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Mitgliedern die Vertreter zu wäh len. Die Anzahl der zu wählenden Mitglieder und Vertreter legt die Gewerkschaftsleitung fest. Ein ge wählter Vertreter nimmt dann an der Beratung der Konfliktkommis sion teil, wenn ein ständiges Mit glied verhindert ist. Darüber hin aus sind jedoch die Vertreter stän dig in die Lösung der Aufgaben der Konfliktkommissionen einzu beziehen, unabhängig davon, ob sie als Mitglied mitwirken oder mitgewirkt haben. Die Mitglieder der Konfliktkom mission, einschließlich der Vertre ¬ ter, wählen ein ständiges Mitglied zum Vorsitzenden und ein weite res zu seinem Stellvertreter. Der Vorsitzende bzw. sein Stellvertre ter leiten die Beratungen. Die Konfliktkommission kann für be stimmte Beratungen beschließen, daß ein anderes ständiges Mit glied die Beratung leitet. Jede Konfliktkommission hat auf Ver langen der Gewerkschaftsleitung, mindestens jedoch jährlich, vor dem Kollektiv, durch das sie ge wählt wurde, Rechenschaft über ihre Tätigkeit abzulegen. Grundsätze zur Arbeitsweise der neuen Konfliktkommissionen Die Beratungen können durch je den Angehörigen der Belegschaft, durch die Arbeitskollektive und Gewerkschaftsgruppen, die Ge werkschaftsleitungen sowie den Betriebs- bzw. Dienststellenleiter und deren Beauftragte beantragt werden. Die Konfliktkommission hat inner halb einer Woche über den Antrag zu beraten, so daß keine Verzöge rungen bei der Lösung eines Pro blems eintreten können. Ein An trag auf Durchführung einer Be ratung kann schriftlich oder auch mündlich gestellt werden. Die Beratungen müssen sorgfältig vorbereitet werden, damit der Ab lauf schnell vonstatten gehen kann und ein konkretes Ergebnis als Ab schluß erreicht wird. Wichtig da bei ist, ' daß die Beratungen auf alle Beteiligten und darüber hin aus auf alle Mitarbeiter erziehe risch wirken. Sie finden grund sätzlich außerhalb der Arbeitszeit statt. Die Konfliktkommission tagt öffentlich. Bei den Beratungen sind die Angehörigen des Kollek tivs, besonders der engere Kolle genkreis, unmittelbar einzube ziehen. Die Sitzungen sind keine gerichtsähnlichen Verfahren, bei denen die Anwesenden, soweit sie nicht Beteiligte des Verfahrens sind, keine Äußerungen zu machen haben. Jeder Betriebsangehörige ist berechtigt, vor der Konflikt kommission seine Auffassung dar zulegen. Die Besprechung des Falles soll also ohne große Formerfor dernisse sehr freizügig erfolgen. In Ausnahmefällen kann die Kon fliktkommission beschließen, daß die Beratung mit einem kleinen Kollektiv oder mit dem Werktäti gen allein erfolgen soll. Zu jeder Beratung ist ein gewählter Funk tionär der Gewerkschaftsgruppe des Werktätigen, dessen Verhalten bzw. dessen Arbeitsstreitfall zur Debatte steht, hinzuzuziehen. Am Ende jeder Beratung hat die Kon fliktkommission einen Beschluß zu fassen, der infolge guter Vorberei tung und Durchführung der Aus sprache einstimmig sein soll. So fern in Ausnahmefällen die Ein stimmigkeit bei der Beschlußfas sung nicht erreicht wird, genügt auch eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Kommissionsmitglieder. Der Beschluß ist in der Beratung be kanntzugeben und in das Protokoll aufzunehmen. Um die erzieherische Wirkung zu erhöhen, können Be schlüsse in der Arbeitsstätte ver öffentlicht werden. Die Leiter der Betriebe und Einrichtungen sind verpflichtet, die technischen Vor aussetzungen für die Tätigkeit der Konfliktkommission auf Kosten der Betriebe (der Einrichtungen) zu schaffen. Dazu gehören z. B. die Bereitstellung von Räumen, die Ausführung von Schreibarbeiten, die Protokollführung, die Zurver fügungstellung notwendiger Lite ratur und der Gesetzblätter. den Beschluß nach Ablauf von vier zehn Tagen für vollstreckbar er klären. Zu diesem Zweck ist dem an der Vollstreckbarkeit Inter essierten auf dessen Antrag durch die Konfliktkommission der Be schluß schriftlich auszufertigen. Verletzen Beschlüsse der Konflikt kommission über Arbeitsstreitig keiten gesetzliche oder kollektiv vertragliche Bestimmungen, kön nen auf Antrag des Staatsanwaltes das Kreisarbeitsgericht bzw. die Kreisbeschwerde-Kommission der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten diese aufheben und durch andere ersetzen. Die -Antragstellung des Staatsanwaltes muß innerhalb von drei Monaten nach Beschlußfassung durch die Konfliktkommission erfolgen. Die Anleitung und Unlerslülzung der neuen Konfliktkommissionen Die Richtlinie verpflichtet die Ge werkschaftsleitungen zur Anleitung der Tätigkeit. Sie haben auch die Beschlüsse auszuwerten und in regelmäßigen Abständen zur Ar beit der Konfliktkommissionen Stel lung zu nehmen. Besondere Be deutung müssen alle gewerkschaft lichen Organe — also auch die außerhalb der Betriebe und Ein richtungen — der Schulung der Mit glieder der Konfliktkommission bei messen. So wird es jeweils zweck mäßig sein, das in der Gewerk schaftsleitung verantwortliche Mit glied für die Arbeit der Kommis sion Löhne/Arbeitsrecht auch ver antwortlich einzusetzen für die Anleitung der Konfliktkommis sion. 16 Die Gewerkschaftsleitungen über nehmen mit dieser Aufgabenstel lung eine sehr hohe Verantwortung und von ihrem verantwortungs freudigen und zielklaren Arbeiten mit den Konfliktkommissionen wird es abhängen, ob sich diese zu entscheidenden Erziehungs instrumenten in den Betrieben und Einrichtungen entwickeln. 16 vgl. Kranke: a. a. O., S. 149 Grundsätzliche Verantwortung für diesen Entwicklungsprozeß tragen selbstverständlich auch die staat lichen Leitungen der Betriebe und Einrichtungen, die in enger Zu sammenarbeit mit den Gewerk schaftsleitungen Pläne und Maß nahmen festlegen sollten, mit denen eine stetige Qualifizierung der Arbeit der Konfliktkommission, vor allem in ideologisch-politischer Hinsicht, ermöglicht wird. Die tech nische Sicherstellung der Tätigkeit der Konfliktkommission durch die Leitungsorgane genügt also keines falls. Alle verantwortlichen Mit arbeiter müssen durch eine weiter gehende wirksame Unterstützung unter Beweis stellen, daß sie die Bedeutung und Rolle der Konflikt kommissionen bei der Erziehung der Werktätigen zu sozialistischem Bewußtsein verstanden haben. Das gilt auch nicht zuletzt für die Verhältnisse an der Hochschule für Maschinenbau; denn hier wurde bisher sehr wenig getan, um die Wahlen zur neuen Konfliktkom mission mit allen zuständigen Stel len gründlich vorzubereiten. Die Kollegen wissen hier noch nicht, worum es bei der Lösung dieser neuen politischen Aufgabe über haupt geht. Ihre Einbeziehung in eine gründ liche Diskussion ist aber sehr not wendig, will man eine günstige Ausgangsposition für das zukünf tige Wirken schaffen. Die Wahl handlung ist eine sehr wichtige Etappe in der Entwicklung der Hochschule, sie darf nicht mehr oder weniger administrativ vor bereitet und dann durchgeführt werden, weil sonst die Mitarbeiter von der aktiven Teilnahme an der Gestaltung bedeutsamer inner schulischer Verhältnisse fernge halten und die Grundsätze des de mokratischen Zentralismus ver letzt werden würden. Die allseitige Propagierung der Grundsätze und Ziele der Tätigkeit der Konflikt kommission und das Herausarbei ten der mit ihr verfolgten und in die Wirklichkeit umzusetzenden politischen Linie wird dazu bei tragen, daß Vorurteile und Scheu überwunden werden können, die sonst einer erfolgreichen Arbeit als Hindernisse im Wege stehen würden. Die Einsprudismöglichkeiten gegen die Beschlüisse der Konfliktkommission Das Wesentliche, was die Richt linie hierbei festlegt, besteht darin, daß Beschlüsse, die den Ausspruch von Erziehungsmaßnahmen, die Bestätigung oder Ablehnung sol cher Maßnahmen zum Inhalt! haben, nicht beim Kreisarbeitsgericht an gefochten werden können. (Für die Praxis an der Hochschule für Ma schinenbau muß diese Regel wie derum einschränkend ausgelegt werden, da die Konfliktkommis sion weder Erziehungsmaßnahmen mit disziplinarischem Charakter beschließen kann, noch über solche Disziplinarmaßnahmen zu ent scheiden hat. die durch die Diszi plinarbefugten verfügt wurden. Zur näheren Erklärung dieses Sachver haltes kann auf das hierzu bereits Gesagte verwiesen werden.) Der Beschwerdeweg führt an die Gewerkschaftsleitung, die beschlie ßen kann, daß die Konfliktkom mission erneut berät, wenn gegen die Entscheidung begründete Ein wände bestehen. Ein solcher Be schluß der Gewerkschaftsleitung HOCHSCHULNACHRICHTEN Mitteilungsblatt des Rektors der Hoch schule für Maschinenbau Karl-Marx-Stadt Das Redaktionskollegium Karl-Marx-Stadt C 1 Straße der Nationen 62 Sammelnummer: 42051, Hausapp.: 378 Verlag: Selbstverlag der Hochschule Erscheint vorerst monatlich Redaktionsschluß: jeweils am 28. d. Mts. Satz und Druck: Druckerei „Freund schaft“, Werdau/Sa. III 29/6 203 1000 muß innerhalb einer Woche er folgen. Gibt die Gewerkschaftsleitung den Einwänden statt, muß die Kon fliktkommission innerhalb einer weiteren Woche erneut beraten. Durch diese Regelung wird ver hindert, daß Fragen, die mit der gesamten gesellschaftlichen Ent wicklung des Betriebskollektivs eine Einheit bilden, von außerbe trieblichen Organen zu entschei den sind. Die Einspruchsmöglichkeit beim Kreisarbeitsgericht für die Beteilig ten besteht bei Beschlüssen, die in der Beratung von Arbeitsstreitfäl len zwischen dem Betrieb oder der Einrichtung und dem Werktätigen getroffen wurden oder, die er gangen sind als Entscheidungen über Rückzahlung eines Darlehens der Kasse der gegenseitigen Hilfe. Einspruchsinstanz für Beschlüsse, die in der Beratung von Streitfäl len über die Leistungen der So zialversicherung getroffen wurden, ist die Kreisbeschwerdekommission der Sozialversicherung der Arbei ter und Angestellten. Einsprüche gegen Beschlüsse der Konfliktkommission können nur innerhalb von 14 Tagen nach Be kanntgabe der Beschlüsse eingelegt werden. Kommt bei einem Arbeitsstreitfall der durch den Beschluß verpflich tete Beteiligte diesem nicht nach, so kann das Kreisarbeitsgericht Vorschläge für die neue Konfliktkommission unserer Hochschule Die Hochschulgewerkschaftsleitung unterbreitet nachfolgend die Kandidaten für die neuzubildende Konfliktkommission. Diese Vorschläge sollen in den Gewerkschafts gruppen diskutiert werden. Darüber hinaus hat jede Gewerkschaftsgruppe das Recht, weitere Vorschläge einzubringen. Die zukünftige Kommission wird aus fünf ständigen Mitgliedern und vier Vertretern bestehen. Die durchzuführende Wahl erfolgt geheim und findet voraussichtlich im Monat Dezember statt. Kandidatenliste Wagner, Wolfgang Bauleiter Bauverwaltung Steitz, Helmut Buchbinder Buchbinderei Gerhardt, Wolfgang wissenschaftlicher Assistent Institut für Ökonomie des Maschinenbaues Molch, Karl-Heinz Meister Institut für Thermodynamik Thaleman, Manfred wissenschaftlicher Assistent Institut f. Technologie des Maschinenbaues Rätz, Irmgard Anlagenbuchhalterin Abt. Haushalt Uhlig, Siegfried Lektor Abt. Sprachunterricht Zettel, Heinz Diplom-Sportlehrer Abt. Studentische Körpererziehung Hunger, Johannes Ingenieur Institut für Werkstofftechnik Janowitz, August Oberassistent Institut f. Technologie des Maschinenbaues Dr. Hübler, Reinhold Leiter der Abt. Politische Ökonomie Institut für Gesellschaftswissenschaften 1 Vertreter der FDJ 1 Vertreter der ABF