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Sofortige Abgabe der Waffen, Mu nition, erbeuteten und requirierten Heeresgeräte an die Stellen, die von den jetzt bestehenden Vollzugs- und Aktionsausschüssen in Gemeinschaft mit. den Ge- r «che A mein« berufm Wahlge des geg runaSz, Verhau Leitung werden aen zu Dien' in Kral schast I Kopenh legt. am Dr Wird t> Der S« neu a, streik, für W< bahndp möglich kenhäu' versorg den St der Ar Dl Konna von 2 «ntw« 8 Zent Meter da» B di« v macht. «l wi« d Völz ' gelaut schnell Bahn! stellen! Der Z besteh' Fus, z v. p>» 1 Der Antrag de» Zentralrat» geht nun dahinr «v« Zentralrat für da» Industriegebiet ist zusammenzusetze« au» 18 Vertretern der VollzugsrSte, je einem Berti der drei politischen Parteien der Arbeiterschaft, Aktionskomitees, der freien Gewerkschaften, der Arbei» ! Politische Rundschau. i " — Berlin, den 1. April 1920. — Ter NcichSrat hat der Heraufseyung des Grund lohnes und der VersicheeungSgrenze in der Kran len» verjicherung dis aus 20 WO Mark zugestimmt. — Te» sächsische FinangMtnisrer ^tietzfchrc hat wegen Erkrankung endgültig sein Amt niedergelegt. Als fein Nachsolger wird von der demokratischen Fraktion der säch sischen Volkskammer Abg. Dr. Reinhold der Regierung vorgeschlagen. :: Aushebung des Ncichsiolouialmiuisietiums. Durch Erlaß-des Reichspräsidenten ist das Reichskolo nialministerium mit Wirkung vom 1. April 1920 auf gehoben und die Zentralverwaltung für die Zwecke der Abwicklung mit dem Reichsministerium vereinigt wor den. Die Verfügung zieht die Folgerung aus dem un» im Friedensvertrag aufgezwungenen Verzicht auf die Schutzgebiete, der auch der obersten Kolonialbeyörds des Reichs das eigentliche Feld ihrer Tätigkeit genom- men hat. Die Kolonial-Zentralverwaltung hat aufge- hürt, eine selbständige Reichsbehörde zu sein; als Teil des Wiederaufbauministeriums, in dessen Haushaltsplan! 1920 sie miterscheint, wird sie mit den bisherigen ein gearbeiteten Kräften die Aufgaben zu Ende führen, die ihr noch obliegen. Nur dreizehn Jahre hat da» Reich eine selbständige oberste Kolonialbehörde beses sen. Sie führte die längste Zeit die Bezeichnung Reichs- kolonialamt, nach der Umwälzung von 1918 wurde diese in Reichskolonialmintsterium umgeändert. Vor her gehörten oie kolonialen Angelegenheiten zur Zu ständigkeit des Auswärtigen Amtes. :: Das Kapitalcrtragssioncraeseh ist am 1. April! 1920 in Kraft getreten. Grundsätzlich sind von allen inländischen Zinsen, die am 31. März 1920 oder später fällig werden, 10 Prozent vom Schuldner abzuziehen. Dieser Betrag ist an das zuständige Finanzamt abzuführen. Die gleiche Bestimmung gilt auch für di» privaten Darlehns- und Hypothekenschuldner Sie sind also verpflichtet, vom Zins 10 Prozent zurückzubeha^ ten und an das zuständige Finanzamt abzuführen. Dis Quittung des Finanzamtes haben sie dem Gläubiger zuzuschicken. :: Inkrafttreten der Tabakste»»er. Am 1. April ist auch das Tabaksteuer-Gesetz, das die Bandero lensteuer in sich schließt, in Kraft getreten. Das Gesetz bringt eine erhebliche Preissteigerung für Zigaretten» Zigarren und andere Tabaksprodukte. Nach Ansicht von Zigarettenfabritanten werden die Fabriken, die nur gute orientalische Tabake verarbeiten, unter der Be lastung der neuen Steuer eine gute Zigarette nur für '76 Pfg. oder 1 Mark liefern können. Eine billigere un» schlechtere Zigarette wird von den Fabriken nur zum Preise von 40—60 Pfg. angeferttgt werden können. Da diese ungeheure Preissteigerung für alle Rauchwaren die Kaufkraft des Durchschnittskäufers sicherlich übev» steigt, sieht die Tabakindustrte ihrer Entwicklung ml» Besorgnis entgegen. Man rechnet in der Tabaktndu- strie allgemein damit, daß infolge der Tabaksteuer zum mindesten eine Einschränkung der Arbeitszeit, wenn nicht sogar die Stillegung einzelner Betriebe erfolge» wird. :: Die Verhaftungen im besetzten Gebiet. Die interalliierte Rheinlandkommission hat dem Reichs kommissar für die besetzten rheinischen Gebiete auf dessen mehrfache Vorstellungen bezüglich der milttäv- gerichtlichen Verhaftungen, die wegen angeblicher Kriegsverbrechen stattgefunden hatten, tn die sen Tagen eine Antwort zugehen lassen. Hiernach bat die Rheinlandkommtsston die nötigen Weisungen erteilt, damit künftighin im besetzten Gebiet kein« derartigen Verhaftungen vorgenommen werden. Die Entscheidung über die bereit» erfolgten Verhaftungen werden di« einzelnen beteiligten alliierten Regierungen treffe«. Rundschau , im Auslände. * 1 D«r Oberste Rat hat da» Mandat über Ar mente» dem Völkerbünde angeboten. Tilt-ien bleibt unter den Schutz de» Völkerbundes. L Der deutsch-schwedtsch« Sandel«, und SchiffahrtSde» trag ist bi« auf weiteres verlängert worden. t Der Präsident der französischen Republik wird «, 10. April tn Sa« Nemo mit dem König von Italien sammentreffen. st Die Arbeiter sämtlicher Staatsbetriebe in Jtalte» haben, wie der „Avanti" meldet, den AuSstan» erkläW wegen Lohnforderungen, die st« vor Jahresfrist a» dG Regierung richtete«. . . . nach Buer zurückziehen, sondern allein über die Kreis straße nach Polkum. Es scheint Befehl zu sein, sich im Falle eines Rückzuges unter keinen Umständen nach Süden zu bewegen. Tie Regierungstruppen halten ja schon seit einigen Tugen den Dorstener Brücken kopf südlich der Lippe besetzt. Wäre also die Rote Armee südlich abgezogen, so hätte sie sich in fahr einer völligen Umzingelung begeben. Zeitpunkt noch nicht gekommen, und sie denkt vorläufig gar nicht daran, sich mit dem Einmarsch der Truppe« tn» Ruhrgebiet einverstanden zu erklären, sondern st« verweigert vorab noch ihre Zustimmung. Ein« Warnung a« die Alliierte«. ! Dem Vernehmen nach soll diese Weigerung i« engster Verbindung mit einer Aktion der «Unabhängige« in Deutschland stehen. Nach Pariser Pressemeldungen hat sich das Kölner Komitee der Unabhängigen zu« interalliierten Mission in Köln begeben und erklärt, das Ruhrgebtetwerdevollständtgverwttstel werden, die im Versailler Vertrag vorgesehenen Koh» lenlieferungen werden unmöglich gemacht werden und die Sabotage werde sich eventl. auch auf Fabriken und Kunstbauten erstrecken, wenn die Alliierten der deut schen Regierung gestatten würden, den Generalstreik zu brechen und die Pläne der Roten Republik im Bluts von Tausenden von Arbeitern zu ersticken. — Es ist leicht möglich, dah die Franzosen durch diese Drohung sich haben einschüchtern lassen. Es fragt sich nur, ob durch die Gewaltherrschaft der Radikalen im Ruhrrevier nicht größerer Schaden angerichtet wird als der Schaden, der durch die Sabotage des Roten Mobs bei einem Einmarsch der Truppen angertchtet werden könnte. Durch den Terror der Kommunisten sind sämtliche Betrieb« stillgelegt, die Bergleute gewaltsam aus den Bergwerken herausgeholt, die Kohlenproduktion ist durch den er neuten Ausbruch des Generalstreiks weiter ins Stocke« gekommen. Ohne Eingreifen des Militärs erscheint e» aber nahezu unmöglich, das Wirtschaftsleben wieder in Gang zu bringen und dafür die Vorbedingung für die Wiedergutmachung zu schaffen. Wenn die Franzose« also Wert auf eine einigermaßen regelmäßige Inne haltung der Wiedergutmachungsverpflichtungen legen, dann werden sie schließlich der Einleitung militärischer Maßnahmen gegen den roten Terror im Ruhrgebiet ihre Zustimmung nicht versagen können. ; ' - terorganisationen, der genossenschaftlichen Organisatio nen und der Eisenbahner des Industriegebiete». Einstellung »er Kampfhandlungen. ' Der Zentralrat hat auf Grund der mtt der Re gierung getroffenen Vereinbarungen den Abbruch de» G^peral streik» beschlossen. Die Kampfhand lungen werden auf Setten der Arbeiter eingestellt. In einer Erklärung des Zentralrates'heißt es: „Die Ar beiterschaft erwartet, datz die Regierung ihre Zusagen strikt innehält und keine Truppen in das Industriegebiet elnmarschieren läßt. Tie Arbeiterschaft ist tn der Lage, selbst die Ordnung und Ruhe Herstellen zu können, die Entwaffnung vorzunehmen und normale Zustände etn- treten zu lassen." Aus Munster wird berichtet: Die Arbeiter sind! sicher vom besten Willen beseelt, aber die Massen schei nen ihnen doch völlig aus der Hand geglitten zu sein. Nesonoers starke Banden befinden sich in der Geaentt von Wesel, Oberhausen uno Mülheim. Wird bis Frei tag mittag 12 Uhr die Waffenabgabe im größere« Umfange erfolgen, wird es gelingen, die Gemeinde behörden wieder einzusetzen, so soll von militärische« Maßnahmen Abstand genommen werden. Große Hoff nung hierfür besteht allerdings nicht, da die bewaff neten Banden teilweise wildesten Terror ausüben. Von den sogenannten Kampfleitern werden die Anordnun gen der politischen Führer zum Teil überhaupt nicht! befolgt. , i j Eine Niederlage der Moten. > Die Regierungstruppen drangen am Donnerstag vormittag von Torsten weiter vor. Nördlich von Marl und nördlich von Buer in der Gegend von Alflotten kamen sie mit den Roten Gardisten in Plänkeleien. Die Linie der Roten Armee wurde zurückgedrängh, worauf eine panikartige Flucht auf dem ganzen Ab schnitt der Roten Armee einsetzte. Tie Roten Gardistert, die gerade beim Abkochen des Mittagessens waren, ließen Waffen und Ausrüstung im Stich und flüchteten in voller Auflösung in Richtung.auf Recklinghausen. Tie Kreisstraße Marl—Recklinghausen konnte den Strom der wie ein aufgelöster Ameisenhaufen laufenden Rot gardisten nicht fassen. Bemerkenswert ist, daß sich die Rotgardisten nicht nach Süden auf den großen Straßen Die Einigung in Münster, tli ' TaS Ergebnis »er Verhandlungen. f lieber die Einigungsverhandlungen in Münster hellt der Zentralrat mit: Tie Vollversammlung der VollzugSräte für da» Industriegebiet Rheinland-Westsalen beschließt die An erkennung und sofortige Durchführung der Bielefelder Vereinbarungen vom 24. März und der am 31. März in* Münster getroffenen Vereinbarungen Tie Kampf leiter der Roten Armee erklären, datz sie sich diesen Beschlüssen der Vollzugsräte unterwerfen und für sofor tige Durchführung der Beschlüsse sorgen würden. Au» den Vereinbarungen ergeben sich sür die kämpfende Arbeiterschaft folgende Verpflichtungen: 1. Sofortige Einstellung des mtlitä- j rischen Kampfes uüd sofortige Auflösung der ' Roten Armee bis spätestens 2. April, 12 Uhr mit tags. Von den Truppenlejtern ist den Soldaten eine ' Bescheinigung über ihre Dienstzeit auszustellen. Die f zu entlassenden Soldaten gehen mit ihren Waffen > an ihre Wohnsitze zurück, wo die Waffen und Muni- s tton abzugeben unv wo sie ihre Löhnung in Em- i psang zu nehmen haben. Tie Unternehmer sind gs- , halten, alle bisher von ihnen beschäftigten Arbei- Die Note Millerands. Millerand lehnt von Einmarsch »er deutschen > Truppe« ab. Der französische Ministerpräsident Millerand lieh dem deutschen Geschäftsträger Mayer folgende» Schreiben zugehen: „Herr Geschäftsträger! In Beantwortung Ihres Schreibens von gestern beehre ich mich. Ihnen die Be dingungen zu bestätigen, in denen die französische Re publik ihre eventuelle Ermächtigung erteilt, das Ruhr becken durch deutsche Truppen besetzen zu lassen. Diese Ermächtigung würde eine Beeinträchtigung des Artikels 43 und 44 des Versailler Vertra ges dar stellen und ließe stch nur durch eine ge- bieterische und augenscheinliche Notwendigkeit rechtfeo tigen. Nun haben aber die Organe der Kontrolllom- Mission, die durch das Protokoll vom 21. August 191S beauftragt wurde, die Ausführung des Friedensver- träges zu überwachen, — wie ich Ihnen bereits bei un serer gestrigen Unterredung erklärte, — die bestimmt« Absicht geäußert, die uns auch von anderer Seite be stätigt wird, dah in dem gegenwärtigen Augenblick ein« militärische Intervention tn dieser Gegend unnötig und gefährlich sei. Die Umstände erlau. ben es mir daher nicht, dem Gesuch Ihrer Regierung zu entsprechen, und ich muh mir meine endgültige Ent scheidung auf die bestimmten Vorschläge, die Sie mit gestern unterbreitet haben, vorbehalten. Zum Schlüsse mochte ich die aufrichtige Versiche rung erneuern, dah die französische Regierung den Wunsch hegt, die Aufgaben der Regierung in dem Maß« zu erleichtern, wie sie mit der Verteidigung der Snter- essen vereinbar sind, die wir zu schützen berufen find * s meindebehörden festzusetzen sind. Jene Stellen haben f dafür zu sorgen, daß auch die Waffen abgeliefert s werden, die das Bürgertum noch im Besitz hat. ( Tie Verwahrung von Waffen und Munition über- i nimmt die Gemeindebehörde. Ter zu bildende Ord- i nungsausschutz wird darüber zu wachen haben, dah die Waffen in Verwahrung der Gemeindebehörden ! bleiben. Tie völlige Abgabe von Waffen und Muni- f tlon mutz innerhalb zehn Tagen bis spätestens den s 10. April restlos vurchgeführt werden. ! 4. Bis zum 10. April mutz in jeder Gemeinde f von den organisierten Arbeitern, Angestellten und h Beam'en sowie den MelirbeitSnarteien e>n Ordnungs- auSschuh gebildet sein, der im Einvernehmen mir den Gemeindebehörden bet der Durchführung des Sicherheitsdienste» mitwirft. Tie revolutionäre Ar beiterschaft wird darauf zu achten haben, dah si< entsprechend ihrer Stärke im Ordnungsausschuh Vev- ' treten ist. > 5. Zur Unterstützung der örtlichen Sicherheit»- t organe ist vom Ordnungsausschuh «ine Ortswehr aus der republikanischen Bevölkerung, insbesondere ' den organisierten Arbeitern, Angestellten und Be- > amten, zu bilden, und zwar tn einer Stärke von ' drei Mitgliedern der Ortswehr auf je 1000 Ein wohner. Für di« Zeit, in der die Mitglieder der Ortswehr Dienst leisten, haben sie eine Bezahlung von der Gemeinde zu beanspruchen. ES ist in der Ver einbarung vorgesehen, datz die Kosten der Ortswehr zum Teil vom Staat getragen werden. Sämtliche Einwohnerwehren sind aufzulösen. 6. Tie verfassungsmäßigen Behörden dürfen tn - der Ausübung ihrer Aemter entsprechend den dafür bestehenden gesetzlichen Vorschriften nicht behindert i werden. Zu den Vereinbarungen in Münster veröffentlicht der Zentralrat folgende^Erklärung: TaS Bielefelder Aowmmen schließt nicht die Auf- Lösung der politischen Arbeiter- und Betriebsräte tn Ach. Nur werden diese Körperschaften nicht mehr die Funktionen ausüben, die sie wahrend des eben be endeten Kampfes gehabt haben. (Ausübung und Kon trolle der behördlichen Funktionen.) TaS Bielefelder Abkommen schließt die volle Autorität der Behörden «1«, di« nach den gesetzlichen Vorschriften ihre» Amte» >« walten haben. Ta» neue Nätesystem. Der Zentralrat veröffentlicht noch! folgend« Er« kMung: Die Arbeiter- und VollzugSräte und der Zentral rat müssen von den Arbeitern wicht nur erhalten, sondern ausgebaut und befestigt werden Die Räte find di« politischen Klassenorganisationen ^nd Kampf- argane des gesamten Proletariats einer Gemeinde, de» L^irk» und des Industriegebiet». Durch diese Räte vertritt die Arbeiterschaft als Gesamtheit ihre Klaffen- tnteressen gegenüber den bürgerlichen Klassen. In den Säten werden die Klassenforderungen des Proletariat» sowie die Richtlinien und Parolen des politischen Kam pfe» besprochen und festgelegt, wobei jede Partetrtch» tung de» Proletariat» volle Diskussion»- und HandelS- fteihett hat. f Die Wahl der örtlichen Mrbelterräte Hal in den Betrieben zu erfolgen. Die Zahl der zu wählenden Nöte Ist durch die örtlichen Vollzugsräte zu bestim me«. Ast der Wahl der Räte nimmt die gesamte Arbeiterschaft einschließlich der Angestellten und Be amten ohne Unterschied und Gkwertschastszuaehörig- kett teil. In den Räten schließen stch die Räte nach ihrer Parteizugehörigkeit zu Fraktionen zusammen. Der örtliche Arbeiterrat wählt au» seiner Mitte einen Doll- »agSrat, der die Leitung de- Ärbeiterrat» bildet. Die BollzugSräte des Industriegebiete» treten nach Bedarf au Vollversammlungen zusammen. Tie Vollversamm- kmg wählt zur Vertretung der Interessen der Ar beiterschaft de- gesamten Industriegebietes einen Zen tralrat, der nächst der BollversammlUNg der BollzugS- räte da- oberste Organ der Arbeiternite des Industrie gebietes ist. Er setzt sich zusammen au- Vertretern der drei politischen Parteien der Arbeiterschaft, den gewerkschaftlichen und genossenschaftlichen Organisatio nen. Bet politischen Aktionen übernehmen die Rät« durch ihre VollzugSräte und der Zentarlrat die Füh rung der Aktionen für da» gesamte Industriegebiet. Die Vollversammlung der VollzugSräte stimmt den Er klärungen und den Vorschlägen de» Zentralrat» zu un» beschließt, dafür zu sorgen, daß sofstrt in allen Orte« »e» Industriegebiete» nach diesen Vorschlägen Arbeite» Mtt« aewäblt werden. > Millerand» Brief an den deutschen Geschäftsträger faßt sich sehr kstutschukartig an. Er enthält aber eine« Kern, und der ist, daß die französische Regierung di« Lage im Ruhrgebiet auf Grund von Meldungen sran- zösischer und englischer Berichterstatter durchaus zuver- tchtltch beurteilt und daß daher die geforderte Ber- därkung der deutschen Polizettruppen im Ruhrgebiet, mmft aber auch die Besetzung von Frankfurt und Darmstadt unnötig wird. Millerand bestätigt, daß die französische Repu blik die deutsche Forderung im Prinzip aber nur be dingt -ugelassen hat. Millerand nennt aber diese Bedingungen nicht. Diese Bedingungen sind, daß die Besetzung von FrankfuM und Darmstadt entsprechend dem deutschen Vorschlag erst erfolgt, wenn die deutschen Truppen nicht binnen einer bestimmten Frist aus dem Ruhrgebiet zurückgezogen worden sind. Millerand hat diese Bedingungen auch nicht dementiert. Also sind sie bestätigt. Au» dem zwettletzten Absatz de» Briefe» kann man höchstens schließen, daß dann, wenn die Verstärkung der deutschen Truppen im Ruhrgebiet auch in Pari» für nötig erachtet werden sollte, die französische Re iterung stch vorbehält, zu diesen Bedingungen endgültig Stellung zu nehmen. Damit ist wohl gemeint, daß man nur noch über die Frist, innerhalb der die deutschen Truppen zurückgezogen werden müssen, noch nicht schlüs sig geworden ist Nus dem Schreiben geht endlich deut lich genug hervor, daß di« deu.tsch« Regierung di« von Frankreich verlangten Garantie« im Prinzip zugestan den hat und nur noch über den Zeitpunkt ihrer Aus führung diskutiert wird. - «ach Ansicht der französischen Regierung W dieser