieses nackte Diktat überhaupt als völkerrechtlich gültig einordnen und anerkennen wollte. Der Ahnherr der westdeutschen Revanchisten, Hit ler, hat diesen also selbst die Rechtsgrundlage für ihre heutigen Behaup tungen unter den Füßen weggezogen.