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Hochschul-Nachrichten
- Bandzählung
- 3.1960,4-7
- Erscheinungsdatum
- 1960
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- Deutsch
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- A 812
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- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek Chemnitz
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Olympische Nachlese von Werner Richter Um in Rom die Sonnen- und Schat tenseiten beleuchten zu können, ist es notwendig, einige grundsätzliche Worte zu sagen. Wir wissen, daß in Italien auf Grund der bestehenden kapitalisti schen Gesellschaftsordnung der Gegensatz zwischen arm und reich so drastisch ist, wie in kaum einem anderen kapitalistischen Staat. Es gibt nur ganz arme oder ganz reiche Menschen. 99 % der Einwoh ner Italiens sind Katholiken. Die Herrschaft des „Vatikan“ ist unein geschränkt. Trotzdem hat Italien im Durchschnitt 3 Millionen Ar beitslose und zehntausende Italie ner wandern aus, um in anderen Ländern ihr „Glück“ zu versuchen. Dabei darf nicht unerwähnt blei ben, daß besonders Westdeutsch land italienische Arbeiter auf nimmt, weil sie am billigsten sind und demzufolge das westdeutsche Kapital noch mehr Profit heraus holen kann. Ist der italienische Ar ¬ beiter wirklich so schlecht in seiner Arbeit, wie er im allgemeinen hin gestellt wird? Man kann nur sa gen, nein! Wie kann ein schlechter Arbeiter solche große und sehens werte Bauobjekte, Konsumgüter, Industrie-Erzeugnisse herstellen, wenn er so schlecht arbeiten würde? Hier sind wir nunmehr auch beim Kern der Dinge angelangt und be finden uns auf eirrem Stadtbummel durch Rom. Das erste, was uns im Straßenverkehr dieser Weltstadt auffält, ist der Klein- und Kleinst wagen (Fiat 500 und Fiat 600). Er beherrscht das Straßenbild. „Straßenkreuzer“ sieht man so gut wir gar nicht. Dafür haben sich aber die „Pferdedroschken“ noch nicht aus dem Großstadtbetrieb herausdrücken lassen. Wenn auch die Preise für „1 Ps-Droschke“ 200 Lire auf 100 m beträgt, so tau chen sie doch mitten im Autotrubel auf. Eines ist für den italienischen Kraftfahrer charakteristisch, nur „Schnellfahrten“ und sehr, sehr gastfreundlich. Zu jeder Zeit ist die Möglichkeit gegeben, per „An halter“ weiterzukommen. Hin und wieder haben wir Gebrauch davon ' gemacht. Zahlreiche moderne Neubauten be herrschen ganze Straßenzüge, dem südlichen Klima angepaßt: Viel Beton und Glas. Leider stehen aber viele von diesen Wohnungen leer, da die Miete — 40 000 — Lire von einem Arbeiter nicht aufgebracht werden kann. Ein Arbeiter ver dient im Monat im Durchschnitt 30 000 bis 50 000 Lire. Daher auch heute noch in Rom Elendsviertel in reicher Anzahl. Können Sie sich vorstellen, daß Sie mit Ihrer 3 bis 4köpfigen Familie in einem vier eckigen Loch, zusammengesetzt aus Blech- und Holzabfällen, ohne Ofen und Fenster „wohnen“ könn ten? Das ist ein Widerspruch des kapi talistischen Systems. Das „alte“ Rom steht ebenfalls noch in seiner vollen „Pracht“. Enge Gassen, die Wäscheleinen von Fenster zu Fen ster gegenüber gespannt, kein Sonnenstrahl und trotzdem für 2 bis 3 Zimmer 20000 bis 30 00 Lire Miete. Wir sprachen mit einigen Italie nern, Geschäftsleuten, die etwas Deutsch sprachen und in diesen Gassen Textilgeschäfte besaßen. Sie sagten, als Geschäftsleute, ent weder „leben“ und schlecht woh nen, oder gut wohnen und nicht „leben“. Ich glaube, daß dies genug ausdrückt. Analog geht es dem Ar beiter noch viel schlechter. Dazu kommen noch die Preise von Tex tilien und Lebensmitteln. Was uns sehr stark entfremdet hat, ist das, daß man abends ab 21.00 und 22.00 Uhr überall Nachtzuschläge und sonntags Sonntagszuschläge bezahlen muß. Kostete z. B. eine Busfahrt am Tage 80 Lire;so mußte man ab 21.00 Uhr 100 Lire bezah len. Dabei würde es unter sozialisti schen Bedingungen in Italien ganz anders aussehen. Es gäbe keine Ar beitslosen, es würde jeder so viel verdienen, daß er gut leben kann. Aber auch das Krankenkassen wesen wäre in einem anderen Zu stand. Hierzu ein Beispiel: Eine Kollegin hatte etwas zu viel Sonne genossen, so daß sie Fieber und Schüttelfrost bekam. Um sie ungefährdet nach Hause zu bringen, wandten sich einige Kollegen an das Rote Kreuz, mit der Bitte zu helfen. Man war bereit, nachdem die verlangten 1500 Lire hinterlegt wurden. Nun kam der Transport mit der Taxe noch dazu, so daß eine Summe von 8000 zusammenkam. Durch dieses Beispiel können Sie vielleicht bes ser verstehen, warum so viele west deutsche Arbeiter gegen das neue Krankenkassengesetz in West deutschland auftraten. Doch gehen wir weiter durch Rom, und betrachten uns die Sehens würdigkeiten. Da haben wir das Kolloseum. Vor rund 2000 Jahren von Sklaven erbaut, mußte dieses Bauwerk einiges über sich ergehen lassen. Schluß folgt Das Arbeifsgesetzbud - Ausdruck der soz. Demokratie (Fortsetzung von Seite 1) Erfüllung sämtlicher der gesell schaftlichen Entwicklung dienen den staatlichen Pläne. Täglich wächst deshalb die Zahl von neuen Arbeitsverpflichtungen, mit denen Grundstein um Grundstein zu un serem gemeinsamen großen Werk des Siebenjahrplanes zusammenge fügt werden. Wer so an der großen demokratischen Aussprache teil nimmt, gibt damit zu erkennen, daß das Arbeitsgesetzbuch für ihn tatsächlich ein Lehrbuch ist. Ein Lehrbuch für die Werktätigen un serer Republik im Kampf um höchste Arbeitsproduktivität, für die Entwicklung sozialistischer Be ziehungen der Menschen unterein ander, für die Erziehung zu einer hohen Klassenmoral und Arbeits disziplin, wie das von Otto Leh mann — Mitglied des Präsidiums des Bundesvorstandes des FDGB — in der Zeitschrift „Die Wirtschaft“ (Nr. 47/1960) so eindringlich formu liert wurde. Mit großem Stolz kann er verkün den, daß der über hundert Jahre währende Kampf der deutschen Arbeiter- und Gewerkschaftsbe wegung um die gesetzliche Siche rung der sozialen Rechte, um die Freiheit der Arbeiterklasse, in un serem Arbeiter-und-Bauern-Staat seine Krönung gefunden hat. Das neue Arbeitsgesetzbuch dokumen tiert in allen seinen Einzelbestim- müngen, daß sich in der Deutschen Demokratischen Republik eine grundlegende Veränderung des Charakters der Arbeit vollzog und weiter vollziehen wird. Zutreffend wird deshalb in der Präambel ge sagt: „Aus der Last der unfreien Arbeit für schmarotzende Aus beuter wurde die freie Arbeit der Werktätigen für sich selbst und für die Gesellschaft. In einem lang wierigen, konfliktreichen Prozeß der Erziehung und Selbsterziehung im Kampf gegen die Überreste der alten Denkweise und gegen rück ständige Gewohnheiten wandelt sich die Einstellung der Menschen zur Arbeit und zueinander. Kame radschaftliche Zusammenarbeit und gegenseitige Hilfe bestimmen in zunehmendem Maße die Arbeit und das gesellschaftliche Leben.“ Ein solch bedeutungsvolles Grund recht wie das Recht auf Arbeit stellt in der sozialistischen Gesell schaftsordnung keine program matische Verkündung dar. Es wird in seinen wesentlichen Elementen klar umrissen, wobei das auch an dieser Stelle ausdrücklich veran kerte Recht auf schöpferische Mit wirkung an der Erfüllung der Pläne und an der Leitung des Betriebes und der gesamten Wirtschaft be sondere Erwähnung verdient. Zur Sicherung der allseitigen Teil nahme der Werktätigen an der Lei tung des Betriebes ist eine Fülle eindeutiger gesetzlicher Regeln vorgesehen, die in einem beson deren Kapitel unter der bezeich nenden Losung: „Die Verwirk lichung der sozialistischen Demo kratie im Betrieb“ zusammengefaßt worden sind. In diesen Zusammen hang sind auch die grundlegenden Rechte der Gewerkschaftsorgane einbezogen. „Die gewerkschaftliche Tätigkeit steht unter dem Schutz der Arbeiter-und-Bauern-Macht... Wer die gewerkschaftliche Tätig keit behindert, wird zur Verant wortung gezogen.“ So unmißverständlich steht es im § 11, I des Entwurfes geschrieben. Unter den Bedingungen und auf der Grundlage der politischen Macht der Arbeiter und Bauern und der sozialistischen Planwirt schaft allein ist es möglich, allen Bürgern solch sozial entscheidende Rechte zu sichern wie das Recht auf Berufsausbildung und Quali fizierung, auf Schutz der Arbeits kraft, auf materielle Versorgung bei Krankheit, Arbeitsunfall, Mut terschaft, Invalidität und im Alter sowie das Recht auf kulturelle und sportliche Betätigung und gesund heitliche und soziale Betreuung. — Man war in Westdeutschland sehr schnell bemüht, nachdem der Ent wurf veröffentlicht worden war, „nachzuweisen“, daß dieses neue Arbeitsgesetzbuch die Rechte der Werktätigen gar nicht berücksich tige, sondern nur zur Durch setzung einer „Zwangkollekti vierung“ diene. Vor allem sei ja das „Streikrecht“ auch nicht ent halten usw., usw. Warum dieser Eifer bei den Herren in Bonn? Haben sie denn ein Recht, das Ar beitsrecht der Deutschen Demokra tischen Republik so zu kritisieren? Etwa, weil sie größere Sicherungen der Arbeiter- und Angestellten rechte geschaffen haben? Nichts Von alledem! Sie haben allen Grund, um von ihrer Praxis abzu lenken ; denn diese ist alles andere als fortschrittlich, wenn man den Kem der Sache betrachtet und von fortschrittlichen Redewendungen absieht. Es ist im Rahmen dieses Beitrages nicht der Raum vorhan den, um sich mit allen Argumenten der Gegenseite auseinanderzu setzen. Das lohnt auch nicht. Zu einigen Kernpunkten soll und muß man aber Stellung nehmen. Um einen Überblick über die arbeits rechtliche Situation in West deutschland zu erhalten, greifen wir auf das bekannte Betriebsver fassungsgesetz aus dem Jahre 1952 zurück. Weder in ihm noch in einem an deren Gesetz beispielsweise ist ein Passus zu finden, der, als Ausdruck des Rechts auf Arbeit, (für uns schon selbstverständlich in unserer Arbeitspraxis), den Unternehmer verpflichtet, dem Arbeiter eine seinen Fähigkeiten angemessene Arbeit zu verschaffen. Der sozialistischen Demokratie in unseren Betrieben steht in West deutschland die Unternehmerdik tatur gegenüber; denn das Be triebsverfassungsgesetz untersagt in seinem § 52 ausdrücklich die Ein flußnahme des Betriebsrates (der Interessenvertretung der Arbeiter) auf die Betriebsleitung. Das soge nannte Mitbestimmungsrecht wird auf „soziale und personelle Ange legenheiten“ beschränkt. Über die tatsächlichen Möglichkeiten für den Betriebsrat, sein Mitbestim mungsrecht auszuüben, gibt die Entschließung zum 6. Gewerk schaftstag der IG Metall im (west deutschen) DGB Aufschluß, in der festgestellt wird, daß im Bonner Staat nur der „totale“ Betrieb mit der alleinigen Befehlsgewalt des Arbeitgebers vorhanden ist. Die Betriebsratsmitglieder genießen keinen besonderen Schutz. Sie müs sen — wie die „Deutsche Zeitung“, das Blatt der Monopole, am 26. Januar 1960 feststellte — wenn sie dem Direktionsrecht entgegen treten oder Betriebsangehörige von der Erfüllung einer Anordnung ab halten, mit Ausschluß aus dem Be triebsrat oder mit fristloser Ent lassung rechnen. Außerdem können sie schadenersatzpflichtig gemacht werden, (vgl. hierzu und zu den an deren Beispielen: „Neues Deutsch land“ vom 7. Dezember 1960, S. 5). Was an spärlichen Rechten noch übrig geblieben ist, setzt die westdeutsche Arbeitsgerichtsrecht sprechung außer Kraft. Das Lan desarbeitsgericht Bayern z. B. be schloß im Jahre 1955, daß „das Thema Lohnverhandlung außer halb des Zuständigkeitsbereiches von Betriebsrat und Betriebsver sammlungen liege.“ Die Aufnahme von „unzulässigen“ Tagesordhungs- punkten in die Tagesordnung der Betriebsversammlung sei eine Amtspflichtverletzung (!) des Be triebsrates, auch wenn sich die Be legschaft vollzählig für eine Be handlung der Punkte ausgesprochen habe. Kein Wunder also, wenn die Ent mündigung der Werktätigen West deutschlands immer mustergültiger praktiziert wird. Während in den Arbeitsstätten der Deutschen Demo kratischen Republik mit der großen demokratischen Aussprache über das Arbeitsgesetzbuch die für den einzelnen und die Gesamtheit wichtigen politischen Grundfragen im Mittelpunkt der Betrachtung stehen, hängen in westdeutschen Betrieben am Schwarzen Brett Schreiben, die — wie erst kürzlich in den Grundig-Werken in Nürn berg — sehr kurz und sehr sachlich nichts weiter enthalten als das: „Es wird darauf hingewiesen, daß auf den bevorstehenden Belegschafts versammlungen über folgendes nicht gesprochen werden darf: über Arbeitszeitverkürzung, Kranken kassenreform und über politische Fragen.“ (s. „Sozialistische Demo kratie“ vom 25. November 1960, S. 3) Ist das nicht ein Musterbei spiel für „Demokratie“ unter der Herrschaft der Monopole? So sieht dann die gesellschaftl. „Entwick lung“ eines Staates aus in dessen grundlegendstem arbeitsrechtlichen Gesetz, in dem eben schon zitierten Betriebsverfassunggesetz, die Ge werkschaften als „betriebsfremdes Element“ bezeichnet werden und Bonner Minister sie für „zucht hausreif“ erklären. Ein sehr bemer kenswertes Eingeständnis der Wirklichkeit in Westdeutschland gab es auf dem 6. Gewerkschafts tag der IG Metall, der im Oktober dieses Jahres in Westberlin statt fand als man erklärte: „Die Praxis einer achtjährigen Arbeit mit dem gegen den Willen der Gewerk schaften verabschiedeten Betriebs verfassungsgesetz von 1952 be weist, daß diese Gesetz keine wirk same betriebliche Mitbestimmung gewährt. Seine Wirksamkeit wird durch die Rechtsprechung der Ar beitsgerichte, einschließlich des Bundesarbeitsgerichts, noch weiter gemindert.“ Sehr peinlich ist es wohl auch, zugeben zu müssen, daß die westdeutschen Richter „das Be triebsverfassungsrechtim Sinnedes nationalsozialistischen Gesetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit von 1934 auslegen.“ (s. „Neues Deutsch land“ vom 7. Dezember 1960, S. 5) Man sieht also schon nach diesen wenigen Beispielen, daß die ar beitsrechtliche Situation in West deutschland für die „Arbeit nehmer“ (wie es dort so schön heißt!) durchaus nicht erfreulich ist und daß es direkt in der Linie der Staatspolitik liegt, wenn von „oben“ her alles getan wird, um von der fortschrittlichen Praxis in unserem Staat und dem gesetzlichen Aus druck dieser Entwicklung in Ge stalt des sozialistischen Arbeitsge setzbuches, abzulenken. Das Bei spiel darf nach dem Willen der Monopolvertreter nicht über die Grenzen dringen, es könnte eine sehr wirksame Waffe sein für die westdeutschen Werktätigen in ihrem 'Kampf um die Sicherung ihrer sozialen Rechte und, damit in engstem Zusammenhang stehend, für die Herstellung parlamen tarisch-demokratischer Zustände. Deshalb suchen die krampfhaft nach Bagatellisierungen und schrecken auch vor Verleumdungen nicht zurück. Deshalb schreiben sie auch über das nicht garantierte „Streikrecht“, obwohl es ihnen ge nau bekannt ist, daß die Werk tätigen in unserer Republik keinen Streik benötigen, um bestimmte Probleme zu lösen. Die arbeiten den Menschen haben bei uns keine „Gegner“, gegen den sie sich wen den müßten. Unsere Gewerk schaften besitzen ja gerade im ge nauen Gegenteil zur Lage der Ge werkschaften im kapitalistischen Deutschland alle Rechte und Mög lichkeiten, um die Interessen der Werktätigen in jeder Beziehung vertreten zu können und auf tretende Erscheinungen irgend welcher bürokratischer und herz loser Entgleisungen unverzüglich auf wahrhaft demokratischem Wege zu überwinden. Die Herren in Westdeutschland sollten die Lage bei sich mehr kontrollieren. Sie würden dann feststellen, daß mit allen Mitteln der gerichtlichen Spruchpraxis, der Gesetzesände rung (es wird gerade das Tarifver tragsänderungsgesetz beraten, das der „Schlichtungspraxis“ das Wort redet), versucht wird, das für die westdeutschen Werktätigen tat sächlich so notwendige Streikrecht einzuschränken und zu beseitigen. Denken wir nur an das Urteil des Bundesarbeitsgerichts gegen die IG Metall, an die Unternehmer Scha denersatz von über 200 Mill. DM wegen des Metallarbeiterstreiks in Schleswig-Holstein zu leisten. Mit solchen Knebelungen will man die Arbeiter in die Knie zwingen. Sie (Fortsetzung auf Seite 6)
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