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Dresdner Journal : 10.10.1890
- Erscheinungsdatum
- 1890-10-10
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-189010107
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18901010
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18901010
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Journal
-
Jahr
1890
-
Monat
1890-10
- Tag 1890-10-10
-
Monat
1890-10
-
Jahr
1890
- Titel
- Dresdner Journal : 10.10.1890
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236. Freitag den 10. Oktober, abends. 18U0 vcmgoprctt»: kür vr»»äs» viertSkjükrUek 2 H KO ?1 , b«i Ne» j^ü»vrt. ckeut»ekoo Lo«t»»»lLltv» ciertvl- lüLcUck s IN.; »»„vrkLtd Ne» ävutoedea Lcieka» Intt ko»t^ »»ä 8tM»p«lLU»ckks« kivru. Linr«Ivs Humworv: 10 kk. LallN»<tlxii«»»r«dlldrvi»t tz'Nr Ne» Uttum eiaer ssvxp»It^nea /vilv irkeiosr 8cKrist LV LL Vater „Lia^extnNt" Nio ^«ilo üv Lk. Nsj Hdvlkeo- uvä LNrerasLtL eatepr. Xukückl^. Lrsetieiaea r mit ^usaakmv Ner 3ooo - a. kUcrtL^e akeaa». Keiwoprsek-Xasekku»»: Xr. I2VL. t--- — » Dres-nerAnurnat. ^ür bt« Gesamtleitung verantwortlich: Hofrat Dtto Banck, Professor der Lüteratur- und Kunstgeschichte. Laaakw» von LokNarUxaa^eu »a»H«Lrt»r I.siprig: Z> LcanckÄcttcr, Kommi»«onLr Ne» OrerNasr Journal»; A»wkar« L«rlw Vie» Ltlxrtg K»,el Vr«»I>» rraakkiul ». ».: //a»«e»i«tria <t- VoAk»/ L«rlia-VI«v -Ll»»darA- I.«>xr!x-I'r»Lkkv>t «. H.-Nüocd«»: Zkctck. Ako««,' k»rr» l.oL<loa K«rUo - ?r»rk1drl «. N.- >catlU»rt: Daad« <e Vo , K«rUo: Znrnkickcnc/ant, kr»«I»v: Z.'mit Labat^,' Lmmvver: (7. L'c/lü«ier, 8^1!« ». s.: z Larvt ct Oo. Nerausxederr LSaixl. VipeNitioa Ne, Dresdner Zouraal». vresäea, 2«iog«ro1r. LV. kerasprvck-^aseklu»»: Ar. 1205. Ämtlicher LcU. Dresden, 10. Oktober. Se. Majestät der König sind heute früh von Wien kommend in der Königlichen Billa zu Strehlen wieder eingetroffen. Nichtamtlicher Teil. Dresden, 10. Oktober. Herrn Crispis Rede. Eine der bedeutsamsten politischen Kundgebungen der letzten Zeit muß die große Rede genannt werden, welche der italienische Ministerpräsident am 8. d. Mts. bei vem ihm zu Ehren veranstalteten Bankett in Flo renz hielt. Es war schon seit längerem von der Presse die Nachricht in Umlauf gesetzt, daß Hr. Crispi bei dem Florentiner Bankett eine größere politische Rede zu halten gedenke; einzelne Blätter brachten sogar schon Tage und Wochen vor dem Bankett die ausführlichsten Mitteilungen über den Inhalt der Rede, man sah der selben daher nicht nur in Italien sondern auch im Auslande mit lebhaftester Spannung entgegen. In Italien erwartete man, daß der Ministerpräsident sich vorzugsweise über die wirtschaftliche Lage anssprechen und Ideen zur Beseitigung des Defizits entwickeln werde; im Anslande dagegen nahm man an, daß sich die Kundgebung hauptsächlich um die auswärtige Po litik drehen werde. Wie aus dem gestern von uns mitgeteilten telegraphischen Auszüge der Rede hervorgeht, hat sich die letztere Annahme als die richtige er wiesen. Der italienische Ministerpräsident ließ die innerpolitischen Fragen, die wirtschaftliche und Finanz lage, völlig unberührt, er beschäftigte sich nur mit Fragen der auswärtigen Politik, mit der Stellung Italiens in Europa im allgemeinen und seinen Be ziehungen zu den Mächten des Dreibundes im beson deren. Die hierauf bezüglichen Äußerungen Crispis aber sind von einem Schwergewicht, daß sie mit Fug und Recht als eine der bedeutsamsten politischen Kund gebungen angesehen werden müssen, die das laufende Jahr uns brachte. Mit klaren Worten legte der italienische Minister präsident seinen Zuhörern die Notwendigkeit der Zu gehörigkeit Italiens zum mitteleuropäischen Dreibunde dar, er betonte, daß das mit Deutschland und Öster reich abgeschlossene Bündnis in den letzten drei Jahren zu einem aufrichtig freundschaftlichen geworden sei, und daß es Thorheit wäre, Strömungen nicht rückhaltlos cntgegenzutreten, welche ans die Lösung dieses Bünd nisses gerichtet seien. In der schärfsten Weise ging er den Trägern dieser Bestrebungen, den Irredentisten zu Leibe, deren Treiben er als einen der schädlichsten Irrtümer in Italien bezeichnete, welcher die Existenz der Nation sogar gefährden könnte. Mit beißendem Spott wies er darauf hin, wie das Jrredententum, während es fremde Provinzen fordere und Italien alsbald in den Krieg mit dem Auslande stürzen würde, zugleich Abrüstung und Entwaffnung verlange und damit einer geradezu tollen und hirnlosen Politik die Bahn eröffne. Mit Nachdruck zerstörte er so den von seinen Gegnern geflissentlich genährten In wahn, daß er, Crispi, im Geheimen selbst ein Irredentist sei und allen derartigen Bestrebungen wohlwollend gegenüberstehe, wenn er auch als Minister eine ge wisse Zurückhaltung sich auferlegen müsse. Schon hierdurch bewies der italienisch^ Minister präsident, daß es ihm Ernst damit ist, den durch Italiens Eintritt in den mitteleuropäischen Dreibund Feuilleton. A. Hoftheater. — Neustadt. — Am 0. Oktober: „Natalie". Schauspiel in vier Akten von Iwan Turgenjew. Für die deutsche Bühne bearbeitet von Eugen Zabel. (Zum ersten Male.) Es ist freudig anzuerkenncn, daß auch unser Theater dem bedeutenden und namentlich im epischen Teil gebiet der Poesie hervorragenden russischen Dichter mit einer von dessen zahlreichen dramatischen Arbeiten nach längerer Pause wieder einmal das Wort auf seinen Brettern verstattct hat. Turgenjews Schauspiel fand gestern ein bis zum Schluß teilnehmendes Publikum und wird sich zwar als keine dauernde Bereicherung, doch als interessante zeitweilige Füllung des Tages repertoires bewähren und den für seine wirksame Dar- stehung eingesetzten Fleiß und Eifer der Regie wie der Künstler angemessen lohnen. Der Kern und die Stütze des Schauspiels ist das subtil cuSgesührte Seelengemälde der Frau Natalie Petrowna, auf welches der Verfasser die Hauptkrast seiner eindringenden psychologischen Schilderung ver wandt hat. In sicheren und feinen Zügen stellt er uns den inneren Kampf einer unverdorbenen, aber momentaner Gefühlswallung mit schnell erregtem Aus druck der Empfindung hingegebencn Frau dar, welche den Bann einer mächtigen, vorerst nur im Bewußtsein strafwürdigen Liebesleidenschaft aus eigener Macht von sich abstreifen will und dabei doch jeden knappen Sieg über sich selbst, jeden kurzen Triumph ihrer moralischen Kraft innerhalb dieses schwankenden Ringens mit einem übernommenen Verpflichtungen gerecht zu werden. Noch klarer und unzweideutiger geht diese seine Ab sicht au- demjenigen Teil seiner Ausführungen her vor, in denen er sich mit der allgemeinen politischen Lage und den Beziehungen Italiens zu den Nachbar staaten beschäftigte. Nach einer ehrenden Erwähnung der Politik des deutschen Kaisers und seines neuen bereits hochverdienten Reichskanzlers ging der leitende italienische Staatsmann auf die Bestrebungen jener Partei ein, welche „sich als Feind im Innern Italiens aufhalte, die weltliche Macht für sich in Anspruch nehme und die Auflösung des Dreibundes wünsche, in der Hoffnung, den Bund der katholischen Mächte wie der herzustellen zum Nutzen des Vatikans, sobald Österreich nicht mehr der Freund und Verbündete Italiens sein würde." Nun und nimmer, so rief er, kann eine derartige Politik der Isolierung nach Außen und der Zersplitterung im Innern diejenige Italiens sein. Nach diesen Worten ist jeder Zweifel an den Ab sichten Hrn. Crispis ausgeschlossen. Es geht klar daraus hervor, daß der italienische Ministerpräsident die geschlossenen Bündnisverträge nicht nur getreu beobachten, sondern daß er sie auch nach ihrem Ab lauf erneuern wird. Fest und unerschütterlich an dem Bunde mit Deutschland und Österreich festhalten, die widerstrebenden Elemente im Innern auf das entschiedenste bekämpfen und im übrigen mit allen Nachbarstaaten in Frieden und Freundschaft bleiben, das sind die leitenden Grundgedanken, welche die Rede Hrn. Crispis durchziehen und derselben ihre Bedeu tung geben. Tagesgerichte. * Berlin, 9. Oktober. Se. Majestät der Kaiser ist heute nachmittag wohlbehalten im dienen Palais bei Potsdam eingetroffen. — (B. P. N) Nach dem nunmehr vorliegenden Wortlaut der Novelle zum Krankenkassengesetz ergiebt sich, daß wir noch folgende bisher unbekannt gebliebene neue Bestimmungen nachzutragen haben: Zunächst möchten wir hervorheben, daß in der Berechnung deS ortsüblichen TagelohneS, der für das ganze Ber- sicherungSwcscn, nicht bloß für die Kranken-, sondern auch sür die Unfall-, sowie Jnvaliditäts und Altersversicherung von Be deutung ist, eine Änderung eintreten soll Bisher wird de ortsübliche Tagelohn sür die qeweiblichen Arbeiter getrennt be rechnet sür männliche und weibliche Erwachsene, sowie sür männliche und weibliche jugendliche Arbeiter. In dem letzteren war auch der sür die Kinder unter 14 Jahren enthalten. Lieser soll nun künftig besonders berechnet werden Bei dem jetzigen Verfahren liegt nämlich die Gefahr vor, daß der Lohn und solgeweise das Krankengeld für junge Leute unverhältnismäßig niedrig und für Kinder unverhältnismäßig hoch berechnet werden muß. Dieser Gcsahr soll vorgebeugt werden. Zur Bekämpfung der Simulation wird in der No velle den Gemeinden und den Zwanaskasscnvorständen die Voll macht erteilt, Vorschriften über die Krankcnmeldung, über das Verhalten der Kranken und über die Krankcnaufsicht zu erlasscn, auch zu bestimmen, daß Versicherte, welche diesen Vorschriften aber den Anordnungen des behandelnden Arztes zuwiderhan- deln, Ordnungsstrafen zu erlegen haben oder des Krankengeldes ganz oder teilweise verlustig gehen. Allerdings ist der Erlaß dieser Vorschriften an die Eenehmigung der Aufsichtsbehörde geknüpft. Nach den bisherigen Bestimmungen des Sefktzcs endet die Krankenunlerstützung spätestens mit dem Ablauf der 18. Woche nach Beginn der Krankheit. Darin liegt für die Ver sicherten der Anreiz, bei jeder leichten Erkrankung sofort die Arbeit niederzulegen. Den», wenn ein Versicherter, der an einer die Erwerbsfähigkeit nicht deeintrüchtigendcn Krankheit leidet, nur die ärztliche Behandlung in Anspruch nimmt und später doch vielleicht gezwungen wird, die Arbeit niederzulegen, dann einen Anspruch auf Krankengeld erhebt, so kann er es nur sür eine kürzere Zeit, als wenn er die Arbeit gleich bei Eintritt der Krankheit niedcr^elcgt hätte. Es ist deshalb in der Novelle die Bestimmung getroffen, daß die Krankenunterstützung nicht mit dem Ablauf der 18. Woche nach Beginn der Krankheit, fondern des Krankengeldbezuges spätestens ihr Ende erreicht. weiteren Schritt an den Abgrund des Ehebruchs er kauft In die ruhige Herzensdämmerung Nataliens, die ein zufriedenes, nach außen hin glückliches Dasein mit ihrem etwas nüchternen, aber klugen und edlen Gatten führt, ist plötzlich das glänzende, blendende Licht einer gewinnenden, jugcndfrischen Manneserschei nung gefallen, hat alle Lebensgeister dieser Frau er weckt und mit der Überlegenheit des ersten vollen Eindrucks alle Wärme und Unmittelbarkeit ihrer reichen, noch unberührten Herzensempfindungen zum Ausbruch gedrängt: Natalie liebt Lorin, ihres Knaben Erzieher, mit begehrendem Ungestüm, sie zertritt einer Anderen Liebe zu Jenem im Keim um der eigenen Blüte willen, sie will seiner Gegenneigung gewiß werden, aber auf jeder Stufe, welche sie dieser Gewiß heit näher führt, halten sie Furcht, Scham und Selbst vorwürfe eine kurze Weile fest, sie riugt um ihre weib liche Ehre, ihr klares sittliches Bewußtsein streitet ohne Irren gegen die heiße Begehrlichkeit ihrer Liebe und dennoch würde sie der sträflichen Neigung unterliegen, wenn nicht fremde Hilfe ihr im gefährlichsten Augen blick des Sichvergessens die Besinnung zurückgäbc. Die verschiedenen Phasen dieses Kampfes all' die wechselnden Regungen in der Seele Natalies hat Turgenjew mit feinstem psychologischem Urteil und liebevollster Sorgfalt in jedem Detail der Gestaltung zu klarem Ausdruck gebracht und die mannigfachen, kraus durcheinandcrlaufendeu Züge ini reizhaften Wesen seiner Heldin mit sicherer Hand zu einem im Grundton einheitlichen, interessanten und lebenswahren Charakterbilds zusammengefügt,, welches den poetischen Wert deS Schauspiels in der Hauptsache bestimmt und auch dessen Bühnendasein je nach dem Gelingen der Bisbrr war rS »»möglich, ttnerLrtskrankrnlaffe acyen ihre» Willen neue Klasscn von Personen zuzuweifen. Diese Lücke des Gesetzes machte sich namentlich dann sühlkar, wenn in einer Gemeinde nach der ersten Ausführung deS Gesetzes neue Gewerbszweiar entstanden, welche bei Errichtung der Ort-- klankenkasse nicht berücksichtigt waren. Man will dieselben nun mehr dadurch aussüllen, daß man den Gemeinden daS Recht verleihen will, Gewrrbszweige oder Betriebsarten, sür welche eine Ortskrankenkasse nicht besteht, einer bestehenden Ortskranken kasse i ach Anhörung derselben und nachdem den beteiligten Ver sicherungSpflichtigen Gelegenheit zu einer Äußerung darüber ge geben worden ist, zuzuweifen Gegen den Bescheid soll der Ortskrankenkasse die Beschwerde an die höhere Verwaltungs- behördr zustrhen. Bezüglich des Neservesonds der Krankenkassen will man die Änderung treffen, daß derselbe nicht wie bisher im Mindestbetrage einer durchschnittlichen JahrrSausgabe, sondern der durchschnittlichen Ausgabe der letzten drei Jahre ent sprechen soll. Eine weiter« Bestimmung steht im Zusammenhänge mit der Unfallversicherung. Im UnsallversicherungSgesetze vom 6 Juli 1884 ist vorgeschrieben, daß vom Beginn der fünften Woche nach Eintritt des Unfalles bis zum Ablauf der dreizehnten Woche das Krankengeld vom Arbeitgeber aus min destens zwei Drittel des bei der Berechnung desselben zu Grunde gelegten Arbeitslohnes erhöht werden muß. In Bezug hieraus wird in der Novelle die Änordnung getrosten, daß die Verwal tungen der Gemeindekrankrnversicherung und die Vorstände der Krankenkassen verpflichtet sind, solche Unfalle.krankungssälle, die über ö Wochen dauern, der betreffenden Berufsgcnossenschaft bez der betreffenden Sektion derselben anzuzeigen Ten Kassen ist ferner gestattet, ihre Leistungen insosern zu erhöhen, als sie sür die Tauer eines Jahres vom Beginn der Krankenunterstützung ab Fürsorge sür Rekonvaleszenten, namentlich auch Unterbringung in einer Nekonvaleszentenanstalt, gewähren können. Man hofft, daß diese Bestimmung mit der Zeit einen sehr heilsamen Einfluß ausüben wird Besonders erwünscht erscheint die neue Bestimmung um deswillen, weil sie solchen Versicherten, welche nach Beendigung des Heilverfahrens zwar wieder arbeitSsähig geworden sind, aber noch der Scho nung bedürfcn, die Möglichkeit gewahrt, durch Foitg> Währung einer kleinen Unterstützung zunächst teilweise ihre Beschäftigung ohne neue Gesährdung ihrer Gesundheit wieder aufzunehmen. Es wird serner den Kaffen gestattet, die Wöchnerinnen unterstützung auch unehelichen Wöchnerinnen zu gewähren. Eine weilrre Neuerung ist die, daß künftig Kaffenmilglieder, welche aus der Beschäftigung, vermöge welcher sie der Kaffe an- grhörten, behuss Erfüllung ihrer Dienstpflicht im Heere oder in der Marine ausgeschiedrn sind und nach Erfüllung der letzteren in eine Beschäftigung zurückkehren, vermögt welcher sic der Kasse wieder angehörru, mit dem Zeitpunkt des Wieder eintritts in die Kaffen das Recht aus die vollen statutarischen Unterstützungen derselben erwerben sollen und zur Zahlung eines neuen Eintrittsgeldes nicht sollen verpflichtet werden können. Dasselbe soll mit denjenigen der Fall sein, welche einer Kasse vermöge eines Gewerbszweigs angehört haben, dessen Natur eine periodische zeitweilige Einstellung des Betriebes mit sich dringt, wenn sie infolge der letzteren ausgefchiede», aber nach Wicdcrl rßinn der Betriebsperiove in eine Beschäftigung zurück- gekehrt sind, vermöge welcher sie wieder Mitglieder derselben Kaffe werden. Line andere Neutoischrist von erheblicher» Bedeutung ist die, daß sür Mitglieder, welche sich nicht im Bezirke der Ge meinden, in welcher die Kasse ihren Sitz hat, aushalten, all gemein auch gegen ihren Willen an Stelle der sonstigen Krankrn- unterstüyung die sreie Kur und Verpslegung in einem Krankenhause gewährt werden kann. Da sür das Ver- silberungsveihältnis nicht der Aufenthaltsort, sondern der Be- jchästigungsort entscheidend ist, so kommt es nämlich nicht selten vor, daß eine Kaffe Mitglieder hat, welche vereinzelt ost in er heblicher Entfernung von dem Sitze der Kasse ihren Wohnort haben Im Falle der Erkrankung solcher Mitglieder fehlt cs der Kasse ost an jedrr Möglichkeit, sich von dem Verlaus und der Fortdauer der Krankheit irgend eine Kenntnis zu verschaffen und sich gegen Ausbeutung durch Simulation zu schützen, wenn sie nicht die Befugnis hat, den Erkrankten in einem Kranken- hausc untrrzubringen. Diese Befugnis der Kasse in diesem Falle zn erteilen, erscheint um deswillen unbedenklich, weil die Unter bringung in einem Krankenhause stets ungleich höhere Kosten verursachen wird, als die anderweite Krankenunterstützung und demncch von der Kasse nicht ohne dringende Veranlassung herbei- gesührt werden dürste. — Tie gestrige Konferenz der preußischen Landesdirektoren und Vertreter außerpreußi- fcher landwirtschaftlicher Berufsgenossenschaf- len wurde von dem Präsidenten deS Reichsversiche rungsamts iZr. Bödiker um 10 Uhr eröffnet. Den ersten Gegenstand der Beratung bildete die Frage der zweckmäßigsten Einschätzung landwirtschaftlicher Betriebe ohne nennenswerte Bodenbcwirtschaftung künstlerischen Wiedergabe beschränkt oder erweitert. Frl. Ulrichs Darstellung der Natalie erreicht durch Kraft, Natürlichkeit und reiche Färbungen des Vor trages, durch meisterhafte Behandlung des Konversa tionstons und lebensvolles, jede Situation Plastisch verdeutlichendes Spiel jene notwendige Höhe der Wirkllng, welche dem Stück eine längere Lebensdauer zu verbürgen scheint, als sie den aus letzter Zeit uns be kannt gewordenen Unterhaltungsarbciten beschieden war. Weitere Bemerkungen über das Schauspiel, welches ohne den Vorzug einer geschlossenen Komposition, ohne den Reiz einer bewegten Handlung und den erfreuen den Schmuck vieler geistreicher und witziger Dialog- Wendungen in der natürlichen, treu der Wirklichkeit und Wahrheit nachgehenden, auch für die schärfsten Nuancen eines seelischen Vorgangs treffsicheren Charak teristik einzelner Personen und in dem satten Kolorit mancher Situation eine gute Deckung für jene Mängel hat, mögen bis zu einer der nächsten Wiederholungen desselben aufgcspart bleiben. Den erheblichen Anteil, welchen Hr. Zabel an der jetzigen Bühncnform des Dramas beanspruchen darf, haben wir bereits in einer Vornotiz gekennzeichnet, ein näheres Eingehen darauf würde sich nur mit dem — uns nicht zugänglichen — Original in der Hand lohnen. Tie Sprache der Übersetzung ist rein und fließend. Die Tarstellung reicht an die besten Kunstleistungen heran, welche die Hofbühne während der letzten Jahre zu bieten vermochte; auch sie verdirbt in einer ruhigen Stunde ausführliche Würdigung Sehr vortrefflich spielte Hr. Bauer die stark außerhalb der Eigenart feiner Begabung liegende Rolle de- Isslajew. Die (Viehhaltnngsbetriebe mit Stallfütterung) und land wirtschaftlicher Nebenbetriebe (FuhrwerkSbetriebe, gewerbliche Betriebe, die nicht Fabriken sind). Bei der großen Anzahl dieser Betriebe und ihrer nicht ge ringen Unfallgefahr hat die Angelegenheit für die landwirt schaftlichen BerusSgenoffenschasten eine um so höhere Bedeutung, al- wegen der steigenden Betträge in den industriellen Berufs- genossenschaften die Beteiligten sich mehr und mehr danach drängen, bei den landwirtschaftlichen BerufSgenossenschaften unter- zukommen. Die Vertreter deS ReichSversicherungsamtS, Seh. RcaurnngSrat PsarriuS und RegierungSrat Oe. KrieS, machten dieserhalb verschiedene Vorschläge, denen au- der Versammlung andere entgegenaestellt wurden. Schließlich sand — für den Fall deS BrundsteuerverltilungSmaßstabeS — die vom Rrichs- versicherungsamt bereit- genehmigte Bestimmung deS Statuts der Schwarzburg - SonderShaufenfchen Beruf-genoffenschast den meisten Anklang, welche lautet. „Die Heranziehung der nach 8 l Absatz 2 des Gesetzes versicherungspflichtigen Nebenbctriebe zu den Beiträgen erfolgt nach einem fingierten Grundstcuerbetrage, welcher unter Berücksichtigung der in den Betrieben erforderlichen mensch lichen Arbeit ermittelt wird. Die in Betracht kommenden Unternehmer haben zum Zweck der Berechnung der Beiträge den: Genostenschastsvorstande aus dessen Ersordern eine Nach- weisung über die Höhe der sowohl in dem heranzuztthenden Nebenbctriebe, wie in dem Hauptbetriebe im letzten Jahrege leisteten Arbeitstage einznreichen. Aus Grund dieser Nach weisungen wird nach dem Verhältnis des danach ermittelten Arbeitsbedarss deS Hauptbetrkbes zu dem Arbeitsbcdars deS NebenbelriebeS von dem Srnosscnschastsvorstande unter Zu grundelegung des Grundstcuerbetrages deS Hauptbetriebe- eine jencm Verhältnis entsprechende fingielte Grundsteuer sür den Nebenbctrieb berechnet und dieser fingierte Grundsteuerbetrag dem beitrag-pflichtigen Grundsteuerbettage dcs Hauptbetriebes zugeschlagen." Sodann wurde über die Frage der statutarisch obliga torischen Unfallversicherung der kleineren Landwirte und ihrer Ehefrauen eingehend beraten. Man einigte sich dahin, eS sei das Zweckmäßigste, bei der Bemessung des Einkommen« (sei es 1000, lkvo oder Lvoo M ), welches die Grenze der obli gatorischen Vcrsichernng bilden soll, weder vorhandenes Kopitar und sonstiges Vermögen, noch Hypothekenzinsrn zu berücksichtigen, vielmehr allein daS Einkommen aus der Ärbeitsleistuna (Arbeits- leitung) entscheide» z« lasten. Man gerate sonst in ein Wirrsal schwankender Verhältnisse, zudem pflege der Schulden oder Bermögensstand bei den kleineren landwirtschaftlichen Betrieben die soziale Stellung dcs Unternehmcr«, wclchc sür dic Zwangsvrrsichcrung maßgebend sei, in äußerlich erkenn barer Weise kanm zu verschieben. Die den also versicherten Landwirten und ihren Ehrsrauen zu gewährende Un fallrente soll dementsprechend nicht nach dem individuellen Einkommen, sondern in einfacher Weise nach den durch da- Gesetz sür dic Arbeiter gegebenen DurchschnittSsützcn bcrechnet werden. Das ReichSverfichcrungSamt ist wiederholt in dem Falle gcwrsen, von der Bestimmung des Gesetzes Gebrauch zu machen: im Zweisclssalle zu entscheiden, welche Betriebszweige im Sinne des landwirtschastlichrn Unfallversicherung-- gesetzeS als land- oder forstwirtschaftlich« Betriebe anzusehen sind. So liegt auch jetzt wieder die Streitsrage vor, ob Bienenzüchtereien, die nicht etwa als Nebenbetriebe eines landwirtschaftlichen Hauptbetriebes anzusehen, sondern selbst Hauptbetriebe seien, zur Landwirtschaft gerechnet werden könnten, mithin unfallversicherungSpflichtig feien, oder nicht Die Frage wurde bei der hierüber eröffneten Beratung von dem königlich bayerischen Vertreter für Süddentschland ent schieden verneint; ebenso sprachen sich aus Mittel- und Norddeutfchland die meisten Stimmen gr^rn die Per sicherungspflicht aus Die Vertreter der Reichsvrrsicherungs- pflicht gaben dem gegenüber ihren die Versicherung-Pflicht be tonenden Standpunkt auf. Dagegen wurde eS keinerfeits sür bedenklich gehalten, die im Interesse der Saaten erfolgende Vernichtung von Krähen- und Rabennestern, da- Räuchern in den Weinbergen und ähnliche zum Schutz der Äcker re, wenn auch aus sremden Grundstücken stattfindenden Arbeiten als landwirtschaftliche anzusehen. Zu Gunsten dcs Erlasses von Unsallverhütungs- vorschristcn auch von seiten der landwirtschaftlichen Berufs- gknosstnschaslen wurde von den Vertretern deS Reichsversichernngs- amts auf die große Zahl von Unfällen bei den Häcksel- und Dreschmaschinen, auf den Böden (Bodenluken) und mit dem Fuhrwerk hingewiesen. Es hätten deshalb auch bereit- einige Genossenschaft, n Unfallverhütungsvorschriften ertasten. Die Ver sammlung war indessen überwiegend der Ansicht: so lange das jandwirtschastlichc UnsallversicherungSgrsetz abweichend vom In- dustrieunsallaesetz eine Bestrafung der Arbeiter wegen Übertretung der Vorschriften nicht zulaffe, nützten die Vorschriften so gut wie gar nichts. Aus dem Lande komme eS noch viel mehr als im Fabrik- re. Betrieb darauf an, daß der Arbeiter, dessen Beauf sichtigung oft kaum mögiich sei, die gegebenen Vorschriften be achte. Man werde sich also bis aus weiteres mit Polizciver- ordnungen Helsen müssen. Jnsceilikrulig entsprach in ihrem günstigen Eindruck dem geschickten und geschmackvollen Bemühen des Hrn. Marcks. -v- Welchk von beiden? Novelle von Adols Stern. ü (Fortsetzung) Fräulein Addenhoven hatte aufmerksam zugehört und entgegnete nach einigen« Besinnen: „Mir geht es wie gewissen Pflanzen, die aus allem Nahrung saugen, was in ihr Bereich kommt. Der Eindruck, der Sie mit Recht verstimmt und bekümmert, ist mir nur ein Beweis mehr, daß in unserem ganzen Leben die schlimmen Antriebe und bösen Gewöhnungen schlechter Weltlichkeit vorherrschen. Überall führt man die hei lige Kirche im Munde und kümmert sich nicht um ihre Lehren, überall fehlen Demut, Nächstenliebe, Einsicht in das eigene Wesen. Mir flößt das alles immer tiefere Abneigung ein, so fortzuleben, wie seither und aus Familienrücksichten und kleinlichen Bedenken nie mals zu dem Leben zu kommen, nach welchem mein Gefühl verlangt!" Fräulein Addenhoven hielt inne, denn die Tafel war zu Ende, die meisten Tischgenossen erhoben sich ringsum von ihren Plätzen Sie erwiderte die Zu rufe und Grüße, die ihr galten, mit dankendem Auf blick und kurzen Worten, blieb aber auf ihrem Sitz und veranlaßte dadurch auch Friedrich Gerland zum Bleiben. Er merkte, daß die Verwandte seines Freun des stumm mit sich kämpfe, ob sie mehr sagen solle, als sie schon ausgesprochen hatte. Am Ende schienen die im Saal eingetretene Stille und das Schweigen,
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