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Frist «HSU der Lkserungrpsltchtige eine Vergütung von sechs Marl für se 1000 Kilogramm und je ang,sangen« vier Wochen. Von dem Zeitpunkte ad, von dem di«5V»zinsung be ginnt, geht die Gefahr de» zufälligen Unteigange» oder der zufälligen Wertminderung auf den Relchenutschuh über Den Nachweis de« Zustande« der Oelsrüchte im Zeitpunkt de« Desahradrrüai'bts hat der Ll,s«ung»pslichtigr dulch z»,i zu diesem Zeitpunkt von einem Beaustragten de» Rtlchsaueschuss,» gezogene Muster der Oelsrüchte von je mindesten« l/a Kilogramm Gewicht, von oenen va« rin« in dichtem Ltinensäckchen, da« andere in luft dicht abgeschlofsenem Gefähe verpackt sein muh, zu führen; er hat diese Muster dem Reich«- aurschuh einzusenden. 8 8. Da» Rrlchrwirtschaftsmintsterium kann besondere Bestimmungen über die Preise für den Berkaus zu Eaatzwecken tressen. 8 S- Ueber Streitigkeiten, die sich au» der Lieserung von Oelsrüchte« an den Reich»au»schuh ergeben, entfchridet endgültig dir von den Landerzentralbrhörden zu errichtenden Schlichtung«- aur schüft«. Die Echltchtungrausschüsse bestehen au» einem höheren Beamten al» Vorsitzenden, einem Landwirt und einem sachverständigen Händler oder Oelmüller al» Beisitzer. 8 10. Werden Oelfrüchle nicht sreiwillig geliefert, so wird da» Eigentum an ihnen auf An trag de» Reichsausschusse« durch Anordnung der zuständigen Behörde auf den Rrichraurschub oder die von ihm bezeichnete Person übertragen (Enteignung). Di« Anordnung ist an den Besitzer zu richten. Da» Eigentum geht über, sobald die Anordnung dem Besitzer zugeht. Wer Oelsrüchte zur Zeit der Enteignung besitzt, gilt zugunsten de« Reichraurl-ussrs oder der Person, auf die dar Eigentum übertragen wird, al» Eigentümer, e» sei denn, dah dem Reichsaurschuh oder der bezeichneten Person bekannt ist, datz einem anderen da» Eigen tum zustrht. Der Erwerber Hal für die enteigneten Vorräte einen angemessenen Preis zu zahlen, der im Streitfall unter Berücksichtigung der zur Zeit der Enteignung geltenden Höchstpreis« sowi« der Güte und Verwertbarkeit der Vorräte nach Anhörung von Sachverständigen von der höheren Berwaltungebehörde endgültig festgesetzt wird. Sie bestimmt auch, wer die baren Auslagen des Verfahrens zu tragen hat. Bei Oelstüchlen, für die kein Höchstpreis festgesetzt ist, tritt an Stelle de» Höchstpreise» rin Prekr, der unter Berücksichttgung drr tatsächlich gemachten Aufwendungen und, soweit die» nicht'mögiich ist, durch Schätzung zu ermitteln ist. 8 I>. Der Reichsaurschuh hat für die alsbaldige Verarbeitung der übernommenen Oelsrüchte zu sorgen. Ec hat da» gewonnene Oel, soweit es nicht aus Anordnung des Reichswirt- schastsministeriums zu technischen Zwecken Verwendung findet, der Retchsstelle für Speisefette abzugrbrn. 8 l2. Vie grwrrbsmähtge Herstellung von Oel au» pflanzlichen Stoffen ist nur mit Ge nehmigung des Reichrwi tschaflrministeriums zulässig. Die zum Verbrauch in der eigenen Wirtschaft zmückbehalienen Mengen (8 l Abs. 2 Nr. 2) düifen von den Mühlen nur bet Vorlegung und Ablieferung «ine» Erlaubnitschrine» an genommen werden Die Erlaubnisscheine stellt der zuständige Kommunaloerband au». DI« kommunalarrbände und der Reichrausschuh sind verpflichtet und berechtigt, die Kontrolle über die in den einzelnen Bezirken besteh-nden Mühlen auszuüben und darüber zu wachen, dah nicht entgegen den Bestimmungen Oelsrüchte geschlagen werden. 8 13. Der Reichsaurschuh untersteht der Aussicht de» Reichswlrlschaftsministerium». 8 14. Das Reichrwirtschaflsministkrlum kann Ausnahmen von den Vorschriften dieser Ver ordnung zulassen. L« kann die Vorschriften dieser Verordnung auch aus ander, al, die im Z l genannten Oelsrüchte ausdehnrn. 8 lS. ' Die Landeszentralbehörden erlassen di« «sorderlichen Ausführungsbestimmungen. 8 16. Mit Gefängnis bi« zu sech» Monaten und mit Geldstrafe bi« zu eintausendsünfhundert Mark oder mit einer von beiden Strafen wird bestraft: l. wer Vorräte, zu deren Lieferung er nach Z l Abs. 1 verpflichtet ist, beiseite« schasst, zerstört, verarbeitet, verbraucht oder an einen anderen als den Reichs- au»schuh liefert; 2. wer die ihm nach 8 1 Abs. 2 Nr. I und 2 zustehenden Mengen an Orlsrüchten oder die von ihm hieraus gewonnenen Erzeugnisse, oder die ihm nach § 2 zu- stehenden Mengen Oel oder die ihm nach 8 3 gelieferten Futtermittel (Rückstände) an andere als die im § 3 Abs 3 bezeichneten Personen oder an diese Personen zu anderen Zwecken al» zum eigenen Verbrauch abgibt; 3. wer die ihm nach 8 4 obliegende Anzeige nicht in drr gesetzten Frist erstattet oder wer wissentlich unvollständige oder unrichtige Angaben macht; 4. wer der Verpflichtung zur Aufbewahrung und pfleglichen Behandlung (§ S Abs. 3) zuwiderhandelt; 5. wer den nach 8 15 erlassenen Ausführungsbestimmungen zuwiderhandrlt; 6. wer ohne die Erlaubnis de» Reichsausschusse» Oelsaaten entgeltlich oder unent- lich erwirbt; 7. wer ohne die nach 8 l2 erforderliche Genehmigung de« R«ich»wirtschastr- Ministeriums Oel au» pflanzlichen Stoffen gewrrbrmählg herstrllt; 8. wer ohne Abnahme des Erlaubnisschein« Oelsrüchte zur Verarbeitung annimmt; 9. wer Oelsaaten, die er zu Saatzwecken empfangen hat, nicht zur «u»saat ver wendet oder die ihm übrtggeblirbene Menge nicht an den Reichrausschuh zurückiiefrrt. Neben der Strafe kann auf Einziehung drr Vorräte erkannt werden, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht. 8 17. Ob und inwieweit diese Verordnung aus Oelsrüchte Anwendung sindet, die au« dem Ausland in da, Reichsgebiet eingesührt werden, bleibt besonderer Regelung vorbehalten. 8 !8. Es treten auher Kraft: l. die Verordnung des Bundesrats über Oelsrüchte und daraus gewonnene Produkt« in drr Fassung vom 23. Juli 1917 (ReichS'Gesetzbl. 6.646), sow«lt st« sich auf inländische Oelsrüchte bezieht; 2. die Verordnung über die Lieserung von Oel au« Anlab drr Zusammenlegung von Oelmühlen und über die gewerbrmähigr Herstellung von Oel vom 7. August 1917 (Rrichs-Gesetzbl. S. 697); 3. die Verordnung über die Preise von Orlsrüchten »om 7. August !9I7 (Reich«- Gesrtzbl. S. 699); 4 8 4 der Verordnung über die Preise für Hülsen-, Hack- und Oelsrüchte vom 9. März 1918 (Reichs Gesetzbl. S. 119). 8 19. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündigung in Kraft. Da» Reichswirt- schaftsministerium bestimmt den Zeitpunkt des Aubelkrafttretens. Die« hat spätesten« am 31. Dezember 1920 zu geschehen. Weimar, den 16. August 1919. Der Reichrwirtschaftsminister. Schmidt. Lokales. A Ter Winter rückt an! Auf dem Schwarzwalde ist Winter eingetreten. Auf den Bergen über 1000 Meter stellte sich lebhafter Schneefall ein, und in den höchsten Lagen, wie dem Feldberge, bildete sich bei drei Grad Kälte eine Neuschneedecke ziemlich weit herunter. Das Weidevieh muhte schon nach den tiefer liegenden Stellen abgetrieben werden. — Aus Eng land werden Fröste und starke Schneefälle in Uorkshire, Devonshire, Cumberland sowie im nörd lichen Teile von Wales telegraphisch gemeldet. Nochmals eine KohlcnPrcistrhöhung? Aus den Kreisen der Zechenbesitzer ist bei der Regierung eine neue starke Erhöh u n g der Kohlenpreise vorgeschla- Aen worden. Tie Forderungen werden aller Voraus sicht nach nicht erfüllt werden, aber man wird sich Wohl immerhin zu einigen Konzessionen bercUcrkläreu. 1 —— Aus Stadt und Land. 20V Zentner Schmalz beschlagnahmt. Die Steg litzer Kriminalpolizei beschlagnahmte auf dem Gttter- bahnhos in Steglitz 200 Zentner Schmalz, das ein Kaufmann in Zehlendorf für 300 000 Mark erstanden hat und im Schleichwege zn verschieben suchte. Tas 'beschlagnahmte Schmalz wurde der Jettstelle Gross,-Ber lin zur Verteilung überwiesen. Augrisse aus die Gesang«,len-TransPorte werden von den in der Heimat ankommenden Heimkehrer in grösserer Zahl berichtet. So wird aus Munster lager bekannt: Ter am Sonntag angekommene Trans port hatte ebenso wie die beiden vorhergehenden un ter der Beschimpfung durch die fanatische belgische Bevölkerung nnd das belgische Eisenbahnpersonal zu leiden. In einem Fall wurden vier Personen, dar unter zwei von der englischen Begleitmannschaft, schwer durch Stciuwürfe und Schüsse verletzt. Francnmord in Berlin. Dienstag vormittag wurde die im Hause Sorauer Straße 3 wohnende un verehelichte Anna Fedrow tot aufgefundcn. Die Tote ist ein unter sittenpolizeilicher Kontrolle stehendes Mädchen, das seit einigen Tagen nicht mehr gesehen wurde. Auf Veranlassung von Hausgenossen wurde am Vormittag die Wohnung der Fedrow gewaltsam geöffnet Man fand die Vermißte tot in der Wohnung liegend vor: nm Halse waren mehrere Würgemale zu sehen, so daß der Verdacht eines gewaltsamen Todes begründet erscheint. Wahrscheinlich ist das Mädchen erdrosselt worden. . T, Der belgische Kaufmann braucht Deutschland. In dem Antwerpener Rcederblatt Neptunc schreibt ein von Rotterdam zurückgekehrter Kaufmann ans Ant- werven, Belgien müsse unverzüglich seine wirtschaft lichen Verbindungen mit Deutschland wieder aufneh- men. Schicken wir unsere Schiffe zu ihnen, denn die Engländer und Amerikaner ersetzen uns nicht nur in Antwerpen, sondern auch in Rotterdam. Das Ree derblatt fügt hinzu: Wir würden die deutschen Schiffe lieber heute als morgen wieder in unserem Hafen sehen. Ohne Zweifel, wir werden die Fäuste zusam menballen, aber wir werden unsere Gefühle vor der unumstößlichen N^.oendigkeit Niederkämpfen müssen. Vergessen wir nichts, aber seien wir höflich und wür dig mit den Deutschen, und machen wir Geschäfte mit ihnen. Nehmen wir ihre Geschäftsvertreter in nuferen Geschäftskontoren auf, aber räumen wir ihnen noch lange keinen Ehrenplatz in unseren Familien ein. Neber die Verschleuderung deutscher Produkte ius Ausland entnimmt der „Berl. Lokal-Anzeiger" dem Briefe eines in Holland ansässigen deutschen Kauf mannes: „Man betrachtet hier Deutschland als im Zustande der Liquidation befindlich, nnd wer Geld und Zeit genug zum Abwarten hat, nimmt aus der Liquidationsmasse auf, was ihm billig erscheint. Wenn dann der deutsche Kaufmann erst einmal merken wird, was Ware wert ist, und die Preise entsprechend stellt, dann ist man versehen und schwenkt nach der in zwischen wohl auch exportfähig gewordenen Gegen seite für den weiteren Bedarf ab. Einstweilen ist Deutschland der Schleuderer. Messing wird von deut scher Seite zu Preisen verkauft, zu denen kein ande res Land mitkommt, und die Leute fragen sich, wie Teulschtand sich wieder das 'Kupfer befchaffen will. Ich glaube nicht, daß sich durch Negierungsmatznah men gegen diese Art, unser Geschäft im Auslande selbst zu verderben, etwas machen lassen wird. Strenge Selbstzucht des Einzelnen ist das einzige, was hel fen kann. Das immer dringender werdende Ange bot — eine Zeitlang hatte es nachgelassen — jetzt setzt es wieder ein." H Balutahilse der Amerika-Deutschen. Die deutsch- amerikanischen Zeitungen enthalten viele Bank-Anzei gen, die auffordern, Markvaluta zu kaufen. Das Publiknm legt zahlreiche, allerdings kleinere Beträge, in Markwerten an. Die Anlagekäufe werden indessen nicht ausgewogen durch Leerverkäufe und Abgaben der Berussspekulation. Diese ist nämlich nach den Versicherungen des „Journal of Commerce" in deut schen sowohl wie in anderen Valuten ziemlich stark nach unten engagiert. H Besserung des Markkurses. In der Schweiz und in anderen neutralen Ländern beginnt sich der Martkurs langsam wieder zu erholen. Man führt was auf den Einfluß amerikanischer, holländischer und schweizer Großfinanzleute zurück, die bedeutende Sum men deutscher Banknoten anfgekaust haben. Unser Elend wird damit aber nicht beseitigt, nur aufge- schvbcn. Wenn diese Aufkäufer Lust haben, werden sie diese jetzt gekansten Papiere eben wieder auf den Markt werfen und den Markknrs wieder herunter- drücken tk. Tie Bmtcr wird einstweilen teuer bleiben. Die Ausfuhr voll Butter, dem bisherigen wichtigsten Ausfuhrartikels Sibiriens, nach Europa betrug vor dem Kriege jährlich durchschnittlich 4Vs Millionen Pud im Werte von zirka 66 Millionen Rubel. Deutsch land bezog davon jährlich für etwa 60 Millionen Mark. Allein der Transport per Bahn stellte sich! 1913 auf 1,16 Rubel bis Petersburg und auf zirka 1,35 Rubel bis Libau pro Pud (170—182 M. für 1000 Kilogramm). — Auf dem jetzt geplanten Seewege durchs nördliche Eismeer würde der Transport mit Rücksicht auf die notwendigen Kühlvorrichtungen auf den Schif fel«, die andererseits auf der Fahrt durch kühlere Ge genden weniger in Anspruch genommen zu werden brauchten, zwar etwas teurer sein als der Transport des Getreides sich aber gleichfalls als ganz bedeu tend billiger als der Bahntransport stellen. Die Dauer des Seel 7orts kommt hindernd nicht in Betracht. tk. Amerilanischc Holzhäuser für Deutschland? Von den europäischen Vertretern eines der größten ameri kanischen Konzerne wird gegenwärtig den Behörden, u. a. auch dem städtischen Wohnungsamt Berlin, ein Vorschlag gemacht, der aus den ersten Blick manches Verlockende hat. Al« den Kommissar für den Wieder aufbau der zerstörten Gebiete, an die Siedelungsgesell- schaften und an die Kommunen ergeht die Offerte eines, amerikanischen Konzerns aus Lieferung ferti ger amerikanischer Holzhäuser. Es handelt sich um die bekannten amerikanischen Ein- und Zweifamilien häuser. die in den NerKrugiea Staaten, namentlich! auf dem Laude, gern benutzt werden. Die Amerikaner verpflichten sich in ihrem Angebot, jeden Monat 1000 derartige Häuser montagefertig nach Hamburg zu lie fern. Die Aufstellung der Bauten soll «ach den Vor anschlägen mit nicht allzu hohen Kosten verknüpft sein. Die Amerika«,er wollen sich angeblich verpflichß ten, jedes Holzhaus zum Preise von 1500 Dollar den Dollar zum Kurs von 1914 gerechnet — zu lie fern. Um durch die Ausfuhr des Geldes die Valuta nicht noch weiter zu senken, will der amerikanische: Konzern sich weiterhin verpflichten, den für die Holz häuser empfangenen Betrag zum Ankauf von Waren, namentlich von chemischen Fabrikaten innerhalb des Reiches zu verwenden. — Wie wir hören, dürfte der Kommissar für den Wiederaufbau von der amerika nischen Offerte kaum Gebrauch machen, da die ameri kanische«: Wohnhäuser für die Neuerrtchtung der zer störten Baulichkeiten in Frankreich nicht in Frage! kommen. Auch Dr. Laporte vom Berliner Wohnungs amt hat sich mit der Offerte beschäftigt und wird die Angelegenheit den zuständigen Stellen unterbreiten. Er hat jedoch Bedenken. Von selten einiger großem Siedclungsgescllschaftcn besteht zwar Neigung, auf die Offerte der Amerikaner näher einzugehen, doch dürft« der Finanzminister in dieser Frage das letzte entschei dende Wort sprechen. Es habe«, übrigens auch in Deutschland eine Reihe der großen Baufirmen sich mit dem Projekt der.Serienherstellung billiger Holz häuser beschäftigt und Verhandlungen mit den Mü tzen Städten aufgenommen. ,