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Beilage zur Weitzeritz-Jeilung Donnerstag den 1. Juli 1S2V 8«. Jchrgang Rr. 150 -KH -r« mrgrnrenr zu Love' gemartert worden. Während der' Verhandlung gegen einen Hauptangeklagten wurden!! derartige Rvheitsakte zur Sprache gebracht, daß de«! Verteidiger seine Tätigkeit ntederlegte und einen AN-' trag auf Untersuchung des Geisteszustände« diese« An geklagten stellte ! Volkswirtschaftliches. Die Berkehrskage im rheinisch-westfälischen An. »ustriegebiet war in der vergangenen Woche sowohl im Eisenbahntransport als auch im Wasserstraj;cnoerkehr im allgemeinen ^günstig. Dem Umschlag und Versand ' kommt allerdings zugute, das, die Förderung im Ver gleich zur Vorwoche nachgelassen hat. Die Wagen- steklung betrug in der vorausgegangenen Woche werk täglich etwa 20 730 Wagen. Tie Lagerbestäude gingen gleichfalls zurück". Sie betrugen am 19. Juni ins gesamt 282 816 Tonnen. Der Kohlen- und KokSum- schlag in den Duisburg-Ruhrorter Häfen stellte sich werktäglich auf 27 776 Tonnen. Der Abtransport auf dem Rhein verlief ebenfalls ohne Störung, da Kahn- kMM zurzeit ausreichend zur VerkÜLUna steht» das« Lokales. - " W WoraUSzahlungen auf das NcichsNotopfer wer de« offiziös wieder einmal erfleht. Nach dem Gesetz über Das Reichsnotopfer werden für die in der Zeit bis tzum SO. Juni 1920 in bar gezahlten Beträge acht Prozerst, für die in der Zeit vom 1. Juli bis 31. De zember 1920 bar gezahlten Beträge 4 Prozent als Vergütung gewährt. Diese' Vorauszahlungen können in jeder Höhe vorgenommen werden. Die Vergünsti gung beträgt also bis zum 30. Juni: statt 100 Mark werden 92 Mark gezahlt, ab 1. Juli bis 31. Dezember werden statt 100 Mark 96 Mark gezahlt. D. h., diese 8 resp. 4 Prozent bekommt man nicht voll zugewiesen. Diese angenehme Steger ist nämlich vom 1. Januar , ds. Js. rückwirkend in Kraft, von da ab mit ö Prozent zu verzinsen, so daß demjenigen, der noch vor dem 30. Juni zahlt, 8 Prozent weniger 2V» Pr ozent Halbjahrszinsen angcrechnet werden. Die Bar zahlungen werden durch die ReichSbankstellen, die eine entsprechende Quittung ausstellen, entgegengenommen. Die Quittung legt dann der Steuerpflichtige später bet der Begleichung seiner Steuerschuld dem zuständi gen Finanzamte vor. Es braucht wohl nicht darauf hingewiesen zu werden, daß Kriegsanleihen, die an Zahlungsstatt gegeben werden, keine Barz ah. lungen sind. Die Annahmestellen für die Kriegs anleihen werden noch später bestimmt. Wer aber jetzt schon zahlen will, kann diese bei einem Hauptzoll amte einreichen. Die Zahlung an die Reichsbankstel len kann auch durch Vermittelung jeder Bank erfolgen. Diese Vergünstigungen sollen alle „Pflichtigen", die zuw Notopfer veranlagt werden, bestimmen, einen Teil ihrer Steuerschuld schon jetzt in bar abzutragen. Hof fentlich ist die Zahl derer nicht zn groß, die da mei nen, es komme eines Tages doch mal „alles anders" und da wolle man es lieber erst einmal „darauf an kommen lassens. /X" Veranlagung zur Lnxnssteucr. Ter Reichsrat hat am 12. Juni 1920 den Ausführungsbestimmungen zum neuen Umsatzstenergesetz seine Zustimmung erteilt. Die Ausführungsbestimmungen werden demnächst im Zentralblatt für das Deutsche Reich veröffentlicht und erscheinen außerdem in einer amtlichen Ausgabe, die das Gesetz und die Aussührungsbestimmungen nebst Sach- . und Inhaltsverzeichnis enthält, (Vertrieb durch Carl Heymanns Verlag, Berlin W. 8). Ten Steuerpflichtigen und ihren Verbänden und Jnteressevertretungen er wächst die dringende Pflicht, sich mit den für sie in Betracht kommenden Teilen der sehr umfangreichen AusführnngSbestimnnn'gen so schnell als möglich ver traut zu machen. Leun am 1. Juli 1920 beginnt die erste Veranlagung der Luxussteuer für die Zeit vom 1. Januar bis zum 30. Juni 1920. Die Steuer erklärung ist im Laufe des Monats Juli abzu geben. Mit Rücklicht auf die besonderen Schwierigkeiten, die bei dep Abgabe der ersten Steuererklärung ent stehen, hat sich der Reichsminister der Finanzen da mit einverstanden erklärt, daß die Frist zur Abgabe der Steuererklärung allgemein bis zum 15. August 19 20 verlängert wird. /V Freigabe in Franlktiich beschlagnahmter Post sendungen. Das französische Kriegsministerium hat folgende Bekanntmachung erlassen: Tie Absender oder Empfänger von Postsendungen (Wert- und Einschreib sendungen, Postanweisungen und Postaufträge), die im Laufe der Feindseligkeiten beschlagnahmt worden sind, können bi? zum 1. Dezember 1920 durch eingeschriebenen Brief ein Ersuchen um Freigabe an „l'Etat-Major de l'armee, 2 eme bureau, 231 boulcvard Saint Germain, Paris", richten; dabei sind außer einer Erklärung über den Inhalt jeder Sendung die nachstehenden Angaben zu Wachen: 1. Name und Anschrift des Absenders und des Empfängers; 2. Ausgabetag; 3. Aufgabeort; 4. Aufg'abenummer; 5. Verfügung über die freizugebende Sendung. Nicht zur Zufriedenheit erledigte Nach fragen, die vor der Veröffentlichung dieser Bekannt machung gehalten worden sind, können wiederholt wer den, es sei denn, daß sie mit dem Hinweis auf die erfolgt» Einziehung Ler in Frage kommenden Sen dungen beantwortet worden sind. /X Verwertung der Feldpostkarte». Es steht nichts entgegen, die aus dem Feldpostverkehr übriggebliebenen Feldpostkarten und Feldpostkartenbriefe im gewöhnlichen inneren deutschen Poswerkehr zu verwenden, jedoch müssen der Aufdruck „Feldpost" und die sonstigen nicht mehr zutreffenden^ vorgedruckten Angaben für die Feld anschrift vor der Einlieferung gestrichen werden. Tie bei den Postaustalten vorhandenen Nestbestände an ein fachen Und doppelten Feldpostkarten werden nur noch kurze Zeit zum Verkauf bereUgehalten. Diese Vor- X drucke sind wesentlich billiger als die sonstigen amtlichen Postkärtenformulare und außer zu Mitteilungen auch zu Miro- und ähnlichen Zwecken geeignet. Nähere Einzelheiten sind bei den Postanstalten zu erfragen. Soziales Sozialdemokratische ««träge gegen die Ardelts« bosigkcit. Die sozialdemokratische Reichstagsfraktion be schäftigte sich mit der Arbeitslosenflage und stimmte der Einbringung folgender Interpellation zu: „WaS gedenkt die Regierung gegen die zunehmende Arbeits losigkeit zu tun, wie gedenkt sie/ insbesondere in der jetzigen Krise, die Stillegung von Betrieben zu verhin dern, und Arbeitsgelegenheiten zu beschaffen." -s- ReichSbesowungSgesetz und LandeSbesoldnngS« gesetz. Die in letzter Zeit von den Ländern erlassenen Besoldungsgesetze stufen vielfach die Landesbeam tengünstiger ein, als das im Frühjahr zustande ge kommene Reichsgesetz gleichwertige Reichsbeamte. Für die Reichs beamten wird der Ausgleich bet der bevorstehenden Revision des Besoldungsgesetzes herbei zuführen sein. Diese umfangreiche und schwierige Arbeit ist vom Reichsfinanzministerium bereits eingeleitet. Aus der Verschiedenheit der Besoldungsgesetze der Länder und des Reiches ergeben sich aber auch jetzt bereit- unmittelbare Schwierigkeiten bei der Einstufung der Länderbeamten der Betriebe, die auf das Reich über gegangen sind. Dieser Umstand hat zu einer Beratung des NeichSverkehrsministers mit dem Reichspost- und ReichSfiNanzminister Anlaß gegeben. Sie waren über einstimmend der Ansicht, daß nicht nur im Herbst die Folgerungen aus den Ländergesetzen für das Reichs gesetz gezdgen werden müsse, wie schon jetzt die Ein reihung der in den Neichsdienst zu übernehmenden Länderbeamten in dis Besoldungsordnung des Reichs ohne Nachteil gegenüber des Landesbeamten erfolgen kann. Diese Frage ist einer Kommission überwiesen, die ihre Arbeiten bereits begonnen und diese be schleunigt durchzuführen hat. Die Angelegenheit wird alsdann sofort dem neuen Kabinett und dem Reichs tage unterbreitet werden. selbe gilt für den Umschlag auf den Kanälen, der sich ln der Vorwoche auf fast 28 000 ,Tonnen täglich belief. H Berlin, 26. Juni. (Bürs e.) Das Börsenbild zeigte auch bei Wvchenschluß keine bemerkenswerten Aenderungen. Auf dem Valutenmarkte erfuhren die ausländischen Devisen einige Befestigung bei entsprechend niedrigerem Angebot von Marknoten. Ein Zwanzigmarkstück in Gold erzielte 170 Mark. Die Mark hielt sich auf ungefähr 12 Pfg. des Frie densstandes. i ' 3H Neber die Aufhebung der ZwangSbewirtschas- tuug für Schlachtvieh haben die Vorsitzenden der Land wirtschaftskammer in ihrer Sitzung am 23. Juni folgen den Beschluß gefaßt: „Die Ständige Kommission hält die ihr bekanntgewordenen Vorschläge des Rejchser- uährungsministertums betr. eine anderweitige Rege lung der Bewirtschaftung des Schlachtviehs für unan nehmbar, da sie auf eine wettere Beibehaltung der ZwangSbewtrtschastung Hinausraufen. Die Kommission erklärt, daß die gesamte Landwirtschaft nicht mehr bereit ist, sich der Zwangswirtschaft mitSchlachtvie Hz »fügen, und sie fordert wieder holt die völlige Aufhebung der Zwangswirtschaft für Vieh. Die Landwirtschaft wird bereit sein, einen noch näher sestzusetzenden Mindestbedarf an Schlachtschweinen auf dem Wege der Lteferungsverträge unter der Voraussetzung sicherzustellen, daß die zur Einfuhr vor. gesehenen Maismengen den Mästern zu einem ange messenen Preise und in ausreichenden Mengen zur Ver fügung gestellt werden." i H GetreidefcnduuLe« aus Rußland? Wie die Pretsberichtsstelle des Deutschen Landwirtschaftsrats in ihrem Wochenbericht mitteilt, kommen neuerdings im Anschluß an die englischen Verhandlungen mit dem Vertreter der russischen Sowjetregierung wieder Ge rüchte von großen Getreidebeständen Rußlands in Um- > lauf, ohne daß hierflir die Wahrscheinlichkeit eine größere ist als vorher. Man steht diesen Gerüchten am Weltmarkt nach wie vor skeptisch gegenüber und stellt sie für die Bersorgungskalkulation Europas nicht in Rechnung, zumal für etwaige russische JnlandSvorrSte zunächst jedenfalls die Möglichkeit der Ausfuhr infolge oe« Mangels an Transportmaterial fehlt. , Gerichtssaal. Ein politischer Mord vor dem Schwurgericht. Der von geheimnisvollen Umständen begleitete Tod des Landwirtschaftsinspektors Blau aus Charlottenburg hat zu einer Anklage wegen Mordes Veranlassung ge geben, die vor dem Schwurgericht des Landgerichts II in Berlin verhandelt wird. Angeklagt sind der Schank wirt Max Fichtmann, der aus dem Zuchthause zu Brandenburg vorgeführt worden ist, der Kaufmann Erwin Hoppe mw der Schneidergeselle Willi Wink ler — alle drei noch jugendliche Leute im Alter von 21 und 22 Jahren. Blau soll angeblich als Spitzel, einer Kommunistenversammlung beigewohnt haben. Später wurde seine Leiche aus dem Landwehrkanal ge zogen. Die Angeklagten waren seither flüchtig und sind erst vor kurzem festgenommen worden. Es wird vermutet, daß sie den Inspektor Blau ermordet und ins Wasser geworfen haben, um so den unbequemen Zuhörer -aus der Welt zu schaffen. Rasche Justiz an Lebensmittelwucherern. In Köln wurden am Donnerstag mehrere Bauern wegen Obstwuchers verhaftet und schon am Freitag dem Kriegs- wuchergertcht zur Aburteilung vorgeführt. Das Gericht machte vorbildliche gründliche Arbeit und sprach Ge fängnisstrafen bis zu drei Wochen sowie Geldstrafen von 6000 bis 7000 Mark aus. Daneben wurde auf Veröffentlichung des Urteils in den Zeitungen erkannt, auch wurde in vielen Fällen die Handelserlaubnis entzogen. Damit die Bauern nunmehr nicht einen Boykott gegen Köln durchführen, wurde mit den aüderen Städten des besetz!«» Gebietes eine Vereinbarung her- beiegführt, damit in allen Orten den wucherischen Bauern mit den öle''"» ' 'en ^c^oiiver- getreten wird, d.e Bauern so weit gehen, wie sie bereits androh en, das Obst ans den Bäumen verfaulen zn lassen, dann soll dieses zwangsweise abgeernter werden. -u Vcrn'lrini .g d r Lnb ig.h feuer "c hastctcn. Das fraufli.i'che Kricg.-g.'ruht in Landau verurteilte die kürzlich in Ludwigshafen verhafteten Arbeiterfüh rer und Gewerischaftsbeanuen wegen aufrührerischer Reden gegen die französische Besatzungsbehörde zu Frei heitsstrafen und zwar Fischer zu 9 Monaten Ge fängnis und 10 000 Mark Geldstrafe, Baum zu 6 Monaten Gefängnis und 10 000 Mark Geldstrafe und Rauschert zu einer Woche Gefängnis und 2000 Mk. Geldstrafe. Tis'Verurteilten wollen gegm das Nrteik Berufung cinlegen. Zwangsvollstreckung gegen KrieMeilnehmvr. Nach einer Regierungsverordnung vom 15. Juni 1920, die mit dem 1. Juli in Kraft tritt, sind die Ver- aünstigungen, die Kriegsteilnehmer geg'en Zwangsvoll streckung bisher genossen, auf den 1. Januar 1921 erstreckt, gleichzeitig aber wichtige Neuerungen ein geführt worden. So ist der Sühnetermin ein gerichtet worden, in dem zunächst versucht wird, eine Einigung der Parteien herbetzuführen. Kommt eine solche nicht zustande, oder ist der Gläubiger oder Schuld- ner zur Verhandlung nicht erschien««, so bestimmt das BvNstreckungsgericht unter billiger Berücksichtigung aller Umstände des Falles und der wirtschaftlichen Lage beider Parteien durch Beschluß, bis zu Webbern Zeitpunkt dex Schuldner die Leistung zu bewirken hat. Die Frist darf nicht über den 1. Juli 1921 hinaus! erstreckt werden. B 46 Personen unter Anklage dcS LandfriedenS- brüchS. In Naumburg findet gegenwärtig «in Schwurgertchtsprozeß gegen 45 Personen wegen Land friedensbruches statt. Wie die Anklage behauptet, Way Hierbei der Leutnant Schröder vom 97. Infanterie» Scherz und Ernst tk Berlin — die» größte Stadt der Welt. In dem Gesetzentwurf für die Einheitsaemeinde Groß-B er- ltn war die Fläche der neuen Stavtgemeinde mit 75k Quadratkilometer angegeben. Nachdem die preußisch« Landesversammlung sowohl im Osten wie im Westen die umfangreichen Dauerwälder des.Zweckverbandes in das neue Berlin einbezogen hat, ist jetzt der Flächen. Inhalt der Einheitsgemeinde auf nicht weniger als 877,66 Quadratkilometer festgestellt worden. Damil steht das neue Berlin an der Spitze aller Hauptstädt« ver Erde. Newyork umfaßt 840 Quadratkilometer, da hinter folgen Paris mit 480, London mit 303 und Wien mit 275 Quadratkilometer. tk. Die Kölner DEfenster. Während des Krieges wurden aus dem Kölner Dom die herrlichen GlaSfenster wegen der Fliegergefahr entfernt. Man brachte sie nach Warendorf in das dortige Franziskanerkloster, woselbst sie bis jetzt in schweren Kisten verpackt in der Kapell« gestanden haben. Jetzt werden sie wieder in den Dom chor gebracht. tk. Der Untergang der Donaumonarchie ist Vie! prophezeit, aber doch in seiner politischen Wahrschein, lichkeit und Tragik bet uns im Reich nur von weniger recht anerkannt. Daher ist es zu begrüßen, daß jetzt ein so ausgezeichneter Kenner der altösterreichischen Verhältnisse, wie Friedrich Kleinwaschter, ein Buch un- ter obigem Titel im Verlage von K. F. Koehler, Leip zig, herausgibt. Dies grundlegende Geschichtswerk, des sen Erscheinen unmittelbar bevorsteht, wird manches Dunkel in Oesterreichs Geschichte erhellen und Klarheit darüber schaffen, weshalb cs so kommen mußte. tk. Llohd George spielt N-U. Ter " >e''t ausführlich dis Ankunft Millerands und Fochs auf )em Schlosse Str Philipp Sassoons in Lympne, 6 Kilo meter von Hythe. Als die Vertreter Frankreichs am Sonnabend nachmittag zu der bekannten Vorbespre chung für SPaa dort ankamen, fanden sie Lloyd George nicht vor. Er spielte im Golfklub. Millerand und Foch fuhren dorthin, aber der englische Premierminister war gerade durch eine große Golfpartie in Anspruch genom men. Es dauerte über eine Stunde, bis er endlich er schien und nach einem abschließenden Schlage ersten Ranges, der von den Zuschauern sehr bewundert wurde, die französischen Gäste mit einem freudigen ,Hallo!" begrüßte. tk. Französische Repräsentattonsgelder. Der Prä sident der französischen Republik erhält zu seinem Ge halt eine Repräsentationszulage von 90 000 Frank. Die Präsidenten der beiden Kammern beziehen je 60 000 Frank Repräsentationsgelder und selbst die bei den Marschälle von Frankreich, Foch und Joffre, werden mit je 30 000 Franken Repräsentationszulage beglückt. tk. Eine klemenceaustatne soll demnächst in Paris aufgestellt werden. Augenblicklich arbeitet noch der be kannte Pariser Bildhauer Stcard an dem Werbe. Die Statue stellt Clemenceau dar, wie er sich da« letzte Mal zur Front begab: In einem wetten Mantel niit Capuchon, einem weichen Hut, großen Schuhen, einem derben Stock in der Hand, umgeben von „Poflus" (französischen Soldaten), die ihm achtungsvoll ins Auge schauen. Lie Gruppe soll in der Nähe des Familien- Hauses Clemenceau errichtet werden. — Wie wäre es, wenn der Bildbauer den Frtedensdtktator mit dem LersMer . Srirdevs-Lkinent. keinem höckÜLiaen«»