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Die Nationalversammlung. j — Weimar, 13. August 1919.^ ' i Heute nachmittag setzte dieNationalversamnv lung die Beratung der Steuergesetze (Reichsnotopfer. Umsatzsteuer usw.) fort, i Abg. Dr. Braun (Soz.): Wir bedauern, das, die hÄltige Tagesordnung noch mit der Umsatzsteuer bepackt wurde. Vor allem sollte man, bevor durch eine Steuer wie diese die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Volkes aufs äußerste angespannt wird, versuchen, aus der Erb schaftssteuer mehr herauszuholen. Ueberhaupt müßten erst die direkten Steuern angenommen sein, bevor wir zur Warenumsatzneuer Steilung nehmen, die wir für eine ver unglücklichsten steuerlichen Erfindungen halten. Es muh ein Ende gemacht werden mit dem Bü rokratismus, der heute noch eine Menge Papier un nützerweise beschreibt trotz der Papiernot; wenn heute ein harmloser Mensch vier bis fünf Monate auf einen Pah warten muh und dicke Akten darüber vollge- schricben werden müssen, so geschieht das nur, weil die Beamten, die damit befaßt werden, dadurch ihre Unentbehrlichkeit nachweisen wollen. Das Volk muh endlich einmal Klarheit darüber gewinnen, welche La sten es in Zukunft zu tragen hat, erst dann kann unser Wirtschaftsleben wieder gesunden. Eine Annul lierung der Kriegsanleihen lehnen wir ab. Im übrigen schrecken wir nicht zurück vor konfiskatori- schen Steuern, allerdings unterscheiden wir zwischen konfiSkatorischen und ruinösen Steuern. Zu den ruinö sen Steuern rechnen wir das Reichsnotopfer nicht, im Gegenteil, wir glauben, daß dabei noch viel zu viel Milde und RüMcht geübt wird. Millionäre darf es künftig in Deutschland überhaupt nicht mehr ge ben. (Beifall b. d. Soz.) Dagegen müßte auf die kleinen Rentner mehr Rücksicht genommen werden. An die Stelle der allgemeinen Wehrpflicht im Heere, die wir jetzt nicht mehr haben, muß die allgemeine Wehr pflicht des Kapitals treten, und eine Vorbelastung aller derjenigen, die sich während des Krieges ha ben reklamieren lassen. Die Steuerhinterzieher ver dienen keine Schonung. Auch die Besteuerung der „toten Hand" muß in die vorliegenden Gesetze hinein gearbeitet werden. Abg. Barwick (Ztr.) erklärte, daß die Vorlagen außerordentlich schwere Anforderungen an die Steuer zahler stellen, und daß verlangt werden müsse daß auf die kinderreichen Familien besondere Rücksicht genommen wird. Zeichner von Kriegs anleihe dürfen von der Regierung nicht im Stich gelassen werden. Redner glaubt nicht, daß die En tente ihre Hand auf das Reichsnotopfer legen würde, denn sie habe ein besseres Pfand in den Rheinlanden. Abg. Henrich (Dem.): Die bisher vorgeschlage nen Steuern werden immer noch einen Feh lb et rag bon 11 Milliarden ergeben. Diesen auf die Ein kommensteuer zu nehmen, halte ich aber für un möglich, namentlich bei dem Durchschnittssteuersatz von 20 Prozent, der bei progressivem Steigen bis auf 80 Prozent hinaufgehen würde. Auch dann bliebe noch immer ein Fehlbetrag von 2—3 Milliarden. So wird also entgegen der Ansicht des Finanzmimsters die Einkommensteuer nicht das letzte Wort hüben können. Las Notopfer hat bei weitem die Bedeutung nicht, »ie ihm der Finanzminister beimißt, und das Vermö- zen des deutschen Volkes kann erschöpft werden; wenn sei der Erbschaftssteuer der gemeine Wert für den Zrtragswert eingesetzt wird, so muß es selbstverständ lich auch bei der Einkommensteuer geschehen, d. h. sie bringt nicht die angesetzte Einnahme. Das Not- spfer aber ist eine Wiedergutmachung im besten Sinne des Wortes, eine Ehrenschuld des^Besitzes. Auch durch eine veränderliche allgemeine Einkom mensteuer läßt es sich nicht ersetzen. Vor einer Zwangsanleihe brauchen wir keine Furcht zu haben. Die soziale Ausgestaltung der Gesetze ist zu begrüßen, nur ist die unterste Stufe zu niedrig angesetzt; hier wird manches gebessert werden müssen. Die Reichsverfaffuug in Kraft« Unverzügliche Vereidigung der Beamten und des Heeres. Das „Reichsgesetzblatt" veröffentlicht die neue Ver fassung des Deutschen Reiches, die damit am 13. Au gust 191b in Kraft getreten ist. Tie ersten Folgerungen hieraus hat der RMchs- präsident sofort gezogen, indem er den bisherigen Präsidenten des Reichsministeriums, Herrn Gustav Bauer, zum Reichskanzler ernannt hat. Die Crencnnung erfolgte auf Grund des Artikels 53 der Verfassung. Dieser lautet: „Ter Reichskanzler und auf seinen Vorschlag die Reichsminister werden vom Reichspräsidenten er nannt und entlassen." Tie Verfassunggebende Deutsche Nationalversamm lung, deren wichtigste Aufgabe nunmehr erledigt ist, führt von jetzt an die Bezeichnung „Reichstag" and die bisherige Vertretung der Landesregierungen »et der Reichsregierung, der Staatcnansschuß, hat auf- zehört zu bestehen. An seine Stelle ist der „Reichs- cat" getreten. Gleichzeitig hat der Präsident eine Verordnung rrlassen, daß alle Beamten des Reiches und der Län- »er, der Gemeinden, Kommunalverbände und sonsti gen öffentlichen Anstalten sowie die Angehörigen der Wehrmacht unverzüglich auf die Neichsverfas- jung zu vereidigen sind. Tie neuen Eidesformel«. Die Verordnung über die Vereidigung der öf- jentltchen Beamten lautet: Aus Grund des Artikels 176 der Verfassung des Deut- phen Reiches vom 11. August 1919 wird verordnet: Alle ösfentlichen Beamten und Angehörige» der Wehr macht sind unverzüglich auf die Verfassung des Deutschen Reiches zu vereidigen, und zwar leisten i « 1. Die Neichsbeamten den Eid: ' > „Ich schwöre Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amts pflichten." 2. Alle übrigenüffentltchcnNea ml e n den Eid! „Ich schwöre Treue der ReichSversassuna." 3. Die Angehörigen der Wehrmacht den Eid: ' „Ich schwöre Treue der Reichsverfassung und ge» ! lobe, daß ich als tapferer Soldat das Deutsche Reich ! und seine gesetzmäßigen Einrichtungen jederzeit schützen, dem Reichspräsidenten und meinen Vorgesetzten Ge horsam leisten will." In gleicher Weise sind künftig alle neuernannten üffent« ichen Beamten und alle Angehörigen der Wehrmacht vox >em Dienstantritt zu vereidigen." als Schätzungsgrundlage nicht mehr das ält^ Reichsgebiet haben. Durch den Verlust an steuer leistungsfähigen Landesteilen in Ost und West sowie im Norden, der durch den Friedensvertrag erfolgen werde, dürste in den Steuereinnahmen ein Ausfall von zehn Prozent entstehen. Die Reichsfinanz- oerwaltung glaubt aber, annehmen zu können, daß es möglich sei, diesen Verlust durch eine Umgestal tung der Steuerverwaltung auszugleichen. Unter Vorbehalt der erwähnten Einschränkungen beträgt das Aufkommen an Reichssteuern gemäß der obigen Aufstellung 7,6 Milliarden Mark. Diesem Auf kommen fleht — ohne Berücksichtigung der sich aus dem Friedensvertrag ergebenden Verpflichtungen — ein eigener Reichsbedarf von rund 17,5 Milliarden Mark gegenüber. Ter Fehlbetrag erreicht demnach 10 Mil liarden Mark. Er kann eine erste Ermäßigung durch zwei Faktoren erfahren: 1) durch die Erträg nisse aus der Vermögensabgabe, die mit 2,5 bis 3 Mil liarden veranschlagt werden, 2) durch den Ertrag aus der auSgebauten Umsatzsteuer, die einen Mehr erlös von 3 Milliarden erbringen soll. Beide Steu ern würden danach zusammen 5,5 bis 6 Milliarden . Zuwachs ergeben und das Defizit für das Reich von 10 auf 4,5 bis 4 Milliarden mildern. Zu beachten ist, daß daneben der gegen den Frieden um rund 3 Milliarden gestiegene Bedarf der ü ä nd er und Gemeinden zu decken ist. Für die sen ganzen Mehrbedarf von Reich, Ländern und Ge meinden wird der Ausbau des bisherigen Steuer systems — Ausnutzung der Steigerungsfähigkeit vor handener Steuern, Einführung weiterer Verkehrs- und^ Verbrauchsbelastungen — nicht ausreichen. Es bedarf >iner neuen grundlegenden Aenderung des bisherigem Systems durch Einführung einer uinfassenden, starb gegliederten, sozial ausgestalteten Reichs e-inkom- m e n st e u e r. Der künftige Finanzbedarf des Reiches. Schuldcndienst und Hinterbliebencnsürsorge. Unter dem Titel: „Ter zukünftige Finanzbedarf des Reiches und seine Deckung" ist der Nationalver sammlung vom Reichsfinanzministerium ein Nachtrag zur Denkschrift über die Finanzen des Deutschen Rei ches in den Rechnungsjahren 1916 bis 1918 über reicht worden. Nach den vorläufigen Veranschlagungen kann das Ausmaß des finanziellen Bedarfs von Reich, Staat und Gemeinden wie folgt geschätzt werden: Reichsbe darf 17,5 Milliarden, Einzelstaaten und Ge meinden 6,5 Milliarden, zusammen 24 Milliarden Mark. Ter Reichsbedarf von 17,5 Milliarden Mark wird von den beiden Ausgabeposten Schulden dienst und Hinte rbliebenenfürsorge ent scheidend beherrscht, aber auch die Ausgaben für das Heer und die Zivilverwaltung werden eine ansehnliche Höhe erreichen. Für das Rechnungsjahr 1919 ist ein Fehlbetrag von 7 Milliarden Mark ver anschlagt. Zur teilweisen Deckung dieses Fehlbetrages brachte die Reichsregterung im Juli 1.919 in der Nationalver sammlung eine erste Steuervorlage ein. Tas Ge samtergebnis dieser im Juli vorgelegten Steuerent würfe wird auf 1,2 Milliarden geschätzt. Bisher stehen dem Reiche folgende Erträgnisse aus laufenden Steuern zur Verfügung: 1,767 Milliar den Mart aus laufenden Steueraufkommen vor dem Kriege, 4,036 Milliarden Mark für Steuermehrauf kommen aus laufenden und neu eingerichteten Steu ern im Kriege, 1,2 Milliarden Mark aus laufenden Steueraufkommen aus der ersten Steuervorlage nach dem Kriege (Juli 1919), das macht zusammen sieben Milliarden Niark. Hinzu kommen 600 Millionen Mark aus Zinsersparnis aus den Aufkommen der der Nationalversammlung vvrgelegten KriegLsteuorn. Tie Erträgnisse aus den Steuern werden erheblich beein flußt durch die wirtschaftlichen Erscheinungen in Deutschland und insbesondere auch dadurch, daß sie Kriegsanleihe und Vermögens opfer. Die große Vermögensabgabe kommt den Kriegs- mleihebesitzern wieder zustatten, direkt und indirekt. Lirekt werden sie Nutzen aus der Vermögensabgabe insofern ziehen, als sie im Falle der Steuerpflicht nit der Kriegsanleihe bezahlen können. Haben sie >ie Anleihe durch Zeichnung selbst erworben, so kön- ren sie dieselbe bis zum 31. Dezember 1920 zum Kennwert bei der Steuerzahlung benutzen. Tie vier- »rozentigen Schatzanweisungen werden zu einem vom Reichsminister der Finanzen festzusetzenden Kurs an ZahlungS Statt angenommen. Als selbst gezeichnet zelten die Schuldverschreibungen und Schuldbuchfor- »erungen und Schatzanweisungen, die der Abgabepflich- iige oder seine Ehefrau infolge einer Zeichnung von Kriegsanleihe erworben hat oder die aus dem Rachlaß eines Verstorbenen geerbt wurden oder die »er Inhaber von einer offenen Handelsgesellschaft, :tner Kommanditgesellschaft oder einer Gesellschaft mit »eschränkter Haftung als deren Gesellschafter empfan gen hat Voraussetzung ist, daß der Erblasser oder sie Gesellschaft diese Schuldverschreibungen, Schuld- forderungcn und Schatzanweisungen durch Zeichnung erworben haben. Ganz gerecht! Andere Schuldver schreibungen und Schuldbuchforderungen werden zu dem für den 1. Januar 1920 festgestellten Steuer- lurs übernommen. Dieser Unterschied zwischen den jenigen, welche Kriegsanleihe selbst gezeichnet Halen, and jenen, die sie erst später erworben haben, ist söllig gerechtfertigt. Wenn ein solcher Unterschied nicht gemacht würde, so würden jenx Spekulanten, welche in der Zeit des Tiefstandes des Kriegsanleihekurses solche gekauft haben, einen außerordentlich Hohen Ge winn durch das Reich erhalten. Das darf nicht sein. Auch hier zeigt sich die soziale Durchbauung des ganzen Gesetzes. Indirekt aber ist die Wirkung für die Kriegs anleihebesitzer noch viel größer. Werden die Reichs finanzen saniert, wieder in Ordnung gebracht, und das wird geschehen, wenn in so großzügiger Weise, wie es jetzt geplant ist, gearbeitet wird, dann ist den Kriegsanleihebesitzern jede Sorge um ihre Anleihe- stücke behoben. ES hatten doch gar manche, beson ders kleinere Leute, schon Sorge, daß die Anleihe doch schließlich anulliert, für nichtig erklärt wer den könnte. Liese Gefahr ist gänzlich ausgeschlos sen dadurch, daß jötzt dem Reich wieder zahlreiche neue lausende und einmqlige Einnahmen zugeführt werden. Tie Unsicherheit der Geldverhältnisse und die ganze Unsicherheit bezüglich der Zukunft hat in der letz ten Zeit zu einem außerordentlichen Niedergang des Kurses der Kriegsanleihe geführt. Nun aber wird sich der Kurs, wie auch der Neichsfinanzminister in der Nationalversammlung ausführte, aller Voraus sicht nach wieder heben. Tie Angsiverkäufe werden verschwinden. Zu gleicher Zeit kann das Reich, wenn es auch später noch Kriegsanleihe annehmen will, aus solche Weise einen außerordentlichen Einfluß auf die Kursgestaltung der Anleihe ausüben. Es ist hier das beste Mittel einer großzügigen Kurspolitik gege ben. Sind die Neichsfinanzen einmal wieder in Ord nung gebracht, so wird sich die Anleihe rasch wieder heben und dürfte auch dem Paristand, dem Bollwert stand, sich entgegen entwickeln. Damit wird dann ein großer Teil des heute vernichteten Kurswertes wie der eingeholt werden. Tas große Vermögensopfer lohnt sich zum Teil wieder in sich selbst. Politische Rundschau. — Berlin, den 14. August 1919. ' — 62 deutsche Vertreter der fünf nördlichen Kreise Schleswigs beschlossen, daß die Deutschen im ganzen Abstimmungsgebiet auf schärfster Aufrechterhaltung des Pro testes gegen die Vergewaltigung durch die Art der Abstim mung bestehen sollen. — Als endgültiger Termin für die Uebcrnahme der bayerischen Staatseisenbahn durch das Reich ist der 1. April 1921 festgesetzt worden. Die Entscheidung über die Höhe des Kaufpreises und die Festsetzung der son stigen Bedingungen des Uebernahmevertrages obliegt der Entscheidung durch den Staatsgerichtshof. — Im englischen Unterhause teilte der Minister Churchill mit, daß über die Zurücksendung der deutschen Kriegsgefangenen durch den obersten alliierten Rat eine Entscheidung noch nicht getroffen sei. — Das französische Kriegsschiff „Marseille" wird am 20. August nach Flensburg mit 900 Mann an Bord fahren. Die französische Besatzung in Nordschleswig wäh rend der Abstimmung ist 1100 Mann stark. — Der Wahlprüfungsausschuß der Nationalversammlung hat beschlossen, die Wahl des Unabhängigen Simon- Franken als ungültig zu erklären und den von ihm bis her innegehabten Sitz den Mehrheitssozialisten zuzusprechen. - - " :: Maßnahmen gegen die KaPitalsslncht. Im Aus ¬ schuß zur Beratung des Gesetzes über ergänzende Maß nahmen gegen die Kapitalabwanderung wurde aus Antrag des Dr. Braun (Soz.) ein neuer 8 9 ange nommen, in dem das-Neichsfinanzministerium ermäch tigt wird, durch. Verordnung alle Maßnahmen zur steuerlichen Erfassung geflüchteten oder versteckten Ver mögens zu treffen, den Aufruf und die Einziehung der umlaufenden Banknoten und Darlehnskassenschein« zum Zweck, des Umtausches anzuordnen und Zu widerhandlungen gegen seine Anordnung mit Gel d- strase bis zu 100000 Mark und mit Gefängnis bis zu 2 Jahren oder mit einer dieser Strafen sowi« mit der Verfallserklärung des verheimlichten Vermö- gens zugunsten des Reiches zu bedrohen. Der Reichs minister der Finanzen ist ferner ermächtigt, im Ein vernehmen mit dem Reichswirtschaftsminister durch Verordnung Vorschriften über den Geschäftsbetrieb der Banken zu erlassen, und Banken, die keine Gewähr für die Innehaltung dieser Vorschriften bieten, den Ge schäftsbetrieb ,zu untersagen. Dieses Gesetz soll mit dem auf seine Verkündigung folgenden Tage in Kraft und mit dem 1. Oktober 1920 außer Kraft treten. :: TcntsihlaudS Kraft für zwei Generationen ge- -rochen. Die britische Regierung veröffentlicht in einem W'eitzb uch das Gutachten einer britischen Kommis sion, die die Lage in Deutschland geprüft hat Die Kommission schlußfolgert, daß es zwei Genera tionen dauern wird, bis das deutsche Volk seine frü here Tat- und Arbeitskraft wieder erlangt haben wird. Jedenfalls kann es auf längere Zeit keine Bedro hung für die Ruhe Europas bilden. Es braucht so fort Nahrung für seine Arbeiter, Futter und Dünger für den Ackerbau, Rohmaterialien für die Industrie, aber wenn auch die Entente dieses zur Verfügung stellen kann, wird es noch Jahre dauern, ehe die frühere Wohlfahrt zurückgekehrt sein wird. :: Tie Austieferungssrage. Im belgischen Senat beantwortete der frühere Vorsitzende der sozialistischen Internationale Justizminister Vandervelde eine Interpellation über die Bestrafung Schuldiger, deren Auslieferung von Deutschland verlangt werden soll. Vandervelde sagte, demnächst werde in Paris eine Ver einigung von Delegierten der alliierten Staaten statt« finden, die die Akten zu Prüfen hätten, und die Art des Vorgehens sestsetzen würden. Belgien Habs eine Liste aufgestellt, die verhältnismäßig die längst« sei. Alle schwer Schuldigen würden verfolgt. — DaS führende englische Provinzblatt „Manchester Guardian" meldet, daß die britische Negierung nach wie vor ent schlossen ist, das Verfahren gegen den vormaligen deutschen Kaiser einzuleiten upd daß in London die für die Führung des Prozesses notwendigen Vor bereitungen getroffen werden. :: Tic Ablieferung der Fischerei-Fahrzeuge. In Versailles fand zwischen den deutschen Regierungs- Vertretern und Fischereisachverständigen und den En- tentevertretcrn eine Besprechung über die Ablieferung der Fischereifahrzeuge statt. Deutscherseits wurde das