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Hochschulspiegel
- Bandzählung
- 1966
- Erscheinungsdatum
- 1966
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- A 812
- Vorlage
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1770833978-196600009
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- LDP: Zeitungen der Universitäten Sachsens (1945-1991)
- Projekt: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- Saxonica
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Zeitschrift
Hochschulspiegel
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Band
Band 1966
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Ein guter Start Wissenschaftlicher Studentenwettstreit wird im Institut für Regelungstechnik ernst genommen und gut organisiert In dem nachstehend veröffentlich- ten Artikel herichten die beiden As sistenten am Institut für Regelungs technik, Dipl.-Ing, Weber und Dipl.- Ing. Littmann, über Erfahrungen und Vorstellungen zum Studentenwett streit. Die Redaktion begrüßt die An regung der Autoren, auch anderen Instituten Gelegenheit zu geben, ihre bisherigen Erfahrungen bei der Durchführung des Studentenwett streits mitzuleilen. Sie hält einen solchen Erfahrungsaustausch für nützlich, da er allen Instituten und FDJ-Organisationen die Möglichkeit bietet, daraus für die Organisierung des Studentenwettstreits im kom menden Studienjahr 1966 67 entspre chende Schlußfolgerungen zu ziehen. Die Redaktion lenkt die Aufmerk samkeit besonders auch darauf, dabei den Aufgaben der komplexen sozia listischen Rationalisierung beson dere Beachtung zu schenken. ♦ Der studentische Wettstreit bietet eine ausgezeichnete Möglichkeit, die auf dem 11. Plenum des ZK der SED und in den „Prinzipien zur weiteren Entwicklung von Lehre und For schung an den Hochschulen der DDR“ gestellten Forderungen nach Verän derung von Form und Inhalt des Studiums zu verwirklichen. kann dem Studenten einen vorzeiti gen Abschluß des Studiums ermög lichen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen wurden mit Studenten des 6. und 8. Semesters diskutiert. Sie fanden allgemein Zustimmung, jedoch gab man zu bedenken, daß freie Zeit fehle, um neben dem normalen Stu dium noch Zusatzaufgaben zu bewäl tigen. Vorerst erklärten sich deshalb nur 3 Studenten des 8. Semesters be reit, am Wettstreit teilzunehmen. Diese Studenten erhielten Aufgaben, die zum Forschungsprogramm des Institutes gehören. Ein Arbeitsplatz mit den notwendigen Meßgeräten und Werkzeugen sowie eine Betreuung durch einen Assistenten wurden ge sichert. In der Folgezeit wurde nun teil weise sehr eifrig an der Lösung der gestellten Aufgaben gearbeitet. Be sonders hohe Anerkennung verdiente sich der Student Wolfgang Claus (62/25), indem er bereits nach drei monatiger Tätigkeit sein Thema im großen Rahmen abschließen konnte. Die Arbeit wurde Prof. Pfeiffer und Prof Woschni vorgelegt und ent schieden, daß Herrn Claus die Prü fungen im Fach „Elektrische Mes ¬ sung nichtelektrischer Größen“ erlas sen Wird. Er bewies in seiner selb ständigen Arbeit, daß er den Stoff des Faches ausgezeichnet beherrscht und bekam die Note „sehr gut“. Die Arbeit selbst ist in ihrem Um fang so. daß sie mit einigen Ergän zungen als Großer Beleg anerkannt wird. Dadurch kann Herr Claus sein Diplomthema bereits nach Rückkehr aus dem Ingenieur-Praktikum erhal ten und somit sein Studium wesent lich verkürzen. Der Erfolg der Arbeit zeigt, daß der eingeschlagene Weg richtig ist. die beiden anderen Studenten, deren Arbeit als Teilergebnis vorliegt, wer den ebenfalls nach besten Kräften unterstützt. Im kommenden Herbst semester sollen im 7. Semester eine größere Zahl Studenten je nach ihren Fähigkeiten kleinere oder größere Aufgaben selbständig bearbeiten und somit den Wettbewerb fortführen. Es wird dabei versucht, mehrere Stu denten zu Forschungsgemeinschaften zusammenzufassen Außerdem soll in Zukunft die Ar beit der Studenten im Ingenieur- Praktikum sowie während des Gro ßen Beleges und der Diplomarbeit mit in den Wettbewerb einbezogen werden. Dazu wurde festgelegt: 1. Besonders wertvolle Arbeiten der Studenten im Ingenieur-Prakti kum werden in Institutskolloquien ausgewertet. 2. Die Fachrichtungsleitung setzt sich dafür ein, daß den Studenten mit ausgezeichneten Diplomarbeiten oder Großen Belegen ermöglicht wird, auf Fachtagungen der Meß-, Steuer- und Regelungstechnik über ihre Arbeit zu berichten. Da wir mit der Organisation des Studentenwettbewerbes zunächst erste Erfahrungen gesammelt haben, würden wir es begrüßen, wenn an dere Institute zu diesem Thema ebenfalls ihre Erfahrungen darlegen. Vielleicht könnte von Seiten der Hochschulleitung oder der FDJ für die besten Studenten des Wettstrei tes eine Auszeichnung gestiftet wer den. Wir hoffen, mit unseren Vorstel lungen dazu beizutragen, daß an un serer Hochschule Studenten ausge bildet werden, die mit hohem theore tischem und praktischem Wissen ihre Arbeit in der Industrie beginnen. Er soll dazu benutzt werden, die selbständige wissenschaftlich-produk- tive Arbeit unserer Studenten zu fördern. Außerdem läßt sich ihr For scherdrang gut mit den Forschungs autgaben der Hochschule koordinie ren. Dadurch werden bessere Aus bildungsmöglichkeiten geschaffen und gleichzeitig die Forschungskapazität erhöht. Am Institut für Regelungstechnik wird dem wissenschaftlichen Stu dentenwettstreit große Bedeutung beigemessen. Auf einer Beratung des Fachrichtungsleiters, Herrn Prof. Dr. Pfeiffer, mit den wissenschaftlichen Assistenten wurden für das Früh jahrssemester 1966 zunächst u. a. fol gende Maßnahmen festgelegt: 1. In Zusammenarbeit mit allen Assistenten und der Fachrichtungs- leitung worden Aufgaben ausgearbei tet, die von leistungsmäßig über- durchschnittlichen Studenten in außerschulischer Arbeit gelöst wer den sollen. 2. Der Schwierigkeitsgrad der Auf gaben wird so gewählt, daß bei ord nungsgemäßer Erfüllung der Aufga ben den Studenten Prüfungen oder Teile von Praktika erlassen werden. Da es sich gegenwärtig noch um vor wiegend elektronische Aufgaben han delt, betrifft dies die Prüfungen in „Industrieller Elektronik“ und Elek trische Messung nichtelektrischer Größen“ und „Regelungstechnik“ bzw. die Praktika in den genannten Fächern. 3. Es besteht die Möglichkeit, daß nach erfolgreicher Lösung der ge stellten Aufgaben dieselbe als Gro ßer Beleg, Diplomarbeit oder als ein Teil davon anerkannt wird. Dies Der Student Wolfgang Claus — 62 25 — Fachrichtung Regelungstechnik — errang im wissenschaftlichen Studenten wettstreit im vergangenen Studienjahr hohe Anerkennung. Bereits nach drei Monaten hatte er eine freiwillig über nommene Arbeit fertiggestellt. Sie wurde von seinen Professoren mit „sehr gut“ bewertet. Die Prüfung in dem entsprechenden Fach wurde ihm erlassen und ihm dafür die Note der Arbeit zuerkannt. Urteil cufheben Forderung: Freiheitfür Emil Bechtle Der Antifaschist Emil Bechtle wurde von einem west deutschen Gericht wegen seiner demokratischen Gesin nung und wegen seines konsequente Kampfes für den Frieden zu Gefängnis verurteilt. Aus diesem Prozeß kann man erkennen, daß ein Staat, dessen Richter einen Anti faschisten auf Grund gleicher Motive, wegen der er schon im faschistischen Deutschland eingesperrt wurde, ver urteilen, sich mit dem „Dritteizeich" und seinen Urteilen identifiziert. Deshalb erklären wir uns mit Emil Bechtle solidarisch und protestieren gegen das Urteil. Dipl.-Ing. Köhler, Institut für Textilmaschinenkonstruktion llllllllllllllllllllllllllllllllllllllillillllllilllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllll'llllllllllllllllillllllllllllllllllllllllll Nationale Politik und technisches Studium Am 17. August sprach Dr. Heinz Mehner, Prorektor für Gesellschaftswissenschaften, in einem Schulungslager in Bad Saarow vor 600 FDJ-Funk- tionären des Bezirkes Karl- Marx-Stadt über Probleme der nationalen Politik der Soziali stischen Einheitspartei Deutsch lands. Dabei wertete er die Ent wicklung und Perspektive un serer Technischen Hochschule als einen Ausdruck dieser Po litik und forderte die Ober schüler auf, sie auch dadurch zu unterstützen, daß sich viele von ihnen für ein technisches Stu dium entscheiden. Insbesondere regte er die Mädchen an, die 60 Prozent der Zuhörerschaft ausmachten, alle Vorbehalte gegenüber dem Studium tech nischer Wissenschaften zu über winden. Die Ausführungen von Dr. Mehner wurden interessiert aufgenommen. Das zeigen vor allem Einladungen, auf Foren an einer Anzahl erweiterter Oberschulen des Bezirkes zu dem gleichen Thema zu spre chen. Archiv=Tagung an der TH In der Zeit vom 6. bis 9. Sep tember fand in unserer Tech- nischen Hochschule die 11. Ar beitstagung der Archivare der wissenschaftlichen Institutio nen der DDR statt. Unter den Teilnehmern befanden sich auch Vertreter der Staatlichen Archivverwaltung des MdI sowie Vertreter des Staats- Sekretariats für das Hoch- und Fachschulwesen. Abteilung Bi- bliotheken/Archive. Im Mittelpunkt der Beratun gen standen der Vortrag „Ur heberrecht für Universitäten und Hochschulen“ von Prof. Dr. habil. Pöschel, Humboldt-Uni versität Berlin, Institut für Er finder-,und Urheberrecht, und der Vortrag von Prof. Dr, Lud loff, TH Karl-Marx-Stadt über „Beiträge der wissenschaft- Uchen Archive zur Universi- täts- und Hoel schulgeschichte". Lehrgang an der Hochschulbibliothek An der Bibliothek unserer Hochschule findet in der Zeit vom 3. bis 14. Oktober ein Lehrgang zur Qualifizierung von unausgebildeten Mitarbei tern der Ingenieur- und Fach schulbibliotheken statt. Dieser Lehrgang erstreckt sich über drei Ausbildungsabschnitte und wird mit einer Abschluß prüfung beendet- Lehrgangs teilnehmer, die eine dreijäh ¬ rige erfolgreiche Bibliotheks praxis nachweisen können und bei der Abschlußprüfung min destens die Gesamtnote „befrie digend“ erreichen, erhalten den Facharbeiterbrief. Der Lehr gang wird im Auftrage des Staatssekretariats für das Hoch, und Fachschulwesen und des „Arbeitskreises der Fach- schulbibliotheken“ durch- geführt. IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIHIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIHHIIIII Der Spruch von Nürnberg gilt Betrachtung zum Urteil über die faschistischen Hauptkriegsverbrecher am 1. Oktober 1946 „Tod durch den Strang für Göring — Ribbentropp, Keitel, Kaltenbrunner, Rosenberg, Frank, Frick, Streicher, Sauckel, Jodl, Seyß-Inquart und Bormann ebenfalls zum Tode ver urteilt“ — so lauteten die Über schriften des „Neuen Deutschlands" vom 2. Oktober 1946, so oder ähnlich hatten es die großen Nachrichten agenturen in alle Welt gekabelt, so oder ähnlich war es an diesem Tag in der gesamten Weltpresse zu lesen. Fast ein Jahr, vom 20. November 1945 bis zum 1. Oktober 1946, hatte das Internationale Militärtribunal zur Aburteilung der faschistischen deutschen Hauptkriegsverbrecher in Nürnberg getagt und am 1. Oktober 1946 dieses Urteil gesprochen. Wer erinnert sich noch jener Tage? Auch im deutschen Volk wurde das Nürnberger Urteil mit Genugtuung begrüßt. Die meisten Menschen in Deutschland sahen zur damaligen Zeit darin jedoch lediglich die ge rechte Bestrafung von 12 der schlimmsten Verbrecher der Welt geschichte, die unsägliches Leid über das eigene und andere Völker ge bracht, die in Deutschland und Europa ein großes Trümmerfeld, Hunger, Not und Seuchen zurück- gelassen hatten. Aber erschöpfte sich darin die Be deutung des Nürnberger Prozesses? Natürlich nicht! Bereits die Hauptankläger wiesen das Tribunal auf die Bedeutung dieses Verfahrens hin. auf seine sich daraus ergebende große Verantwortung für die fried liche Zukunft der Völker. „Die Zivilisation verlangt von Ihnen nach dieser, Entfesselung der Barbarei einen Richterspruch, der gleichzeitig eine letzte Warnung sein sollte ... Ihr Richterspruch muß als entscheidender Schritt in die Ge schichte des Völkerrechts ein pfeiler jener Friedensordnung sein, der die Völker nach dem furchtbaren Sturm zustreben.“ So sagte es der französische Hauptanklagevertreter, Francois De Menthon, in seiner Er öffnungsrede vor dem Nürnberger Gericht. Sein britischer Kollege, Sir Hartley Shawcross, forderte in seiner Eröff nungsrede vom Tribunal, dem „heil samen Rechtssatz“ Geltung zu ver schaffen, „daß Personen, die in rechtswidriger Weise ihr eigenes Land und andere Länder in einen Angriffskrieg stürzen, dies mit einem Strick um den Hals tun müssen.“ Ist nun das Nürnberger Tribunal seiner Verantwortung für die fried liche Zukunft der Völker gerecht ge worden? Worin besteht das Neue, das Nürnberg für die Völker geleistet hat? * Der Aggressionskrieg war im Rechtsbewußtsein der Völker, beson ders aber der Arbeiterklasse, seit langem ein strafwürdiges Verbre chen. Und Karl Marx stellte bereits in der Mitte des 19. Jahrhunderts, in der von ihm verfaßten Inaugural- adresse der I. Internationale, den Arbeitern die Aufgabe, „... die ein fachen Gesetze der Moral und des Rechts, welche die Beziehungen von Privatpersonen regeln sollten, als die obersten Gesetze des Verkehrs von Nationen geltend zu machen.“ Damit begann die Arbeiterklasse, den herr schenden Kreisen ihrer Länder das „Recht auf Krieg“ zur Regelung internationaler Konflikte zu bestrei ten. Angesichts der Schrecken und Er gebnisse des ersten Weltkrieges, an gesichts der Empörung der Völker sahen sich die herrschenden Kreise der Westmächte erstmals gezwungen, im Interesse der „höchsten Grund sätze der internationalen Politik ... der Achtung der feierlichen Ver pflichtungen und der internationalen Verträge sowie der internationalen Moral“ (Artikel 227 des Versailler Vertrages) den Angriffskrieg zu ver urteilen und die strafrechtliche Ver antwortung von Einzelpersonen für den Krieg und für die im Kriege be gangenen Verbrechen zu fixieren. Die Strafbestimmungen des Ver sailler Friedensvertrages von 1919 sahen u. a. vor, einen besonderen Gerichtshof für die Aburteilung Wilhelms II. zu bilden (Artikel 227) und Personen, die gegen die Gesetze und Gebräuche des Krieges versto ßen — also Kriegsverbrechen began gen — hatten, vor alliierte Militär gerichte zu stellen (Artikel 228 und 229). Wenn auch die Westmächte — ge blendet durch ihren Haß gegen die junge Sowjetmacht, zu deren Ver nichtung sie die deutschen reaktio nären Kräfte einsetzen wollten — diese Strafbestimmungen nicht ver wirklichten, so blieben die in ihnen niedergelegten Grundsätze dennoch gültiges Völkerrecht. „Zum ersten mal“, schrieb dazu der DDR-Völker rechtler Prof. Dr. Alfons Steiniger, „war der verbrecherische Charakter des Friedensbruches mit strafrecht licher Sanktion festgestellt worden. Das war eine alarmierende War nung für die Aggressionsverbrecher aller Länder .. * Infolge der immer lauter werden den Forderungen und des aktiven Kampfes der Völker gegen Krieg und Kriegsgefahr, durch den hart- näckigen Kampf der Sowjetunion in der internationalen Arena vor dem zweiten Weltkrieg und später durch den gemeinsamen Kampf der Völker gegen den Faschismus in der Anti hitlerkoalition wurde das Völker recht somit positiv weiterentwickelt. Hervorzuheben sind hier der Pa riser Pakt (oder Kolleg-Briand- Pakt) aus dem Jahre 1928 und das Londoner Viermächte-Abkommen vom 8. August 1945, welches die Grundlage für den Nürnberger Pro zeß gegen die Hauptkriegsverbre cher bildete. Am 27. August 1928 unterzeichne ten 36 Staaten — darunter auch Deutschland, Italien und Japan — den Pariser Pakt, in dem es wörtlich heißt: „Die Hohen Vertragschließen den Parteien erklären feierlich im Namen ihrer Völker, daß sie den Krieg als Mittel für die Lösung inter nationaler Streitfälle verurteilen und auf ihn als Werkzeug nationaler Politik in ihren gegenseitigen Be ziehungen verzichten.“ Auf der Grundlage der bisher grob skizzierten völkerrechtlichen Lage und der am 26. Juni 1945 in San Franzisco von Vertretern aus 50 Staaten, angenommenen Charta der Vereinten Nationen schlossen die vier Hauptmächte der Antihitler- Koalition am 8. August 1945 in Lon don das „Abkommen ... über die Verfolgung und Bestrafung der Hauptkriegsverbrecher der Europäi schen Achse“ und als dessen Be standteil das „Statut für den Inter nationalen Militärgerichtshof“. - * Mißt man Verlauf und Ergebnisse des Nürnberger Prozesses an den Bestimmungen des Londoner Statuts, besonders an den Artikeln 6 bis 9, so muß man feststellen, daß der Gerichtshof die im Statut gegebenen Möglichkeiten nicht voll genutzt hat. Gegen den Einspruch des sowjeti schen Mitgliedes, L. T. Nikitchenko, sprach das Tribunal z. B. solche Kriegsverbrecher wie Schacht, von Papen und Fritzsche frei und ver urteilte den deutschen Generalstab und das OKW nicht zu verbrecheri schen Organisationen. Das war ein gefährlicher Mangel, der die imperialistischen und mili taristischen Kräfte, besonders in den USA und Westdeutschland, glauben läßt, ihre heutigen aggressiven Ab sichten ungestraft verwirklichen zu können. Diese Annahme ist aber ein selbst mörderischer Irrtum und läßt die eigentlichen Ergebnisse des Nürnber ger Prozesses außer acht. Das eigent liche Ergebnis und die historische Bedeutung des Nürnberger Prozesses besteht einmal darin, daß erstmalig in der Geschichte die Völker über die Kraft verfügten, für Krieg und Kriegsverbrechen verantwortliche „Staatsmänner“ vor ein Tribunal zu bringen und wirklich zu richten. Zum anderen bedrohen die durch den Prozeß weiterentwickelten, prä zisierten und durch Urteil bekräftig ten völkerrechtlichen Normen jeden an der Planung, Vorbereitung und Auslösung eines Angriffskrieges Be teiligten, jeden, der sich Kriegsver brechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig macht, mit dem Galgen. Durch ihren barbarischen, unter Bruch des Genfer Indochina-Abkom mens von 1954 ausgelösten Aggres sionskrieg gegen das vietname sische Volk haben sich die verant wortlichen Staatsmänner der USA, besonders Präsident Johnson, im Sinne des Nürnberger Urteils schul dig gemacht, und in der Welt häufen sich die Stimmen, die seine Bestra fung als Kriegsverbrecher fordern. Diese Forderungen sollten auch den westdeutschen Politikern zu den ken geben, die in immer größerem Umfang den barbarischen Aggres sionskrieg der USA gegen das viet namesische Volk unterstützen. Dipl.-Hist. Alfred Hupfer, Institut für Marxismus-Leninismus llillllllllllllilllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllll^ gehen ..er wird einer der Grund
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