Suche löschen...
Hochschul-Nachrichten
- Bandzählung
- 3.1960,4-7
- Erscheinungsdatum
- 1960
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- A 812
- Vorlage
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1770832750-196000005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1770832750-19600000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1770832750-19600000
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen der Universitäten Sachsens (1945-1991)
- Projekt: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- Saxonica
- Bemerkung
- Teilweise vorlagebedingter Textverlust.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Hochschul-Nachrichten
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Nur bei einer solchen Betrachtungs weise und einem entsprechenden operativen Vorgehen in der zu künftigen Arbeitsrechtsgesetzge bung ergibt sich die organische Einheit in diesem Rechtszweig. Vor der Arbeitsrechtswissenschaft und dem Gesetzgeber steht, des halb gegenwärtig und in den näch sten Wochen und Monaten schon eine Fülle von Einzelproblemen aus dem beschriebenen Problemkreis, die gesetzgeberisch gelöst werden müssen, und zwar in dem Um fange und in der Richtung, wie das in dem bisher Gesagten an gedeutet werden konnte. * Nachdem nun das Prinzipielle in der Entwicklung des sozialistischen Arbeitsrechts einblendungsartig skizziert wurde und damit auch Im Abschnitt I, Ziffer 1 wird zur Aufgabenstellung ausgeführt, daß die neuen Konfliktkommissionen als eine Form, mit der die Arbei terklasse aktiv den Prozeß der ge sellschaftlichen Erziehung und Selbsterziehung durchführt, die Ursachen der Verletzungen der so zialistischen Moral und des sozia listischen Rechtes aufzudecken und alle Betriebsangehörigen für die Beseitigung der Ursachen zu mo bilisieren haben, so wie es auch eine entscheidende Aufgabe ist, den Kollektiven bei deren Be mühungen um die Einhaltung der 10 Gebote der sozialistischen Mo ral und Ethik durch alle Angehö rigen des Kollektivs, zu helfen. „Damit wird das ausgesprochen, was bereits Aufgabe der alten Konfliktkommission war, nämlich, Streitfälle nicht nur an der Ober fläche zu lösen, sondern ihre Wur zeln aufzudecken (Hervorhebung von mir, K.-H. L.), die oft in schlechter Arbeitsorganisation oder auch in einer bürokratischen und herzlosen Arbeitsweise einzelner Wirtschaftsfunktionäre lagen, oder unberechtigte Forderungen einzel ner Werktätiger nicht einfach als unbegründet zurückzuweisen, son dern ihnen an Hand der gesetz mäßigen Entwicklung des Sozia lismus nachzuweisen, daß ihr An sinnen bereits durch die soziali stische Entwicklung überholt ist bzw. der Stand der Arbeitsproduk tivität zum gegenwärtigen Zeit punkt eine Erfüllung noch nicht zuläßt. Mit einer solchen Arbeitsweise sind die Konfliktkommissionen in der Lage, als Organ des gesamten Kollektivs die Ursachen der Ar beitskonflikte zu beseitigen und damit die schöpferischen Kräfte zu mobilisieren.“» Im Falle eines Ar beitskonfliktes kann die Konflikt kommission in der Regel erst dann angerufen werden, wenn die vor herige Aussprache in der Gewerk schaftsgruppe, Brigade usw. keinen Erfolg gezeigt hat. Diese Regel unterstreicht die besondere Be deutung der Arbeits- und Gewerk schaftskollektive bei der Erziehung der Werktätigen zu sozialistischem Bewußtsein. „Die Konfliktkommis sion hat . . . das Recht, stellt sie fest, daß die Brigade oder Gewerk schaftsgruppe sich vorher nicht mit dem Streitfall beschäftigt hat, diesen an die Gruppe selbst zu rückzuweisen. Dabei erscheint es als zweckmäßig, daß ein Mitglied der Konfliktkommission an dieser Beratung der Gruppe teilnimmt und die Beratung aktiv unter stützt. Es muß Aufgabe aller Ge werkschaftsleitungen sein, in den Gewerkschaftsgruppen und Mit gliederversammlungen eine kri tische Atmosphäre zu entfalten. Schulen des Sozialismus sein, ver langt von jeder Gewerkschaftslei tung. sich im Prozeß der Erziehung und Selbsterziehung der Arbeiter klasse an die Spitze zu stellen, zu führen und zu helfen, die Entwick lung des sozialistischen Menschen voranzutreiben.“ 0 (Hervorhebung von mir, K.-H. L.) 8 Kranke: ..Wie sollen die neuen Kon fliktkommissionen arbeiten?“ in: Arbeitsrecht, 1960, Heft 5, S. 146. Die Ausführungen Krankes zur Tä tigkeit der neuen Konfliktkommis sionen liegen im wesentlichen der vorliegenden Beschreibung zugrunde. 9 Kranke: a. a. O., S. 146 für den Außenstehenden zumin dest die wesentlichsten Zusammen hänge dieses Rechtsgebietes auf gedeckt werden konnten, ist es möglich, konkret auf die gesetzliche Grundlage der neuen Konfliktkom mission einzugehen und die Frage zu beantworten, ob mit dieser neuen Verordnung nun auch tat sächlich eine solche Bestimmung geschaffen wurde, die sich orga nisch in den beschriebenen Rah men der Aufgabenstellungen des sozialistischen Arbeitsrechts ein fügen läßt, d. h. also, inwieweit eine Bestimmung zur praktischen Anwendung vorliegt, die geeignet ist, auf die Weiterentwickulng des Neuen im Arbeitsprozeß einzu wirken, so wie das im Vorwort der Verordnung u. a. ausgedrückt wird, wenn es dort heißt: „In den sozialistischen Brigaden und Ge meinschaften vollzieht sich die Er ziehung und Selbsterziehung der Eine solche Praxis gewährleistet, daß unbedeutendere Streitfälle im engeren Kollektiv bereinigt wer den und sich die Kommission auf solche Fälle konzentrieren kann, die das Kollektiv nicht zu lösen vermochte. Sofern es die Schwere eines Verstoßes erforderlich macht, wird die Beratung der Kommis sion sofort durchgeführt. Worüber entscheidet die Kommission? Im einzelnen entscheidet die Kon fliktkommission über: 1. Verstöße gegen die Grundsätze der sozialistischen Moral und Ver letzungen der Arbeitsdisziplin (z. B. Arbeitsbummelei, Genuß von Alkohol während der Arbeits zeit, Nichteinhaltung der Bestim mungen des Gesundheits- und Ar beitsschutzes, Streitigkeiten der Mitarbeiter untereinander). Wenn es die Konfliktkommission für notwendig erachtet, legt sie, im Ergebnis ihrer Beratungen, Er ziehungsmaßnahmen fest. Aus die ser Fassung des Textes der Richt linie ist schon ersichtlich, daß Be ratungen auch ohne Erziehungs maßnahmen enden können, weil etwa der wegen Arbeitsbummelei vor der Kommission stehende Kol lege das Falsche seiner Handlungs weise einsieht, nachdem gemein sam die gesamte Angelegenheit gründlich durchgesprochen worden ist. Seine Erklärung, wie und wann er die fehlende Arbeitszeit nachzuholen gedenkt, ist konkret festzuhalten und in das Protokoll aufzunehmen. Bei Verletzungen der sozialistischen Arbeitsdisziplin können Erziehungsmaßnahmen auf Grund betrieblicher Arbeitsord nungen (mit Ausnahme der frist losen Entlassung) ausgesprochen werden. Das gilt allerdings nicht in solchen Bereichen, für die beson dere Disziplinarordnungen be stehen. 10 Also auch nicht für die zu bildende Konfliktkommission an der Hochschule für Maschinen bau, weil für die Mitarbeiter der Hochschule in disziplinarrechtlicher Hinsicht die „Verordnung über die Pflichten und Rechte der Mitarbei ter der staatlichen Verwaltungs organe“ vom 10. März 195511 nach wie vor Rechtsgültigkeit besitzt. Die Bestimmungen dieser Verord nung auf die Rechtslage an der Hochschule für Maschinenbau an gewandt. besagen, daß ein Recht, Disziplinarstrafen zu verhängen, lediglich dem Rektor bzw. dem Verwaltungsdirektor der Hoch schule zusteht. Das bedeutet nun aber nicht, daß die Konfliktkom mission der Hochschule für Ma schinenbau etwa von der Behand lung der Fälle, bei denen die Ver letzung der sozialistischen Moral und der sozialistischen Arbeits disziplin zu prüfen ist, vollkom men ausgeschlossen wäre. Es sind im Gegenteil solche Beratungen durchzuführen, wobei als Unter suchungsergebnis beispielsweise 10 vgl. Noack: „Die neuen Konflikt kommissionen — eine Form der ge sellschaftlichen Erziehung.“ in: Arbeit und Sozialfürsorge, 1960, Heft 14. S. 338 11 GBl. I S. 217 Werktätigen am wirksamsten, wie sich deutlich in dem Schritt vom Ich zum Wir zeigt. Die stürmische Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins ermöglicht es, weitere staatliche Aufgaben den Arbeitern und Angestellten direkt zu ' über tragen. Der 5. FDGB-Kongreß legte deshalb in seiner Entschlie ßung fest, diesen Prozeß der Ent wicklung des sozialistischen Be wußtseins mit Hilfe der neuen Konfliktkommission maßgeblich zu unterstützen. Neben der Ein flußnahme der Brigaden, Gewerk schaftsgruppen und Mitgliederver sammlungen auf die Herausbildung des Menschen der sozialistischen Epoche sind die neuen Konflikt kommissionen eine weitere Form der gegenseitigen Erziehung im Sinne der 10 Gebote der sozialisti schen Moral und Ethik und der bewußten freiwilligen Einhaltung des sozialistischen Rechts.“ den Disziplinarbefugten vorge schlagen werden kann, eine Dis ziplinarmaßnahme festzulegen. Diesen Weg der Einschaltung der Konfliktkommission werden auch die Disziplinarbefugten wählen, wenn sie von sich aus ein Verfah ren einzuleiten beabsichtigen, weil diese Methode wohl auch zugleich die umfassendste Möglichkeit der Sachaufklärung in sich birgt. Na türlich sind die Disziplinarbefugten nicht an die Stellungnahme der Konfliktkommission gebunden. 2. Einsprüche der Werktätigen ge gen Erziehungsmaßnahmen, die vom Betriebsleiter oder dessen Be- auftragten auf Grund der betrieb lichen Arbeitsordnung ausgespro chen wurden. Auch hier ergibt sich entsprechend zu dem bereits Ausgeführten an der Hochschule für Maschinenbau eine besondere Rechtslage. Genau so wenig wie diese Konfliktkom mission selbständig Disziplinar maßnahmen festlegen kann, kann sie über Maßnahmen der Diszipli narbefugten als Ergebnis eines Disziplinarverfahrens auf Grund von Einsprüchen der Mitarbeiter verfügen. Selbstverständlich kann sie auch bei solchen Tatbeständen Stellung nehmen und Empfehlun gen weiterleiten an die nach der genannten Disziplinarordnung vom 10. 3. 1955 für die Entschei dung über Beschwerden gegen Disziplinarmaßnahmen zuständige staatliche Stelle. 3. Auftretende Streitfälle zwischen den Werktätigen und dem Betrieb über das Bestehen und die Ver wirklichung der Rechte und Pflich ten aus dem Arbeitsrechtsverhält nis. In diesen Streitfällen darf das zuständige Kreisarbeitsgericht erst angerufen werden, wenn vor der Konfliktkommission beraten wurde. Die Tätigkeit der Konfliktkommis sion in diesem Rahmen stellt also eine Prozeßvoraussetzung dar. Nunmehr können auch Inhaber von Einzelverträgen Arbeitsstreit fälle mit dem Betrieb oder der staatlichen Einrichtung von der Konfliktkommission entscheiden lassen, ivenn sie einen solchen An trag stellen bzw. dem Antrag des Betriebs- oder Dienststellenleiters auf Beratung vor der Konflikt kommission zustimmen. DieEinzel- Vertragsinhaber können aber auch um eine Entscheidung am Kreis arbeitsgericht ohne vorherige Be ratung mit der Konfliktkommission nachsuchen. Tun sie letzteres, so sind seit dem 21. Mai 1960, dem Inkrafttreten der Verordnung über die neuen Konfliktkommissionen, alle Kreisarbeitsgerichte zuständig. (Die bisherige Regelung, nach der für Einzelvertragsstreitigkeiten bei den Kreisarbeitsgerichten am Sitz der Bezirksarbeitsgerichte beson dere Kammern geschaffen worden waren, wurde aufgehoben. 12 12 vgl. „Verordnung über die neuen Konfliktkommissionen“ vom 28. April 1960 (GBl. I S. 347), § 3 und Noack: a. a. O., S. 338 Die Möglichkeit, die jetzt auch für die Einbeziehung von Einzelver tragsstreitigkeiten in die Spruch tätigkeit der Konfliktkommissio nen geschaffen wurde, fußt auf den Ergebnissen der Diskussion in den sozialistischen Betrieben im Zu sammenhang mit der Bildung neuer Konfliktkommissionen, die eingangs erwähnt wurde, und bei der viele Einzelvertragsinhaber ihr volles Vertrauen in die Tätigkeit der neuen Konfliktkommissionen als besondere Organe der Arbei terklasse erklärt hatten. Bei der Frage der Entscheidung von Arbeitsstreitigkeiten durch die Konfliktkommissionen muß noch darauf hingewiesen werden, daß zwar die Zuständigkeitsausnahmen nach der bisherigen Konfliktkom missionsverordnung aufgehoben und damit die Entscheidungsbe fugnis erweitert wurde, jedoch auch heute noch die Konfliktkommissio nen nicht berufen sind, wenn bei bestimmten Fällen die sog. „Unzu lässigkeit des Rechtsweges“ vor liegt, beispielsweise bei Fragen des Stellenplanwesens oder bei Streit fällen. für deren Entscheidung die gesetzlichen Bestimmungen andere staatliche Organe vorsehen, wie das bei Streitigkeiten im Gebiete des Vorschlags- und Erfindungs wesen gegeben ist. 13 4. Streitfälle, die sich zwischen der Kasse der gegenseitigen Hilfe und ihren Mitgliedern über die Rückzahlung eines Darlehens er geben. Auch hier ist die Beratung der Konfliktkommission unbedingt not wendig, ehe das zuständige Kreis arbeitsgericht angerufen werden kann. 5. Streitfälle zwischen den Werk- tätigen und der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten über Leistungen, die im Betrieb gewährt werden. Die Kreisbeschwerdekommission der Sozialversicherung der Arbei ter und Angestellten darf erst an- gerufen werden, wenn der Streit fall vor der Konfliktkommission beraten wurde. „Damit wird auf dem Gebiet der Sozialversicherungsstreitigkeiten eine größere Dezentralisierung er reicht; die Probleme werden im Betrieb selbst entschieden, und die neue Konfliktkommission hat die Möglichkeit, Streitfälle, die sowohl den Betrieb als auch die Sozial versicherung betreffen (Gewäh rung von Lohnausgleich bei Krank heit und Krankengeld durch die Sozialversicherung) gemeinsam zu entscheiden.“ 14 Die Auseinander setzung wird hier also vor allem mit jenen Werktätigen zu führen sein, die die hervorragenden sozia len Leistungen, die in unserem Staat gewährt werden, mißbrau chen und sich zum Schaden aller Werktätigen egoistisch verhalten. Die Konfliktkommissionen werden in den sozialistischen Betrieben, staatlichen Verwaltungen und In stituten mit eigener BGL gewählt. (Auch in den halbstaatlichen Be trieben können nach Zustimmung des zuständigen Kreisvorstandes der Industriegewerkschaft bzw. Gewerkschaft auf Grund einer Vereinbarung zwischen der BGL und dem Leiter des Betriebes Kon fliktkommissionen gewählt wer den). Die BGL legt nach Beratung mit den Werktätigen fest, in wel chen Betriebsbereichen eine Kon fliktkommission gewählt wird. Die Konfliktkommission wird durch alle Mitarbeiter des jeweilig fest gelegten Bereiches in geheimer Abstimmung gewählt. Die Wahl der Mitglieder erfolgt für die Dauer von zwei Jahren. An der Hochschule für Maschinen bau wird eine zentrale Konflikt- 13 vgl. Noack: a. a. O., S. 338 14 Kranke: a, a. O.. S. 147 6. Verletzungen von Strafgesetzen durch Werktätige, wobei es solche strafbare Handlungen sind, die wegen ihres geringen Grades an Gesellschaftsgefährlichkeit nicht vor den Strafgerichten verhandelt werden sollen. Es werden insbesondere genannt: geringfügige Fälle von Diebstahl, Betrug und Unterschlagung zum Nachteil des gesellschaftlichen Eigentums, Sachbeschädigung am gesellschaftlichen Eigentum, Dieb stahl persönlichen Eigentums an derer Mitarbeiter, leichte Körper verletzung, Beleidigung anderer Mitarbeiter. Bei diesen Fällen ist von der Konfliktkommission zu nächst mit den zuständigen staat lichen Organen (Volkspolizei, Staatsanwaltschaft, Gericht) ab zusprechen, ob sie für die Ver letzung eines oder mehrerer Strafgesetze durch einen Werk tätigen zuständig sein kann. Die Konfliktkommission legt, wenn er forderlich. als Ergebnis der Be ratung Erziehungsmaßnahmen fest, Soll im Bereich der Hochschule für Maschinenbau insoweit eine Dis ziplinarstrafe ausgesprochen wer den, hat die Konfliktkommission wieder das beschriebene Vor schlagsrecht an die Disziplinarbe fugten. Ist ein Schaden entstanden, ist durch die Verhandlung zu er reichen, daß sich der Schadensver ursacher freiwillig zum Ersatz des Schadens verpflichtet. „Diese Be reitschaft hebt natürlich nicht die' Bestimmungen über die materielle Verantwortlichkeit auf. Der Be trieb kann selbstverständlich auch von sich aus, wenn der Werktätige schuldhaft einen Schaden Ungerich tet hat, den Ersatz, entsprechend den rechtlichen Grundsätzen für die materielle Verantwortlichkeit, vor der Konfliktkommission for dern, und auch darüber hat die Konfliktkommission zu entschei den. Bestreitet der Werktätige während der Verhandlung an der Tat beteiligt gewesen zu sein bzw. sie begangen zu haben, so ist da mit die Konfliktkommission an ihren Grenzen angelangt. Sie sollte die Beratung abbrechen und die staatlichen Organe einschalten.“ 13 Es muß betont werden, daß die Übertragung der Zuständigkeit bei geringfügigen strafbaren Hand lungen an die neuen Konfliktkom missionen als ein sehr eindrucks voller Beweis der Entwicklung unserer sozialistischen Demokratie zu werten ist, der, wie viele andere Beweise unserer gesellschaftlichen Entwicklung, die eindeutige Über legenheit unserer Lebensverhält nisse gegenüber den westdeutschen Lebensverhältnissen beinhaltet. Derartige Einrichtungen sind in einem kapitalistischen Staat über haupt nicht denkbar, geschweige durchführbar, weil die politisch gesellschaftlichen Voraussetzungen in dieser Wirtschafts- und Staats form einfach nicht gegeben sind. Sie zu schaffen bedarf es der revo lutionären Maßnahmen, die den Aufbau des Sozialismus ermög lichen. kommission zu bilden sein, deren Mitglieder durch alle Mitarbeiter der Hochschule in geheimer Ab stimmung gewählt werden. Die Vorbereitung und Durchführung dieser Wahl betreibt die HGL, die auch insbesondere die Kandidaten für die Wahl zu Mitgliedern der Konfliktkommission vorschlägt. Nach der Richtlinie sind Kollegen als Kandidaten vorzuschlagen, die wegen ihrer Treue zum Arbeiter- und-Bauern-Staat. ihrer vorbild lichen Arbeit und ihres persön lichen Verhaltens von den Mit arbeitern geachtet werden. Es sind insbesondere Angehörige der so zialistischen Brigaden und Gemein schaften als Kandidaten aufzustel len. Entsprechend der Beschäftig tenzahl an der Hochschule für Maschinenbau sollte die Konflikt kommission nicht mehr als 7 stän dige Mitglieder umfassen. Außer dem sind neben den ständigen 15 ebenda (Fortsetzung auf Seite 4) Welde Aufgaben haben die neuen Konfliktkommissionen? Die Bildung der neuen Konfliktkommissionen
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)